125er Führerschein

Hallo zusammen,
da gestern das Gesetz „125er Führerschein für Autofahrer“ beschlossen wurde, frage ich aus gegebenen Anlass mal:

Die Bedingungen für einen A1 Führerschein zusätzlich:

-5 Jahre Führerschein
-Mindestalter 25 Jahre
-4 Theoriestunden
-5 Praxis Fahrten
-Prüfung nicht notwendig

In meinem Fall wirft mir das allerdings fragen auf:

Den Führerschein der Kasse 5 habe ich am 16. März 2015 erworben und am 02.03.19 aufgrund von zuvielen Punkten in der Probezeit komplett abgeben müssen.
Die Wiedererteilung war erfolgreich und ich habe den Führerschein der Klasse B am 04.11.2019 neu erteilt bekommen.

Jetzt die Frage(da auf meinem Führerschein nun der 05.11.2019 statt 16.03.2015 steht):
Würden bei mir auch die 5 Jahre mit der Führerscheinklasse B nächstes Jahr gelten, oder könnte ich erst am 05.11.2024 den Führerschein der Klasse A1 ohne Prüfung erwerben?

Asset.PNG.jpg
Beste Antwort im Thema

Also vor 30 Jahren, da war ich 25, hätte ich mich auch noch eingereiht in die Gruppe derer die sagen: BZ 196 langweilt, mach gleich den großen A.
Aber heute verstehe ich jeden, der nur etwas flotter und auch offiziell erlaubt als wie bisher mit dem 50er legal gekrochen oder illegal gefetzt ist.
Und gar nicht mehr braucht als das und sich vor allem keinen Prüfungsstress antun will.
Ist ja bei manchen vielleicht auch ein Psychisches Problem? Nervensache?
Die Hauptinteressierten dafür sind sicher über 35,40 und wollen nur von A nach B kommen.
Wenn so jemand Lust auf richtige Motorräder mit mehr Power hätte dann wär er schon lange selber auf die Idee gekommen den passenden Schein zu machen und seinen Fuffi Roller zu verkaufen.

Dafür brauchte es die Einführung des B 196 nicht.
Die Leute haben doch selbst genug Vorstellungskraft und Erfahrung um zu wissen was Sie wollen und was überflüssig und unnötig ist.

Ich täte heute mit Ü 50 keinen Einser bzw.A mehrmachen wollen und fahr auch mit 66 PS nur Landstrasse und praktisch nie schneller als 110...
Und bleibe auch bewusst in Deutschland, will gar nicht soweit fahren.

So gesehen wäre ich der ideale Kandidat für den BZ 196 und würde (hätte ich mit 20 nicht den 1er gemacht), heute auch nur den BZ196 machen wollen und mir nix aufschwatzen lassen daß ich nicht brauche.

Ist wie mit den Angeboten beim Einkaufen, da kaufst als Single die Familienpackung weil soo günstig, oder 5 Brezn für 2,50€ statt 2 Stück für 1,40€....
Und am Ende werden 3 davon Steinhart und die Hälfte der Fam.oackung kannst wegschmeißen.

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Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Januar 2020 um 18:26:16 Uhr:


Nein, ich meinte einfach so 2 Fahrstunden nehmen ohne jede Verpflichtung und Nebengeräusche.
Oder sollte das etwa nicht möglich sein?
Da muss man halt einfach mal mit der Fahrschule reden und verhandeln.

Genau das ist der Weg... Warum das jetzt dem ein oder anderen wieder zuviel ist?!

Zitat:

@arne200 schrieb am 6. Januar 2020 um 19:56:45 Uhr:


