17 Zoll Felgen bei 320d EffDyn EDition
Hallo,
wenn man einen 320d EffDyn Edition bestellt kann man keine größere Felgen als 16 Zoll nehmen.
Kann man nachtraeglich 17 oder 18 Zoll montieren?
Mfg
Nats
Beste Antwort im Thema
Dann empfehle ich geeignete juristische Unterstützung, die die Summe bei der gegnerischen Versicherung eintreibt. Die Haftpflicht muss zahlen, denn diese Pflichtversicherung ist genau deshalb eine Pflicht, damit der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Unter keinen Umständen. Und dann darf die Haftpflicht den Sünder in Regress nehmen. Auf die Idee bist Du noch gar nicht gekommen, oder? 😁😁😁
Aber ich plappere nur nach, weil ich familiär von Versicherungskaufleuten und Juristen umgeben bin. Vielleicht erzählen die auch nur Müll und haben einfach keine Ahnung. Oder es liegt daran, dass die Schuldfrage unklar ist. Oder bist Du vielleicht dem 19jährigen ins Heck gekracht? Dann hätte ich auch ne Erklärung parat😉 Lass Dich nicht verarschen😉 Sorry, aber wer fast ausnahmslos so aggressive Kommentare abgibt wie Du, muss sich nicht wundern.
Viel Erfolg!
48 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von jcwww
...ich glaub das Problem ist eher, dass andere Reifenkombinationen nicht in der Konformitätserklärung genannt sind und deswegen auch nicht gefahren werden können, oder? Die Steuerfrage würde sich dadurch erübrigen...
Na was nicht in der Übereinstimmungsgenehmigung steht kann ja nachträglich eingetragen werden. Das musste man ja schon immer machen, wenn man Räder von Fremdherstellern montieren wollte, für die keine ABE vorliegt.
Die Argumentation würde ja bedeuten, dass ein 320d EDE Fahrer auf ewig dazu verdammt wäre, die Serienfelgen zu fahren und niemals zu tauschen. Das kann es wohl nicht sein.
KorrektZitat:
Original geschrieben von jcwww
...ich glaub das Problem ist eher, dass andere Reifenkombinationen nicht in der Konformitätserklärung genannt sind und deswegen auch nicht gefahren werden können, oder? Die Steuerfrage würde sich dadurch erübrigen...Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
Was ich danach ändere, hat keinen Einfluss mehr auf die Steuer.
.
Den Begriff "Konformitätserklärung" hatte ich leider nicht erwähnt.
Zitat:
Original geschrieben von hansi2004
Korrekt.
Den Begriff "Konformitätserklärung" hatte ich leider nicht erwähnt.
Habe ich mich schon zu geäußert. Hier im Forum gibt es 1000de Fahrer, die Räder fahren, die nicht in der Übereinstimmungsgenehmigung eingetragen sind. Und das natürlich legal. Die mussten lediglich vom TÜV abgenommen werden.
Diese Diskussion gab es schon mal beim W211 220CDI (Mercedes E Klasse) .
Da war es die Schadstoffeinstufung.
IMHO ist das Problem, dass es keine Räder mit ABE für den 320d EffDyn. geben wird.
Andere Räder können montiert werden, müssen aber dann beim TÜV eingetragen werden. Evtl. steht dann dort in den Auflagen sogar, dass der 320d EffDyn nicht zulässig ist, oder eben die Einstufung der Steuer gändert werden muss.
Wenn der Prüfer genau ist, muss der Schadstoffausstoss auch mit geändert werden und damit die Einstufung für die Steuer etc.
Frage ist, ob der Prüfer das weiß und genau arbeitet😉.
Grüße
Peter
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Zitat:
Original geschrieben von Perly
Andere Räder können montiert werden, müssen aber dann beim TÜV eingetragen werden. Evtl. steht dann dort in den Auflagen sogar, dass der 320d EffDyn nicht zulässig ist, oder eben die Einstufung der Steuer gändert werden muss.Wenn der Prüfer genau ist, muss der Schadstoffausstoss auch mit geändert werden und damit die Einstufung für die Steuer etc.
