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2-sitzer oder 3-sitzer

VW

hallo zusammen,

macht es eigentlich steuertechnisch bei einer lkw-zulassung einen unterschied ob ich fahrer und beifahrersitz habe oder um einen platz mehr zu haben eine doppelsitzbank vorne einbaue?diese muss dann doch sicher beim tüv eingetragen werde oder?will das finanzamt sowas sehen oder ändert es nichts an der lkw-steuer?

danke

gruss tom

18 Antworten

das wird von buntesland zu buntesland anders gehanhabt. bei uns besteuern se sogar seit 6 jahren die alten postgolfs und die polo von der post als pkw, weil die ganzen sitzaufhängungen schon ab werk drin sind und man ja die sitze nachrüsten kann. auch die umgebauten passat kombi welche lkw drin stehen haben und nur 2 sitze vorn haben und hinten eine holzplatte und viel bass verbaut haben sind bei uns als pkw geführt.

Zitat:

Original geschrieben von Kupferschmied


Hallo? hab ich irgendwo geschrieben dass ich die originalen Schienen verwendet habe?
nein!!!!! sicher nicht!!!!!!!
ich hab, wie auf dem Foto zu sehen, zwei Sitze auf einer Konstruktion aus Winkelstahl, welche ich mit dem Boden verbohrt habe, Gegstücke unter dem Boden aus Flachstahl welche von unten verschweisst sind.

und noch etwas fällt mir ein, bei der Abnahme hat mein Prüfer noch gesagt, wenn hinten zwei Sitze dann würde streng genommen der freie Raum vor der Schiebetür noch Prozential zum Laderaum gehören,also deutlich mehr als 50% an Kadefläche bestehen.

Ingo

wollte bei meinem Bus auch die Schienen versetzen. Der Tüv-Mann sagte gleich: " das unterschreibe ich nicht, wg. x-G-Kräfte, wenn da was passiert usw. ( Haftung !!)

ABE-Verlust + möglicher Streß bei einem Unfall wg. bauliche Veränderung.

Die Originalschiene ist mit 14 x M12 Schrauben am Unterboden verschraubt.

Wenn du nur 4 x Haltlaschen hin-montierst, unterschreibt dir das der Tüv. Bei ein em Unfall wird der Gutachter(wenn er was drauf hat) die Halterung monieren. Dann geht die Streiterei los?

Zudem: welchen Sinn macht es, wenn ich die 2.te- Sitzbank > 15 cm gegen Fahrgast versetze? Für Kinder vielleicht noch praktisch, aber erwachsene Leute bekommen mit den Knieen erhebliche Probleme. Die original Schienen sind schon äußerst nah an Fahrersitz/Beifahrersitz.

LKW-Zulassung ist versicherungstechnisch ein totaler Käse. Lieber zahle ich paar Euro mehr Steuern, als dass ich eine sehr gute Rabattstufe durch einen selbstverschuldeten Unfall verliere. LKW-Rabattierung nur 3 Jahre maximal, danach Stagnation. Hast du eine zb. eine Sf 28/ 30% Rabattstufe, fällst du gleich mal > 20 Klassen zurück, wogegen du bei einer PKW-Versicherung einen "Freischein" hast.
Privat ist LKW un-interessant. Gewerbe ist eine andere Sache(Steuerlich)
LKW ist nur f. Fahranfänger + Diesel interesssant.

Mahlzeit! Sorry aber ich lese zwischendurch immer wieder die wilde Vermischung zw. Zulassungsrecht und Steuerrecht.
Für ersteres ist die FZV und die STVZO maßgeblich,für zweiteres findet man in jedem BL zwar Unterschiede,da auch gerne von einzelnen FA besondere Ansichten-und wenns ganz hart kommt sogar in einem Amt 3 Sachbearbeiter mit verschiedenen Meinungen zu einem Thema.
Aber die groben Kriterien stehen feste.
Das was immer wieder auftaucht ist die 50/51% Regelung.Die ist erstmal nur nen groben Anhaltspunkt,dazu gibts auch wieder Ausnahmen.
Und die sind festgelegt,in Urteilen-und die wiederum sind bundeseinheitlich gültig.
Weil se nämlich vom Bundesfinanzhof sind.Zb was zu Trennwänden,Fenstern,äußerem Erscheinungsbild und Nutzlast im Verhältniss zum GG.
Letzteres ist besonders zu beachten,dies ist nämlich laut BFH das Todesurteil für die meisten Polo/Golf/Fiesta usw.

Zu der Aussage-Beim LKW gehen nur 3 Sitzplätze-Bitte einen § oder eben ein Urteil!
Alleine Aufbauart,Verwendungszweck mancher LKW straft dieser Behauptung schon Lügen.

Die meisten Busse werden einmal beim FA zur Überprüfung zum Amt bestellt,in vielen Fällen reichen auch Bilder.
Startschuß dafür ist die Übermittlung der Fahrzeugdaten durchs STVA bei der Anmeldung.
Und eben in den meisten Fällen der erste Steuerbescheid,der dann über Hubraumbesteuerung ausgestellt ist.
Den gleichen Fall haben wir bei den WOMO.
Alles was danach(Überprüfung) eingetragen wird,und gegebenenfalls in den Papieren geändert wird bekommt das FA gar nicht mehr zu Gesicht. Höchstens bei Ummeldung,Wiederanmeldung!

