2 Mal mit 180 an selber Stelle geblitzt aber keine Begrenzung?

Hallo,
ich wurde auf der A9 vom Rastplatz Eisenberg in Richtung Hermsdorf fahrend innerhalb 2 Wochen 2x mit 180 geblitzt. Denke ich zumindest. Hab beim ersten Mal was rotes im Augenwinkel gesehen. Jetzt wieder. Wird wohl einer gewesen sein. Das komische. Meiner Meinung nach ist dort keine Geschwindigkeitsbegrenzung für trockene Fahrbahn. Das einzige was ich sah war ein 130 bei Nässe. Kurz nach dem Blitzer kommt 130 allg.. Im Internet wiederum wird ab diesem Rastplatz 100 wegen einer allg. 5km Stau-Warnung angegeben, was aber zu 100% nicht mit den vorhandenen Schildern übereinstimmt.

Falls da wirklich 100 oder 130 ist erwartet mich natürlich die Strafe des Todes. Ich wollte fragen, ob es Blitzer gibt, die immer blitzen, aber nur bei Nässe gelten? oder nicht umgestellt wurden obwohl die Beschilderung geändert wurde?

Danke

Beste Antwort im Thema

Im Rahmen der Meinungsfreiheit darf der Ostelch seinen - in der Tat zustimmungsfähigen - Standpunkt dazu äußern. Und man darf auch daran erinnern, dass das Applaudieren zu Straftaten (Sachbeschädigung ist strafbar) nicht immer den richtigen Weg aufzeigt. So eine übergestülpte Mülltüte wäre z.B. keine Sachbeschädigung. Trotzdem würde ich nur im Stillen ein ganz klein wenig darüber grinsen. 🙂

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Nach dem Bußgeldrechner wurden 3 % abgezogen

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 13. Mai 2016 um 18:56:40 Uhr:


führen bei Wiederholungstätern oft zu einem Fahrverbot

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV).

Zudem gibt es noch den Passus beharrliche Pflichtverletzung.

Würde das nicht bedeuten er kann nicht als Wiederholungstäter behandelt werden da die Rechtskraft des Ersten Verstosses noch nicht gegeben ist?
Dann müssten doch beide Vergehen gleich behandelt werden.
Gruß

Richtig! Die 2x26 km/h Regel greift erst, wenn der erste 26 km/h Verstoß rechtskräftig wird und man danach innerhalb 1 Jahres erneut über 26 km/h zu schnell erwischt wird. Sprich in diesem Fall greift die Regel nicht. Trotzdem kann wegen beharrlicher Pflichtverletzung das Bußgeld angemessen erhöht werden.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 14. Mai 2016 um 08:57:09 Uhr:


Nach dem Bußgeldrechner wurden 3 % abgezogen

3 km/h ist das Minimum. Bei über 100 km/h werden dann 3% daraus.

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Zitat:

@hydrou schrieb am 14. Mai 2016 um 12:45:16 Uhr:


Richtig! Die 2x26 km/h Regel greift erst, wenn der erste 26 km/h Verstoß rechtskräftig wird und man danach innerhalb 1 Jahres erneut über 26 km/h zu schnell erwischt wird. Sprich in diesem Fall greift die Regel nicht. Trotzdem kann wegen beharrlicher Pflichtverletzung das Bußgeld angemessen erhöht werden.

Weswegen es klug ist, gegen beide Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen und diese am selben Tag zurückzuziehen.

Wogegen Einspruch? Nur mal so? Soll er noch mehr Ärger bekommen?

Lies es mal von vorne. Dann sollte es sich erschlossen haben.

Ich hab auf das zuletzt geschriebene geantwortet! Und das nicht ohne Grund....

Ach so ... 🙄

Nur mal so für jene, welche die Stelle nicht kennen. Dort gilt seit Jahren 130. Wurde selten kontrolliert. Und wenn stand der mobile Blitzer meist am Ende des Parkplatzes. Seit einigen Monaten steht dort nun ein stationärer Blitzer am Anfang des Parkplatzes Richtung Hermsdorfer Kreuz. Fahre da selbst häufiger lang.

LEjockel

Hui, das bedeutet dann 1. Monat Fußgänger !

2x1

Zitat:

@Panzerjaeger schrieb am 13. Mai 2016 um 19:18:33 Uhr:


Danke erstmal für eure Hilfe. Ich werde dort Montag wieder vorbei fahren und das ganze Ausmaß prüfen. Wenn ich entgegen meiner Erwartungen dann doch ein 130 allg. entdecke kann ich mich als Soldat wohl gleich erschießen.

Hast du das Schild gefunden?

Es steht genau nach der Auffahrt Eisenberg kurz vor der Rechtskurve, sogar auf beiden Seiten.

Solch drastische Maßnahmen, wie du vorgeschlägst, würde ich nicht wahrmachen. Denke an den ganzen Papierkram bezüglich der verschossenen Patrone. 😉

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