Finde die neue Regelung in Ordnung, warum meckern, bin froh das es überhaupt durch gegangen ist, hätte ich nicht mit gerechnet, bei den ganzen Gegenwind vorher.
Ich fahre seit knapp 8 Jahren 50er Roller, Auto hab ich nicht mehr, da ich es einfach nicht benötige, ist alles ohne Probleme mit Roller oder zu Fuß erreichbar und im Winter, wenn es glatt wird, halt mit Bus zur Arbeit.
Netter Nebeneffekt, spart gewaltig Geld.
Hab schon länger überlegt nicht den A1 zu machen, da ich durch Umzug nun auch immer ein kurzes Stück auf Landstraße unterwegs bin und ich mich da immer sehr unwohl auf meinem 50er fühle, jetzt werde ich es definitiv angehen, auch wenn es kein richtiger A1 ist. Ich will sowieso nur Roller fahren, Motorrad schließe ich aus und im Ausland bin ich damit auch nicht unterwegs.
Habe vor 2 Tagen mal so ziemlich alle Fahrschulen (ca. 15) in meiner Umgebung (Niedersachsen) per Mail angefragt, bezüglich der Schulung für B 196, bis dato 4 Antworten eingetrudelt.
2 mal 700€
1 mal 575€
1 mal ohne Angabe, will Preise nicht per Mail raus geben, nur Persönlich, sein gutes Recht, aber mich wird er so als Kunden nicht gewinnen.

575€ hört sich schonmal nicht so schlecht an.
Bin gespannt ob noch ein besseres Angebot kommt.
Vergleichen lohnt sich definitiv, die paar Mails sind schnell verschickt und sparen gut Geld.
Werde definitiv einer der ersten sein die das Ding machen.

Das ist doch erstmal nur geschätzt.
Die Fahrschulen haben noch gar nichts schriftliches.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Januar 2020 um 20:10:16 Uhr:


Genau das ist der Weg... Warum das jetzt dem ein oder anderen wieder zuviel ist?!

Weil es nicht legal ist. 😉

Fundstücke dazu gibt es im Web zuhauf. Eine Stilblüte:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...nung-wettbewerbsrecht--f21065.html

Die Antwort bleibt offen.
_____

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Januar 2020 um 18:26:16 Uhr:


Nein, ich meinte einfach so 2 Fahrstunden nehmen ohne jede Verpflichtung und Nebengeräusche.
Oder sollte das etwa nicht möglich sein?

Das wurde hier bei MT von mehreren Fahrlehrern mal erklärt: "Schnupperstunden" oder "Schnupperangebote" sind genauso unzulässig wie der "Führerschein zum Pauschalpreis".

Warum sind "Schnupperangebote" verboten? Weil dann auch kein Ausbildungsvertrag besteht. Daher ist ein Fahrschüler bei einem Unfall nicht versichert.

So wurde es von "erfahrenen Fahrlehrern" hier bei MT erklärt (nicht 2007 sondern in den letzten drei, vier Jahren).

Plus: Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung besagt, dass die theoretische und praktische Ausbildung miteinander zu verzahnen ist (§ 5 I FahrschAusbO). Bei "Schnupperstunden" wäre dies nicht der Fall -> also kein Versicherungsschutz da eine Schnupperstunde keine Ausbildungsfahrt ist?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Januar 2020 um 18:26:16 Uhr:


Da muss man halt einfach mal mit der Fahrschule reden und verhandeln.
Keine Fahrten ohne Ausbildungsvertrag.

_____

Plan B

Schnupperwochenende von einem der zahlreichen Motorradanbieter.

Beispiel: https://www.zweiradmessen.de/.../

Grüße, Martin

Zitat:

Das ist doch erstmal nur geschätzt.
Die Fahrschulen haben noch gar nichts schriftliches.

Ich denke mal, wenn mir eine Fahrschule ein Angebot macht, kann ich mich auch darauf verlassen.
Spätestens bei Vertragsabschluss werde ich die Kosten ja schriftlich haben.

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Bei uns wird das mittlerweile auch von diversen Fahrschulen zum Festpreis beworben-die günstigste liegt bei 599 Euro

Zitat:

@X_FISH schrieb am 7. Januar 2020 um 23:14:24 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Januar 2020 um 20:10:16 Uhr:


Genau das ist der Weg... Warum das jetzt dem ein oder anderen wieder zuviel ist?!

Weil es nicht legal ist. 😉

Fundstücke dazu gibt es im Web zuhauf. Eine Stilblüte:

https://www.frag-einen-anwalt.de/...nung-wettbewerbsrecht--f21065.html

Die Antwort bleibt offen.
_____

Zitat:

@X_FISH schrieb am 7. Januar 2020 um 23:14:24 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Januar 2020 um 18:26:16 Uhr:


Nein, ich meinte einfach so 2 Fahrstunden nehmen ohne jede Verpflichtung und Nebengeräusche.
Oder sollte das etwa nicht möglich sein?

