125er Führerschein

Hallo zusammen,
da gestern das Gesetz „125er Führerschein für Autofahrer“ beschlossen wurde, frage ich aus gegebenen Anlass mal:

Die Bedingungen für einen A1 Führerschein zusätzlich:

-5 Jahre Führerschein
-Mindestalter 25 Jahre
-4 Theoriestunden
-5 Praxis Fahrten
-Prüfung nicht notwendig

In meinem Fall wirft mir das allerdings fragen auf:

Den Führerschein der Kasse 5 habe ich am 16. März 2015 erworben und am 02.03.19 aufgrund von zuvielen Punkten in der Probezeit komplett abgeben müssen.
Die Wiedererteilung war erfolgreich und ich habe den Führerschein der Klasse B am 04.11.2019 neu erteilt bekommen.

Jetzt die Frage(da auf meinem Führerschein nun der 05.11.2019 statt 16.03.2015 steht):
Würden bei mir auch die 5 Jahre mit der Führerscheinklasse B nächstes Jahr gelten, oder könnte ich erst am 05.11.2024 den Führerschein der Klasse A1 ohne Prüfung erwerben?

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Beste Antwort im Thema

Also vor 30 Jahren, da war ich 25, hätte ich mich auch noch eingereiht in die Gruppe derer die sagen: BZ 196 langweilt, mach gleich den großen A.
Aber heute verstehe ich jeden, der nur etwas flotter und auch offiziell erlaubt als wie bisher mit dem 50er legal gekrochen oder illegal gefetzt ist.
Und gar nicht mehr braucht als das und sich vor allem keinen Prüfungsstress antun will.
Ist ja bei manchen vielleicht auch ein Psychisches Problem? Nervensache?
Die Hauptinteressierten dafür sind sicher über 35,40 und wollen nur von A nach B kommen.
Wenn so jemand Lust auf richtige Motorräder mit mehr Power hätte dann wär er schon lange selber auf die Idee gekommen den passenden Schein zu machen und seinen Fuffi Roller zu verkaufen.

Dafür brauchte es die Einführung des B 196 nicht.
Die Leute haben doch selbst genug Vorstellungskraft und Erfahrung um zu wissen was Sie wollen und was überflüssig und unnötig ist.

Ich täte heute mit Ü 50 keinen Einser bzw.A mehrmachen wollen und fahr auch mit 66 PS nur Landstrasse und praktisch nie schneller als 110...
Und bleibe auch bewusst in Deutschland, will gar nicht soweit fahren.

So gesehen wäre ich der ideale Kandidat für den BZ 196 und würde (hätte ich mit 20 nicht den 1er gemacht), heute auch nur den BZ196 machen wollen und mir nix aufschwatzen lassen daß ich nicht brauche.

Ist wie mit den Angeboten beim Einkaufen, da kaufst als Single die Familienpackung weil soo günstig, oder 5 Brezn für 2,50€ statt 2 Stück für 1,40€....
Und am Ende werden 3 davon Steinhart und die Hälfte der Fam.oackung kannst wegschmeißen.

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Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Januar 2020 um 15:03:56 Uhr:



Zitat:

@Tobiasrw schrieb am 8. Januar 2020 um 14:58:35 Uhr:


Bei meiner Führerscheinstelle steht zu der Erweiterung B196 noch nichts. Hab dort persönlich angerufen. Mir wurde gesagt ich brauch nur die Bescheinigung.

Welche Bescheinigung?

Grüße, Martin

Wenn du zur Fahrschule gehst und dort die Schulung machst bekommst du doch eine Bescheinigung mit der du dann zum Amt gehst um dir die Erweiterung eintragen zu lassen.

Zitat:

@X_FISH schrieb am 8. Januar 2020 um 14:17:14 Uhr:


Es kann kein solches Angebot zum Festpreis geben. Pauschalen sind illegal.

Du musst sicherlich den Erste Hilfe Kurs machen, Sehtest obendrauf und die Kosten für den Antrag auf Erweiterung. Die alleine kosten rund 100 Euro. Die sind bei deinen 1'300 Euro für den A Direkteinstieg mit drin, fehlen aber beim B SZ 196.

Ansonsten dürfte der Theorieunterricht bei der Fahrschule nichts (!) kosten und die Fahrstunden 39,50 Euro pro Stunde. Nur dann wären die 495 Euro "alles in allem" möglich.

Und natürlich sollte die Fahrschule nach den 10 Pflichteinzelstunden einwilligen und sagen "okay, du hast die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und brauchst keine weiteren Fahrten mehr".

Grüße, Martin

Hallo Martin,

in diesem speziellen Fall (B196), wo die Anforderungen von vornerein feststehen und nicht dehnbar sind, kann man schon einen Festpreis machen: 10 Fahrstunden für z.B. 400,- und 8 Theoriestunden für 95,-.
Die Anzahl der Stunden und die Art sind vorgeschrieben.

