17 Km/h zu schnell mit Autoanhänger / Autotransporter „Humbaur“
Hallo,
Ein bekannter von mir bekam dieses Schreiben von der Bußgeldstelle Bremen. Meine Frage, da die Bußgeldstelle nichts darüber geschrieben hat, wie viel denn ein solcher Verstoß kosten würde?
Das Schreiben der Bußgeldstelle Bremen sowie das Blitzer Foto werde ich gleich im Anschluss hier einmal hochladen.
Schreiben wg. unzureichendem Datenschutz entfernt - BMWRider
Beste Antwort im Thema
Hallo, Checker001,
Zitat:
@checker001 schrieb am 15. November 2017 um 12:10:01 Uhr:
Wahrscheinlich hat das gerät nicht richtig geblitzt weil der Straßenuntergrund vibriert hat wegen den Lkw`s in der Baustelle. Ich wurde durch CB-Funk auf den Blitzer aufmerksam gemacht und bin deshalb auch weniger wie 80Km/h gefahren.
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt
das Bußgeldverfahren wurde vermutlich eingestellt, weil der Sachbearbeiter vor Lachen seinen Kaffee über den Rechner gegossen hat, der dann einen Kurzschluss bekam und alle Daten waren verloren.
Viele Grüße,
Nachteule
90 Antworten
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 12:19:28 Uhr:
Der Verkehrsverstoß datiert vom 20. August 2017, also damit steht er kurz vor der Verjährung.
jetzt nicht mehr. Es sei denn, die Anhörung richtet sich gegen jemand, der nicht gefahren ist.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 15. November 2017 um 12:13:23 Uhr:
wenn der Anh ne 100er Zulassung hätte würde es nicht helfen, da das Auto die auch haben müsste für den Anh.
das ist längst entfallen
Zitat:
@Bitboy schrieb am 15. November 2017 um 12:31:17 Uhr:
Bist halt kein rechter. Dazu kommt ja noch Behinderung weil du den Anh. nicht vorbeigelassen hast. :-)
Der war gut mit dem Anhänger nicht vorbei gelassen.
Erinnert mich an den Witz mit dem Trabbi und dem Mercedes:
1990 auf der Transitautobahn in der DDR. Ein Trabant bleibt wegen einem Motorschaden liegen. Ein Mercedes Fahrer hält an und fragt, ob er helfen kann? Daraufhin sagt der Trabant fahrer,
dass es nett wäre, wenn er bis zur nächsten Werkstatt abgeschleppt werden könnte. Gesagt getan, der Mercedes Fahrer macht ein Abschleppseil an den Trabant, und sagte ihm wenn es ihm zu schnell werden solle auf der Autobahn, dann soll er Lichthupe machen.
So fahren die beiden mehrere Kilometer auf der Autobahn, mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h. Sie kommen an einer Streife der Volkspolizei vorbei, wobei der eine Volkspolizist zu dem anderen sagt: Nu gucke dir doch mal den West-Bürger mit seinem dicken Mercedes an, fährt off‘er linken Spur, und will unseren Bürger mit‘nem trabbi net vorbei lassen. Der trabbifahrer macht nu schon Lichthupe, und der Wessi bleibt auf‘fer linken Spur und will net rechts Rübermachen...
Ähnliche Themen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2017 um 12:59:18 Uhr:
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 12:19:28 Uhr:
Der Verkehrsverstoß datiert vom 20. August 2017, also damit steht er kurz vor der Verjährung.
jetzt nicht mehr. Es sei denn, die Anhörung richtet sich gegen jemand, der nicht gefahren ist.
Ja, so könnte es gewesen sein.
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 12:19:28 Uhr:
Der Verkehrsverstoß datiert vom 20. August 2017, also damit steht er kurz vor der Verjährung.[/b
Die Versendung eines Anhörungsbogens unterbricht doch die Verfährungsfrist oder sehe ich das falsch?Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 12:19:28 Uhr:
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 15. November 2017 um 11:32:31 Uhr:
mit hänger 80km/h max 100 mit entsprechender Zulassung - warum fährt er nicht rechts??Warum habe ich den Nick „Linksfahrer“ im MT.Forum?
Falls der AHB nicht an den Fahrer, sondern Halter ging, hat sich das doch eh erledigt. Und bei einem Erstverstoss muss der Halter auch kaum mit einem Fahrtenbuch rechnen.
