125ccm Klasse mit Auto-Führerschein
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
---------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
1576 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Das hier vielfach benutzte Argument, dass eine Führerschein A Ausbildung das Rollerfahren mit 125er gegenüber 50er verbessert, trifft meiner Meinung nach nicht zu.
Kannst Du das aus eigener Erfahrung beurteilen oder rätst Du das?
90 statt 45km/h ist doppelte Geschwindigkeit = vierfache Beschleunigungs-/Widerstandskräfte.
Und wenn (wie üblich) beim schnelleren Fahrzeug auch noch Radgrößen und Massen ansteigen, wachsen die benötigten Kräfte noch einmal.
Ich habe beim Motorrad-Führerschein einiges gelernt.
(Und bei diversen Sicherheitstrainings noch dazu. Aber zu denen wird man ohne entsprechenden Führerschein ja gar nicht zugelassen. Und speziell für 50er gibt's: nix.)
Nur einen kleinen 50er Roller zu fahren kann einem sogar unangemessene Bewegungsabläufe angewöhnen, die der Fahrlehrer erst mühsam austreiben muß.
(Und natürlich wird auch der Nur-Großmotorrad-Fahrer die für einen 50er Roller optimalen Bewegungsabläufe nicht verinnerlicht haben.)
Zitat:
-ich lerne handgeschalten Motorradfahren (brauch ich nicht und die Automatisierung dieses Bewegungsablaufes benötigt die meiste Zeit)
Bei mir benötigte das nicht die meiste Zeit. Aufwendiger waren da noch die Grundfahraufgaben.
Zitat:
Schade, so wichtig ist mir die 125er dann doch nicht. Fahre ich halt weiter täglich mit dem Auto nach München.
Spült auch mehr Geld in den Staatssäckel.
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Der Fahrlehrer kommt in 99% der Fälle mit einer 500er Standardmaschine mit Handschaltung daher:
Eher nicht, solche alte Maschine mit Handschaltung werden nicht für den Fahrschulbetrieb genutzt, normalerweise werden Motorräder mit Fußschaltung genutzt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von pivili
-ich lerne handgeschalten Motorradfahren (brauch ich nicht und die Automatisierung dieses Bewegungsablaufes benötigt die meiste Zeit)
Da es keinen Automatik-Führerschein bei Einspurern gibt bleibt Dir nicht erspart auch Dinge zu lernen die Du auf einem Roller weniger brauchst, aber es soll ja Leute geben die nicht nur Roller gfahren sondern auch Motorräder (von dort kommt der FS) die brauchen das ohnehin.
Zitat:
Original geschrieben von pivili
-ich mache die Fahrsicherheitsübungen auf einem Großrad-Zweirad ohne Mitteldurchstieg in völlig anderer Sitzhaltung, Fussbremse und Kupplung (da bringt es mir sicherheitstechnisch mehr, diese Übungen auf meiner Fuffi selbst durchzuführen)
Es hindert Dich keiner bei einem Sicherheitstraining nach bestandenem FS mit Deinem Roller ein Training zu machen, mache ich auch öfter im Frühjahr um die Reflexe zu trainieren.
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Ich lerne also zu 80% Dinge , die ich gar nicht nutzen kann und will und die mir keinen Sicherheitsvorteil bringen, natürlich ünnötig Geld kosten.
Du siehst das zu kurzsichtig, die Dinge die dort gelehrt werden haben auch für Rollerfahrer Gültigkeit, meine Tochter ist gerade dabei A2 zu machen nachdem sie 3 Jahre mit dem Mopedschein (AT) gefahren ist und lernt ordentlich dazu.
Nur weil Du gsd einige Dinge nie erleben wirst, ist es nicht verloren das zu lernen !
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Ich will lernen, was für spezielle Probleme ein Kleinradroller so hat (einseitige Radaufhängung, Drehimpuls der Lenkung beim Bremsen, etc). Vollbremsung mit beiden Händen, maximale Schräglage, Notausstiegsszenarien bei Sturz, etc. Das wäre vermutlich in 5-6h vermittelbar.
Die FS kann nicht auf jedes Fahrzeug eingehen das 125ccm hat und gefahren werden darf, wenn es Dich interessert dann mache anschliessend ein Training mit dem Roller, soetwas wird angeboten.
Zitat:
Original geschrieben von pivili
Da seitens Fahrschulen und Administration hier Einsicht und Flexibilität fehlt , bleibts halt wie es ist.