Die Kosten für die Führerscheinumschreibung kommen noch dazu, ca. 50,-.

Die Stunden sind vorgeschrieben, aber nicht begrenzt!

Und stellt der Gewinn orientiert arbeitenden Fahrlehrer fest, dass du noch 4 Std bezahlen solltest, ist das sicherlich nicht in deinem "Festpreis" enthalten...
Jetzt verstanden?!

Zitat:

@Nipo schrieb am 8. Januar 2020 um 19:26:42 Uhr:


Hallo Martin,

in diesem speziellen Fall (B196), wo die Anforderungen von vornerein feststehen und nicht dehnbar sind, kann man schon einen Festpreis machen: 10 Fahrstunden für z.B. 400,- und 8 Theoriestunden für 95,-.
Die Anzahl der Stunden und die Art sind vorgeschrieben.

Die Kosten für die Führerscheinumschreibung kommen noch dazu, ca. 50,-.

Lustige Formulierung dein "nicht dehnbar".

Was dann auch "nicht dehnbar" ist: Der Fahrlehrer muss sich sicher sein das du die Maschine beherrscht. Schaffst du das nicht in den 10 Stunden macht man eben noch mal weitere Stunden bis der Fahrlehrer sagt "jetzt hast du alles gelernt, ich kann dein Wissen nicht weiter dehnen".

Und dann wird abgerechnet.

Grüße, Martin

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Das es zu höheren Unfallzahlen kommt kann man auf Grund der hohen Kosten fùr den B196 wohl zu den Akten legen .
Ausverschamte Fahrschulen machen eine 125 er Boom zunichte

Weil sie den Traum ohne Ausbildung 100+ zu fahren Platzen lassen?!

Weil das ganze durch die hohen Kosten uninteressant ist!
Der Preis von ca 2/3 zum regulären A1 ist völlig überzogen!
Sind die Kosten in Österreich genau so teuer?

248 Euro habe ich gerade gelesen kostet die Erweiterung im Ösi Land + Eintrag in den Fs 50 Euro. Das ist fair!!!!

Ich wollte ihn auch machen
Damit ich motorrad fahren darf
Aber als ich den Preis gehört habe
Hat es sich für mich erledigt
Dann leg ich irgendwann mehr drauf und darf offen fahren
Aktuell fahr ich einen piaggio mp3 mit 400cm
Dann bleib ich lieber bei dem
Bis ich weiß wie ich mich entscheide

In Sachen illegale Probefahrstunde:
Man kann legal und ohne Führerschein auf einem Crossgelände fahren, wahrscheinlich dann auch nur mit einer Enduro. Vielleicht hilft das dem Einen oder Anderen ;-)

Zitat:

@rollerfreaknrg schrieb am 12. Januar 2020 um 18:25:26 Uhr:


Ich wollte ihn auch machen
Damit ich motorrad fahren darf
Aber als ich den Preis gehört habe
Hat es sich für mich erledigt
Dann leg ich irgendwann mehr drauf und darf offen fahren
Aktuell fahr ich einen piaggio mp3 mit 400cm
Dann bleib ich lieber bei dem
Bis ich weiß wie ich mich entscheide

Darfst du aber nicht.

Es wird nicht umsonst zwischen motorrad und Leichtkraftrad unterschieden.

Zitat:

@Dave74 schrieb am 13. Januar 2020 um 12:31:03 Uhr:


In Sachen illegale Probefahrstunde:
Man kann legal und ohne Führerschein auf einem Crossgelände fahren, wahrscheinlich dann auch nur mit einer Enduro. Vielleicht hilft das dem Einen oder Anderen ;-)

Da hast du viel gewonnen. Bis auf schalten hast du da kaum was gemeinsam.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 13. Januar 2020 um 12:53:42 Uhr:



Zitat:

@rollerfreaknrg schrieb am 12. Januar 2020 um 18:25:26 Uhr:


Ich wollte ihn auch machen
Damit ich motorrad fahren darf
Aber als ich den Preis gehört habe
Hat es sich für mich erledigt
Dann leg ich irgendwann mehr drauf und darf offen fahren
Aktuell fahr ich einen piaggio mp3 mit 400cm
Dann bleib ich lieber bei dem
Bis ich weiß wie ich mich entscheide

Darfst du aber nicht.

Es wird nicht umsonst zwischen motorrad und Leichtkraftrad unterschieden.

Wieso darf ich nicht ?

Weil du nicht "Motorrad" fahren darfst. Eine 125er ist ein Leichtkraftrad, kein "Kraft"rad. Du fährst du ja auch keinen "Roller", sondern ein "Sonder-Kfz" L5E.

Das Geld vom MP3 hättest du auch in einen Führerschein stecken können. Dann wärst du billiger zum Motorrad+Führerschein gekommen.

Ah jetzt hab ich verstanden was du meinst
Meine mp3 hat mit Reparatur
800 Euro gekostet
Noch günstiger geht nicht

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