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130Km/h auf mehrspurigen Straßen

Themenstarteram 14. Juli 2006 um 4:45

Ich bin ja völlig verwirrt.

Da erzählt mir gestern jemand der gerade FS macht, dass außerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Straßen Richtgeschwindigkeit 130Km/h ist.

Das konnte ich ja ums verrecken nicht glauben.

Als mit dann das Fahrschulbuch gezeigt wurde, bestätigte sich die Aussage.

130Km/h also auf Straßen die mit mind. 2 Spuren in einer Richtung laufen.

Meine FS ist ja erst 4 ½ Jahre her aber davon habe ich noch nie etwas gehört.

Der FS Lehrer meinte wohl, dass diese Regelung keiner kennt. Ich zumindest nicht! Ihr?

Ich kenne solch Straßen in unserer Region auch gar nicht. Vielleicht kommt es daher, dass mir diese Regelung nicht bekannt ist.

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21 Antworten

Auf Straßen, die mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung haben (und die Fahrbahnrichtungen baulich voneinander getrennt sind), darfst Du so schnell fahren wie Du willst, wenn kein Tempolimit angeordnet ist.

ciao

Themenstarteram 14. Juli 2006 um 5:10

Auch wenn es nicht als Autobahn gekennzeichnet ist?

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott

Auch wenn es nicht als Autobahn gekennzeichnet ist?

Ja. Sie muß nur als Autostraße gekennzeichnet sein (das weiße Auto auf blauem Grund).

ciao

am 14. Juli 2006 um 5:46

Ich habe auch dumm geguckt, als ich das erste Mal auf einer ebenfalls 2spurigen Straße für jede Richtung mit „gelber Bundesstraßenbeschilderung“ ein 120! Aufgehoben Schild sah. Die Straßenbauart ist wie eine gewöhnliche Autobahn. Dies ist inzwischen schon einige Zeit her … und dort ist halt wirklich auf einem Teilstück unbegrenzt …. geblieben ist die gelbe Beschilderung, die zu meiner Fahrschulzeit eine Bundesstraße mit höchstens 100 kennzeichnete. Ein vereinzeltes blauweißes Schild ist mir da noch nicht aufgefallen ;)

Wusste ich schon immer, aber weniger von der Fahrschule selbst als bei allgemeiner Orientierung während der Theoriephase.

Und wie sieht es bei solchen Strecken innerorts aus?

Zitat:

Original geschrieben von dragon46

Und wie sieht es bei solchen Strecken innerorts aus?

Soweit ich weiß, gilt innerorts IMMER Tempo 50 - es sei denn, es ist anders beschildert.

ciao

am 14. Juli 2006 um 9:49

Richtgeschwindigkeit von 130 ist ja grundsätzlich überalle in Deutschland, wo man schneller als 130 fahren darf. Das steht auch an den Grenzen so auf großen Schildern.

Allerdings wissen wirklich viele Leute nicht, dass auf den zweispurigen außerörtigen Straßen unbegrenzt schnell gefahren werden darf (wenn sie baulich voneinander getrennt sind). Ich kenne auch mehrere solcher Straßen und wenn man dort 200 km/h fährt, wird man oftmals total blöd angehupt und angeblinkt. Und dass, obwohl die Straßen schnurrgerade und total geräumig sind.

Aber ganz ehrlich: Die meisten Leute interessieren sich anscheinend gar nicht, alle Regeln der StVO zu kennen. Ein anderes Beispiel dafür sind die sogenannten Spielstraßen. Dass man dort beim Ausfahren Vorfahrt achten muss, weiss auch nicht jeder...

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2

Richtgeschwindigkeit von 130 ist ja grundsätzlich überalle in Deutschland, wo man schneller als 130 fahren darf. Das steht auch an den Grenzen so auf großen Schildern.

Allerdings wissen wirklich viele Leute nicht, dass auf den zweispurigen außerörtigen Straßen unbegrenzt schnell gefahren werden darf (wenn sie baulich voneinander getrennt sind). Ich kenne auch mehrere solcher Straßen und wenn man dort 200 km/h fährt, wird man oftmals total blöd angehupt und angeblinkt. Und dass, obwohl die Straßen schnurrgerade und total geräumig sind.

