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156 oder 159 ferrari?

Alfa Romeo
Themenstarteram 22. März 2012 um 20:45

mir hat kürzich jemand erzählt,

er besitze einen alfa 156 oder wars 159 ferrari,

allerdings könne er dieses fahrzeug nicht in deutschland zulassen.

deshalb wäre es in italien angemeldet.

gab es mal ein solches modell, wer weiss nähres

und wieso kann man dieses fahrzeug nicht in dtl anmelden?

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10 Antworten
am 24. März 2012 um 8:08

...möglicher Weise wollte sich Der wo's Dir erzählt hat nur wichtig machen und hat Dummgeschwäzt?!:D

Zitat:

Original geschrieben von rotblonder

mir hat kürzich jemand erzählt,

er besitze einen alfa 156 oder wars 159 ferrari,

allerdings könne er dieses fahrzeug nicht in deutschland zulassen.

deshalb wäre es in italien angemeldet.

gab es mal ein solches modell, wer weiss nähres

und wieso kann man dieses fahrzeug nicht in dtl anmelden?

Vielleicht meint er diesen 159er:

http://carscoop.blogspot.de/.../...-costruzioni-tunes-second-alfa.html

Aber ich glaube er meint die alten Ferraris,die gab es beide mit dem Namen 156 und 159.

Sind aber soviel ich weiß reine Rennwagen und unbezahlbar.

Moin,

Ein Auto das in Italien zulassungsfähig ist - ist grundsätzlich auch in D zulassungsfähig. Das ist eine Folge des EU Rechts ;)

Also: Quark hoch 5 ... was dir da erzählt wurde.

MFG Kester

am 28. März 2012 um 6:21

Ein Auto das in Italien zulassungsfähig ist - ist grundsätzlich auch in D zulassungsfähig. Das ist eine Folge des EU Rechts ;)

Eine umgebaute, alte Honda, die in Holland oder England zugelassen ist, wird nicht unbedingt in Deutschland zugelassen, wenn es dem D-TÜV nicht passt (hab ich durchexerziert).

Da reicht schon ein Kunststoff-Benzintank, oder eine zurückverlegte Fussrastenanlage.

Ein VW Käfer aus Mexico, der in Spanien zugelassen war, wird in D nicht zugelassen.

Ich baue z.Z ein Motorrad (70ér Jahre) mit 2 Motoren. In England würde es als Eigenbau-Oldtimer zugelassen, weil alle Teile aus den 70ér stammen. In D würde es ein Eigenbau mit mit dem Herstelldatum 2012 werden mit den neuesten Abgas- und Lautstärkrvorschriften von heute, also nicht zulassungsfähig.

Vielleicht verhält es sich hier ähnlich - also weil esnicht mehr original ist, muss es in den Ursprungszustand versetzt werden, und wird erst dann zulassungsfähig.

MfG RKM

 

Ich halte das auch für Gerede, aber gerüchteweise sollte ja eine Variante des Ferrari/Maserati V8 Motors in den 159 GTA implantiert werden.

http://www.themotorreport.com.au/956/...-159-gta-gets-ferrari-v8-power

Einige bauen sich ja eine Ferrari Drosselklappe in den 156 GTA.

http://www.alfaowner.com/.../...ri-maserati-throttle-body-project.html

 

Moin,

Das ist aber eine komplett ANDERE Baustelle! Zurüstteile, Sonderteile und Tuningteile müssen nicht ZWINGEND eine EU weit gültige ABE haben - deshalb sind entsprechende Teile mit E-Nummern gekennzeichnet, die das Land kodieren. Denn - das EU Recht erlaubt (!) jedem Land sogenannte vereinfachte Verfahren zur Erteilung einer Betriebserlaubnis. Der Nachteil ist - die für die Erteilung der BE notwendigen Unterlagen liegen nur einer lokalen nationalen Stelle in Landessprache vor. Die Unterlagen können nicht EU weit gegengeprüft werden und in Landessprache übersetzt werden, damit eine nationale BE erteilt werden kann. Wenn der Hersteller des Teiles den TEUREN Weg einer EU ABE gegangen wäre - wäre auch die Zulassung in D dieser Teile kein Ding. Nur da gilt leider oftmals - die Kröten spare ich mir. Deshalb sind z.B. Teile von Abt usw. teurer als vom Tuner um die Ecke, der die Teile nur beim örtlichen TÜV eingetragen bekommt - denn Abt hat eine EU ABE für die Teile.