Schade, so wichtig ist mir die 125er dann doch nicht.
Nicht seitens Fahrschulen, Du machst kein Rollerschein sondern einen Motorradschein, da müsste der Gesetzgeber eine eigene Klasse dafür entstehen lassen.
GreetS Rob
Zitat:
Original geschrieben von Rob _Mae
Da es keinen Automatik-Führerschein bei Einspurern gibt ...
Doch, die Beschränkung auf Automatik ist nur eine Schlüsselzahl.
Man könnte auf seinem eigenen Roller die Ausbildung machen, wenn man rein aus Prinzip nur Roller fahren will. Dazu Punkt 2.2 aus Anlage 7 FeV beachten. Ich kenne 2 Leute, die das gemacht haben.
@PK Ich teile an Deinem Brief an Herr Ramsauer nur die bemängelte Tatsache der Ungleichbehandlung für "nach und vor 1980". Allerdings würde ich die Konsequenzen anders sehen: Ein Umstieg sollte für alle nicht erleichtert werden, sondern nur auf der Basis einer soliden Ausbildung möglich sein, die nicht nur eine volle neue Fahrschulausbildung, sondern auch mindestens ein Fahrtraining umfassen müsste. Die gesammelte Erfahrung ist nämlich imho nicht sehr hilfreich, weil da zu viel Eigentrainng dabei ist, was oft in die falsche Richtung geht. Gerade erfahrene Fahrer sollten sich - mindestens per regelmäßigen Fahrtraining - überprüfen oder überprüfen lassen. Ein Beispiel: Die große Mehrheit hat auf dem Motorrrad eine falsche Fußposition. die sogar richtig gefährlich ist. Und da gibt es noch zahllose andere Fahrfehler, die praktisch allen Teilnehmern an Fahrtraining sehr schnell bewusst werden.
Nb. In den Beiträgen vor diesem ist zweimal die Rede davon, dass es keinen Rollerführerschein bzw. Automatikausbildung geben würde. Das ist insofern nicht korrekt, als schon immer eine Ausbildung und Prüfung auf einem Roller möglich war und ist, dann steht eben im Führerschein der Zusatz "Automatik" und man darf keine anderen Fahrzeuge fahren, so wie das bei Autos auch geht. Nur ist das seit dem 1.4. diesen Jahres nur noch Theorie: Die neuen Leistungs-Gewichtklassen ermöglichen nur noch sehr leistungsfährige Großroller als Fahrschulfahrzeug und die sind zu teuer für die wenigen potenziellen Kunden. Das gilt natürlich nicht für die 125er, sondern nur für A1 und A2.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Zitterhuck
Nur ist das seit dem 1.4. diesen Jahres nur noch Theorie: Die neuen Leistungs-Gewichtklassen ermöglichen nur noch sehr leistungsfährige Großroller als Fahrschulfahrzeug und die sind zu teuer für die wenigen potenziellen Kunden. Das gilt natürlich nicht für die 125er, sondern nur für A1 und A2.
Wieso?
Und was hat das mit dem 1.4. zu tun? Aprilscherz!?
Die Führerscheinklassen wurden mit dem 19.1.2013 geändert.
Für zulässige Fahrschulfahrzeuge siehe Punkt 2.2 Anlage 7 FeV.
Auch ein uralter Burgman 400 reicht immer noch für A2.
Und für A (unbegrenzt) treten die neuen Anforderungen erst zum 1.1.2014 in Kraft.
Jetzt ist quasi sogar eine Lücke entstanden, die früher vorgeschriebene Mindestleistung ist bis einschließlich 31.12.2013 ausgesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Doch, die Beschränkung auf Automatik ist nur eine Schlüsselzahl.
Man könnte auf seinem eigenen Roller die Ausbildung machen, wenn man rein aus Prinzip nur Roller fahren will. Dazu Punkt 2.2 aus Anlage 7 FeV beachten. Ich kenne 2 Leute, die das gemacht haben.
Ist das eine deutsche Regelung ?
Ich kenne so etwas aus AT nicht ?
GreetS Rob
EDIT:
Ist dieser Punkt gemeint ?
2.2 Prüfungsfahrzeuge
Für die Klassen B, C1, C, D1 und D sind nur linksgelenkte Fahrzeuge zulässig.