Aber ganz ehrlich: Die meisten Leute interessieren sich anscheinend gar nicht, alle Regeln der StVO zu kennen.

Sehr schönes Posting.

Ist mir aber wirklich ein Rätsel, dass viele Autofahrer noch nie etwas von der 130km/h-Richtgeschwindigkeit gehört haben.

Man darf schneller als 130km/h fahren, aber immer nur so schnell, dass man seinen Wagen im Griff hat.

Fährt man schneller als 130km/h und kommt es zu einem Unfall, trägt man grundsätzlich (Ausnahme: Unfallbeteiligter begeht groben Verstoß) immer eine Teilschuld, wenn der Unfall mit 130 km/h vermeidbar gewesen wäre.

Themenstarteram 14. Juli 2006 um 10:49

Mir war diese Regelung wirklich nicht bekannt.

Kann aber daran liegen, dass es hier keine solcher Straßen gibt.

Frei nach dem Motto, aus den Augen aus dem Sinn.

 

Spielstraßen ist ein gutes Bsp.

Ich finde es auch immer Lustig, wenn ich in der 30 Zone in der ich wohne von einer Seitenstraße komme mit abgesenkten Bord.

Wie viel mir dort die Vorfahrt gewähren wollen ist Hammer.

Zitat:

Original geschrieben von Halbgott

Mir war diese Regelung wirklich nicht bekannt.

Kann aber daran liegen, dass es hier keine solcher Straßen gibt.

Frei nach dem Motto, aus den Augen aus dem Sinn.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h bezieht sich aber nicht auf bestimmte Straßen, sondern gilt auf jeder Straße ohne Tempolimit.

am 14. Juli 2006 um 12:36

Ich kannte die regelung auch, allerdings gibt es hier in der region keine Bundesstraßen auf denen über 100 erlaubt ist,...

Mag sein dass es deswegen viele nicht kennen.

am 14. Juli 2006 um 13:00

Hallihallo!

Nachdem ich schon die bisherigen Postings gelesen habe, muß ich sagen: Da sind noch ein paar Fehler.

Richtgeschwindigkeit 130 gilt außer auf Autobahnen auch auf sog. "autobahnähnlichen" Kraftfahrstraßen außerorst, bei denen es zwei Fahrstriefen pro Richtung ODER eine bauliche Trennung (z.B. Leitplanke) gibt.

Ich kenne da eine Strecke im Harz, auf der es zwei Spuren pro Richtung und in der Mitte eine nur doppelte durchgezogene Linie gibt. Da gilt auch Richtgeschwindigkeit 130, zumindest nach dem Schild mit der durchgestrichenen 100.

In und die ersten Jahre nach der Fahrschule habe ich mich auch gefragt, wo es sowas gibt, bis ich dieses Stück im Harz entdeckt habe. Auf jeden Fall weiß jeder, der sich seine Fahrschulunterlagen genauer durchgelesen hat, daß sowas möglich ist. In denen von 1982 stand es zumindest schon drin und iun meinen von 1997 auch.

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Hallihallo!

Nachdem ich schon die bisherigen Postings gelesen habe, muß ich sagen: Da sind noch ein paar Fehler.

Richtgeschwindigkeit 130 gilt außer auf Autobahnen auch auf sog. "autobahnähnlichen" Kraftfahrstraßen außerorst, bei denen es zwei Fahrstriefen pro Richtung ODER eine bauliche Trennung (z.B. Leitplanke) gibt.

Ich kenne da eine Strecke im Harz, auf der es zwei Spuren pro Richtung und in der Mitte eine nur doppelte durchgezogene Linie gibt. Da gilt auch Richtgeschwindigkeit 130, zumindest nach dem Schild mit der durchgestrichenen 100.

In und die ersten Jahre nach der Fahrschule habe ich mich auch gefragt, wo es sowas gibt, bis ich dieses Stück im Harz entdeckt habe. Auf jeden Fall weiß jeder, der sich seine Fahrschulunterlagen genauer durchgelesen hat, daß sowas möglich ist. In denen von 1982 stand es zumindest schon drin und iun meinen von 1997 auch.

MfG Meehster

Quelle: § 3 Abs.3 Nr.2 c StVO

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Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

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