125er Roller auch bald mit Führerschein B

Hallo, zurzeit ist es ja so, wenn man den normalen Autoführerschein bekommt (B) darf man auch 50er Roller fahren.
Ein Bekannter hat mir erzählt das man bald mit dem normalen B-Schein auch 125er Roller fahren dürfte.

Im Internet hab ich dazu leider nichts konkretes gefunden. Nur viel Gerätsel in anderen Foren
z.b.:
http://board.gulli.com/.../
http://www.mazda-forum.info/motorraeder/25483-125ccm-mit-klasse-b.html

hoffentlich weiss hier jemand mehr, wär eine feine sache 🙂

Beste Antwort im Thema

ich 'darf' mit dem autoführerschein jetzt schon 125' 😛

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Zitat:

Original geschrieben von shathh



Zitat:

Original geschrieben von notting


Nein, es geht IMHO nicht um die kleinen Schüsseln. Auf 125er-Rollern dürfen selbst Minderjährige 80km/h fahren. Außerdem war der Kommentar, auf den ich geantwortet habe, wohl auf Fahrzeuge allgemein gemeint, oder?

notting

Und was ist daran verwerflich?
Schon mal daran gedacht, dass das überholt werden von einem 40-Tonner innerorts eher unangenehm für einen Zweiradfahrer ist?
Die 80 km/h sind vollkommen ausreichend und ideal, um besonders im Stadtverkehr gut mitschwimmen zu können.

Zumindest bei uns gibt's keine Stadt, wo innerorts >50km/h erlaubt sind.

Zitat:

Ich halte eine 125er in der Stadt für wesentlich sicherer für Jugendliche als Klasse M Fahrzeuge.
Jede andere Aussage ist m.M.n. realitätsfern, da Fahrzeuge unter 50 km/h in der Stadt gnadenlos untergehen.

Eine offene 125er schafft auch grad mal ihre 150-170 km/h, wenn nicht noch weniger..

M bzw. 50cm³ mit knapp über 50km/h wäre IMHO sinnvoller.

notting

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Also die Geschwindigkeitsbegrenzung bei den 125ern muss definitiv fallen.
80 km/h auf der BAB ist eine Zumutung für jeden 125er Fahrer, da die LKWs die ständig überhholen.
Des weiteren entstehen dadurch unnötig Verkehrsbehinderungen.

Selbst in der FS lernen die auf den "offenen" Kisten.

Wenn wir schon halb beim Thema sind: Wieso dürfen LKW praktisch so ca. 90km/h fahren? Entweder näher bei 80 oder näher bei 100 wäre mir lieber (lieber 80 als 100). Und wieso dürfen auf vielen zweispurigen Autobahnen zu den üblichen Verkehrszeiten Reisebusse mit 100km/h die linke Spur blockieren, aber keine 100km/h-Anhängergespanne?

notting

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Also die Geschwindigkeitsbegrenzung bei den 125ern muss definitiv fallen.
80 km/h auf der BAB ist eine Zumutung für jeden 125er Fahrer, da die LKWs die ständig überhholen.
Des weiteren entstehen dadurch unnötig Verkehrsbehinderungen.

Selbst in der FS lernen die auf den "offenen" Kisten.

Wenn wir schon halb beim Thema sind: Wieso dürfen LKW praktisch so ca. 90km/h fahren? Entweder näher bei 80 oder näher bei 100 wäre mir lieber (lieber 80 als 100). Und wieso dürfen auf vielen zweispurigen Autobahnen zu den üblichen Verkehrszeiten Reisebusse mit 100km/h die linke Spur blockieren, aber keine 100km/h-Anhängergespanne?

notting

Darf KEINER, machen aber viele.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174



Zitat:

Original geschrieben von notting


Wenn wir schon halb beim Thema sind: Wieso dürfen LKW praktisch so ca. 90km/h fahren? Entweder näher bei 80 oder näher bei 100 wäre mir lieber (lieber 80 als 100). Und wieso dürfen auf vielen zweispurigen Autobahnen zu den üblichen Verkehrszeiten Reisebusse mit 100km/h die linke Spur blockieren, aber keine 100km/h-Anhängergespanne?

notting

Darf KEINER, machen aber viele.

Auf welchen Satz beziehst du dich?

notting

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Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Selbst in der FS lernen die auf den "offenen" Kisten.

Mit Sicherheit nicht. Einzelne Fahrschulen möglicherweise ausgenommen.
Warum sollte sich eine Fahrschule auch eine offene 125er hinstellen? Ausser für den A1 wird die eh nicht benötigt und die Kunden dürften überwiegend unter 18 sein.Für die die über 18 sind empfielt sich eh gleich den A zu machen da der auch nicht mehr wesentlich teurer wird aber man größere Maschinen fahren darf.

Dann mal lesen:

Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung

Anlage 7 (zu § 16 Abs. 2, § 17 Abs. 2 und 3)

2.2 Prüfungsfahrzeuge
Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:

Für Klasse A1:
Krafträder der Klasse A1

•Hubraum mindestens 95 cm³
•durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h.

Quelle: http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_07_praxis.php

Zitat:

Original geschrieben von Mikne



Zitat:

Für Klasse A1:

Krafträder der Klasse A1

•Hubraum mindestens 95 cm³
•durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h.

