125er Roller auch bald mit Führerschein B
Hallo, zurzeit ist es ja so, wenn man den normalen Autoführerschein bekommt (B) darf man auch 50er Roller fahren.
Ein Bekannter hat mir erzählt das man bald mit dem normalen B-Schein auch 125er Roller fahren dürfte.
Im Internet hab ich dazu leider nichts konkretes gefunden. Nur viel Gerätsel in anderen Foren
z.b.:
http://board.gulli.com/.../
http://www.mazda-forum.info/motorraeder/25483-125ccm-mit-klasse-b.html
hoffentlich weiss hier jemand mehr, wär eine feine sache 🙂
Beste Antwort im Thema
ich 'darf' mit dem autoführerschein jetzt schon 125' 😛
135 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Mal ne kleine Zwischenfrage: es gab mal vor Jahren, soweit ich mich erinnere, die Roller, die ca. 80km/h fahren können. Ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht, ob die noch aktuell eine Rolle spielen in den Verkaufsüberlegungen. Aber so ein Teil würde ich gerne für Stadtfahrten nutzen. Frage: gibts die noch und welche FS-Klasse braucht man dafür?Gruß Tecci
Vor einigen Jahren schon ist diese Klasse auf 125 erweitert worden.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Aber so ein Teil würde ich gerne für Stadtfahrten nutzen. Frage: gibts die noch und welche FS-Klasse braucht man dafür?
Die gibts immer noch da unter 18jährige mit dem A1 nur 80 fahren dürfen. Das sind dann entweder die alten 80er oder die neueren 125er die für die unter 18jährigen gedrosselt wurden.
Benötigt wird der 4er oder 3er von vor 1.4.1980 oder der 1b oder A1 und wenn mand den A/1er hat gibt es keinen Grund diese Nervensägen zu fahren 😁
Wenn man älter als 18 ist und die passende Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder hat darf man die Drossel rausnehmen und fahren was die 11kw hergeben.
Es ist übrigens deutlich billiger wenn die Kisten entdrosselt sind da man dann kaum über 100€ Versicherung zahlt,statt rund 500 für die gedrosselten.
Hmmm, ich hab "nur" den alten 3er, aber nach 1980 😉 Ich würde das Teil auch nicht wirklich intensiv nutzen, halt für kleinere Gelegenheitsfahrten, die man schneller als mit dem Rad erledigen muss, aber wo eigentlich kein Auto notwendig ist. Extra nen Schein dafür will ich aber nicht machen, das ist mir zu aufwendig. Irgendwann mache ich vielleicht mal den Motorradschein, dann kann ich mir immer noch so ein Teil holen...oder die neue Regelung ergibt irgendwas für mich 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Ich selber glaube aber nicht daran das, das so kommen wir, das ist bis jetzt ja nur ein vorschlag der EU das man das so machen kann, was die einzelnen länder machen ist denen überlassen.Gruss
Maik
Irgendwo in Spanien sind irgendwelche Molche vom Aussterben bedroht, in Deutschland haben wir von den Viechern mehr als genug. Trotzdem haben die Probleme beim Bau einer Straße / AB wegen den Viechern...warum ? Weil die ja vom aussterben bedroht sind ( in Spanien) DANKE EU!!!
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Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Hmmm, ich hab "nur" den alten 3er, aber nach 1980 😉 Ich würde das Teil auch nicht wirklich intensiv nutzen, halt für kleinere Gelegenheitsfahrten, die man schneller als mit dem Rad erledigen muss, aber wo eigentlich kein Auto notwendig ist. Extra nen Schein dafür will ich aber nicht machen, das ist mir zu aufwendig. Irgendwann mache ich vielleicht mal den Motorradschein, dann kann ich mir immer noch so ein Teil holen...oder die neue Regelung ergibt irgendwas für mich 🙂
....es bleibt leider nur die Wahl zu einer 50er, Roller oder Moped.
Das habe ich mir schon gedacht, aber ich will kein Hindernis darstellen und auch deutlich schneller als nur 45 vorankommen. Somit scheiden leider alle derzeitigen Alternativen aus. Abgesehen davon, ich will mich auch nicht einem Roller mit 45ccm zumuten 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Der Gesetzgeber definiert das was wir als Gespannen betrachten als Zug.Davon gehe ich mal aus da in der Zulassungsbescheinigung meines PKW der Begriff Gesamtzuggewicht steht,sind übrigens 3750kg. Man darf also die zulässige Anhängelast nur ausnutzen wenn das Auto nicht voll beladen wird.😉 Aber ehrlich gesagt wäre es mir auch nicht wohl mit der Kiste bergabzufahren wenn das Gespann gute 4,2t wiegen würde,was der hersteller wohl auch zuviel des Guten war.Zitat:
Original geschrieben von Lucolle
Sir Donald,
ja da hast Du Recht. Aber es gilt doch nur für Züge, soweit ich weiß. Aber wie ist ein Zug (für die Straße, bitte) definiert? Ein PKW mit Wohnwagen ist für mich sicherlich kein Zug, sondern wie Du schreibst ein Gespann.
