2-sitzer oder 3-sitzer
hallo zusammen,
macht es eigentlich steuertechnisch bei einer lkw-zulassung einen unterschied ob ich fahrer und beifahrersitz habe oder um einen platz mehr zu haben eine doppelsitzbank vorne einbaue?diese muss dann doch sicher beim tüv eingetragen werde oder?will das finanzamt sowas sehen oder ändert es nichts an der lkw-steuer?
danke
gruss tom
18 Antworten
es mußm doch bei dir in den papieren stehen wieviel sitze du in deinem LLKW hast. es dürfen nur nicht mehr sein als drei sonst ist wieder PKW fällig. so kenn ich das, nur wenn ich falsch liegen sollte berichtigt mir bitte aber höflich. ich habe 3 plätze inkl. fahrer und bezahle 136€ für 600kg nutzlast, für 900kg oder 950kg sind 145€ zu zahlen pro jahr. also meiner war mal nen transporter mit 6 sitzen und da wurde er mal vor jahren auf LKW umgeschrieben weil den mal eine Fa. hatte, mußte auch zum Finanzminister seine mitarbeiter wegen begutachtung und so. ich könnte aber sofort ohne probleme wieder die sitzbank und die gurte einschrauben. da wurde nix verschweißt oder unbrauchbar gemacht.🙂🙂🙂 hat der tante vom finanzamt auch nicht gestört, die wollte nur schnell wieder rein an ihren warmen schreibtisch. ich war damals ende märz da und da hat es noch mal geschneit gehabt und ich war damals noch selbsständig und da habe ich zu der tante gesagt wenn ihr mir den auf PKW schreibt ist nächsten tag die gewerbeabmeldung bei euch in der post. und schon war alles gegessen. dann wollte die noch etwas ohne rechnung gemacht haben von mir und da sagte ich nöö nur mit rechnung. und dann war der bulli nicht mehr tema des gesprächs😁😁😁😁
danke für die infos,
in den papieren steht eine 2.es handelt sich um eine bw funkbus,bei dem habe ich damal dummerweise mal einen teil der beiden kleinen trennwände rausgeflext,weil ich unbedingt einen drehsitz einbauen wollte.jetzt habe ich ja schon mit dem tüv wieder die probleme wegen der lkw zulassung.deshalb habe ich mir überlegt wieder eine trennwand einzubauen um dann an dieser vielleicht auch eine 2-er sitzbank zu montieren.dann verzichte ich eben auf den drehsitz und habe dafür dann einen sitzplatz mehr.eine reise zu dritt ist dann auch nicht ausgeschlossen.
muss dann wohl eher zum tüv oder zulassungsstelle und es im fahrzeugschein oder brief ändern zu lassen?
gruss tom
Hallo,
mein Transporter hat 4 Sitze, dem Prüfer war nur wichtig dass der Fahrgastraum kleiner als der Laderaum ist (2m länge, somit passt meine Doppelluftmatraze perfekt rein)
Ingo
....und narürlich noch eine Tür hinten von innen zu öffnen, ebenso Fenster hinten ebenfalls von innen zu öffnen
Ingo
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das mit dem fahrgastraum kenne ich auch, nur beim t3 klappt das nurmit einer sitzreihe, oder warum muß bei der doka die hintere sitzreihe raus und wird zur ladefläche gerechnet?
Irrtum
Fahrgastraum ca 1,95m
Transporterraum über ca 2m
gebe zu der Sitz hiner dem Fahrer ist nur für Kinder, aber meine Tochter ist 4J. sitzt auf der Sitzerhöung, somit kann sie die Füße bequem abstellen, und der Sitz in der Mitte ist so dass man die Füße neben der Handbremse ausstrecken kann.
Ingo
hast du nen 7m langen bus? bei uns messen die bis an das vordere blech in der tiefsten stelle und dann bis tinter der 2.sitzreihe und wenn der raum länger ist als der laderaum definitiv pkw darum schrauben alle doka besitzer die 3. reihe raus zum tüv und danach wieder rein. lkw dars nur maximal 3 sitze haben. oder es sind notsitze wie beim nissan terano MD21 picup oder mitzubishi L200.
