125ccm Klasse mit Auto-Führerschein
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
---------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Hallo Community,
habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".
Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.
Wie denkt Ihr darüber?
Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).
---------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.
Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.
Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.
Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.
Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:
- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig
- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus
- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)
- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller
- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.
Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.
Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.
Vielen Dank.
Viele Grüße
1576 Antworten
Mach mal einen Schritt zur Seite, Du stehst auf der Leitung 😰
Zitat:
Du darfst also fahren, soso ... da bist du so ziemlich der Einzige aktuell :O
Wenn Du das Wort "
aktuell" mitliest, ergibt die Aussage von chefffe einen ganz
anderen Sinn 😉
Oder hältst Du Corona für eine neue Schlagersängerin ?
Und wo ist das Roller fahren aktuell verboten?
Das habe ich schon gelesen, aber nirgends ist Roller oder Motorradfahren verboten... genauso wenig wie einen PKW zu bewegen. Es geht eben um den Zweck.
Wollte auch eigentlich vergangenes WE anfangen mit dem B196... naja dann später....
habt ihr auf eurem eigenen Roller die Stunden gemacht? Und berichtet bitte mal über de Forza. Interessiere mich auch für den 🙂
Ähnliche Themen
Es gibt dafür einen eigenen Fred was den Forza angeht.
Was die Fahrstunden angeht, so war ich bereits vorbelastet und brauchte nur die Mindestzahl, es gab jedoch zahlreiche Teilnehmer, die noch nie ein Zweirad bewegten, somit wurden da direkt mal 5 und mehr Stunden fällig.
500.-€ waren es glatt und dabei handelte es sich um eine reine Zweiradfahrschule.
Ist aber auch gerechtfertigt, wenn man sieht wie teils klapprig ein 50+ mit 140kg einen Xmax, Forza SH125 oder GSX 125 bewegt wird.
Ein bisschen Angst um den Sommer hab ich da schon um die Typen.
Außer in Bayern und dem Saarland (?) ist es nirgendwo explizit verboten. Es gibt lediglich Empfehlungen, keine Spaßfahrten zu unternehmen, da man im Falle eines Unfalls knappe Krankenhausbetten belegen könne.
Und selbst in Bayern ist die Fahrt zum Arbeitsplatz mit dem Motorrad/Roller erlaubt.
Jeder klar denkende sollte doch im Kopf haben, dass ein zusätzlich geschaffenes Risiko zu vermeiden ist?!
Zitat:
@andronw124 schrieb am 23. März 2020 um 17:52:46 Uhr:
Wie kriegt man die Ausnahmegenehmigung?
Bei uns am Straßenverkehrsamt geht es aktuell nur mit dieser Ausnahmegenehmigung, wenn man einen neuen Führerschein beantragen möchte, da das Straßenverkehrsamt nicht weiß wie lange aktuell die Lieferzeiten für den Kartenführerschein sind.
Das Teil hieß früher wohl mal "Vorläufiger Führerschein" und kostet ca. 5€ extra.
Rollerfahren ist hier in NRW nicht verboten und ich kann mir auch deutlich schlimmeres vorstellen als sich alleine irgendwo auf einer Landstraße ein bisschen frische Luft ins Gesicht wehen zu lassen.
Ich habe bisher nur im Urlaub 50ccm Roller bewegt und kam auch mit der Mindeststundenzahl aus.
Gefahren bin ich mit der eigenen Honda Forza 125, was ich durchaus positiv fand, da man sich so direkt an das eigene Fahrzeug rantasten konnte.
Danke für die Antwort.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 24. März 2020 um 09:13:25 Uhr:
Jeder klar denkende sollte doch im Kopf haben, dass ein zusätzlich geschaffenes Risiko zu vermeiden ist?!
Dann solltest Du auch keine Treppe benutzen und auf keine Leiter steigen.
Und keinesfalls in der Wohnung verweilen. Im Haushalt passieren die meisten Unfälle. Vielleicht ist der Keller am sichersten? Finde leider keine Zahlen dazu....
Zitat:
@hoinzi schrieb am 24. März 2020 um 11:44:11 Uhr:
Zitat:
@Papstpower schrieb am 24. März 2020 um 09:13:25 Uhr:
Jeder klar denkende sollte doch im Kopf haben, dass ein zusätzlich geschaffenes Risiko zu vermeiden ist?!Dann solltest Du auch keine Treppe benutzen und auf keine Leiter steigen.
Meine Türschwelle ist 2cm hoch, danke der Nachfrage. Ich habe weiter keine Stufe im kompletten Haus. Im Moment bin ich im Garten auch nur ebenerdig beschäftig...
Bei den Gebühren von 38€ dürften beim Umschreiben des Führerscheins mit Eintrag des B196 eigentlich keine weiteren Gebühren verlangt werden. Eine solche "Ausnahmegenehmigung" erhält man ja, weil der alte Führerschein abgegeben werde muß!
Hat man den alten verloren, müßte man eine Verlustanzeige bei der Polizei machen...
Letzte Samstag hatte ich auch noch eine Fahrstunde, nach Merkels Rede von Sonntag hatte ich gleich eine sms bekommen, das meine Fahrschule nun erstmal bis 19.04. zu hat.
Es ist wohl mein kleinstes Übel, auf den Fahrspaß mit ´nem 125er zu verzichten.
In dieser schweren Zeit sollten wir alle zusammen halten und ohne murren verzichten können!
Bleibt alle Gesund...
Normalerweise erhält man bei uns im Amt keine Ausnahmegenehmigung, sondern nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Bis der Kartenführerschein kommt, ist man dann ohne Lappen.
47,50€ habe ich inklusive der 5,50€ für die Ausnahmegenehmigung bezahlt. 38€ kommt also nicht ganz hin.
Im Rhein Erft Kreis sind es sogar über 49€ inklusive Ausnahmegenehmigung: https://www.rhein-erft-kreis.de/.../...r-leichtkraftr%C3%A4der-bis-125
Zitat:
Jeder klar denkende sollte doch im Kopf haben, dass ein zusätzlich geschaffenes Risiko zu vermeiden ist?!
Auf`s Treppensteigen wird kaum jemand verzichten können und auf eine Leiter
steigt man auch nur, wenn`s nötig ist 🙄
Auch wenn wir glücklicherweise erst eine Ausgangs-
Beschränkunghaben,
denken so manche Leute doch nicht so klar.
Was Die Reaktion auf die o.g. Aussage bestätigt 😠