1Jahr Gewährleistungsgarantie

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)

Guten Tag,
ich habe mir im August letzten Jahres einen 2001ér Mondeo bei einem Fordhändler zugelegt.
Er sagte mir bei abholung des Fahrzeugs wäre der Wagen mängelfrei da Sie vorher die 90000 Inspektion machen würden.
Als ich den Wagen dann abholte war dies aber nicht der Fall, ein Klackern (von vorne oder hinten) konnte ich immer noch feststellen. Der Chef sagte mir dann ich könne die Fehler bei einer nahe gelegenen Fordwerkstadt beheben lassen und er würde die Kosten dafür übernehmen (das habe ich mir von ihm per Email bestätigen lassen).

Darauf hin tat ich dies auch, zu den Klackern kamen noch ein leichtes ruckeln des Motors bei konstanter Geschwindigkeit bei einer Motordrehzahl von ca 2000,
keine richtige funktion der Handbremse, Wassereintritt im Fußraum des Beifahrers.

- Als ich das Fahrzeug dann bei dem Fordhändler abholte sagte er mir, was das leichte Ruckeln angehen würde da konnte er nichts feststellen und auch keinen Fehler im Fehlerspeicher finden.

- Wegen dem Klackern wurde vorne Rechts der Stoßdämpfer gewechselt. Was sich dadurch geändert hat ist das mein Fahrzeug seitdem leicht nach rechts zieht aber das Klackern ist immer noch da und wie ich mir von einem Bekannten sagen ließ kommt dies aller wahrscheinlichkeit nach aus dem Bereich der Hinterachse.

- Wasser Fußraum Beifahrerseite: da sagte mir die Werkastadt das sie die Tür neu abgedichtet haben. Konnte ich nicht verstehen da ich denen sagte das daß was Wasser von hinterm Handschuhfach runter tropfte.
Nun gut meine Zweifel bestätigten sich dann als ich das nächste mal durch die Waschstraße fuhr. WIEDER WASSER IM FUßRAUM.

- Handbremse ... schien dann richtig zu funktionieren .. angeblich Handbremsseil gewechselt... nach kurzer Zeit fing es wieder an .. und jetzt ist es so weit das ich sie schon garnicht mehr benutze da sie sich sonst ganz fest setzt. (habe ich schon einmal gehabt da musste ich sie wieder gangbar machen ).

Die Kosten übernahm dann auch der Fordhändler bei dem ich den Wagen kaufte.

Nun sind natürlich ein paar Monate vergangen da ich es nicht geschafft hätte den Wagen zu dem Fordhändler zu bringen bei dem ich den Wagen gekauft habe. (sind ca 1 1/2 Stunden von mir) bin Selbstständig und hatte ende letzten Jahres 3 Monate Prüfungsvorbereitung bei der ich auf das Fahrzeug angewiesen war. Ich möchte nun aber die Mängel beheben lassen bevor die Gewähleistungsgarantie vorbei ist. Kann sich der Händler nun quer stellen???

Was würdet ihr nun an meiner Stelle machen .. wie würdet ihr vorgehen??

Über ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.

Schönen Gruß

11 Antworten

Grüße.

Wie ich mir gerade habe erklären lassen

Die einjährige Gebrauchtwagengarantie teilt sich auf:

-die ersten 6 Monate muss der verkaufende Händler die Mängel zu 100% beseitigen, ohne Kosten für dich.
-Monate 7-12 greift die abgeschlossene Car Garantie mit den darin enthaltenen finanziellen Abstrichen in Bezug auf Fahrzeugalter / Ersatzteilneuwert. [Hier ist es egal in welche Werkstatt du gehst)

zb. muss ich nach dem 6ten Monate gut 60% der Materialkosten selber zaheln, die Lohnkosten jedoch werden zu 100% übernommen.

So mein aktuelles Verständnis, und bin damit auch diesen Samstag beim Händler in der Werkstatt 🙂

Mit der Gewährleistung sieht das wie folgt aus.....
die ersten 6 Monate muss der Händler dir beweisen das die Mängel nach dem kauf auftraten was fast unmöglich ist!
Ab dem 6. Monat musst Du dem Händler beweisen das dieser Mangel schon beim kauf des Fahrzeugs waren was auch fast unmöglich ist!
Wenn du aber die Mängel innerhalb der ersten 6 Monate schriftlich angezeigt hast beim Händler muss er dafür gerade stehen!

Ich habe meinen gebraucht gekauft mit noch wenigen Monaten Werksgarantie
inklusive direkt anschließender Gebrauchtwagen-Garantie (12 Monate).
Die hier geschilderte Beweispflicht und die Übernahme mehr oder weniger
sämtlicher aller Schäden ist darin überhaupt nicht enthalten.
Vielmehr gibt es eine konkrete Benennung der Baugruppen und Bauteile,
für die Garantieleistung.
Und was Materialkosten angeht, so sind die Anteile nach km gestaffelt.

Schlußendlich habe ich den Eindruck, für dich gilt nicht unbedingt, was hier
geschrieben wurde.
Vielmehr solltest du mal in deinen Vertragsunterlagen nachsehen, was
da mit dir vereinbart wurde.

