125er Roller auch bald mit Führerschein B
Hallo, zurzeit ist es ja so, wenn man den normalen Autoführerschein bekommt (B) darf man auch 50er Roller fahren.
Ein Bekannter hat mir erzählt das man bald mit dem normalen B-Schein auch 125er Roller fahren dürfte.
Im Internet hab ich dazu leider nichts konkretes gefunden. Nur viel Gerätsel in anderen Foren
z.b.:
http://board.gulli.com/.../
http://www.mazda-forum.info/motorraeder/25483-125ccm-mit-klasse-b.html
hoffentlich weiss hier jemand mehr, wär eine feine sache 🙂
Beste Antwort im Thema
ich 'darf' mit dem autoführerschein jetzt schon 125' 😛
135 Antworten
In Österreich darfste nach 5 Jahren B mit 5 od 6 Fahrstunden ein 125er Motorrad fahren. Und hier gibt es eig. keine Probleme damit.
In Österreich gibts so eine Regelung seit 2005, und wird sehr gut angenommen (vor allem sind die nicht so schlimm fahrende hindernisse wie die 50ccm geräte).
Vorraussetzung ist jedoch 5 Jahre führerscheinklasse B sowie ein paar fahrstunden und ein paar theoriestunden meines wissens.
Das mit den Fahrstunden ist ja auch eine gute Lösung.
Allerdings : Was möchte man als über 23 jähriger mit einer 125er ???
Zitat:
Original geschrieben von 316!RHCP
Hallo, zurzeit ist es ja so, wenn man den normalen Autoführerschein bekommt (B) darf man auch 50er Roller fahren.
Ein Bekannter hat mir erzählt das man bald mit dem normalen B-Schein auch 125er Roller fahren dürfte.Im Internet hab ich dazu leider nichts konkretes gefunden. Nur viel Gerätsel in anderen Foren
z.b.:
http://board.gulli.com/.../
http://www.mazda-forum.info/motorraeder/25483-125ccm-mit-klasse-b.htmlhoffentlich weiss hier jemand mehr, wär eine feine sache 🙂
Meine Eltern dürfen mit dem PKW-FS 125er Roller fahren (dt. FS-Kl. 3 vor 1.4.80 gemacht), insofern nichts neues.
notting
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Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Das mit den Fahrstunden ist ja auch eine gute Lösung.Allerdings : Was möchte man als über 23 jähriger mit einer 125er ???
das ist ein anderes thema, auf der anderen seite sind diese geräte recht "gefährlich" für andere Motorradfahrer mit gut motorisierten geräte, denkst dir: normale tafel, ruhig mitüberholen, doch dann ist bei 120 oder so plötzlich aus, bei einem untersatz, der von der optik her für gute 150 machbar wäre.
Bin so jemanden fast mal raufgefahren beim überholen.
Wie üblich gas voll auf und vorbei mit der Honda (geht eh nur 150, ab 130 wirds langwierig), aber bis dorthin ist lustig, und der wurde nicht schneller als 100 oder so.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Meine Eltern dürfen mit dem PKW-FS 125er Roller fahren (dt. FS-Kl. 3 vor 1.4.80 gemacht), insofern nichts neues.Zitat:
Original geschrieben von 316!RHCP
Hallo, zurzeit ist es ja so, wenn man den normalen Autoführerschein bekommt (B) darf man auch 50er Roller fahren.
Ein Bekannter hat mir erzählt das man bald mit dem normalen B-Schein auch 125er Roller fahren dürfte.Im Internet hab ich dazu leider nichts konkretes gefunden. Nur viel Gerätsel in anderen Foren
z.b.:
http://board.gulli.com/.../
www.mazda-forum.info/motorraeder/25483-125ccm-mit-klasse-b.htmlhoffentlich weiss hier jemand mehr, wär eine feine sache 🙂
notting
Hallo 316HCP und notting
vor einigen Jahren habe ich meinen ehemaligen "grauen Lappen", also den FS Kl III (den habe ich 1971 gemacht) umtauschen müssen, da fast nichts mehr darauf zu lesen war. (Habe ihn leider auch einmal in der Waschmaschine versehentlich mitgewaschen - haha 😛😁).