Als Prüfungsfahrzeuge sind zu verwenden:
2.2.1 Für Klasse A:
Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A
ab dem 1. Januar 2014 Motorleistung mindestens 50 kW und
Hubraum mindestens 600 cm³, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm³ zulässig ist, ab dem 1. Januar 2014 Leermasse von mindestens 180 kg, wobei eine Unterschreitung um 5 kg zulässig ist,
ab dem 1. Januar 2014 mit Elektromotor Verhältnis Leistung/ Leermasse mindestens 0,25 kW/kg.
2.2.2 Für Klasse A2:
Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A2
Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,
Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 400 cm3, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist und mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 400 cm3, wobei eine Unterschreitung des Mindesthubraums um 5 cm3 zulässig ist und
2.2.3 Für Klasse A1:
Krafträder ohne Beiwagen der Klasse A1
Motorleistung bis zu 11 kW,
Verhältnis von Leistung zu Leermasse von nicht mehr als 0,1 kW/kg,
durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h,
mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 120 cm3, wobei eine Unterschreitung des Hubraums um 5 cm3 zulässig ist,
mit Elektromotor Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,08 kW/kg.
Zitat:
Original geschrieben von Rob _Mae
Nicht seitens Fahrschulen, Du machst kein Rollerschein sondern einen Motorradschein, da müsste der Gesetzgeber eine eigene Klasse dafür entstehen lassen.GreetS Rob
Hi,
zusammenfassend liegt genau hier das Problem/Missverständnis:
Ich will (und brauche, weil fahrtechnisch Roller =!= Motorrad) überhaupt keinen Motorradführerschein. Ich habe nicht vor, mit einem "nicht-automatik"-Zweirad >125ccm unterwegs zu sein.
Ja, ich will (wie z.B., in Ö) möglich einen "Rollerschein", auch wenn der da nicht so heisst.
Da das Thema immer wieder kommt (und ein Hersteller mit der MP3 LT sogar ein Produkt zur Umgehung der Vorschriften anbietet), bin ich aber nicht der einzige Sonderling ;-).
Ich will (sicher durch eine passende Ausbildung abgesichert) legal einen Roller bewegen dürfen, der im Stadtverkehr und Landstrassen (und meinetwegen auch nur bis 80km/h) im normalen Verkehr mitfahren kann. In IT dürfen die 125er z.B. nicht auf die Autobahn, will ich auch gar nicht.
Thema 2Rad-Automatik FS in DE:
Habe spasseshalber mal 2 Fahrschulen nach Schulung auf eigenem Fahrzeug gefragt. NADA. Da die Haftpflicht des selbst mitgebrachten Fahrzeugs keinen Fahrschüler versichert und die Versicherung der Fahrschule kein fremdes Fahrzeug (das braucht wohl eine extra Deckung, die die Fahrschulen selten haben), will das in meinem Wirkungsbereich keiner machen.
Das mit der eigenen Klasse regelt sich doch von selbst: 125er Motorräder bewegt hauptsächlich die Jugend, die braucht mangels Verkehrspraxis sowieso einen FS. Auf die Roller steigen doch eher die alten Säcke. Ich komme wieder darauf zurück: Österreich hat das clever gelöst. Ab Fahrpraxis x Jahre und x Fahrstunden für 2 Rad spezifische Problemerklärung darf man aufs Gerät.
nun gut, fahr ich halt weiter als Verkehrshindernis rum.
bye
@Rob_Mae
Schlüsselzahlen zur Fahrerlaubnis sind "EU Spezialität".
Jeder kann sehen, ob z.B. eine Sehhilfe vorgeschrieben ist. Ob Polizist aus Griechenland oder Spanien oder Schottland, ganz egal.
Interessant für Rolleros ist z.B., dass bei einer Umschreibung eines "alten" (<= 18.1.2013) Pkw-Führerscheins nun auch Klasse A mit der Schlüsselzahl 79.03 eingetragen wird. (Also Piaggio MP3 LT & Co).
Richtig, Du hast die gemeinte Anlage 7 gefunden. Die gilt natürlich erst einmal nur für die BRD.
Keine Ahnung, wie die KuK Monarchie das mit den zulässigen Prüfungsfahrzeugen handhabt. 😉
@pivili
Piaggio hatte schon vor vielen Jahren Konkurrenz bekommen. Und sie waren gar nicht mal die ersten mit einem Dreiradroller.
Aber gerade bei den MP3 LT Fahrern (ohne Zweiradausbildung) habe ich manchmal wüste Dinge gesehen. Ist halt doch nicht immer so einfach, einen Roller mit dreifacher Geschwindigkeit und dreifachem Gewicht um die Kurve zu bekommen.