@torre: Die Unterbrechung bezieht sich aber nur auf den Angeschriebenen. Falls dieser nicht gefahren sein sollte und an den tatsächlichen Fahrer nicht bis zum 20.11. plus Postlaufzeit 14 Tage ein BG oder AHB kommt, ist es verjährt.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2017 um 13:04:48 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 15. November 2017 um 12:13:23 Uhr:
wenn der Anh ne 100er Zulassung hätte würde es nicht helfen, da das Auto die auch haben müsste für den Anh.
das ist längst entfallen
Naja, gibt vll kein zugelassenes Gespann mehr, aber sehr wohl muss das Zugfahrzeug bestimmte Eigenschaften besitzen, damit dieses mit den zugelassenen 100 km/h Anhänger eben auch die 100 km/h fahren darf.
Zitat:
@hydrou schrieb am 15. November 2017 um 14:04:23 Uhr:
Falls der AHB nicht an den Fahrer, sondern Halter ging, hat sich das doch eh erledigt. Und bei einem Erstverstoss muss der Halter auch kaum mit einem Fahrtenbuch rechnen.
Der Anhörungsbogen ging auch nicht an den Fahrer, sondern an den HAlter, d.h. an den jenigen, auf dem das Fahrzeug mit den Zoll Kennzeichen zugelassen gewesen ist
Zitat:
@torre: Die Unterbrechung bezieht sich aber nur auf den Angeschriebenen. Falls dieser nicht gefahren sein sollte und an den tatsächlichen Fahrer nicht bis zum 20.11. plus Postlaufzeit 14 Tage ein BG oder AHB kommt, ist es verjährt.
Welche Fahrtenbücher?
Fahrtenbücher gibt es nicht in Tschechien.
Ich habe das Schreiben aus dem Eröffnungspost entfernt, weil der TE - zum wiederholten Male - das Thema Datenschutz offenbar als Einbahnstraße interpretiert und bis auf "seine" Daten nichts schwärzt.
Zitat:
@BMWRider schrieb am 15. November 2017 um 14:28:25 Uhr:
Ich habe das Schreiben aus dem Eröffnungspost entfernt, weil der TE - zum wiederholten Male - das Thema Datenschutz offenbar als Einbahnstraße interpretiert und bis auf "seine" Daten nichts schwärzt.
Sorry, aber auf dem Schreiben war wEder eine Unterschrift, die geschwärzt hätte werden müssen, noch sonstige Daten.
Desweiteren stand lediglich der Tag die Uhrzeit das Autokennzeichen, sowie die Anschrift der Bußgeldstelle, welche dieses Schreiben abgeschickt hat, und natürlich der Tag an dem es passiert ist, und der Tag an dem die Bußgeldstelle das Schreiben abgeschickt hatte beziehungsweise verfasst.
Ich weiß jetzt nicht, was noch hätte geschwärzt werden müssen?
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 15. November 2017 um 15:00:30 Uhr:
Zitat:
@BMWRider schrieb am 15. November 2017 um 14:28:25 Uhr:
Ich habe das Schreiben aus dem Eröffnungspost entfernt, weil der TE - zum wiederholten Male - das Thema Datenschutz offenbar als Einbahnstraße interpretiert und bis auf "seine" Daten nichts schwärzt.Sorry, aber auf dem Schreiben war wEder eine Unterschrift, die geschwärzt hätte werden müssen, noch sonstige Daten.
Desweiteren stand lediglich der Tag die Uhrzeit das Autokennzeichen, sowie die Anschrift der Bußgeldstelle, welche dieses Schreiben abgeschickt hat, und natürlich der Tag an dem es passiert ist, und der Tag an dem die Bußgeldstelle das Schreiben abgeschickt hatte beziehungsweise verfasst.
Ich weiß jetzt nicht, was noch hätte geschwärzt werden müssen?
Sachbearbeiter, Zeugen, Telefonnummer, Aktenzeichen.... Aber die Faxnummer, die war immerhin geschwärzt 🙄
Da es lange nicht das erste Mal ist, dass du so sorglos mit den Daten Anderer umgehst, sollte da langsam mal ein Denkprozess einsetzen. Sturheit mag dich auf der linken Spur ins Ziel bringen, hier eher nicht. 😉
Zitat:
@Frada84 schrieb am 15. November 2017 um 14:13:43 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 15. November 2017 um 13:04:48 Uhr:
das ist längst entfallenNaja, gibt vll kein zugelassenes Gespann mehr, aber sehr wohl muss das Zugfahrzeug bestimmte Eigenschaften besitzen, damit dieses mit den zugelassenen 100 km/h Anhänger eben auch die 100 km/h fahren darf.
Ist die Straße, wo der TE geblitzt wurde, überhaupt eine Autobahn oder Kraftfahrstraße? Falls nicht, dürfte er auch mit Tempo-100-Zulassung an der Stelle nur 80 km/h fahren.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 15. November 2017 um 15:04:08 Uhr:
Kennzeichen?!Gruß Metalhead
War doch das eigene.