Zu den Tüvgeschichten-Auch hier gibts genaueste Vorschriften und §. Und wie immer im richtigen Leben auch Menschen vor Ort die diese unterschiedlich lesen und vor allen Dingen ausleben.
Gerade in diesem Arbeitsbereich ist der Begriff-Ermessensspielraum-deutlich groß geschrieben!
Alle Aussagen,bis auf die wirklich handfest per Gesetz niedergeschriebenen,sind Momentaussagen vor Ort genau eines einzelnen Prüfers.
Als allgemein Aussage absolut unbrauchbar. Höchstens zu gebrauchen im Umfeld und durch weiterreichen an genau diesen Prüfer in bestimmten Problemfällen.

Hier möchte ich auch mal Bitte den § wissen wo die genaue Definition steht-Ladefläche,Trennwand,Gurtaufnahmen verschweißen usw.
Nicht die internen Anweisungen der Prüforgas dies und das nicht zu machen Bitte!
Die gibts zB bei Fremdmotoren auch,und trotzdem Prüfer die sagen-Darf ich,mach ich und das ist auch abgesichert.

Zu dem Fall Doka-Ja im Ursprungszustand reicht die Ladefläche grob gesehen nicht aus im Verhältniss zum Fahrgastraum.
Aber Argumentation beim FA- Tresorraum!!! Im BFH Urteil steht nämlich nicht das die Ladefläche beim LKW auf einer Ebene sein muß.
Oder halbe St. basteln,Bank nach vorne,R/L 2 Dachlatten,19mm Spanplatte davor,Bank wieder dran.
Schwupps stimmt das Verhältniss wieder.
Aber das muß jeder mit seinem FA ausklüngeln.
Zu den Schränken oder auch eingebauten hinteren Sitzbänkien-Kein Problem.Auch LKW-Fahrer müssen mal schlafen,Werkzeug verstauen usw.
Bänke natürlich dann keine Sitzplätze während der Fahrt( jetzt nur auf den T3 bezogen).
Nur wird diese Argumentation einem Privatmann immer etwas schwerer fallen als einem Gewerbetreibenden.
Wohlgemerkt beim FA.

Zu dem versetzen der Mittelbank,oder Neukonstruktion-Warum nicht wenns handwerklich gut gemacht ist.
Dann ist eintragen auch kein Prob. Und gerade bei diesen Sachen mal die Unterschiede bzgl der Änderungen ab einem bestimmten BJ durchlesen. Hat man gerade bei den Bullis noch viel Freiraum.
Gerade auch was WOMO-Umbauten angeht.
Angemerkt-Auch sehr interessant immer wieder die Aussagen-Hinten müssen Fenster sein.
Nö,bei gewissen Vorkehrungen eben nicht. Nachzulesen zB in den Ausbaubestimmungen.
Nur da gibts wie oben schon angemerkt verschiedene Auslegungen bei den Prüfern.
Den Umbau mit nach vorne versetzen,aber auch noch mit Wand dahinter haben wir auch schon mehrmals an der Halle durchgeführt. Ohne Probs,auch beim FA nicht.
Nur nochmal-Kann muß aber nicht überall so laufen.
Genauso die allgemeine Kontrolle durchs FA. Wieder nur Unterschiede bei Gewerbeanmeldung und Privat.
Freund hat 7 Jahre nen Fensterbus bei sich im Betrieb laufen lassen.Nix. Kollege kauft den,meldet um und muß hin.

Nur eins will ich zum LKW sagen-Ja,die meisten melden den so an um Steuern zu sparen.
Nutzen tun se Ihn zu Freizeit und Spaßzwecken,teilweise ausgebaut als vollwertiges WOMO.
Das sollte man sich immer vor Augen halten-die Vorteile der Gewichtsbesteuerung gerne,aber die Kriterien will ich nicht erfüllen.
Und je mehr das umsich greift,je mehr bei Kontrollen auffallen,egal welcher Art-ihr bastelt selber am Wegfall gewisser Lösungen.
Wie MH schon anmerkt-Die Versicherungsprämien und die ungünstige Rabattierung und Rückstufung wird immer wieder gerne nicht erwähnt und untern Tisch fallen gelassen.Da kommen in allen Foren dann die Hilfeschreie-Wo kann ich billig versichern,soll für meinen Bulli 1000€ im Jahr zahlen? Passt doch,hast doch nur 140€ Steuern,😁😁😁
Aber das muß jeder für sich ausrechnen.

So,Sorry war lang.Aber es brannte mir im Finger.Ausserdem hab ich Langeweile,muß gleich erst zur Anwendung,😁
Und ich hab nich nur Erfahrungen von 2-5 Bullis.
In der Zeit von 2001 bis Heute haben wir durchr dieHalle über 600 Tüvtermine gehabt.Auflastungen,Umtypisierungen usw.
Und das nicht nur mit einem Prüfer.
Gruß Frank!

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