Die Fahrphysik eines einspurigen (und analoge) Fahrzeugs unterscheidet auch nicht zwischen Roller und Motorrad.
Brauchst Du aber nicht zu wissen, erfahren oder glauben.
Bleib ruhig weiter in der Dose stecken. Ich fahre einfach seitlich vorbei. 😉
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Schlüsselzahlen zur Fahrerlaubnis sind "EU Spezialität".
Jeder kann sehen, ob z.B. eine Sehhilfe vorgeschrieben ist. Ob Polizist aus Griechenland oder Spanien oder Schottland, ganz egal.
So kenne ich das auch, nur nicht in Bezug auf Automatik-Einspurer....
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Interessant für Rolleros ist z.B., dass bei einer Umschreibung eines "alten" (<= 18.1.2013) Pkw-Führerscheins nun auch Klasse A mit der Schlüsselzahl 79.03 eingetragen wird. (Also Piaggio MP3 LT & Co).
Entweder stehe ich gerade auf den Schlauch, aber was hat die Nutzung eines dreirädrigen zufällig mit Variomatrik ausgerüsteten Mp3 für B-Scheinbesitzer mit einem reinen Automatikführerschein (Roller) zu tun ? (das habe ich gesucht aber nicht gefunden)
GreetS Rob
Zitat:
Ich teile an Deinem Brief an Herr Ramsauer nur die bemängelte Tatsache der Ungleichbehandlung für "nach und vor 1980".
In Deutschland gab es vor dem 1.12.1954 eine Führerscheinklasse (Klasse 4), die erlaubte, Autos und Motorräder bis 250 ccm zu führen.
Für Alt-Führerscheinbesitzer (vor 1.12.1954) wurde die Hubraumbegrenzung für die Nicht-Zweiräder in den 80er Jahren auf 700 ccm angehoben.
Wie wäre es jetzt mit einem Brief über die "Ungleichbehandlung" nach und vor 1954?
Zumal es damals keine Leistungsgegrenzung gab.😁
Dann noch die Grenze auf 700ccm anheben und kein Mensch macht mehr den A.
Fällt euch jetzt was auf? Die Zeiten ändern sich nunmal, die Gesetzeslage wird daran angepasst. Ich war jedenfalls froh, mit 18 schon Volljährig zu sein.
Die Politiker denken sich solche Gesetze auch nicht immer aus oder schütteln die aus dem Ärmel. Dahinter stecken sog. Experten. Die sicherlich mehr Ahnung haben als normale Forennutzer. Und ob man jetzt für eine 125er einen Führerschein machen muß, was solls?
Da gibt es vielmehr über das man sich aufregen kann, wie die Rente mit 67 usw.
Also ich habe seit bald 30 (dreißig) Jahren
Klasse 3 und finde es mies, wie man
von einigen oberschlauen Fahrlehrern
hier, überhaupt auch von der Politik,
bevormundet wird. Wenn man einige Jahre
Autoführerschein hat, sollte man, meinetwegen
Mit ein paar Fahrstunden 125er fahren dürfen.
Ich fahre z.b seit 10 Jahren Fuffi.
Und würde mir sofort eine 125er holen.
Diese miese 45 km/h-Regelung ist ja
Wohl der Gipfel. Wenn etwas gefährlich
ist, dann das!
Diese Gesetze machen Leute, die
das Fußvolk von der Straße haben wollen.
Warum darf man nicht zumindest 60 fahren!
Mich ärgert bei der ganzen Diskussion vor allem die Tatsache, dass jedes Land selber regeln kann, wie es gehandhabt wird bezüglich Integration von 125ccm in den Autoführerschein. Wenn es schon EU-Führerschein heißt, dann sollte es eine klare Regel geben, die europaweit gilt. Sei es überhaupt keine A1-Integration, sei es ein erleichterter A1-Erwerb (ähnlich A1 auf A2) oder eine automatische Integration ohne Zutun des Führerscheininhabers.
Kurz Off-Topic: Mich wundert nicht, dass Deutschland hier wieder der Außenseiter schlechthin ist. Kein anderes Land indiziert soviele Medien und macht es damit volljährigen Bürgern schwer, an bestimmte Filme/Spiele zu kommen. Darum boomt der Import von Medien, weil wir Deutschen überkorrekt sein wollen und uns damit selbst bevormunden (lassen).