Der Unterschied zwischen Gewährleistung (= gesetzliche Regelung) und Garantie (=freiwillige Leistung) wurde hier schon x-mal durchgekaut. Es gibt nur einen Punkt der in diesem Fall zu klären wäre: 'bin Selbstständig' - heisst das du hast das Auto als Firmenwagen gekauft? Im B2B (Business to Business) gibts keine Gewährleistung, da greift - wenn nicht vertraglich ausgeschlossen - nur die Garantie.

Gruss
Toenne

@KawaFrank ja das mit dem Beweisen ist ja nicht das problem ich habe mir den emailverkehr gespeichert und darin wurden ja seiner Zeit auch die Mängel kommuniziert.

@analogH du schmeißt da gerade die zwei von toenne erklärten Garantien durcheinander.

@toenne .. nein ich kaufte den Wagen als Privatperson.

Ist er auch als Privatauto besteuert/versichert?

Bei dem Wassereintritt, würde ich mal unter dem Windlauf den Filter neu machen und die Dichtung erneuern. Die Abläufe im Windlauf müssen auch frei sein! Ggf. für zusätzlichen Ablauf sorgen.

Handbremsseile ggf. fetten lassen, Bremsmechanik hinten muss leichtgängig gemacht werden! Die ersten MK.III haben damit Probleme.

Das Klackern kann ich jetzt ohne genaue Beschriebung nicht zuordnen.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von DNGolf


@analogH du schmeißt da gerade die zwei von toenne erklärten Garantien durcheinander.

Nun ja, Toenne hat nicht den Unterschied zwischen zwei Garantien erklärt,

sondern den zwischen Gewährleistung und Garantie.

Ich habe fälschlicherweise von Werksgarantie gesprochen, was Werksgewährleistung

hätte heißen müssen.

Aber nun doch ein freundlicher Hinweis auf den Titel deines Postings:
Gewährleistungsgarantie
Da bin ich aber nicht der einzige, der zusammenwürfelt, oder ?

@Johnes: ja komplett privat und selbst will ich nichts an dem Wagen machen nicht das mir dann der Händler sagt ich oder irgend ein Mechaniker sei Schuld das es nun so ist wie es ist. Der Filter wurde angeblich erneuert als ich den wagen abholte. Steht sogar im Inspektionsheft und das war auch das erste was ich den Händler fragte als ich das erste mal den Wassereintritt fest stellte.

@ analogH: ich wollte hier keine Grundsatzdiskusion über verschieden Garantiausdrücke starten ich wollte dich lediglich darauf hinweisen das du etwas durcheinander wirfst.

Es gibt eine Gewährleistung (die muß jeder Händler geben - das bedeutet, wenn er sagt das Auto läuft dann muß es auch laufen).

Dann gibt es die GEWÄHRLEISTUNGSGARANTIE darin garantiert der Händler z.B. das die Gewährleistung auf ein Jahr Garantiert ist.

Hier nun einmal ein Auszug aus dem Forum www.123recht.net

>Gewährleistungsgarantie
Das lässt sich pauschal nicht so einfach beantworten, dass hängt - wie so oft - von den Begleitumständen ab.

Grundsätzlich haftet der Händler, gem. der gesetzlichen Gewährleistung, nur für Mängel, die schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorhanden oder angelegt waren. Die ersten 6 Monate nach Kauf trägt der VK hierfür grundsätzlich die Beweislast, es gibt aber auch Ausnahmen, wenn z.B. die Art des Mangels oder Sache mit dieser nicht vereinbar ist. Die kann z.B. bei typischen Verschleissteilen zum tragen kommen. Ob es sich überhaupt um Sachmängel im Rechtssinn handelt, haben Sie darzulegen u. zu beweisen (§363 BGB)

Hallo
Das Klackern kommt bestimmt von den Koppelstangen die hatte ich auch kaputt!!!!!

Gruß
Matthias

Zitat:

Original geschrieben von DNGolf


Es gibt eine Gewährleistung (die muß jeder Händler geben - das bedeutet, wenn er sagt das Auto läuft dann muß es auch laufen).

Dann gibt es die GEWÄHRLEISTUNGSGARANTIE darin garantiert der Händler z.B. das die Gewährleistung auf ein Jahr Garantiert ist.

Toll, die Gewährleistung ist dir gesetzlich garantiert!

Ich würde sagen du meinst eine normale Garantie! Ohne das "Gewährleistung" davor! Denn dann kann man sagen, der Wagen hat keine Garantie und du bist selber für die Mängel verantwortlich...

Wenn er also eine Gewährleistungsgarantie hat, hat er keine Garantie, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung, die dir garantiert ist! (Ist ja gesetzlich geregelt!) Dann kannst du schön besweisen, das der Wassereinbruch ein Gewährleistungsmangel ist und der Händler dafür gerade stehen muss!

Hätte der Wagen also eine "Garantie" (ohne das "Gewährleistung" davor), dann wäre dies sicher ein Mangel, der durch die Garantie gedeckt sein kann.

- - - - - - - - -

Lass die Abläufe prüfen und ggf. reinigen, notfalls Zusätzliche schaffen!

MfG

Ihr zerredet aber au alles 🙂

Traurig ist: Seine ersten 6 Monate sind vorbei, ab jetzt darf der TE die anteilmäßigen % der Garantieversicherung selber zahlen, Lohnkosten werden zu 100% übernommen.

Wobei, kommt auf die Versicherung an 🙂°°

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