125er Roller auch bald mit Führerschein B

Hallo, zurzeit ist es ja so, wenn man den normalen Autoführerschein bekommt (B) darf man auch 50er Roller fahren.
Ein Bekannter hat mir erzählt das man bald mit dem normalen B-Schein auch 125er Roller fahren dürfte.

Im Internet hab ich dazu leider nichts konkretes gefunden. Nur viel Gerätsel in anderen Foren
z.b.:
http://board.gulli.com/.../
http://www.mazda-forum.info/motorraeder/25483-125ccm-mit-klasse-b.html

hoffentlich weiss hier jemand mehr, wär eine feine sache 🙂

Beste Antwort im Thema

ich 'darf' mit dem autoführerschein jetzt schon 125' 😛

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Hui... Pünktlich zum Winter den Thread nach fast 12 Monaten wiederbelebt? 😉

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Hui... Pünktlich zum Winter den Thread nach fast 12 Monaten wiederbelebt? 😉

Grüße, Martin

Was beschwerst dich ?

Man soll doch schließlich die Suche bemühen.....hat er nun gemacht und weiter gepostet 😉

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Was beschwerst dich ?

Man soll doch schließlich die Suche bemühen.....hat er nun gemacht und weiter gepostet 😉

Ich beschwere mich nicht. Ich stelle nur etwas fest. 😉

Was das Sommerloch für die Politiker ist wohl das Winterloch für den Zweiradfahrer? In beiden Fällen gehen den Parteien irgendwie die Themen aus... 😉

Grüße, Martin

Also Ich fahre PKW, Roller (125,er 250er 2x 500er) , Motorrad (Susi VX800 GSX 1100G), und LKW (42 t) seit den Mitte der 70ger-Jahren.
Insofern glaube ich mir ein Urteil über die Anforderungen der verschiedenen Fahrzeuggattungen erlauben zu können.
Mir ist nicht bekannt, dass viele Unfälle mit 125ern, die mit Führerschein 3 (heute Klasse B) gefahren wurden, passiert sind. Das hätte man früher mit Sicherheit in der Presse gelesen.
Ich glaube da vielmehr an Willkür des Gesetzgebers getrieben von Lobbyisten (Fahrschulverband, Automobilindustrie).
Fahranfänger kann man nicht durch Führerscheinklassen und Prüfungen die Verantwortung nehmen anfänglich mit einer noch neuen Fahrzeuggattung vorsichtig zu fahren. Ich glaube das es kein Problem ist einen 125er Roller mit Fühererschein Klasse B zu fahren. Bei Roller auch deshalb weil sie einfach zu fahren sind da eine Variomatic haben (man also nicht schalten muss). Meine Frau hat erst mit 40 angefangen einen 125er zu fahren und das Unfallfrei. Meinem Neffen ist es leider verwehrt einen 125er zu fahren (er ist zu jung, erst 25). Einen 50er dürfte er aber fahren, so gefährlich diese Roller auch sind (wegen der Drosselung auf 45 Km/h). So was würde ich wegen meiner eigenen Sicherheit nicht fahren. Ich hab mal für ein paar Monate einen 80er Roller gefahren. der fuhr max. 75 Km/h. Mit dem auf der Landstraße oder BAB zu fahren war schon fast Selbstmord, weil PKWs und vor allem LKWs auf Landstraßen mit einem 1/2 m Abstand an einem vorbei fahren bzw. mit 2 m Abstand auf der BAB hinter einem herfahren. Das Passiert einem mit einem 125er nicht der fährt mit 15 PS fast 120 Km/h.
Fazit:
Wenn man den Verkehr sicher machen will erlaubt man Fahrer(ine)n der Klasse B 125er zu fahren und erlaubt den 50er eine Höchstgeschw. von 60 km/h, dann sind die in der Stadt auch kein Verkehrshindernis mehr.

PS:
Anfang 1980 hab ich den Klasse 2 Führerschein (heute Klasse C) noch mit 4 Fahrstunden auf einem 7,6 t gemacht. Hab den einen 20 T nach 14 Tagen eine 26t und eine Woche später einen 38 t gefahren . Alle im Internationalen Fernverkehr (Frankreich/Italien) und keine Unfälle gehabt. Es kommt immer darauf an wie man Fährt, die Verantwortung kann einem keiner abnehmen.

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Zitat:

Original geschrieben von sms-Kirchheim


Also Ich fahre PKW, Roller (125,er 250er 2x 500er) , Motorrad (Susi VX800 GSX 1100G), und LKW (42 t) seit den Mitte der 70ger-Jahren.
Insofern glaube ich mir ein Urteil über die Anforderungen der verschiedenen Fahrzeuggattungen erlauben zu können.
Mir ist nicht bekannt, dass viele Unfälle mit 125ern, die mit Führerschein 3 (heute Klasse B) gefahren wurden, passiert sind. Das hätte man früher mit Sicherheit in der Presse gelesen.