Das wurde hier bei MT von mehreren Fahrlehrern mal erklärt: "Schnupperstunden" oder "Schnupperangebote" sind genauso unzulässig wie der "Führerschein zum Pauschalpreis".

Warum sind "Schnupperangebote" verboten? Weil dann auch kein Ausbildungsvertrag besteht. Daher ist ein Fahrschüler bei einem Unfall nicht versichert.

So wurde es von "erfahrenen Fahrlehrern" hier bei MT erklärt (nicht 2007 sondern in den letzten drei, vier Jahren).

Plus: Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung besagt, dass die theoretische und praktische Ausbildung miteinander zu verzahnen ist (§ 5 I FahrschAusbO). Bei "Schnupperstunden" wäre dies nicht der Fall -> also kein Versicherungsschutz da eine Schnupperstunde keine Ausbildungsfahrt ist?

Zitat:

@X_FISH schrieb am 7. Januar 2020 um 23:14:24 Uhr:



Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 6. Januar 2020 um 18:26:16 Uhr:


Da muss man halt einfach mal mit der Fahrschule reden und verhandeln.

Keine Fahrten ohne Ausbildungsvertrag.
_____

Plan B

Schnupperwochenende von einem der zahlreichen Motorradanbieter.

Beispiel: https://www.zweiradmessen.de/.../

Grüße, Martin

Dann schließt er einen Vertrag und tritt nach 2 Fahrstunden zurück.

Oder er schaukelt nur auf einem Übungsplatz Rum.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 8. Januar 2020 um 09:31:52 Uhr:


Dann schließt er einen Vertrag und tritt nach 2 Fahrstunden zurück.

Da sind wir wieder bei meinem Posting das dafür keine 90 oder 120 Euro rausreichen sondern der ganze Papierkram inkl. Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest bei den Ausgaben dazukommt. Plus die Pauschalen welche die Fahrschule immer gerne erhebt damit sie wirtschaftlich arbeiten kann.

Dein Wunsch ist mir klar - aber nicht alle Wünsche entsprechen der Realität. Klar das du auch den Daumen hoch für deine Ausführungen bekommst. Ist ja Wunschdenken und das ist häufig positiv. Nur sieht die Realität anders aus. Nicht so schön. Darum bekomme ich auch keinen Daumen nach oben für meine Beiträge. 🙂

Zitat:

@Papstpower schrieb am 8. Januar 2020 um 09:31:52 Uhr:


Oder er schaukelt nur auf einem Übungsplatz Rum.

Um Rum zu schaukeln muss man doch ein Pirat sein? 😉

Natürlich kann jeder mit der 125er von Freund, Freundin, Bekanntem, etc. auf den Verkehrsübungsplatz gehen (sofern vorhanden). Oder eben den von mir angesprochenen Plan B nutzen (falls verfügbar). Das hat aber nichts mit der Fahrschule zu tun.

Grüße, Martin

Hab die möglichkeit den b196 für 495€ oder den A für ca 1300€ machen. Bin total unschlüssig.

Vielleicht entscheidungsförderd: Die 495€ halte ich für sehr optimistisch.

Mach noch mal 200 Euro obendrauf. Dann passt der Vergleich.

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Januar 2020 um 13:59:44 Uhr:


Vielleicht entscheidungsförderd: Die 495€ halte ich für sehr optimistisch.

Mach noch mal 200 Euro obendrauf. Dann passt der Vergleich.

Grüße, Martin

Hab geschrieben ich hab die möglichkeit, das ist nicht realitätsfern sondern ein Angebot was ich habe. Von daher nicht optimistisch. Allerdings frag ich mich halt auch wenn der preisunterschied recht groß ist, reicht die Leistung evtl nicht wenn man erstmal "blut geleckt" hat.

Es kann kein solches Angebot zum Festpreis geben. Pauschalen sind illegal.

Du musst sicherlich den Erste Hilfe Kurs machen, Sehtest obendrauf und die Kosten für den Antrag auf Erweiterung. Die alleine kosten rund 100 Euro. Die sind bei deinen 1'300 Euro für den A Direkteinstieg mit drin, fehlen aber beim B SZ 196.

Ansonsten dürfte der Theorieunterricht bei der Fahrschule nichts (!) kosten und die Fahrstunden 39,50 Euro pro Stunde. Nur dann wären die 495 Euro "alles in allem" möglich.