Daraufhin habe ich einen neuen FS im Scheckkartenformat aus Plastik erhalten, und zwar für mehrere Führerscheien nach der zwischenzeitlichen einheitlichen EU-Regelung. Nämlich A1 (mit dem darf ich bis 125 ccm Motorrad fahren und nicht weil ich den FS B habe), B, BE, C1, C1E, M, L. Alle diese Fahrzeuge durfte ich mit meinem alten FS Kl. 3 eben auch fahren. Zur Besitzstandwahrung - also daß ich diese weiterhin führen darf - habe ich alle diese neuen FS erhalten, und zwar ohne jede weitere Prüfung. Daß der allgemeine A1 für jeden kommt, weil er zuvor den B gemacht hat ist sicherlich falsch und wird nie erfolgen. Denn die EU hat sehr bewußt diese Neuregelung eingeführt.
Wichtig ist z.B. auch die Unterscheidung zwischen B und BE. Ich darf einen PKW mit Wohnwagen als Anhänger fahren. Wenn ihr jetzt den FS B habt ist dies nicht erlaubt, da ihr nur bis 750 kg Anhänger ziehen dürft. Wohnwagen sind i.d.R. erheblich schwerer und dazu benötigt man mindestens den BE. Das Problem ist, wenn man mit B einen Hänger mit 1.000 kg zieht fährt man ohne FS und dieses ist als Fahren ohne Führerschein bereits eine Straftat! Also bitte aufpassen.
Wie dies gehandhabt wird mag folgendes verdeutlichen: sollte man mir den Führerschein - weshalb auch immer - einziehen, also nicht nur vorübergehend abnehmen, sondern richtig aberkennen, wären auch alle anderen FS weg. Müßte ich eine neue Führerscheinprüfung für Pkw (also B) machen, dann wären alle anderen FS ebenfalls neu zu machen. Meine Besitzstandswahrung wäre nämlich ebenfalls weg.
Hi,
hier mal die letzte Beschlussfassung Juli 2010 des Verkehrsausschusses des Bundestages zu u.a. diesen Dingen.
Link
Hier der Punkt 3. Es tut sich was in Sachen "Erleichterter 2Rad Führerscheinerwerb" bzw. Einpflegen der 3. EU Führerscheinrichtlinie.
Allerdings ohne eine zweiradspezifische praktische und theoretische Zusatzprüfung wird der Gesetzgeber auch die alten Säcke mit 15 Jahren Fahrpraxis auf PKW nicht auf die 125er lassen.
Wie umfangreich das ausfallen wird (da es aber ja um "Erleichterung" geht ,wohl kleiner als Aufwand für vollwertigen A-Führerschein), ist sicherlich nun Bestandteil der Ausgestaltung dieses Gesetzesantrages unter Einbeziehung der Fachreferenten und Lobbyisten.
bye
Zitat:
Original geschrieben von Lucolle
Wichtig ist z.B. auch die Unterscheidung zwischen B und BE. Ich darf einen PKW mit Wohnwagen als Anhänger fahren. Wenn ihr jetzt den FS B habt ist dies nicht erlaubt, da ihr nur bis 750 kg Anhänger ziehen dürft. Wohnwagen sind i.d.R. erheblich schwerer und dazu benötigt man mindestens den BE. Das Problem ist, wenn man mit B einen Hänger mit 1.000 kg zieht fährt man ohne FS und dieses ist als Fahren ohne Führerschein bereits eine Straftat! Also bitte aufpassen.