Das klingt theoretisch logisch.
Praktisch ist es dann aber unlogisch, dass es beim normalen 320d zulässig ist, größere Räder zu montieren. Wenn ich dort 19" Räder statt den 16ern draufmache, steigt der Verbrauch und damit der CO2 Ausstoß zweifelsfrei ebenfalls an.
Also was macht den 320d EDE hier zu so einer Ausnahme? Wieso sollte der erhöhte CO2 Ausstoß beim 320d EDE eine Rolle spielen, beim 320d (und allen anderen Modellen) aber nicht, obwohl sich bei allen anderen Modellen auch eine höhere Steuer ergeben würde?
Es sieht wohl wirklich so aus, dass einzig die Eintragung beim 320d EDE hier anders ist. Sprich in der COC Bescheinigung nur die Serienräder drinstehen. Ein Gutachten, in dem der 320d EDE ausgenommen war, habe ich noch nicht gesehen. Von daher ist eine Eintragung von anderen - auch größeren Felgen wohl unproblematisch.
Liebe BMW-Gemeinde,
bevor ich zum Thema einen neuen thread erstelle,
klinke ich mich mal an dieser Stelle mit meiner Frage ein:
mein Fahrzeug ist ein 3er E91 320d xDrive Touring Bj 2011 mit 184 PS,
Bremsenergierückgewinnung und StartStopp-System,
auf der Heckscheibe prangt ein sticker mit EfficientDynamics.
Die vorhandene Bereifung ist 205/55/16,
steuerlich ist er mit 140 g/km CO2-Ausstoß eingestuft.
Wenn ich auf der BMW-Seite nach zugelassenen 17 Zoll Rädern suche,
finde ich bei manchen Rädern Ausschlüsse u. a. zu:
"320d EfficientDynamics Edition", z. B. bei dieser Felge:
BMW V-Speiche 188
Zählt mein Fahrzeug dazu?
Wodurch ergibt sich die Einschränkung?
Hat sie technische Gründe z. B. durch Tieferlegung, oder
andere Bremssättel wegen des Bremsenergierückgewinnungssystems?
Also wenn dein BMW 184PS hat, kann es schonmal kein Efficient Dynamics sein, da diese Modelle nur 163PS hatten.
Und als xDrive gab es die meiner Meinung nach auch nicht.
Der CO2-Ausstoß liegt bei den ED-Modellen auch niedriger.
Demzufolge kannst du natürlich diese Räder an deinen BMW bauen.
Und die Fahrer der ED-Modelle könnten es auch, nur sie dürften es evtl. nicht oder müssten sie eintragen lassen.
danke, Atze,
in der Übereinstimmungserklärung sind außer 17 Zoll- auch 18 und 19 Zoll-Felgen angegeben.
Nabend!
Ich habe auch einen 320d EDE. Ich möchte gerne die Styling 397 in 18 Zoll montieren. Lt. meinem BMW-Händler ist das bei meinem Modell nicht möglich. Offiziell ist bei der Felge auch mein Modell ausgeschlossen, steht auch so bei BMW. Ich sehe es eigentlich auch so, dass ich es durch den TÜV eintragen lassen kann. Hat hier denn schon mal jemand bei einem EDE größere Felgen nachgerüstet? Evtl. auch beim TÜV gewesen? Könnt ja mal Eure Erfahrungen hier posten. DANKE schon mal. :-)
Dieses einfache NEIN höre ich schon öfter, aber keiner kann eine klare und vor allem nachvollziebare Begründung geben. Das Nachfolgemodell, Facelift 2015, darf die von mir gewünschte Felge wieder fahren. Da hat sich doch technisch nichts geändert, oder doch?