Wieder zum Thema: Deutschland ist also auch beim diesem Thema Außenseiter. Aber auch die Regelungen der anderen Länder finde ich nicht optimal, da nicht einheitlich. Zudem wird bspw. in Österreich oder Luxemburg nach Besuch der Fahrschule (zur Erweiterung auf 125ccm) im FS ein Code eingetragen, der aber nur im eigenen Land gilt. Sprich: Überfährt er die Grenze, ist es Fahren ohne Farberlaubnis. Und das soll dann europäische Union (Gemeinschaft ohne Grenzen) sein???
Mein Fazit lautet: Die Idee der 125ccm Integration in den Autoführerschein ist nicht schlecht, aber sehr schlecht umgesetzt. Ideal empfände ich eine einheitliche EU-weite Regelung, die dann in allen Ländern gilt. Die Erlaubnis zum Führen von 125ccm Mopeds / Rollern sollte nach 5-6 Fahrstunden (etwas Theorie und vorallem praktische Übungen [Sicherheitstraining]) erteilt werden. Dies sollte sich dann preislich im Bereich von 300 EUR bewegen, weil es sonst uninteressant wird und der Interessent besser direkt den Motorrad-FS machen würde.
Ich wohne direkt an der luxemburgischen Grenze und weiß, wie es dort gehandhabt wird. Dort wird ein ärztliches Attest, Strafregisterauszug und Klasse B seit mindestens 2 Jahren verlangt. Dazu kommen 7 Stunden in der Fahrschule (Theorie+Praxis). Danach wird der Code B100 eingetragen, der nur im eigenen Land gilt. Größtes Problem dabei: Kosten ca. 600 EUR. Da macht es mehr Sinn etwas zu sparen und gut das Doppelte hinlegen, um direkt den richtigen A1 oder A2 zu machen, der europaweit gilt.
Ich persönlich glaube nicht, dass sich unser stures deutsches System noch ändert und werde daher nächstes Jahr direkt Klasse A machen. Ambitionen auf ein Motorrad habe ich zwar auch nicht - aber den FS, den man hat, den hat man. Danach kommt vielleicht sogar direkt ein 300ccm Roller (den People GT 300i finde ich sehr schick) - ein bißchen Reserve auf der Landstraße schadet nie. Außer mein Vater würde auch noch Interesse am Rollerfahren anmelden - dann gäbs nur eine 125ccm Kiste, die er (dank 01.04.1980 Regelung) auch fahren dürfte.
Andere Länder, andere Regeln. Und das ist auch gut so.
Ich möchte jedenfalls kein generelles Tempolimit auf der AB haben. Dann lieber alles so lassen wie es ist.😉
Solange wir unsere Freiheit auf der AB haben kann mir keiner weismachen, es wäre in anderen Ländern besser.😁
Zitat:
Original geschrieben von tomS
@piviliPiaggio hatte schon vor vielen Jahren Konkurrenz bekommen. Und sie waren gar nicht mal die ersten mit einem Dreiradroller.
Aber gerade bei den MP3 LT Fahrern (ohne Zweiradausbildung) habe ich manchmal wüste Dinge gesehen. Ist halt doch nicht immer so einfach, einen Roller mit dreifacher Geschwindigkeit und dreifachem Gewicht um die Kurve zu bekommen.
Die Fahrphysik eines einspurigen (und analoge) Fahrzeugs unterscheidet auch nicht zwischen Roller und Motorrad.
Brauchst Du aber nicht zu wissen, erfahren oder glauben.
Hi,
Der Piaggio MP3LT zeigt es doch ganz gut: ein 1/4t Fahrzeug ist im Sinne der Führerscheinvorschriften ohne Einweisung/Führerschein ok. während ne 100kg 125er soooo eine große Umstellung zu einer 95kg 50er darstellen soll, dass da das volle Programm nötig ist (von dem man den Teil Verkehrserziehung schon kennt und den Teil Praxis wenig brauchen kann).
Mit der Aussage "Fahrphysik unterscheidet sich nicht" bist Du aber auch am Abstraktionsgrad "Einspurfahrzeug" steckengeblieben. Natürlich macht es einen Unterschied, ob ich in heiklen Situationen ein Fahrrad, Dreirad, Enduro, Racer, Chopper oder Roller unter mir habe.
Zitat:
Bleib ruhig weiter in der Dose stecken. Ich fahre einfach seitlich vorbei. 😉
Möglicherweise im Stadtgewühl...draussen eher nicht ;-)
bye