Noch komplexer wird es bei Fahrzeugen, die noch VOR inkrafttreten der EU weiten Harmonisierung vertrieben wurden. Die haben GRUNDSÄTZLICH KEINE EU ABE, sondern STETS und IMMER - baujahresbedingt - eine nationale BE. D.h. willst du einen Mexicokäfer, der früher in ESP gelaufen ist, in D zulassen, musst du ihn ZUERST auf den Stand der D-BE, hinterlegt beim KBA umrüsten, wenn das Teil Tuningteile hat - musst du nachweisen können, dass diese das nationale Recht erfüllen. Nur zum nachdenken - als der Käfer vermarktet wurde, gab es noch kein EU Zulassungsrecht für PKW ... alte nationale BEs haben jedoch ihre Gültigkeit behalten. Aus diesem Grund konntest du bis vor kurzem einen Radical nur sehr kompliziert in D zulassen, mittlerweile hat Radical eine EU ABE - womit dieser Aufwand sich massiv reduziert.

Bei einem Auto wie einem Alfa 156 oder 159 gilt - EU BE vorliegend, selbst Modifikationen der Technik, die nicht durch die EU BE abgedeckt werden, können in einer Einzelabnahme zugelassen werden, denn grundsätzlich müssen auch Modifikationen das geltende Recht unmittelbar erfüllen. DAS ist dann nur noch eine Frage des Geldes.

Also zuerst nachdenken ... dann posten, vermeidet das Nachdenken über Blödfug ...

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Ringkolbenmaschine

Ein Auto das in Italien zulassungsfähig ist - ist grundsätzlich auch in D zulassungsfähig. Das ist eine Folge des EU Rechts ;)

Eine umgebaute, alte Honda, die in Holland oder England zugelassen ist, wird nicht unbedingt in Deutschland zugelassen, wenn es dem D-TÜV nicht passt (hab ich durchexerziert).

Da reicht schon ein Kunststoff-Benzintank, oder eine zurückverlegte Fussrastenanlage.

Ein VW Käfer aus Mexico, der in Spanien zugelassen war, wird in D nicht zugelassen.

Ich baue z.Z ein Motorrad (70ér Jahre) mit 2 Motoren. In England würde es als Eigenbau-Oldtimer zugelassen, weil alle Teile aus den 70ér stammen. In D würde es ein Eigenbau mit mit dem Herstelldatum 2012 werden mit den neuesten Abgas- und Lautstärkrvorschriften von heute, also nicht zulassungsfähig.

Vielleicht verhält es sich hier ähnlich - also weil esnicht mehr original ist, muss es in den Ursprungszustand versetzt werden, und wird erst dann zulassungsfähig.

MfG RKM

am 29. März 2012 um 5:52

Bei einem Auto wie einem Alfa 156 oder 159 gilt - EU BE vorliegend, selbst Modifikationen der Technik, die nicht durch die EU BE abgedeckt werden, können in einer Einzelabnahme zugelassen werden, denn grundsätzlich müssen auch Modifikationen das geltende Recht unmittelbar erfüllen. DAS ist dann nur noch eine Frage des Geldes.

 

Vielleicht verhält es sich hier ähnlich - also weil esnicht mehr original ist, muss es in den Ursprungszustand versetzt werden, und wird erst dann zulassungsfähig.

no comment

MfG RKM

 

Holla,

Dieser " Jemand " der Dir das erzählt hat

warscheinlich diesen sogenannten Alfa-

Ferrari siehe Bild

Gruß

Images

Moin,

ABER - das Auto ist ZULASSUNGSFÄHIG, im Gegensatz zu DEINER Aussage und der angeblichen Darstellung des Besitzers.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Ringkolbenmaschine

 

Bei einem Auto wie einem Alfa 156 oder 159 gilt - EU BE vorliegend, selbst Modifikationen der Technik, die nicht durch die EU BE abgedeckt werden, können in einer Einzelabnahme zugelassen werden, denn grundsätzlich müssen auch Modifikationen das geltende Recht unmittelbar erfüllen. DAS ist dann nur noch eine Frage des Geldes.

 

Vielleicht verhält es sich hier ähnlich - also weil esnicht mehr original ist, muss es in den Ursprungszustand versetzt werden, und wird erst dann zulassungsfähig.

no comment

MfG RKM

Zitat:

Original geschrieben von pitt48

Holla,

Dieser " Jemand " der Dir das erzählt hat

warscheinlich diesen sogenannten Alfa-

Ferrari siehe Bild

Gruß

Moin,

Dieser Alfa 156 auf dem Bild ist in Deutschland zugelassen;).

Gruß

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