Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 11. August 2021 um 16:00:16 Uhr:
Das ist doch völlig wurst.
Der Bruder darf das Ding fahren. Die Fahrerlaubnisverordnung unterscheidet nicht zwischen Motorrad und Leichtkraftrad, sondern kennt nur Krafträder. Da liegt die bekannte Grenze bei 125ccm und 11kw. Das wird eingehalten. Also ist es erlaubt. Die Aufregung ist umsonst.
Achsooo, ja danke dir.
Mir geht's nicht um die paar Euro sondern um den Versicherungsschutz. Was ich vermeiden will dass im Falle eines Unfalles die Versicherung sagt ja halt mal, "technisch" zwar eine 125er aber angemeldet als Kraftrad und dafür fehlt die Fahrerlaubnis.
@Windelexpress
Richtig, ich zahle Steuer.
Ps. Mal ein Lob an die Behörde, sonst wird ja immer nur geschimpft. Eine aussagekräftiger schriftliche Antwort <24h nach Anfrage - chapeau!