Danke. Dies ist wirklich verwirrend kompliziert. Naja, habe mich aber auch nie voll damit beschäftigt, da ich mit dem Kl 3 FS eben bis 7,5 to und Anhänger alles fahren darf. Nach dem Umtausch, wie oben geschrieben, habe ich auch erst einmal ganz schön geschaut, wieviele FS ich tatsächlich habe: aus einem waren plötzlich 7 😕 Stück geworden.
Mein Vater hat vor 1954 den " Lappen " gemacht und hatte bei der Umschreibung nun auch A.
Er kann sich nun ohne weiteres auf eine 175 Ps Maschine setzen ohne jegliche Erfahrung, bzw. auf kleinen Mopeds auch schon über 30 Jahre her.....
Er würds nicht mehr machen, aber wenn...........oh je
Auch als Rollerfahrer mit 45 km h auf der Landstrasse steht einem die ganze Breite der Fahrbahn zu . Mann kommt sich vor wie ein Lokomotivführer wenn 20 Autos bei Überholverbot hinter einem herzückeln ! Ist schon ne feine sache,
Zitat:
Original geschrieben von toni444
Auch als Rollerfahrer mit 45 km h auf der Landstrasse steht einem die ganze Breite der Fahrbahn zu .
Nein -> Rechtsfahrgebot.
notting
Rechtsfahrgebot mit einem Abstand von einen Meter zum Fahrbahnrand , das auch für Motoradfahrer gilt. Aber bei Überholverbot
ist das überholen dann auch nicht erlaubt.
@notting
Du warst auch noch nicht auf zwei Rädern auf der Landstraße unterwegs.
Sonst wäre Dir bekannt, dass das strikte Rechtsfahren in Zweiradfahrer-Kreisen nicht exakt praktiziert wird, da einem die 4rädrigen Überholer manchmal so knapp vorbeifahren, dass man in Richtung Straßengraben driftet.
Und lasst doch bitte die 25er, 40er oder was auch immer ein wenig mitschwimmen. Es ist doch nur ein kurzer Moment und das Vehikel ist überholt. In der Regel macht doch jeder Jugendliche seinen Weg in die Mobiliät über das Mofa oder Moped. In ländlichen Gebieten ist es oft die einzige Möglichkeit, außerhalb des Fahrplans von Bus oder Bahn, wenn solches überhaupt vorhanden ist, von A nach B zu gelangen. Habt Ihr das schon vergessen? Oder seid Ihr alle gleich vom Fahrrad oder ÖVP auf das Auto gewechselt.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
@nottingDu warst auch noch nicht auf zwei Rädern auf der Landstraße unterwegs.
Sonst wäre Dir bekannt, dass das strikte Rechtsfahren in Zweiradfahrer-Kreisen nicht praktiziert wird, da einem die 4rädrigen Überholer manchmal so knapp an einem vorbeifahren, dass man in Richtung Straßengraben driftet.
Na und? Als Fahrradfahrer in der Stadt muss ich mich auch dran halten, obwohl ich da das gleiche Problem habe.
Zitat:
Und lasst doch bitte die 25er, 40er oder was auch immer ein wenig mitschwimmen. Es ist doch nur ein kurzer Moment und das Vehikel ist überholt. In der Regel macht doch jeder Jugendliche seinen Weg in die Mobiliät über das Mofa oder Moped. In ländlichen Gebieten ist es oft die einzige Möglichkeit, außerhalb des Fahrplans von Bus oder Bahn, wenn solches überhaupt vorhanden ist, von A nach B zu gelangen. Habt Ihr das schon vergessen? Oder seid Ihr alle gleich vom Fahrrad oder ÖVP auf das Auto gewechselt.
Ich kenne keinen einzigen Altersgenossen (oder jünger), der jemals Mofa oder Moped gefahren ist. Und ich wohne in einer eher ländlichen Gegend. Mein Bruder durfte übrigens als Minderjähriger mit seinem Roller schon 80km/h fahren.
Außerdem sind nebendran meist Feldwege, die insb. die kleineren Roller, die keine 80km/h fahren können/dürfen nutzen dürfen.
notting
Auf welche Weise seid ihr Jungs denn woanders hingekommen? Mit Mama-Taxi oder mit Kumpel-hat-schon-Führerschein? Und wenn keine Feldwege vorhanden sind? Und wenn doch, sind diese schmierig und voller Löcher!!
Ich sehe täglich tolle Roller, auf denen martialische Gestalten sitzen und die im Gegensatz zu ihrem optischen Auftritt kaum von der Stelle kommen? Sind das Außerirdische??
Schon mal bei Zweirad-Stadler das Angebot gesehen? Wohin verkaufen die nur das Zeugs?
Das Rechtsfahrgebot bezieht sich auf die Fahrbahn und nicht auf den Fahrstreifen.
Selbstverständlich dürfen Motorräder mittig im Fahrstreifen fahren !
Fahrräder sind KEINE Kraftfahrzeuge !