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2 verschiedene Kennzeichen?
Habe mir ein Plug-In bestellt und frage mich ob Ich mein Kennzeichen wechseln soll, also mit einem E
Was ich mich die ganze Zeit frage ob z.B "AB-CD 123" und "AB-CD 123E" als ein Kennzeichen gilt oder es zwei verschiedene sind!
Falls das letzte dann können Wir 2 Fahrzeuge mit den fast identischen Kennzeichen anmelden, abgesehen von dem "E"
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58 Antworten
10+11 sind besondere Kennzeichen (Gesamtheit!!!)
Die Zusätze "H", "E" und Betriebszeitraum sind Teil des Kennzeichens. Sonst dürfte man sie gar nicht anbringen.
FZV § 12 (11) Am Fahrzeug darf außer dem Kennzeichen nur das Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr (BGBl. 1977 II S. 809) angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe „D“.
@berlin-paul
Nein, eine Ur-Kunde ist es überhaupt nicht, wenn ein ungestempeltes Kennzeichen an einen Fahrzeug angebracht wird. Denn der Definition nach ist es erforderlich, dass der Aussteller einer Gedankenerklärung sichtbar wird. Und daran fehlt es hier.
Es wird noch nicht einmal der Eindruck erzeugt, dass es auch um eine Urkunde handeln könnte, da das Ding ja nicht gestempelt ist.
Außerdem wird auch nicht über den maßgeblichen Erklärungsinhalt des Kfz-Kennzeichens getäuscht. Der besteht ja in der individuellen Zuordnungsmöglichkeit (siehe § 9 I FZV). Durch korrekte Wiedergabe der Erkennungsnummer wird keine Täuschung über diesen maßgeblichen Inhalt erzeugt. Auch daran scheiterte eine strafbare Urkundenfälschung.
Es bleibt bei der (unerheblichen) Abweichung, dass nicht exakt wiederholt wird, was auf dem amtlichen Kennzeichen draufsteht. Allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die wegen Korinthenscheißerei nicht erst verfolgt, dann aber spätestens in der Amtsstube eingestellt werden sollte.
Danke erstmal für die vielen Antworten und Interpretationen.
Da es sich nur um eine Uelaubsfahrt handelt, werde ich das Kennzeichen vom Fahrzeug wohl für die Hin- und Rückfahrt am Fahrradträger befestigen oder mir ein neues Zusatzschild „mit einem E“ kaufen.
Zitat:
@BSTiguan schrieb am 4. Mai 2025 um 07:58:02 Uhr:
, werde ich das Kennzeichen vom Fahrzeug wohl für die Hin- und Rückfahrt am Fahrradträger befestigen
Das wäre eine ganz schlechte Idee,
§ 12
(5) Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Das kann im Falle einer Kontrolle dazuführen, dass Du den Ladungsträger am Kontrollpunkt abbauen darfst.
Bei uns sind die Bleche schon überdurchschnittlich teuer, 47 Euro das paar.
Im Netz bekommst ein Blech fürn 10er nach Hause innerhalb 24h. Da würde ich dir Urlaubsfahrt nicht mit eventuellen Problemen belasten wollen
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Mai 2025 um 00:18:44 Uhr:
@berlin-paul
Nein, eine Ur-Kunde ist es überhaupt nicht, wenn ein ungestempeltes Kennzeichen an einen Fahrzeug angebracht wird. Denn der Definition nach ist es erforderlich, dass der Aussteller einer Gedankenerklärung sichtbar wird. Und daran fehlt es hier.
Es wird noch nicht einmal der Eindruck erzeugt, dass es auch um eine Urkunde handeln könnte, da das Ding ja nicht gestempelt ist.
Außerdem wird auch nicht über den maßgeblichen Erklärungsinhalt des Kfz-Kennzeichens getäuscht. Der besteht ja in der individuellen Zuordnungsmöglichkeit (siehe § 9 I FZV). Durch korrekte Wiedergabe der Erkennungsnummer wird keine Täuschung über diesen maßgeblichen Inhalt erzeugt. Auch daran scheiterte eine strafbare Urkundenfälschung.
Es bleibt bei der (unerheblichen) Abweichung, dass nicht exakt wiederholt wird, was auf dem amtlichen Kennzeichen draufsteht. Allenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die wegen Korinthenscheißerei nicht erst verfolgt, dann aber spätestens in der Amtsstube eingestellt werden sollte.
Du liegst mit deiner Meinung sachlich daneben und hier ist nicht der Raum fürs dozieren.
Du bist aber mal wieder der einzige, der diese Außenseitermeinung vertritt. Deine Erklärung, warum überhaupt eine Täuschung im Rechtsverkehr vorliegen soll, stimmt ja schon nicht. Und welche der anderen Tatbestandsvarianten soll denn nun vorliegen:
a) Herstellung einer unechten Urkunde
b) Verfälschung einer echten Urkunde
c) Gebrauch einer unechten Urkunde
d) Gebrauch einer verfälschten Urkunde
Neidisch?
Ich habe kürzlich ein Kennzeichen für 8,99 € einschließlich Versandkosten gekauft. Es war keine 30 h später bei mir. Das wäre auch hier meine Empfehlung ;-)
Zwar dürfte sich kaum jemand über die Befestigung des echten Kennzeichens am Fahrradträger beschweren, aber korrekt ist das natürlich auch wieder nicht. @windelexpress hat es zutreffend erklärt.
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Mai 2025 um 13:29:33 Uhr:
Ich habe kürzlich ein Kennzeichen für 8,99 € einschließlich Versandkosten gekauft. Es war keine 30 h später bei mir.
Toller Typ. Kann das jemand unterbieten?
Ganz knapp :-)
Schilderkröten.de
Incl mwst und Versand 9,85€
Das Schild selbst: 4,95€
Per Paypal
Schildkröten.de soeben ausprobiert und kann echt empfohlen werden.
:-)
Meins war von der Kennzeichen-Fabrik.
Zitat:
@NOMON schrieb am 4. Mai 2025 um 13:29:33 Uhr:
Zwar dürfte sich kaum jemand über die Befestigung des echten Kennzeichens am Fahrradträger beschweren,
Erfahrung oder woher rührt diese Ansicht?
Inzwischen sind auch die meisten Beamten mit der FZV gut vertraut