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125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

Themenstarteram 9. August 2021 um 6:59

Hallo,

ich habe vor ca. 1,5 Jahre einen 125ccm Roller angemeldet. (Aprilia Sportcity 125)

Bei der Anmeldung (gewünscht war als Leichtkraftrad) sagte mir die Dame bei der Zulassungsstelle das eine Anmeldung als Leichtkraftrad nicht möglich sind da wohl eine Angabe im Fahrzeugbrief das nicht hergeben würde.

Hab die 125ccm dann als Motorrad zugelassen. Nun möchte ich den Roller allerdings meinem Bruder schenken der keinen Motorradführerschein hat.

Leider kann ich mich nicht mehr erinnern wo genau das Problem lag. Kann ich das irgendwie nachvollziehen und vorab klären?

Ps. Anrufen bei der Zulassungsstelle und nachfragen ist natürlich nicht - Behörde!

Gruß und danke!

Marko

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28 Antworten
am 9. August 2021 um 7:37

Doch. Leichtkraftrad ist möglich. Die Karre hat 124 ccm.

Aber Dein Bruder darf die ohne Motorradführerschein (A1 oder B196) trotzdem nicht fahren. Es sei denn, er ist schon 59 Jahre alt.

Themenstarteram 9. August 2021 um 7:43

Hallo,

doch darf er. Er hat den Leichtkraftradschein gemacht (Aufbaukurs für Autoführerscheininhaber ohne Pürfung).

Dass das Ding 124ccm hat und folglich ein Leichtkraftrad ist mir schon bewusst, allerdings steht wohl im Fahrzeugbrief eine Angabe welches das nicht zulässt - dies meinte zumindest die Dame.

Bei mir steht unter "J" Fahrzeugklasse: L3e

Laut Wikipedia sollte nach dem o.g. "L3e" auch noch ein Zusatz kommen was die Einteilung darstellt:

L3e-A1: Kraftrad mit niedriger Leistung (? 125 cm³ Hubraum und ? 11kW),

L3e-A2: Kraftrad mit mittlerer Leistung (? 35 kW),

L3e-A3: Kraftrad mit hoher Leistung (>35 kW);

am 9. August 2021 um 9:15

Na wieviel PS/kw hat sie denn nu?

Themenstarteram 9. August 2021 um 9:39

124ccm und 11kw.

L3e-B

Wäre Leichtkraftrad und Zulassungsfrei.

Themenstarteram 9. August 2021 um 10:29

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. August 2021 um 11:46:29 Uhr:

L3e-B

Wäre Leichtkraftrad und Zulassungsfrei.

L3e-A1 ist es oder? Warum -B? Hast eine Quelle?

Hast Du eine Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") bekommen?

Nein - dann Leichtkraftrad ohne "Zulassung".

Ein Hinweis auf ZulBesch Teil II steht auch in Teil I drin, dem "Fahrzeugschein". Bei Dir wahrscheinlich "---" oder einfach "nicht erteilt" etc.

am 9. August 2021 um 15:02

Anstatt uns hier in der Kristallkugel lesen zu lassen wäre es wohl das Beste, Du würdest mitsamt den Papieren zum TüV wackeln und fragen, was da los ist. Evt. sagen die Dir auch gleich, was für eine 125er-Zulassung geändert werden muß. Sowas machen die auch ohne Voranmeldung etc.

Liegt das COC vor.

Die Beschreibung von L3e-A1 entspricht L3e B .

Da stand das B aber noch in Feld 4.

Themenstarteram 10. August 2021 um 8:53

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 9. August 2021 um 17:02:52 Uhr:

Anstatt uns hier in der Kristallkugel lesen zu lassen wäre es wohl das Beste, Du würdest mitsamt den Papieren zum TüV wackeln und fragen, was da los ist. Evt. sagen die Dir auch gleich, was für eine 125er-Zulassung geändert werden muß. Sowas machen die auch ohne Voranmeldung etc.

Das ist natürlich ein guter Ratschlag. Ich wusste nicht dass der TÜV hier weiterhelfen kann.

Fakt ist, ich habe einen klassischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

Ich geh mal zum TÜV und frage nach.

Hast Du auch das COC?

Themenstarteram 10. August 2021 um 11:45

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. August 2021 um 11:02:53 Uhr:

Hast Du auch das COC?

Nein!

am 10. August 2021 um 15:30

Egal, das geht auch ohne.

Themenstarteram 11. August 2021 um 13:37

Hab mal das zuständige Amt angeschrieben und folgenden Antwort erhalten:

Hallo Herr XXXX,

ich habe mir Ihre Fahrzeugpapiere eben angeschaut und kann Ihnen dazu folgendes sagen.

Es werden zwar die Werte (< 125 ccm und < / = 11 kw) für die Einstufung eine Leichtkraftrades eingehalten, allerdings erfüllt Ihr Fahrzeug auch die Voraussetzung eine Kraftrads (> 50 ccm und / oder > 45 km/h).

Der Fahrzeughersteller hat über das KBA die Daten so angegeben, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren ersichtlich sind. Dabei wurde die Fahrzeugklasse als "L3e" angegeben, was zur Folge hat, dass das Fahrzeug als Kraftrad einzustufen ist (Richtlinie 2002/24/EG). Mit dieser Fahrzeugklasse handelt es sich somit eindeutig um ein Kraftrad und nicht um ein Leichtkraftrad. Eine Wahlmöglichkeit gibt es dabei leider nicht.

Freundliche Grüße

H. XXXXX

______________________________________________

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung

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