118i verkratzt
Hi
mir hat jemad von gestern auf heute in der nacht mein auto mit einem schraubenzieher meine komplette beifahreseite verkratzt. Bilder folgen noch. ich bin so wütend, dass wenn ich irgend einen erwische, der probiert ein auto zu verkratzen er sich hinterher nicht wieder erkennt.
mfg
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von need for speed2
Es können bleibende Schäden zurückbleiben,
Nen bleibenden Schaden haben diese Typen doch schon, die dir nen Kratzer ins Auto ziehen!!
Find das auch absolut kacke. Bei meinen Großeltern in der Siedlung sind vor 4 Wochen auch mal eben 10 Autos zerkratzt worden. Verstehe nicht, was die Leute dazu veranlasst!! Die müssen doch einfach nur krank sein.
Jetzt gibbet halt überall Überwachungsanlagen auf den Privatparkplätzen. 😉
Also mal auf der juristischen Schiene:
Gerechtfertigter Notstand ist nur dann gegeben, wenn Gefahr für den eigenen Leib und das Leben oder das von Dritten droht oder besteht. Also: Man sieht den Einbrecher mit seinem Picasso-Gemälde davonrennen und hat die Schrotflitte (die man berechtigterweise besitzt) im Anschlag. Nein, Man darf nicht schießen - sonst Anklage wegen zumindest schwerer Körperverletzung wenn nicht (versuchter) Totschlag .
Auch darf man einen Autokratzer nur stellen und mit EINFACHER Gewalt am Tatort festhalten, bis die Polizei eintrifft. Niemals schlagen - das ist Körperverletzung. Hat der Autokratzer Geld in der Tasche und nimmt man ihm dieses weg, ist daß sogar Raub, zwingt man ihn, mit seiner Bankkarte Bares zwecks Begleichung der Reperaturrechnung abzuheben, ist dies räuberische Erpressung = zumindest eine Bewährungsstrafe.
Jajajajaja. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von martinmarkus
Also mal auf der juristischen Schiene:
Gerechtfertigter Notstand ist nur dann gegeben, wenn Gefahr für den eigenen Leib und das Leben oder das von Dritten droht oder besteht.
Da besteht doch Gefahr für das Leben des Lackes bzw. des Autos!!! 😉
hi martinmarkus
hört sich ja furchtbar an sowas dachte ich mir schon.
der täter wird also " beschützt " obwohl er unrecht tat.
der der sein eigentum beschützen will und selbstjustiz begeht wird dann auch bestraft und wenn er pech hat dies nicht zu knapp.
o.k selbstjustiz ist nicht in ordnung.
nur ab und zu würde bei solchen typen ein gehörige tracht prügel besser wirken wie eine strafe.
dies spiegelt sich aber in unserer spaß gesellschaft wieder. der respekt vor fremden eigentum ist sehr gesunken.
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Zitat:
Original geschrieben von martinmarkus
Also mal auf der juristischen Schiene:
Gerechtfertigter Notstand ist nur dann gegeben, wenn Gefahr für den eigenen Leib und das Leben oder das von Dritten droht oder besteht. Also: Man sieht den Einbrecher mit seinem Picasso-Gemälde davonrennen und hat die Schrotflitte (die man berechtigterweise besitzt) im Anschlag. Nein, Man darf nicht schießen - sonst Anklage wegen zumindest schwerer Körperverletzung wenn nicht (versuchter) Totschlag .
Hallo, ist zwar OT aber das möchte ich jetzt schon mal anmerken:
Das ist *so* nicht richtig. Man darf schießen, unter bestimmten Voraussetzungen. Und zwar ohne anschließende strafrechtliche Konsequenz. Zusätzlich zu den normalen Notwehrvoraussetzungen wie Angriff, Erforderlichkeit, Geboteheit etc. kommt dann noch:
1. Wertigkeit des Schutzgutes: entweder Leben oder Gesundheit ODER erhebliche Sachwerte. Zitat aus Kühl AT § 7 Rn. 117:
"In Fällen eines krassen Mißverhältnisses zwischen den betroffenen Gütern (z.B. vorsätzliche Tötung des Obstdiebs) ist freilich eine 'sozial-ethische' Einschränkung des Notwehrrechts geboten. Das bedeutet aber nicht, daß etwa Angriffe auf Sachen (Eigentumsangriff, z.B. durch den mit der Beute fliehenden Dieb) nicht - wenn erforderlich - mit lebensgefährlichen Mitteln (z.B. Schuss auf diesen Dieb) abgewehrt werden dürfen."
2. Weitere Einschränkung: dies sog. "Stufenfolge" muss i.d.R. eigenhalten worden sein. D.h. Warnung, Warnschuss o.ä. und erst dann Gewaltanwendung (auch Zuschlagen mit Holzlatte ;-).
Also beim Picasso hättest du wegen der Wertigkeit gar kein Problem auch Gewalt anzuwenden. Bei einem Schaden von 800 € für ein zerkratztes Auto ist man halt noch nicht in diesem Bereich. Die Schwelle ist aber übrigens auch schon bei einem Gerät im Wert von 7000 € erreicht.
Bei deinem Fall war wohl das eigentliche Problem dass die Gewaltanwendung nicht wirklich erforderlich und auch nicht asthenisch sondern stehnisch (also aus Wut heraus entstanden) war. Da hättest du dich aber auf den sog. Notwehr-Exzess berufen können. Falls es außer dir und den Tätern keine Zeugen gab, war die Zustimmung zur Einstellung IMHO nicht das glücklichste was du hättest machen können.
HTH,
L&O