Du schreibst doch Käse
wiso 7m? vom Gaspedal bis Heckklappe sinds 4m, ziemlich genau
und bei der Doka schraubt kein Mensch die 3.Sitzreihe raus, ausser sie haben eine auf der Ladefläche....
und ich hab vier Sitze, eingetragen und TÜV geprüft, und trotzdem LKW
Ingo
Zitat:
Original geschrieben von sekbt67
bei uns messen die bis an das vordere blech in der tiefsten stelle und dann bis tinter der 2.sitzreihe und wenn der raum länger ist als der laderaum definitiv pkw
Dem Tüv ist es beim LKW egal, ob Vorne 3- oder 2-Sitzer. Wenn die Trennwand fehlt,
könnte der Tüv sagen: nö, nehme ich nicht ab so - bau Trennwand ein...
Gemessen wird von Gaspedal bis hintere 2.ter-Sitzplatz. Wenn Fahrgastraum >(größer) wie Laderaum, dann PKW. So erklärte mir der Tüv wann PKW oder LKW.
Wenn die original Bodenschienen montiert; erreicht man die 2 Meter Laderaumlänge eh nicht - analog ist der Fahrgastraum länger als der Ladraum.
Da muss man die 2-Meter-Matratze um paar cm mit der Stihl Motorsäge kürzen.
bei uns ist das so das die 2. reihe bei der doka raus muß um den lkw status zu behalten. hatte mir selber mal beim finanzamt schlau gemacht, hatte selber mal eine doka zu stehen und hätte die wieder motor rein und tüv drauf und da sagte mir die freundliche frau vom finanzamt das ich zum lkw status die hintere sitzreihe bei der doka ausbauen muß und die löcher zu schweißen muß. weil die kabine 2cm länger ist als die ladefläche. und schon hätte ich für den 1,7L D 635€ zahlen müssen. und wo die sitzbank war sollte noch ladefläche sein.
Hallo? hab ich irgendwo geschrieben dass ich die originalen Schienen verwendet habe?
nein!!!!! sicher nicht!!!!!!!
ich hab, wie auf dem Foto zu sehen, zwei Sitze auf einer Konstruktion aus Winkelstahl, welche ich mit dem Boden verbohrt habe, Gegstücke unter dem Boden aus Flachstahl welche von unten verschweisst sind.
und noch etwas fällt mir ein, bei der Abnahme hat mein Prüfer noch gesagt, wenn hinten zwei Sitze dann würde streng genommen der freie Raum vor der Schiebetür noch Prozential zum Laderaum gehören,also deutlich mehr als 50% an Kadefläche bestehen.
Ingo
das sind sehr hilfreiche informationen.
ein prüfer-ich weiss nicht ob der sich wirklich auskannte-sagte mir,dass zb.schraänke oder transportkisten die auf der linken seite montiert sind raus müssten,weil die ladefläche frei sein muss.das ist doch wohl quatsch,oder?ich muss doch ladung,wenn es sich zb um machinenkoffer handelt sichern wie soll denn sowas ohne kisten oder schränken gehen.
ihr kennt es sicher auch,diese gefühl welches dann hochkommt wenn dir jemand einen strich durch deine schöne rechnung machen will und dieser mensch (prüfer)im grunde gar nicht weiss wovon er redet.
vielen dank für die infos
gruss tom
Tomy: Habe das mit der Trennwand ähnlich gemacht. Habe auch nen BW Funker und habe wegen Back to Back Sitz eine Trennwand rausgeholt. Der Prüfer meinte nur, dass hinter dem Beifahrersitz ja noch ne Trennwand wäre (50cm hoch, 40cm breit) und das damit die Anforderungen ja erfüllt seien. Also mach dir deswegen mal nicht den Kopf.... Die LKW Zulassung scheitert oft an anderen Sachen... Da gibts die wildesten Stories....
PS: hab übrigends auch nur nen 2 Sitzer... Sportwagenflair nenne ich es.. 😁
Moin . Bei mir in der Zulassung steht bei S.1 3 . also drei Sitzplätze . Ich habe einen Kasten mit Trennwand und einer Doppelsitzbank . Im anhang der Zulassung steht "Zu S.1 : AUCH 2 OD .3" . Genauso war das bei meiner DoKa auch da waren zwei Sitzplätze eingetragen aber im Anhang stand auch 3,4,5,od6 . Und beide haben Lkw Zulassung . Verstehe garnicht wer in der DoKa seine Bank ausbaut . Es geht doch nur um die größe des Laderaums . Und der ist ja die Pritsche und nicht der Fahrgastraum . Und beim Bus muß nach meiner Erfahrung eine Trennwand drin sein und die Ladefläche größer als der Fahrgastraum . Und da wirds dann wohl recht eng wenn mann da noch ne Bank reindrückt .