Stimmt so nicht ganz. Mit dem B darf man durchaus Hänger fahren die schwerer als 750kg sind.Zulässig sind Gespanne bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Hängers maximal dem Leergewicht Zugfahrzeugs entspricht und der Zug ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreitet. Bei einem Kfz von 1500kg Leergewicht darf man durchaus einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500kg mitführen,hat der Hänger aber 1501kg Gesamtgewicht braucht man Klasse BE. Beim B braucht man halt grundsätzlich beide Zulassungsbescheinigungen um prüfen zu können ob man damit fahren darf oder nicht.
@pivili
Das ist erst mal ein Vorschlag und nicht mehr. Möchte gar nicht wissen wieviele solcher Vorschläge in den Schubladen liegen oder gleich in die Rundablage P wandern.
Davon abgesehen das es zu befürchten ist das die Berliner Bürokratenmühle plus die Kollegen der Länder daraus ein Monstrum machen so das man leichter gleich den A in Angriff nimmt da sich die Kosten nichts schenken.
Solange die "alten Säcke" mit ihrem FS vom 01.04.1980 oder früher wegen ihrer Besitzstandswahrung 125er auf unseren Strassen bewegen, meistens weil sie im Unterhalt günstiger snd als 50er, aber dennoch als Verkehrshindernisse umhereiern halte ich nichts von weiteren Fahrern des B-Führerscheins, die vllt. mal Fahrradfahren gelernt haben, Freigaben für stärker motorisierte Zweiräder (LKRAD) zu erteilen, ohne Zusatzausbildung.
Eine erlernte Praxis durch Fahrstunden halte ich für sinnvoll, alleine schon deswegen, den Zweiradneulingen auf die völlig anderen Gefahren im Verkehr hinzuweisen. Fahrverhalten und Handhabung sowie die Teilnahme am Verkehr unterscheiden sich doch schon ein wenig zwischen Krad und PKW.
Aufgrund der "Besitzstandswahrung" dürfte ich heute auch auf 2 Rädern mit 125 ccm und 11 KW durch die Gegend fahren. Ich fahre oft mit 2-rädrigen Gefährten, allerdings haben die 40, 70, 90 KW und mehr....... Ich bereue nicht, damals den Klasse 1 FS gemacht zu haben.
Jedem, der wirklich professionell Motorrad, Motorroller etc. fahren möchte, empfehle ich den FS zu für die entsprechende Klasse zu machen. Es macht wirklich Sinn und ist nicht nur Abzocke der Behörden oder Fahrschulen!
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Stimmt so nicht ganz. Mit dem B darf man durchaus Hänger fahren die schwerer als 750kg sind.Zulässig sind Gespanne bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Hängers maximal dem Leergewicht Zugfahrzeugs entspricht und der Zug ein maximales zulässiges Gesamtgewicht von 3,5t nicht überschreitet. Bei einem Kfz von 1500kg Leergewicht darf man durchaus einen Hänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500kg mitführen,hat der Hänger aber 1501kg Gesamtgewicht braucht man Klasse BE. Beim B braucht man halt grundsätzlich beide Zulassungsbescheinigungen um prüfen zu können ob man damit fahren darf oder nicht.
Sir Donald,
ja da hast Du Recht. Aber es gilt doch nur für Züge, soweit ich weiß. Aber wie ist ein Zug (für die Straße, bitte) definiert? Ein PKW mit Wohnwagen ist für mich sicherlich kein Zug, sondern wie Du schreibst ein Gespann. Vielleicht ein Traktor mit Anhänger? Aber ein Traktor ist schon wieder eine Zugmaschine. Was ist für Dich ein Zug?
Gruß
Lucolle
Zitat:
Original geschrieben von paddye27
Solange die "alten Säcke" mit ihrem FS vom 01.04.1980 oder früher wegen ihrer Besitzstandswahrung 125er auf unseren Strassen bewegen, meistens weil sie im Unterhalt günstiger snd als 50er, aber dennoch als Verkehrshindernisse umhereiern halte ich nichts von weiteren Fahrern des B-Führerscheins, die vllt. mal Fahrradfahren gelernt haben, Freigaben für stärker motorisierte Zweiräder (LKRAD) zu erteilen, ohne Zusatzausbildung.Eine erlernte Praxis durch Fahrstunden halte ich für sinnvoll, alleine schon deswegen, den Zweiradneulingen auf die völlig anderen Gefahren im Verkehr hinzuweisen. Fahrverhalten und Handhabung sowie die Teilnahme am Verkehr unterscheiden sich doch schon ein wenig zwischen Krad und PKW.
