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2 mal geblitzt in der Probezeit...?!

Themenstarteram 24. März 2020 um 10:21

Moin Jungs...

mal ein anderes Thema.

Ich bin noch in der Probezeit und wurde jetzt in den letzten 2 Wochen 2 mal geblitzt, mit sehr hoher wahrscheinlichkeit beides über 21 km/h.

Könnt ihr mir sagen was auf mich zukommt ?

- Probezeit verlängerung.

- Aufbausiminar

Was kommt noch dazu ?

Und macht es einen Unterschied das ich jetzt 2x mit 21 km/h zu schnell geblitzt wurde ?

Vielen Dank im voraus.

Gruß

Jonathan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 24. März 2020 um 22:21:14 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. März 2020 um 21:53:38 Uhr:

 

Das würde ich eher als Pech definieren.

Du kannst es nicht lassen, oder? Für jeden hier ist klar ersichtlich, daß es sich um einen Vertipper handelt, aber du musst daraus wieder eine Kerbe auf deinem Counter machen...

 

:rolleyes:

Diese Antwort ist mal wieder ein Beweis für einen schlechten Stil.

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 25. März 2020 um 08:57:54 Uhr:

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 25. März 2020 um 08:04:50 Uhr:

 

Nein. Es geht darum, ob im Wort „nich“ der Buchstabe „t“ fehlt, oder das „i“ ein „o“ sein sollte.

Ja dann verstehe ich gar nicht mehr warum der Geist auf Drahkke einprügelt.

Drahkke hat einen offensichtlichen Verschreiber von audijazzer, den dieser schnell korrigiert hat und der später von mindestens einem anderen Usern auch noch falsch interpretiert wurde, obwohl er schon längst korrigiert worden war, zum Anlass genommen, eine schnippische Bemerkung zu verfassen. Das hat Ghost bemängelt.

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 25. März 2020 um 08:57:34 Uhr:

Also, wenn man 2 mal mit Punkten geblitzt wird, in der Probezeit und ein Aufbauseminar abgeschlossen hat, dann kannn die Behörde eine MPU anordnen, und das wurde auch schon mehrmals gemacht.

Das kann sie nicht und das wird sie nicht. Das würde nur gehen bei besonders hartnäckigen Verkehrssündern, wo jenseits des normalen Bußgeldkatalogs besondere Tatsachen die Eignung in Frage stellen. Abgesehen davon, dass das Aufbauseminar noch gar nicht absolviert wurde und der TE gerade mal die erste von drei Stufen der Probezeitmaßnahmen erklimmt. MPU gibt es (vielleicht) im Neuerteilungsverfahren nach Entzug in der dritten Stufe.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 25. März 2020 um 08:09:17 Uhr:

 

...

das gewollte 'o' hab ich längst korrigiert, übrigens schon nach wenigen Minuten und für jeden nachlesbar.

Kein Grund also, darauf noch seitenlang herumzukauen.

...

Der Fehler war in beide Richtungen auffassbar und im Zitat ist der nicht berichtigte Zustand enthalten. Daher dann wohl auch die schnippische Bemerkung von Ghost in Richtung Drahkke. Wie Du schon sagtest, kein Grund zur Aufregung. Alles gut.

Zitat:

@audijazzer [url=https://www.motor-talk.de/forum/2-mal-geblitzt-

doch genau darum geht es, danach hat der TE nämlich gefragt.

2 Jahre verlängerte Probezeit! Eventuell Aufbauseminar.

Hat also sehr viel mit der Frage zu tun.

Nein!

Du hattest diese Behauptung in Bezug auf die Anordnung einer MPU aufgestellt.

Deshalb nochmal die Frage, welche strengeren Maßstäbe du meinst, die bei zwei Geschwindigkeitsverstößen eine MPU rechtfertigen?

Zitat:

@Jaden2000 schrieb am 25. März 2020 um 05:46:41 Uhr:

Wirst du allerdings nach dem Aufbauseminar geblitzt, kann dir Behörde eine MPU anordnen, und das wird häufig bei Personen die sich in der Probezeitbefinden gemacht.

Auch das ist Unsinn.

Ein weiterer A-Verstoß nach dem Seminar führt lediglich zu Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen (Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychlogischen Beratung)

am 25. März 2020 um 9:04

Ich kann da franneck1989 nur zustimmen.

Hier mal eine Übersicht, die ich für recht erklärend halte:

https://www.fahrschule-euro-drive.de/probezeit/index.html

Zitat:

@hk_do schrieb am 24. März 2020 um 23:47:11 Uhr:

 

..........

Meine Prognose:

Einmal 21-25 km/h zu schnell innerorts macht 80 Euro plus 28,50 Euro Kostenpauschale plus einen Punkt.

Einmal 21-25 km/h zu schnell außerorts macht 70 Euro plus 28,50 Euro Kostenpauschale plus einen Punkt.

Plus Probezeitmaßnahmen.

Macht in Summe: 207 Euro, 2 Punkte, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Und hoffentlich die Erkenntnis, ab jetzt etwas genauer auf die Schilder zu achten ;)

Wenn ich das richtig sehe, würde,

wenn dann in Kürze die neu beschlossenen Regeln der StVO in Kraft getreten sind, in vergleichbaren aktuellen Fällen auch noch für innerorts (21-25 km/h zu schnell) ein einmonatiger Entzug der Fahrerlaubnis dazu kommen....

Probezeit hin oder her

es gelten die Gesetze, die zum Tattag galten. Eine rückwirkende Verschlimmerung tritt nicht ein. Außerdem ginge es um ein Fahrverbot, einen Entzug.

Zitat:

@FirstFord schrieb am 25. März 2020 um 10:47:55 Uhr:

Wenn ich das richtig sehe, würde,

wenn dann in Kürze die neu beschlossenen Regeln der StVO in Kraft getreten sind, in vergleichbaren aktuellen Fällen auch noch für innerorts (21-25 km/h zu schnell) ein einmonatiger Entzug der Fahrerlaubnis dazu kommen....

Probezeit hin oder her

Ja.

 

(formal ist es ein Fahrverbot und kein Entzug de FE)

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 25. März 2020 um 09:54:16 Uhr:

Zitat:

@audijazzer [url=https://www.motor-talk.de/forum/2-mal-geblitzt-

doch genau darum geht es, danach hat der TE nämlich gefragt.

2 Jahre verlängerte Probezeit! Eventuell Aufbauseminar.

Hat also sehr viel mit der Frage zu tun.

Deshalb nochmal die Frage, welche strengeren Maßstäbe du meinst, die bei zwei Geschwindigkeitsverstößen eine MPU rechtfertigen?

hab ich das irgendwo geschrieben, dass er sofort zur MPU muss? :confused:

Dann zeig mir wo.

Leg mir also nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. März 2020 um 10:58:05 Uhr:

es gelten die Gesetze, die zum Tattag galten. Eine rückwirkende Verschlimmerung tritt nicht ein. Außerdem ginge es um ein Fahrverbot, keinen Entzug.

Da hat sich hier wohl wieder ein Tipfehler eingeschlichen:p

Du und auch @hk_do habt natürlich Recht.

Hier dreht es sich natürlich richtig um ein Fahrverbot!

Zitat:

@audijazzer schrieb am 25. März 2020 um 14:02:40 Uhr:

 

hab ich das irgendwo geschrieben, dass er sofort zur MPU muss? :confused:

Dann zeig mir wo.

Leg mir also nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe.

Bitteschön - Hier nochmal der Verlauf:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 24. März 2020 um 21:50:48 Uhr:

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 24. März 2020 um 21:37:09 Uhr:

Für eine MPU müssen begründete und nachweisbare Zweifel an der Fahreignung bestehen. Wenn dies schon bei zwei Geschwindigkeitsverstößen der Fall wäre, dann müsste halb Deutschland zur MPU.

schon mitbekommen?

Der TE ist in der Probezeit. Da werden strengere Maßstäbe angelegt.

Wenn er Glück hat, bleibt er noch gerade unter der kritischen km-Grenze.

mein Gott, kannst du's nicht einfach mal gut sein lassen???

Nochmal: von mir kam kein Wort in Richtung MPU, wenn doch zeigs mir!

Nicht mal in deinem zusammengeschnippelten Posts von mir steht das Wort MPU!

Oder???

Der einzige der mit "MPU" um die Ecke kam und mir jetzt irgendwie in den Mund legen will, bist du!!

Also fang mal bei dir an!

"Strengere Maßstäbe" heißt nicht gleich MPU.

* von meiner Seite ist jetzt endgültig Schluss mit dem Kindergarten* :mad:

Nein, ich lasse es nicht gut sein, wenn du mich wiederholt aktiv zur weiteren Klarstellung aufforderst. Ich denke, auch von meiner Seite ist jetzt alles klar. Danke für die sachliche Diskussion, bis zum nächsten mal ;)

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 26. März 2020 um 00:15:18 Uhr:

Nein, ich lasse es nicht gut sein, wenn du mich wiederholt aktiv zur weiteren Klarstellung aufforderst. Ich denke, auch von meiner Seite ist jetzt alles klar. Danke für die sachliche Diskussion, bis zum nächsten mal ;)

Vielleicht hilft es Dir an dieser Stelle, dass auch ich bestätige, dass audijazzer mit keinem Wort geschrieben hat, dass dem TE eine MPU droht.

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