Ähm, mit Klasse B oder Klasse 3 nach 1.4.1980 125er zu fahren findest du unter dem Stichwort "fahren ohne Fahrerlaubnis"!

notting

Wird nicht kommen.

Jeder der sich weiterbilden will google nach "3. Führerscheinrichtlinie"
lese sich das ganze durch, finde den Absatz und verstehe.

Wer sich noch mehr weiterbilden will der lese nach über B96 und alle jüngeren (die nur B haben) lesen über die neue Definition von B.

Und überlegen ob alte B Besitzer in B neu umtauschen sollten.

Denn B neu gilt nur automatisch für die die B ab Inkrafttreten neu machen.
Für B Altbesitzer gelten diese Regeln nicht automatisch... 😁

Zitat:

Original geschrieben von sukkubus


ich 'darf' mit dem autoführerschein jetzt schon 125' 😛

Könnte es sein, daß Du ein alter Knabe🙂bist??

Zitat:

Original geschrieben von sms-Kirchheim


[...] Ich glaube das es kein Problem ist einen 125er Roller mit Fühererschein Klasse B zu fahren. Bei Roller auch deshalb weil sie einfach zu fahren sind da eine Variomatic haben (man also nicht schalten muss). [...]

Nicht alle 125er sind Roller.

Nicht alle 125er haben eine Automatik.

Wer den A1 »gratis« bekommt hat - wie auch die Besitzer der Klasse B - den großen Nachteil nie eine Ausbildung auf der Maschine gemacht zu haben.

Anders als im Ausland, bei denen mit Lernfahrausweisen auch Personen ohne jegliche Vorkenntnis auf Maschinen sitzen und diese fahren dürfen, geht der Deutsche jedoch scheinbar davon aus, dass er auch fahren kann nur weil er fahren darf.

Ich habe den A1 in der Schweiz erworben. Bei Vorbesitz Klasse B ist keine praktische Prüfung vorgeschrieben. Eine Ausbildung in einer Fahrschule ist jedoch obligatorisch. MIt einem »L« am Heck darf man ein Jahr lang seine Übungsfahrten machen und am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Feinheiten bzw. Übungsaufgaben wie Bremsen und Ausweichen, Langsamer Slalom, etc. bekommt man in der Fahrschule vermittelt.

Psychologischer Effekt: Man sieht sich selbst als Fahranfänger, als »Learner« mit einem »L« am Heck. Der deutsche Fahrer scheint - wenn man sich über die Jahre hinweg so manchen Forenbeitrag angeschaut hat - der Meinung zu sein »ich darf, also kann ich«!

Bezüglich der Unfallstatistik gibt es dementsprechende Auswirkungen: Die Neu- und Wiedereinsteiger bei Motorrädern (Klasse A) stellen die Spitze bei den verunglückten Motorradfahrern dar. Wiedereinstieg mit 40-60 mit einer schönen, neuen Maschine mit viel Hubraum und viel Dampf -> schlechte Kombination mit vergessener Fahrpraxis. Trotz oder gerade wegen ansonsten täglich stattfindendem Dosentreiben auf der Bahn.

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Der deutsche Fahrer scheint - wenn man sich über die Jahre hinweg so manchen Forenbeitrag angeschaut hat - der Meinung zu sein »ich darf, also kann ich«!

Diese Einstellung zum Leben ist leider verbreitet, in Deutschland vielleicht besonders stark, weiß ich aber nicht.

Meinen 1er Lappen machte ich vor 30 Jahren nach 5 Fahrstunden, heute braucht man für A vermutlich 15. Aber in beiden Fällen, war man danach alles andere als ein erfahrener Motorradfahrer. Früher wusste man das auch, aber mittlerweile wurde in den Medien das Märchen von verbesserter Ausbildung verbreitet und der heutige Absolvent geht also davon aus, gut fahren zu können.

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH



Zitat:

Original geschrieben von sms-Kirchheim


[...] Ich glaube das es kein Problem ist einen 125er Roller mit Fühererschein Klasse B zu fahren. Bei Roller auch deshalb weil sie einfach zu fahren sind da eine Variomatic haben (man also nicht schalten muss). [...]
Nicht alle 125er sind Roller.
Nicht alle 125er haben eine Automatik.

Wer den A1 »gratis« bekommt hat - wie auch die Besitzer der Klasse B - den großen Nachteil nie eine Ausbildung auf der Maschine gemacht zu haben.