😁 Ist ja super für die Polizei,dann muß die nur beim Tüv warten bis der Fahrlehrer mit seinem Fahrschüler nach Aushändigung der Fahrerlaubnis wieder Richtung Heimat aufbricht um einem unter 18 jährigen die Fahrerlaubnis gleich wieder abzunehmen,denn unter 18 darf er nur mit Leichtkrafträdern fahren die max 80 laufen.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald



Zitat:

Original geschrieben von Mikne


Krafträder der Klasse A1

•Hubraum mindestens 95 cm³
•durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h.

😁 Ist ja super für die Polizei,dann muß die nur beim Tüv warten bis der Fahrlehrer mit seinem Fahrschüler nach Aushändigung der Fahrerlaubnis wieder Richtung Heimat aufbricht um einem unter 18 jährigen die Fahrerlaubnis gleich wieder abzunehmen,denn unter 18 darf er nur mit Leichtkrafträdern fahren die max 80 laufen.

nicht unbedingt, wenn es noch korrekt als Fahrschule gekennzeichnet ist, dürfte es noch unter die Prüfungsfahrt fallen und damit is nix. Abgesehen davon: als ich meinen Lappen gemacht habe, gab es keinen Führerschein, nur einen Zettel über die bestandene Prüfung. Damit mußte ich dann zum SVA um meinen vorhandenen FS der klasse 4 umschreiben zu lassen. Wobei mir vom Fahrlehrer und vom Prüfer mitgeteilt wurde, daß ich mit meinem "alten" Fs Kl. IV und dem Zettel

nicht!

berechtigt bin, PKW oder Motorräder zu fahren! Allerdings war es überhaupt keine Sache, mit dem FS-Motorrad zurück zur Fahrschule zu fahren...

Das Motorrad darf nach der Prüfungsfahrt von dem ehemaligen Fahrschüler/Prüfling auf dem direkten Weg zum Standort der Fahrschule bzw. Unterbringung des Mopeds zurüggefahren werden.

Er ist weder Fahrschüler, noch Prüfling.
Egal ob Mindestalter noch nicht erreicht, oder offene A1

Siehe §2 Abs. 15 StVG:

(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von shathh


Und was ist daran verwerflich?
Schon mal daran gedacht, dass das überholt werden von einem 40-Tonner innerorts eher unangenehm für einen Zweiradfahrer ist?
Die 80 km/h sind vollkommen ausreichend und ideal, um besonders im Stadtverkehr gut mitschwimmen zu können.

Zumindest bei uns gibt's keine Stadt, wo innerorts >50km/h erlaubt sind.

Dann komm mal nach Deutschland! In Bremen z.B. kenne ich mehrere Straßen mit 60, 70 oder 80 km/h als Limit.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Das mit den Fahrstunden ist ja auch eine gute Lösung.

Allerdings : Was möchte man als über 23 jähriger mit einer 125er ???

Ich hab ne 125er Aprilia hier stehen, solche Granaten haben bis zu 34 PS. Je nach Baujahr. Oder z.B. Cagiva Mito, damit schaffste laut Tacho auch 170 km/h.

Ich glaube da sind manche 5 Takt 34 PS Schüsseln langsamer aufgrund ihre Konzeptes..

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05


Ich hab ne 125er Aprilia hier stehen, solche Granaten haben bis zu 34 PS. Je nach Baujahr. Oder z.B. Cagiva Mito, damit schaffste laut Tacho auch 170 km/h.

Ich glaube da sind manche 5 Takt 34 PS Schüsseln langsamer aufgrund ihre Konzeptes..

Das ding ist aber kein leichtkraftrad mehr nur diese darf man mit dem führerschein der klasse A1 fahren.

Ne 125er mit schon 16PS ist ein motorrad und benötigt auf jeden fall den A unbeschränkt, da auch der A beschränkt schein unter umständen wegen den zu geringen gewichtes nicht mehr reicht.

Am ende ist ne 125er aber auch immer nur ne 125er auch mit 34PS, wer mal ne große maschine mit mehr hubraum gefahren ist will nie wieder so ne kleine fahren.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Das mit den Fahrstunden ist ja auch eine gute Lösung.

Allerdings : Was möchte man als über 23 jähriger mit einer 125er ???

Ich hab ne 125er Aprilia hier stehen, solche Granaten haben bis zu 34 PS. Je nach Baujahr. Oder z.B. Cagiva Mito, damit schaffste laut Tacho auch 170 km/h.

Ich glaube da sind manche 5 Takt 34 PS Schüsseln langsamer aufgrund ihre Konzeptes..

Klar gibt es auch solche Mopeds...allerdings fallen die trotz 125 qcm nicht mehr unter "A1".

Wenn ich offen fahren darf, dann würd ich mir dennoch keine 125er holen, sondern etwas " Erwachsenes "..
Aber die Geschmäcker sind verschieden...jedem das seine....

Schon klar, aber ich bin auch diese Maschine im ADAC Junior Cup gefahren und auch 250er Rennmaschinen und 600er 4 Takter mal auf Rennstrecken, das ist schon ein ganz anderes Kaliber.
Ich traue mir trotzdem 25 Jahren und 9 Jahren Führerschein nicht zu eine 150 PS + Maschine auf der Strasse zu bewegen...

Das wäre echt Spitze man kommt schneller vorwärts und ist kein Verkehrshindernis mehr wie mit diesen kastrierten 45KmH-Rutscherchen.Dient auf jedenfall der Sicherheit,denn mal ehrlich wer fährt in der 50iger Zone sonst noch 45 KMH?60-70KMH sind da eher die Regel.

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