17 Km/h zu schnell mit Autoanhänger / Autotransporter „Humbaur“
Hallo,
Ein bekannter von mir bekam dieses Schreiben von der Bußgeldstelle Bremen. Meine Frage, da die Bußgeldstelle nichts darüber geschrieben hat, wie viel denn ein solcher Verstoß kosten würde?
Das Schreiben der Bußgeldstelle Bremen sowie das Blitzer Foto werde ich gleich im Anschluss hier einmal hochladen.
Schreiben wg. unzureichendem Datenschutz entfernt - BMWRider
Beste Antwort im Thema
Hallo, Checker001,
Zitat:
@checker001 schrieb am 15. November 2017 um 12:10:01 Uhr:
Wahrscheinlich hat das gerät nicht richtig geblitzt weil der Straßenuntergrund vibriert hat wegen den Lkw`s in der Baustelle. Ich wurde durch CB-Funk auf den Blitzer aufmerksam gemacht und bin deshalb auch weniger wie 80Km/h gefahren.
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt
das Bußgeldverfahren wurde vermutlich eingestellt, weil der Sachbearbeiter vor Lachen seinen Kaffee über den Rechner gegossen hat, der dann einen Kurzschluss bekam und alle Daten waren verloren.
Viele Grüße,
Nachteule
90 Antworten
Zitat:
@markuc schrieb am 15. November 2017 um 16:56:42 Uhr:
Ist nicht egal. Die Bußgeldstelle müsste dann nachweisen, dass der Hänger keine 100 km/h Zulassung hat.
Da der TE ja selbst sagt, dass es diese Zulassung nicht gibt, ist das alles hypothetisch. Gut, das war es seit Antwort 3 schon....
Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass der Blitzer wegen des Hängers ausgelöst hat. Denke, er hätte auch ohne Hänger ausgelöst.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 16:20:44 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 15. November 2017 um 15:59:58 Uhr:
Dieses Gespann aus Skoda Octavia und PKW-Trailer mit 100 Km/h bewegen zu dürfen, ist eigentlich ausgeschlossen. Der PKW-Trailer muss doch sicher ein ZGG von mindestens 2 Tonnen haben um überhaupt sinnvoll als solcher eingesetzt werden zu können. Das setzt eine gewisse Leermasse des Zugfahrzeugs voraus. Die wird der Octavia ganz sicher nicht haben.
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 16:20:44 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 15. November 2017 um 15:59:58 Uhr:
Gruss
JürgenJa, wenn man ein Auto abholen möchte, und man schon vorher ganz genau weiß, dass es dafür keine fünf Tage gelbe kurz Zeit Kennzeichen gibt, dann bleibt ja nichts anderes übrig, als hier mit einem Autotransporter hinzufahren.
Das stelle ich nicht in Abrede. Aber man kann es mit 80 Km/h tun.
Wollte nur der ewigen "der darf vielleicht 100 fahren"-Diskussion etwas zur Lösungsfindung verhelfen. Octavia A und Autotrailer, die im Gespann 100 fahren dürfen, ist zu 99% unmöglich. Es sei denn, der Hänger ist abgelastet auf irgendwas um die 1,5 Tonnen.
Gruss
Jürgen
Zitat:
@markuc schrieb am 15. November 2017 um 16:56:42 Uhr:
Ist nicht egal. Die Bußgeldstelle müsste dann nachweisen, dass der Hänger keine 100 km/h Zulassung hat. Hat sie dessen Kennzeichen?
Hier ein Photo eines solchen Anhängers, um jegliche Spekulationen zu beantworten
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 19:09:08 Uhr:
Zitat:
@markuc schrieb am 15. November 2017 um 16:56:42 Uhr:
Ist nicht egal. Die Bußgeldstelle müsste dann nachweisen, dass der Hänger keine 100 km/h Zulassung hat. Hat sie dessen Kennzeichen?Hier ein Photo eines solchen Anhängers, um jegliche Spekulationen zu beantworten
Das ist aber nicht die hier geblitzte Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Das solltest du wissen. Und evtl sagst du jetzt mal klar, was der Thread bezwecken soll außer der beantworteten Frage nach dem Bußgeld. Sonst kann ich hier gern schließen.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 15. November 2017 um 19:24:16 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 19:09:08 Uhr:
Hier ein Photo eines solchen Anhängers, um jegliche Spekulationen zu beantworten
Das ist aber nicht die hier geblitzte Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger. Das solltest du wissen. Und evtl sagst du jetzt mal klar, was der Thread bezwecken soll außer der beantworteten Frage nach dem Bußgeld. Sonst kann ich hier gern schließen.
Gut, dann schreibe ich das einmal ganz offen:
Die erste Antwort an diesen Thread, da war ja der eine User so freundlich und hatte mir einen Link zu einem Bußgeldrechner geschickt, dort habe ich die Daten eingegeben, und dort wurde angezeigt, dass der Verstoß einen Minuspunkt in Flensburg geben würde.
Da jetzt schon festgestellt wurde, dass Fahrzeugführer und Fahrzeughalter zwei unterschiedliche Personen sind, und ja auch Beweisfotos von der Behörde erstellt wurden, worin auch der Fahrzeugführer deutlich erkennbar und identifizierbar ist, geht es mir hier darum um die Verjährung.
Tritt diese nun nach genau drei Monaten ein?
Das wäre ja dann der 20. beziehungsweise 21. November 2017, oder muss man noch genau zwei Wochen wegen Post Zustellung Fristen und so weiter abwarten, und gegebenenfalls diese 14 Tage noch auf den 21. November 2017 aufrechnen?
Das dem Fahrzeughalter des Škoda nichts passieren kann, ist ja nun schon geklärt.
Die Anhörung ist doch fristgerecht raus.
Google hilft weiter - allen.
https://www.anwalt.de/.../...verkehrs-ordnungswidrigkeiten_000717.html
Zitat:
@situ schrieb am 15. November 2017 um 20:38:47 Uhr:
Die Anhörung ist doch fristgerecht raus.
Google hilft weiter - allen.https://www.anwalt.de/.../...verkehrs-ordnungswidrigkeiten_000717.html
Kommt drauf an, ob der Empfänger des Anhörungsbogens auch der Fahrer war (nach Angabe des TE nicht).
Siehe dein ergoogelter Link:
Zitat:
(ABER ACHTUNG: Nur hinsichtlich der Person, die im Anhörungsbogen als Betroffener genannt ist, wird die Verjährung unterbrochen. Falls ein anderer Fahrer gewesen ist, ist gegen diesen die Verjährung nicht unterbrochen worden. Dann zählt weiterhin der Tattag.)
Also ist und wäre demnach der Fahrzeugführer nach dem 21. November 2017 aus dem Schneider wie man so schön sagt.
Vorausgesetzt ja natürlich, dass der Fahrzeug Fahrer namentlich nicht bis zum 21. November 2017 der Bußgeldstelle bekannt gemacht wird
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. November 2017 um 21:20:19 Uhr:
Falls nicht irgendwelche anderen verjährungsfristhemmenden Umstände vorliegen ja.
Naja, Fahrzeugführer und Fahrzeughalter kennen sich gut. Der Fahrzeughalter muss ja nicht unbedingt den Fahrzeugführer erkennen, denn letztendlich ob liegt es ja den Aussagen des Fahrzeughalters, wie das Verfahren weiter betrieben wird.