17 Km/h zu schnell mit Autoanhänger / Autotransporter „Humbaur“
Hallo,
Ein bekannter von mir bekam dieses Schreiben von der Bußgeldstelle Bremen. Meine Frage, da die Bußgeldstelle nichts darüber geschrieben hat, wie viel denn ein solcher Verstoß kosten würde?
Das Schreiben der Bußgeldstelle Bremen sowie das Blitzer Foto werde ich gleich im Anschluss hier einmal hochladen.
Schreiben wg. unzureichendem Datenschutz entfernt - BMWRider
Beste Antwort im Thema
Hallo, Checker001,
Zitat:
@checker001 schrieb am 15. November 2017 um 12:10:01 Uhr:
Wahrscheinlich hat das gerät nicht richtig geblitzt weil der Straßenuntergrund vibriert hat wegen den Lkw`s in der Baustelle. Ich wurde durch CB-Funk auf den Blitzer aufmerksam gemacht und bin deshalb auch weniger wie 80Km/h gefahren.
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt
das Bußgeldverfahren wurde vermutlich eingestellt, weil der Sachbearbeiter vor Lachen seinen Kaffee über den Rechner gegossen hat, der dann einen Kurzschluss bekam und alle Daten waren verloren.
Viele Grüße,
Nachteule
90 Antworten
Zitat:
@BMWRider schrieb am 15. November 2017 um 15:18:04 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 15:00:30 Uhr:
Sorry, aber auf dem Schreiben war wEder eine Unterschrift, die geschwärzt hätte werden müssen, noch sonstige Daten.
Desweiteren stand lediglich der Tag die Uhrzeit das Autokennzeichen, sowie die Anschrift der Bußgeldstelle, welche dieses Schreiben abgeschickt hat, und natürlich der Tag an dem es passiert ist, und der Tag an dem die Bußgeldstelle das Schreiben abgeschickt hatte beziehungsweise verfasst.
Ich weiß jetzt nicht, was noch hätte geschwärzt werden müssen?
Sachbearbeiter, Zeugen, Telefonnummer, Aktenzeichen.... Aber die Faxnummer, die war immerhin geschwärzt 🙄
Ja sorry, das hab ich dann wohl wirklich vergessen, den Sachbearbeiter und Telefonnummer und Aktenzeichen zu schwärzen, wobei es ja keine Zeugen gab das ein Prada Messgerät, und zwar ein automatisches war.
Bezüglich der Fax Nummer, so schwer hat sich die immer grundsätzlich, weil ich kein Fax benutze, grundsätzlich kein Fax benutze, und deswegen die Nummer gleich sofort Schwärze um dort nicht versehentlich anzurufen.
Zitat:
Da es lange nicht das erste Mal ist, dass du so sorglos mit den Daten Anderer umgehst, sollte da langsam mal ein Denkprozess einsetzen. Sturheit mag dich auf der linken Spur ins Ziel bringen, hier eher nicht. 😉
Hat nichts mit Sturheit zu tun, sondern vielleicht eher Nachlässigkeit, sich das Schreiben nicht so gründlich angeschaut zu haben wie du zum Beispiel. Ich kann es ja noch einmal nach bearbeiten und dann hier einstellen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. November 2017 um 15:31:50 Uhr:
Zitat:
@Frada84 schrieb am 15. November 2017 um 14:13:43 Uhr:
Naja, gibt vll kein zugelassenes Gespann mehr, aber sehr wohl muss das Zugfahrzeug bestimmte Eigenschaften besitzen, damit dieses mit den zugelassenen 100 km/h Anhänger eben auch die 100 km/h fahren darf.
Ist die Straße, wo der TE geblitzt wurde, überhaupt eine Autobahn oder Kraftfahrstraße? Falls nicht, dürfte er auch mit Tempo-100-Zulassung an der Stelle nur 80 km/h fahren.
Autobahn
War denn an dieser Stelle ein Tempolimit?
Falls der Anhänger für Tempo 100 zugelassen ist, solltest du das im Anhörungsbogen erwähnen. Natürlich nur, falls du absolut sicher bist, dass die Bedingungen für Tempo 100 auch erfüllt sind - wenn nicht, dann ist diese Angabe ein zweischneidiges Schwert, denn damit würdest du ja dann zumindest implizit zugeben, selbst der Fahrer zu sein.
Dieses Gespann aus Skoda Octavia und PKW-Trailer mit 100 Km/h bewegen zu dürfen, ist eigentlich ausgeschlossen. Der PKW-Trailer muss doch sicher ein ZGG von mindestens 2 Tonnen haben um überhaupt sinnvoll als solcher eingesetzt werden zu können. Das setzt eine gewisse Leermasse des Zugfahrzeugs voraus. Die wird der Octavia ganz sicher nicht haben.