Ich habe keinen A1 zum B bekommen und kenne auch niemanden, der das hat.

notting

Oh man, das war nur bis 1980 So, lies doch mal den Thread da wird alles immer und immer wieder ausführlich breitgetreten😁

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Meinen 1er Lappen machte ich vor 30 Jahren nach 5 Fahrstunden, heute braucht man für A vermutlich 15.

Je nach Vorbildung auch weniger. Das es auch anders gehen kann und funktioniert zeigt beispielsweise die Schweiz - wie schon erwähnt.

Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Aber in beiden Fällen, war man danach alles andere als ein erfahrener Motorradfahrer. Früher wusste man das auch, aber mittlerweile wurde in den Medien das Märchen von verbesserter Ausbildung verbreitet und der heutige Absolvent geht also davon aus, gut fahren zu können.

Jeder der einigermaßen klar denken kann weiß, dass man das Fahren nicht in der Fahrschule sondern danach lernt. Allerdings lernt man Grundlagen im Training, welche ansonsten nicht unbedingt vorhanden sind bzw. je nachdem wie gering der gesunde Menschenverstand ausgeprägt ist erst gar nicht überlegt werden.

Beispiel: Anständig das Bremsen üben bevor man den »Hangoff« mit der GoPro dokumentieren will.

Ich bin vor einigen Jahren bei jemandem mitgefahren, welcher gerade frisch die Klasse B erworben hatte und sich dann auf einen 50er Roller gesetzt hat. Wir sind heil angekommen... Aber ein paar Mal auch nur aufgrund der umsichtigen Fahrweise der anderen.

Auf die eine oder andere brenzlige Situation angesprochen: »Hab' ich gar nicht mitbekommen...«. Kein Wunder. Der Schulterblick hat ja auch vollständig gefehlt. Ob am Anfahren vom Straßenrand oder beim Spurwechsel. Begründung: »Ich habe doch zwei Spiegel?«. Der Erwerb der Klasse B lag gerade mal 1 Jahr zurück. Fahrpraxis dazwischen: So gut wie keine - außer auf dem Roller.

Natürlich machen auch die Lernfahrer in der Schweiz so einigen Dummfug bis sie ihren Führerausweis in den Händen halten dürfen. Aber sie sind sich dort i.d.R. auch ihrem eigenen Status bewusst. So zumindest mein Eindruck als ich in der Schweiz war.

Grüße, Martin

Warum auch nicht, mit dem alten 3er konnte man die 50er der Klasse 4 fahren, die deutlich schneller waren, als die kastrierten 80er und 125er.
Mit Einführung der 80er Klasse, wurde mancher Klasse 3 Inhaber beschnitten, manche durften sie fahren, andere nicht mehr..

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von sms-Kirchheim


Also Ich fahre PKW, Roller (125,er 250er 2x 500er) , Motorrad (Susi VX800 GSX 1100G), und LKW (42 t) seit den Mitte der 70ger-Jahren.
Insofern glaube ich mir ein Urteil über die Anforderungen der verschiedenen Fahrzeuggattungen erlauben zu können.
Mir ist nicht bekannt, dass viele Unfälle mit 125ern, die mit Führerschein 3 (heute Klasse B) gefahren wurden, passiert sind. Das hätte man früher mit Sicherheit in der Presse gelesen.
Ähm, mit Klasse B oder Klasse 3 nach 1.4.1980 125er zu fahren findest du unter dem Stichwort "fahren ohne Fahrerlaubnis"!

notting

Hallo Notting,

sorry meine Frau und ich haben u.a. die Klasse 3 (B) seit den 70ger-Jahren. Mein Neffe hat nur Klasse B und noch nie 125er gefahren.

Hallo,

wie schwachsinnig die 125er Regelung heute ist zeigt, dass es dem Gesetzgeber vollkommen egal ist, dass man mit Klasse B heute Dreiräder wie den MP3 von Piaggio fahren darf (sofern dieser eine Fußbremse und noch ein paar Auflagen erfüllt). Seit diesem Jahr mit 500 cm³, 40 PS. Wer den MP3 nicht kennt. Es ist quasi ein Roller mit vorne 2 Reifen, mit dem MP3 kann man sich in Kurven legen wie mit herkömmlichen Rollern. Also nicht an Dreiräder der 50er Jahre denken, wie den Tempo. Wenn man bedenkt, das so ein MP3 weit mehr Fahrkönnen vom Fahrer verlangt als ein 125er Roller und bis zu 250 Km/h schnell ist, kann ich die Beschränkung (nur mit Klasse A1 und A) der 125er nicht nachvollziehen. Eine tolle Erfahrung ist z.B. mit einem MP3 eine S-Kurven-Kombination zu fahren, wer da sich nicht auskennt landet längst neben der Straße, wenn der 125er noch auf der Straße fährt.

Allen allzeit gute Fahrt

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