2 mal geblitzt in der Probezeit...?!

Moin Jungs...
mal ein anderes Thema.
Ich bin noch in der Probezeit und wurde jetzt in den letzten 2 Wochen 2 mal geblitzt, mit sehr hoher wahrscheinlichkeit beides über 21 km/h.
Könnt ihr mir sagen was auf mich zukommt ?
- Probezeit verlängerung.
- Aufbausiminar
Was kommt noch dazu ?
Und macht es einen Unterschied das ich jetzt 2x mit 21 km/h zu schnell geblitzt wurde ?

Vielen Dank im voraus.

Gruß

Jonathan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@invisible_ghost schrieb am 24. März 2020 um 22:21:14 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 24. März 2020 um 21:53:38 Uhr:



Das würde ich eher als Pech definieren.

Du kannst es nicht lassen, oder? Für jeden hier ist klar ersichtlich, daß es sich um einen Vertipper handelt, aber du musst daraus wieder eine Kerbe auf deinem Counter machen...

🙄

Diese Antwort ist mal wieder ein Beweis für einen schlechten Stil.

76 weitere Antworten
76 Antworten

nein, er hat nur, nachdem @Franneck1989 bestätigte, dass keine MPU droht, von irgendwelchen "strengeren Maßstäben" gefaselt und damit die Aussage von Franneck in Zweifel gezogen. Es ist eine traurige Tatsache in diesem Board, dass sich mit dem Fahrerlaubnisrecht kaum jemand auskennt, was aber die Wenigsten davon abhält, jeden Falschparker beim zweiten Verstoß zur MPU zu schicken.

Die Frage des TE ist ja ohnehin schon beantwortet.
Evtl. ist für den TE ein update der Diskussusion dann nötig, wenn er von der Ordnungsbehörde Post mit den Überschreitungen erhält. Mit Kenntnis des Tattages kann man auch einordnen ob die StVO-Novelle zum tragen kommt.
Bis dahin bleibt alle gesund.

Da der TE "in den letzten zwei Wochen" geblitzt wurde und die StVO-Novelle bis heute noch nicht in Kraft getreten ist, kann man problemlos heute schon sagen, dass sie in diesem Fall nicht greift 😉

Um evtl. etwas mehr "Licht ins Dunkel zu bringen", bzw. "das Herumstochern im Nebel zu beenden"

Bei Überschreitungen bis 100 km/h werden 3 km/h Toleranz abgezogen, bei Überschreitungen über 100 lm/h werden 3% Toleranz abgezogen. Somit wäre die erste Überschreitung vermtl. im Bereich bis 25 km/ und die zweite Überschreitung vermtl. im Bereich bis 30 km/h. Beides wären, die genannten Geschwindigkeitsverstösse zu grundegelegt, Verstöße der Kategorie "A".
Kategorie A = "schwerwiegende Verstöße"

Dann sind u.a. anzuwenden:
§§2(2) Nr.1,2 und 3, (2a) StVG, 34 FeV Anlage 12 und 13.

§2(2)Nr.1StVG "hat die Faherlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen" MUSSVORSCHRIFT = KEIN ERMESSEN DER BEHÖRDE

§2(2)Nr.2 StVG "ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat" = NACH ERSTER "VERFEHLUNG UND AUFBAUSEMINAR KOMMT ERNEUTE "VERFEHLUNGEN" HINZU, AUCH MUSSVORSCHRIFT = KEIN ERMESSEN DER BEHÖRDE

§2(2)Nr3 StVG "ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat" =MUSSVORSCHRIFT = KEIN ERMESSEN DER BEHÖRDE.

§2(2a) StVG, " Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat"

Ähnliche Themen

Heißt im geschilderten zu grundliegenden Fall, vorausgesetzt, die gemessenen Geschwindigkeiten sind so korrekt:
1. Eintragung im Fahreignungsregister mit 3 Punkten (1 Pkt Verstoß 1, 2 Pkte Verstoß 2 ), Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre!