Zitat:
Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung.
Gruss
Jürgen
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OK. Diese Details waren mir nicht bekannt.
In diesem Fall wird es wohl voraussichtlich auf die Standardprozedur hinauslaufen: Bußgeldbescheid abwarten, zahlen, Lehre sein lassen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. November 2017 um 15:52:57 Uhr:
War denn an dieser Stelle ein Tempolimit?Falls der Anhänger für Tempo 100 zugelassen ist, solltest du das im Anhörungsbogen erwähnen. Natürlich nur, falls du absolut sicher bist, dass die Bedingungen für Tempo 100 auch erfüllt sind - wenn nicht, dann ist diese Angabe ein zweischneidiges Schwert, denn damit würdest du ja dann zumindest implizit zugeben, selbst der Fahrer zu sein.
Ich denke, vor dem 21. November 2017 wird sich der Fahrer wohl keineswegs zu der Ordnungswidrigkeit bekennen
Falls der Fahrer identisch mit dem Empfänger des Anhörungsbogen ist, macht das keinen Unterschied.
Falls nicht - Glück gehabt.
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 15. November 2017 um 15:59:58 Uhr:
Dieses Gespann aus Skoda Octavia und PKW-Trailer mit 100 Km/h bewegen zu dürfen, ist eigentlich ausgeschlossen. Der PKW-Trailer muss doch sicher ein ZGG von mindestens 2 Tonnen haben um überhaupt sinnvoll als solcher eingesetzt werden zu können. Das setzt eine gewisse Leermasse des Zugfahrzeugs voraus. Die wird der Octavia ganz sicher nicht haben.
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 15. November 2017 um 15:59:58 Uhr:
Zitat:
Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung.Gruss
Jürgen
Ja, wenn man ein Auto abholen möchte, und man schon vorher ganz genau weiß, dass es dafür keine fünf Tage gelbe kurz Zeit Kennzeichen gibt, dann bleibt ja nichts anderes übrig, als hier mit einem Autotransporter hinzufahren.
Bis 2015 beziehungsweise bis April 2015 war das mit den fünf Tage Kurzzeit Kenzen Zeichen ja auch gar kein Problem. Die hat man dann ja auch ohne weiteres bekommen, konnte die sogar schon einen Tag vorher abholen, hat Jan das Auto angeschraubt und die Eintragung d.h. Fahrgestellnummer vor Ort vorgenommen. Das geht ja seit April 2015 nicht mehr
Außerdem war der 20. August 2017 ein Sonntag, wo man sowieso hätte keine Kennzeichen holen können, selbst wenn es das Jahr 2014 gewesen wär
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. November 2017 um 16:05:16 Uhr:
OK. Diese Details waren mir nicht bekannt.In diesem Fall wird es wohl voraussichtlich auf die Standardprozedur hinauslaufen: Bußgeldbescheid abwarten, zahlen, Lehre sein lassen.
Falscher Weg.
Zitat:
@CV626 schrieb am 15. November 2017 um 16:18:18 Uhr:
Falls der Fahrer identisch mit dem Empfänger des Anhörungsbogen ist, macht das keinen Unterschied.Falls nicht - Glück gehabt.
Fahrer, d.h. Fahrzeugführer, und derjenige, der in Fahrzeugschein eingetragen ist, sind nicht die selbe Person.
Kann ich hier eigentlich schließen?
Die Frage, was das kosten würde, wurde ja hinreichend beantwortet.
Zitat:
@markuc schrieb am 15. November 2017 um 16:34:33 Uhr:
War da nun eine Geschwindigkeitsbeschränkung? Wenn ja, auf welche Geschwindigkeit?
80 km/h steht im Schreiben.
Ob diese nun durch den Anhänger oder durch Schilder vorgegeben sind, ist egal.
Das mit der 100er-Zulassung ist wieder V+S-KAffeesatzleserei, die der TE ja auch nicht bestätigt. Also werden die 80 stimmen.
Ist nicht egal. Die Bußgeldstelle müsste dann nachweisen, dass der Hänger keine 100 km/h Zulassung hat. Hat sie dessen Kennzeichen?
Zitat:
@markuc schrieb am 15. November 2017 um 16:56:42 Uhr:
Ist nicht egal. Die Bußgeldstelle müsste dann nachweisen, dass der Hänger keine 100 km/h Zulassung hat. Hat sie dessen Kennzeichen?
Braucht man dafür denn unbedingt ein Kennzeichen?
Möglicherweise kann man bereits auf dem Foto erkennen, dass das zulGG des Anhängers zu hoch ist, um in Verbindung mit dem Zugfahrzeug Tempo 100 fahren zu dürfen.