Und natürlich sollte die Fahrschule nach den 10 Pflichteinzelstunden einwilligen und sagen "okay, du hast die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und brauchst keine weiteren Fahrten mehr".

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Januar 2020 um 14:17:14 Uhr:


Es kann kein solches Angebot zum Festpreis geben. Pauschalen sind illegal.

Du musst sicherlich den Erste Hilfe Kurs machen, Sehtest obendrauf und die Kosten für den Antrag auf Erweiterung. Die alleine kosten rund 100 Euro. Die sind bei deinen 1'300 Euro für den A Direkteinstieg mit drin, fehlen aber beim B SZ 196.

Ansonsten dürfte der Theorieunterricht bei der Fahrschule nichts (!) kosten und die Fahrstunden 39,50 Euro pro Stunde. Nur dann wären die 495 Euro "alles in allem" möglich.

Und natürlich sollte die Fahrschule nach den 10 Pflichteinzelstunden einwilligen und sagen "okay, du hast die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und brauchst keine weiteren Fahrten mehr".

Grüße, Martin

Das Angebot ist ein "lockangebot" die Fahrschule selbst macht dabei kein wirklichen Gewinn, so wurde es mir erklärt. Sind genug Schüler da wird der Preis erhöht. Sehtest, erste hilfe usw. muss dabei nicht gemacht werden, hab mich bereits beim Amt erkundigt.

Zitat:

@Tobiasrw schrieb am 8. Januar 2020 um 14:24:29 Uhr:


Das Angebot ist ein "lockangebot" die Fahrschule selbst macht dabei kein wirklichen Gewinn, [...]

Immer gut zu einer Fahrschule zu gehen welche aufgrund von ihrer Situation nicht genügend Schüler hat. 😁

Zum Lesen und Nachdenken: http://preiswahrheit.de/?page_id=12

Zitat:

@Tobiasrw schrieb am 8. Januar 2020 um 14:24:29 Uhr:


[...] so wurde es mir erklärt. Sind genug Schüler da wird der Preis erhöht. Sehtest, erste hilfe usw. muss dabei nicht gemacht werden, hab mich bereits beim Amt erkundigt.

Das ist aber seltsam, denn "meine" Führerscheinstelle sieht das deutlich anders:

  • die Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) ist vorzulegen
  • Erste Hilfe Kurs (nicht lebensrettende Sofortmaßnahmen) müssen belegt sein

Aber du kannst ja loslegen. Mach das Lockangebot und berichte. 🙂

Grüße, Martin

Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Januar 2020 um 14:50:32 Uhr:



Zitat:

@Tobiasrw schrieb am 8. Januar 2020 um 14:24:29 Uhr:


Das Angebot ist ein "lockangebot" die Fahrschule selbst macht dabei kein wirklichen Gewinn, [...]

Immer gut zu einer Fahrschule zu gehen welche aufgrund von ihrer Situation nicht genügend Schüler hat. 😁

Zum Lesen und Nachdenken: http://preiswahrheit.de/?page_id=12

Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Januar 2020 um 14:50:32 Uhr:



Zitat:

@Tobiasrw schrieb am 8. Januar 2020 um 14:24:29 Uhr:


[...] so wurde es mir erklärt. Sind genug Schüler da wird der Preis erhöht. Sehtest, erste hilfe usw. muss dabei nicht gemacht werden, hab mich bereits beim Amt erkundigt.

Das ist aber seltsam, denn "meine" Führerscheinstelle sieht das deutlich anders:
  • die Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre) ist vorzulegen
  • Erste Hilfe Kurs (nicht lebensrettende Sofortmaßnahmen) müssen belegt sein

Aber du kannst ja loslegen. Mach das Lockangebot und berichte. 🙂

Grüße, Martin

Bei meiner Führerscheinstelle steht zu der Erweiterung B196 noch nichts. Hab dort persönlich angerufen. Mir wurde gesagt ich brauch nur die Bescheinigung.

Zitat:

@Tobiasrw schrieb am 8. Januar 2020 um 14:58:35 Uhr:


Bei meiner Führerscheinstelle steht zu der Erweiterung B196 noch nichts. Hab dort persönlich angerufen. Mir wurde gesagt ich brauch nur die Bescheinigung.

Welche Bescheinigung?

Grüße, Martin

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