Fazit: In Zukunft Fuß vom Gas! Spart Geld und jede Menge Ärger.
Übrigens, sollte der Rat kommen einen Anwalt aufzusuchen: kann man machen, ändert aber im Ergbnis nichts an der Sache. Außer zusätzlichen Kosten! Und falls doch Anwalt, dann sollte dieser Fit in Verwaltungsrecht sein!! da es sich bei den Genannten Vorschriften um solche des "Verwaltungshandelns" handelt und nicht um Strafvorschriften!!

Zu dem ganzen MPU Unsinn.
Ich hatte damals innerhalb der Probezeit sogar 3 Verstöße mit 25, 26 und 27 km/h zu viel. Der letzte Verstoß sogar nach dem Aufbauseminar. Es gab dann einen Brief, dass beim nächsten Verstoß der Schein weg ist und die Teilnahme an der psychologischen Untersuchung empfohlen wird, aber niemals eine MPU.
Das war im übrigen auch das letzte mal, dass ich geblitzt wurde vor 14 Jahren.
Und die Bußgelder waren auch extrem. Ich habe drei mal ca. 250€ gezahlt.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 31. März 2020 um 14:40:56 Uhr:


Zu dem ganzen MPU Unsinn.
Ich hatte damals innerhalb der Probezeit sogar 3 Verstöße mit 25, 26 und 27 km/h zu viel. Der letzte Verstoß sogar nach dem Aufbauseminar. Es gab dann einen Brief, dass beim nächsten Verstoß der Schein weg ist und die Teilnahme an der psychologischen Untersuchung empfohlen wird, aber niemals eine MPU.
Das war im übrigen auch das letzte mal, dass ich geblitzt wurde vor 14 Jahren.
Und die Bußgelder waren auch extrem. Ich habe drei mal ca. 250€ gezahlt.

Also ich sehe 250 Euro nicht als extrem, mehr als ärgerlich.
Eine extreme Strafe hätte vielleicht Wirkung gezeigt.

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 31. März 2020 um 14:24:06 Uhr:


Heißt im geschilderten zu grundliegenden Fall, vorausgesetzt, die gemessenen Geschwindigkeiten sind so korrekt:
1. Eintragung im Fahreignungsregister mit 3 Punkten (1 Pkt Verstoß 1, 2 Pkte Verstoß 2 ), Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre!

Woher nimmst du die zwei Punkte bei "ca. 30 km/h Überschreitung außerorts"?

Mea culpa

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 31. März 2020 um 14:40:56 Uhr:


Zu dem ganzen MPU Unsinn.
Ich hatte damals innerhalb der Probezeit sogar 3 Verstöße mit 25, 26 und 27 km/h zu viel. Der letzte Verstoß sogar nach dem Aufbauseminar. Es gab dann einen Brief, dass beim nächsten Verstoß der Schein weg ist und die Teilnahme an der psychologischen Untersuchung empfohlen wird, aber niemals eine MPU.
Das war im übrigen auch das letzte mal, dass ich geblitzt wurde vor 14 Jahren.
Und die Bußgelder waren auch extrem. Ich habe drei mal ca. 250€ gezahlt.

Wie du schreibst vor 14 Jahren, da hat sich in der Rechtsprechung einiges geändert, auch was die MPU betrifft!

außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es doch bis 40 km/h Überschreitung nur einen Punkt?!

Richtig!

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 31. März 2020 um 20:59:53 Uhr:


Wie du schreibst vor 14 Jahren, da hat sich in der Rechtsprechung einiges geändert, auch was die MPU betrifft!

In dieser Hinsicht hat sich überhaupt gar nichts geändert. Das Thema MPU ist in diesem Thread längst geklärt.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 31. März 2020 um 14:40:56 Uhr:


dass beim nächsten Verstoß ... die Teilnahme an der psychologischen Untersuchung empfohlen wird, aber niemals eine MPU.

Was ist der Unterschied zwischen den beiden? Das Eine ist medizinisch, das andere nicht?

das eine ist eine reine verkehrspsychologische Beratung mit dem Ziel, dem Probanden zu helfen, künftig Verstöße zu vermeiden. Eine MPU ist ein Gutachten. Es hat drei Bausteine: den Reaktionstest, die medizinische Untersuchung und die psychologische Evaluation. Mit dem Gutachten kann man nachweisen, dass man (wieder oder noch) geeignet ist, mit einem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen