125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich
Hallo,
ich habe vor ca. 1,5 Jahre einen 125ccm Roller angemeldet. (Aprilia Sportcity 125)
Bei der Anmeldung (gewünscht war als Leichtkraftrad) sagte mir die Dame bei der Zulassungsstelle das eine Anmeldung als Leichtkraftrad nicht möglich sind da wohl eine Angabe im Fahrzeugbrief das nicht hergeben würde.
Hab die 125ccm dann als Motorrad zugelassen. Nun möchte ich den Roller allerdings meinem Bruder schenken der keinen Motorradführerschein hat.
Leider kann ich mich nicht mehr erinnern wo genau das Problem lag. Kann ich das irgendwie nachvollziehen und vorab klären?
Ps. Anrufen bei der Zulassungsstelle und nachfragen ist natürlich nicht - Behörde!
Gruß und danke!
Marko
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28 Antworten
Das bedeutet jetzt, das der Hersteller schuld ist?
Weil alle 125er haben ja über 50ccm und fahren schneller als 45 km/h. Das hieße ja, das prinzipiell alle 125er auch als Kraftrad zulassungsfähig wären. Hängt es tatsächlich davon ab, wie der Hersteller das Fahrzeug beim KBA „anmeldet“?
Das ist doch völlig wurst.
Der Bruder darf das Ding fahren. Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet nicht zwischen Motorrad und Leichtkraftrad, sondern kennt nur Krafträder. Da liegt die bekannte Grenze bei 125ccm und 11kw. Das wird eingehalten. Also ist es erlaubt. Die Aufregung ist umsonst.
Zitat:
@jackson0815 schrieb am 11. August 2021 um 15:37:32 Uhr:
Hab mal das zuständige Amt angeschrieben und folgenden Antwort erhalten:
Hallo Herr XXXX,
ich habe mir Ihre Fahrzeugpapiere eben angeschaut und kann Ihnen dazu folgendes sagen.
Es werden zwar die Werte (< 125 ccm und < / = 11 kw) für die Einstufung eine Leichtkraftrades eingehalten, allerdings erfüllt Ihr Fahrzeug auch die Voraussetzung eine Kraftrads (> 50 ccm und / oder > 45 km/h).
Der Fahrzeughersteller hat über das KBA die Daten so angegeben, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren ersichtlich sind. Dabei wurde die Fahrzeugklasse als "L3e" angegeben, was zur Folge hat, dass das Fahrzeug als Kraftrad einzustufen ist (Richtlinie 2002/24/EG). Mit dieser Fahrzeugklasse handelt es sich somit eindeutig um ein Kraftrad und nicht um ein Leichtkraftrad. Eine Wahlmöglichkeit gibt es dabei leider nicht.
Freundliche Grüße
H. XXXXX
______________________________________________
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für öffentliche Ordnung
Die Antwort ist korrekt.
Deshalb meine Frage nach dem coc. Ggf steht da in 52 noch der Hinweis für eine evtl nat Schlüsselung als LKR.
dann zahlst Du sicherlich auch Steuern für das Teil?
Ein Leichtkraftrad wäre hingegen von der Steuer befreit.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 11. August 2021 um 16:00:16 Uhr:
Das ist doch völlig wurst.
Der Bruder darf das Ding fahren. Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet nicht zwischen Motorrad und Leichtkraftrad, sondern kennt nur Krafträder. Da liegt die bekannte Grenze bei 125ccm und 11kw. Das wird eingehalten. Also ist es erlaubt. Die Aufregung ist umsonst.
Achsooo, ja danke dir.
Mir geht's nicht um die paar Euro sondern um den Versicherungsschutz. Was ich vermeiden will dass im Falle eines Unfalles die Versicherung sagt ja halt mal, "technisch" zwar eine 125er aber angemeldet als Kraftrad und dafür fehlt die Fahrerlaubnis.
@WindelexpressRichtig, ich zahle Steuer.
Ps. Mal ein Lob an die Behörde, sonst wird ja immer nur geschimpft. Eine aussagekräftiger schriftliche Antwort <24h nach Anfrage - chapeau!
Dann lass Dich nicht von abhalten, Dein Lob zu posten. Kannst ja Dir ja mal Bewertungen anschauen. Da sticht die eine positive sowas von raus.
Theoretisch kann man eine 50er auch zulassen.
Sieht kacke aus, mit dem Verhältnismäßig großen Kennzeichen, dafür muss man nicht jedes Jahr ein neues besorgen.
https://pommes-maen.de/freiwillige-zulassung-simson-50ccm-moped/
Der Vorteil der 125er als "Motorrad" ist das Sammeln der SF Klasse. Beim lkr ist bei 3 Schluss...
Zitat:
@Papstpower schrieb am 12. August 2021 um 10:03:49 Uhr:
Der Vorteil der 125er als "Motorrad" ist das Sammeln der SF Klasse. Beim lkr ist bei 3 Schluss...
Das bedarf aber einer sehr wichtigen Voraussetzung. ... es darf nichts passieren.
Ich würde an Deiner Stelle trotzdem mal beim TüV vorbeischauen. Evt. gibt es eben doch die Möglichkeit, das Teil per Einzel-Abnahme auf Leichtkraftrad umzuschreiben. Daß Du beim Amt keine Wahlmöglichkeit hast bedeutet nicht, daß es gar keine gibt. Und setz Dich mal mit der deutschen Vertretung des Herstellers in Verbindung, vielleicht geht da was (anderer Brief oder so). Ich hab da schon einiges erlebt.....
Zitat:
@darkestmind schrieb am 11. August 2021 um 20:07:16 Uhr:
Theoretisch kann man eine 50er auch zulassen.
Sieht kacke aus, mit dem Verhältnismäßig großen Kennzeichen, dafür muss man nicht jedes Jahr ein neues besorgen.
https://pommes-maen.de/freiwillige-zulassung-simson-50ccm-moped/
Also ich hole mir einen 50er EROLLER, melde das Ding als Leichtkraftrad an und Kassiere jährlich ca 350 Euro THG Quote? Somit muss man vorlegen aber das Ding bezahlt sich von selbst. Zum Spaß why not?
Du meldest es nicht als LKR an,sondern Du unterwirfst Dich freiwillig dem Zulassungsverfahren.
Es bleibt trotzdem ein kleinkraftrad.
Die Förderung gibt's nur, wenn der e Roller zugelassen ist.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. August 2022 um 20:55:30 Uhr:
Du meldest es nicht als LKR an,sondern Du unterwirfst Dich freiwillig dem Zulassungsverfahren.
Es bleibt trotzdem ein kleinkraftrad.
Die Förderung gibt's nur, wenn der e Roller zugelassen ist.
Das ist falsch, für die Förderung brauchst Du eine Zb1 und ZB2, also Brief und Schein.
Beim freiwilligen unterwerfen ins Zulassungsverfahren wird eine Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2) ausgefüllt.
Die Fahrzeugklasse wird dabei nicht verändert.
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
C Leichtkrafträder
D zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
Zitat:
@rw-japanstyle schrieb am 29. August 2022 um 20:30:15 Uhr:
Zitat:
@darkestmind schrieb am 11. August 2021 um 20:07:16 Uhr:
Theoretisch kann man eine 50er auch zulassen.
Sieht kacke aus, mit dem Verhältnismäßig großen Kennzeichen, dafür muss man nicht jedes Jahr ein neues besorgen.
https://pommes-maen.de/freiwillige-zulassung-simson-50ccm-moped/
Also ich hole mir einen 50er EROLLER, melde das Ding als Leichtkraftrad an und Kassiere jährlich ca 350 Euro THG Quote? Somit muss man vorlegen aber das Ding bezahlt sich von selbst. Zum Spaß why not?
Es gibt Leute, die machen das mit einem S-Pedelec.
https://www.pedelecforum.de/.../index.php?...