Zitat:
@Maldini5 schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:52:13 Uhr:
Dieses einfache NEIN höre ich schon öfter, aber keiner kann eine klare und vor allem nachvollziebare Begründung geben. Das Nachfolgemodell, Facelift 2015, darf die von mir gewünschte Felge wieder fahren. Da hat sich doch technisch nichts geändert, oder doch?
Natürlich hat sich was geändert!
Einfach mal alles lesen. Das Fzg hat eine besondere EU-Typzulassung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehört u.a. eine festgelegte Bereifung! Ist nun mal so. Sonst wäre es keine "ED"-Ausführung. Jede Änderung ist abnahmepflichtig!
Zitat:
@hansi2004 schrieb am 11. Oktober 2017 um 18:50:34 Uhr:
Zitat:
@Maldini5 schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:52:13 Uhr:
Dieses einfache NEIN höre ich schon öfter, aber keiner kann eine klare und vor allem nachvollziebare Begründung geben. Das Nachfolgemodell, Facelift 2015, darf die von mir gewünschte Felge wieder fahren. Da hat sich doch technisch nichts geändert, oder doch?Natürlich hat sich was geändert!
Einfach mal alles lesen. Das Fzg hat eine besondere EU-Typzulassung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Dazu gehört u.a. eine festgelegte Bereifung! Ist nun mal so. Sonst wäre es keine "ED"-Ausführung. Jede Änderung ist abnahmepflichtig!
Richtig daher ja auch das GANZ KALRE NEIN!!!!!
Aber wenn man GOOGELN würde hätte man es ja auch finden können.
Meine Kiste 318D Facelift 2010 ist ebenso EFD Edition, sind aber ne menge Reifen Felgenkombis zugelassen die ich nicht einmal eintragen müßte.
Ich denke mal das es praktisch theroetisch Blödsinn ist bei ED Ausführung, wenn ich die vorgeschriebene Felgen fahre und ne Billigmarke als Reifen druffklatsch,die nen erhöhten Rollwiderstand aufweisen,
ergo ne größere Felge hat mehr Masse, der Reifen dafür ein niederen Querschnitt, dafür breiter, nehme ich aber einen Reifen der teuren Klasse, haben die erheblich weniger Rollwiderstand durch effizientere Gummimischung,Karkassenaufbau wie Profil, kommts aufs selbe Raus wenn ich die vorgeschriebene Serien Bereifung nehme mit Pneus ohne Leichtlaufeigenschaften, hinzu kommt nnoch das Gewicht von RFT wie Non RFT bei der Massebeschleunigung.
Der Umfang der Reifen muß ja gleich bleiben wegs Tacho, dafür haste bei 18 Zoll Brettl als Pneus von der Flanke her.
Den Unsinn kann ich ned ganz nachvollziehen, zumal im Versuch die VT Fahrzeuge mit Serienbereifung getestet werden mit sämtlichen äußerlichen Karosseriespalten zugepappt, damit wird der CW Wert wie Schadstoffausstoß pro Km zum 2. festgeschrieben, die Abgaswerte 1- werden schon vorher getestet auf dem Motorprüfstand, wo ne komplette Auspuffanlage wie ein Simulationsgetriebe bzw Lastnachläufer angeflanscht ist...da sin aber keene Reifen und Fahrwerk dran..
Soll einer verstehn!
Ein effdyn Edition hat halt einfach einen geringeren CO2 wert als der normale 320d. somit günstiger in den Steuern. also muss man halt damit leben, das man nicht alles darf.
Hier war vor ner ganzen zeit einer, der wollte ne Anhängerkupplung an sein EffDyn anbauen, geht auch nicht.
Man muss sich halt vorher überlegen, was man sich kauft. auch wenn es natürich Blödsin ist, das ganze so sehr ein zu schrenken. aber es ist halt laut BMW so vorgeschrieben. Und entweder man kann damit leben oder man muss sich ein anderes Auto kaufen.