Aufgrund der "Besitzstandswahrung" dürfte ich heute auch auf 2 Rädern mit 125 ccm und 11 KW durch die Gegend fahren. Ich fahre oft mit 2-rädrigen Gefährten, allerdings haben die 40, 70, 90 KW und mehr....... Ich bereue nicht, damals den Klasse 1 FS gemacht zu haben.
Jedem, der wirklich professionell Motorrad, Motorroller etc. fahren möchte, empfehle ich den FS zu für die entsprechende Klasse zu machen. Es macht wirklich Sinn und ist nicht nur Abzocke der Behörden oder Fahrschulen!
Hallo paddye27,
hier geht es doch nicht darum, wie es sich in der Realität verhält, sondern wie die rechtlichen Vorschriften für dir Nutzungen eines Fahrzeugs sind. Du kannst doch nicht irgendjemanden irgendein vorschriftmäßiges Fahrzeug verbieten, nur weil es Dir nicht gefällt.
Gruß Lucolle
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Was möchte man als über 23 jähriger mit einer 125er ???
Fahren?
Zitat:
Hallo paddye27,
hier geht es doch nicht darum, wie es sich in der Realität verhält, sondern wie die rechtlichen Vorschriften für dir Nutzungen eines Fahrzeugs sind. Du kannst doch nicht irgendjemanden irgendein vorschriftmäßiges Fahrzeug verbieten, nur weil es Dir nicht gefällt.
Gruß Lucolle
Genau um die Realität geht es. Ich verbiete Niemanden irgendetwas, es ist und bleibt einem Jedem(r) selbst überlassen. Was ich meinte ist, dass darüber nachgedacht werden sollte, von wem auch immer, ob es nicht verkehrsgefährdend sein könnte gewisse Fahrzeugkategorien für erteilte Fahrerlaubnisse einfach freizugeben. Es sind doch Einschränkungen gemacht worden, die durchaus sinnvoll waren, wie z. Bsp. die früher erlaubten 7,5 t für FS B. Heute muss man eben lernen mit sochen Fahrzeugen umzugehen und das wird dann auch noch geprüft. Das finde ich korrekt. Sind das nicht die rechtlichen Vorschriften?
Mal ne kleine Zwischenfrage: es gab mal vor Jahren, soweit ich mich erinnere, die Roller, die ca. 80km/h fahren können. Ich weiß jetzt ehrlich gesagt auch nicht, ob die noch aktuell eine Rolle spielen in den Verkaufsüberlegungen. Aber so ein Teil würde ich gerne für Stadtfahrten nutzen. Frage: gibts die noch und welche FS-Klasse braucht man dafür?
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Lucolle
Sir Donald,
ja da hast Du Recht. Aber es gilt doch nur für Züge, soweit ich weiß. Aber wie ist ein Zug (für die Straße, bitte) definiert? Ein PKW mit Wohnwagen ist für mich sicherlich kein Zug, sondern wie Du schreibst ein Gespann.
Der Gesetzgeber definiert das was wir als Gespannen betrachten als Zug.Davon gehe ich mal aus da in der Zulassungsbescheinigung meines PKW der Begriff Gesamtzuggewicht steht,sind übrigens 3750kg. Man darf also die zulässige Anhängelast nur ausnutzen wenn das Auto nicht voll beladen wird.😉 Aber ehrlich gesagt wäre es mir auch nicht wohl mit der Kiste bergabzufahren wenn das Gespann gute 4,2t wiegen würde,was der hersteller wohl auch zuviel des Guten war.