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118d: Kurze Aussetzer / Ruckeln bei leichter Beschleunigung

BMW 1er F20 (Fünftürer)
Themenstarteram 15. Juni 2020 um 8:23

Moin,

unser F20 118d Sport/Automatik/BJ 2015 mit knapp 75tkm hat folgendes Problem:

Beim leichten Beschleunigen im unteren Drehzahlbereich ruckt er seit letzter Woche leicht - dies aber auch nur kurz. 2-3 Mal und das wars dann.

Das passiert auch nicht immer, sondern recht sporadisch. Gestern auf dem Weg zu den Schwiegereltern nur zwei mal, heute auf dem Weg zur Arbeit fast jedes mal beim leichten Beschleunigen.

Gebe ich dagegen Vollgas merkt man nichts. Ob der Fehler dann nicht Auftritt oder es nur nicht bemerkbar ist kann nich nicht sagen.

Im höheren Drehzahl bereich ist es bisher noch nicht aufgefallen.

Ich habe hier schon gelesen, das es evtl. die Zündspulen sein könnten, das Magnetventil oder die Steuerkette. Auf gut Glück wollt ich nicht alles tauschen und die Fehlerbeschreibungen passen nicht so ganz da dort von starkem Ruckeln bei mehr Last die Rede ist.

Vielleicht hat ja jemand von euch ein ähnliches Problem gehabt oder schon mal was davon gehört?

Zum Freundlichen wollt ich mich demnächst auch begeben, jedoch mich vorher hier mal Informieren. Unser hat nicht den besten Ruf...

Danke im Voraus schonmal :)

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19 Antworten

Also du hast einen Diesel, da hast du zumindest schonmal keine Zündspulen.

Da ich einen 120d fahre und auch manchmal ein ruckeln hatte, ist es bei dir auch so zwischen 1500 und 2000 U/min? Das passierte bei mir meistens bei 80 km/h, laut Freundlichen war es immer das AGR-Ventil. Würde während der Garantiezeit jetzt 3 mal getauscht, dann hatte ich immer gut 9 Monate Ruhe. Letztendlich habe ich das AGR-Ventil ausprogrammieren lassen, da es immer wieder Probleme hatte richtig zu schließen und dadurch das Problem auftrat. Seitdem ausprogrammieren habe ich Ruhe.

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 8:51

Okay, sorry - mein Fehler.

Ja, das tritt wohl so zwischen 1200 - 2000 U/min aus. Heute auch mal bei 120 im 8ten Gang aber das passt mit der Drehzahl.

Vor ca. 8 Wochen hatten wir erst eine Rückrufaktion genau wegen dem AGR Thema. Was genau gemacht wurde müsste ich nochmal nachschauen.

Gibt's Probleme beim TÜV wenn man das AGR Ventil ausprogrammiert oder verkürzte Lebensdauer des Motors?

AGR ausprogrammieren kann nur ein Chiptuner. Wenn der das korrekt macht, merkt keiner was. Illegal ist es trotzdem und die BE dürfte erlöschen.

Auf die Lebensdauer des Motors dürfte das keine signifikanten Auswirkungen haben. Verbrennung wird besser mit ausschließlich Frischluft, aber auch heißer, was einige als negativ darstellen. Da im Volllastbereich die AGR sowieso nicht aktiv ist, sollte das m. E. im Teillastbereich kein größeres Problem darstellen.

Themenstarteram 15. Juni 2020 um 12:09

Zitat:

@Olli_E60 schrieb am 15. Juni 2020 um 13:46:27 Uhr:

AGR ausprogrammieren kann nur ein Chiptuner. Wenn der das korrekt macht, merkt keiner was. Illegal ist es trotzdem und die BE dürfte erlöschen.

Auf die Lebensdauer des Motors dürfte das keine signifikanten Auswirkungen haben. Verbrennung wird besser mit ausschließlich Frischluft, aber auch heißer, was einige als negativ darstellen. Da im Volllastbereich die AGR sowieso nicht aktiv ist, sollte das m. E. im Teillastbereich kein größeres Problem darstellen.

Da meine Frau hauptsächlich den Wagen fährt fällt diese Option durch erlöschen der BE weg. Da ist mir der Hausfrieden lieber.

Gibt's noch Ideen? Sonst müsste ich schauen wie ich das AGR Ventiel selber tausche oder beim Freundlichen machen lasse.

Ob es der TÜV mitbekommt, kann ich nicht sagen, da der Tüv erst im August ansteht und ich mir noch nicht sicher bin, ob ich das KFZ behalte. Da es mir ein Kumpel über eine Diagnose-Software eingestellt hat, kann er es auch Vor Rückgabe relativ schnell wieder auf Standard zurückstellen. Fahre seit November damit herum und habe keine Probleme.

Zitat:

@Kutzner92 schrieb am 15. Juni 2020 um 15:35:01 Uhr:

Ob es der TÜV mitbekommt, kann ich nicht sagen, da der Tüv erst im August ansteht und ich mir noch nicht sicher bin, ob ich das KFZ behalte. Da es mir ein Kumpel über eine Diagnose-Software eingestellt hat, kann er es auch Vor Rückgabe relativ schnell wieder auf Standard zurückstellen. Fahre seit November damit herum und habe keine Probleme.

Wenn es über Rheingold eingestellt wurde, ist es nur eine minimale Reduzierung der AGR, aber definitiv keine Abschaltung. Letzteres kann, wie gesagt, nur ein Chiptuner in den Kennfeldern ändern.

Aber auch die Reduzierung der AGR Rate bemerkt der TÜV nicht.

Darüber, ob es heute noch legal ist, die AGR Rate über die Diagnosesoftware zu reduzieren, streiten sich die Gelehrten. In den neueren RG Versionen gibt es diese Funktion nicht mehr.

Im Endeffekt ist das Ausprogrammieren des AGR nicht nur eine Frage der Betriebserlaubnis, sondern auch Steuerbetrug, da sich die Abgaswerte verändern.

Allerdings verstehe ich nicht, warum der TE hier nicht sofort beim Händler wieder auf der Matte steht. Gerade wenn es eine Aktion am AGR gab und jetzt wieder ein Problem in dem Bereich auftritt.

Themenstarteram 16. Juni 2020 um 19:29

Zitat:

Im Endeffekt ist das Ausprogrammieren des AGR nicht nur eine Frage der Betriebserlaubnis, sondern auch Steuerbetrug, da sich die Abgaswerte verändern.

 

Allerdings verstehe ich nicht, warum der TE hier nicht sofort beim Händler wieder auf der Matte steht. Gerade wenn es eine Aktion am AGR gab und jetzt wieder ein Problem in dem Bereich auftritt.

Gerade geschaut, die Aktion lief Anfang Januar. Ich bezweifle mal, dass die noch irgendwas daran auf sich nehmen werden.

Die technische Aktion bezüglich der AGR Kühler läuft doch noch.

Zitat:

@Cryz schrieb am 16. Juni 2020 um 21:29:07 Uhr:

Zitat:

Im Endeffekt ist das Ausprogrammieren des AGR nicht nur eine Frage der Betriebserlaubnis, sondern auch Steuerbetrug, da sich die Abgaswerte verändern.

Allerdings verstehe ich nicht, warum der TE hier nicht sofort beim Händler wieder auf der Matte steht. Gerade wenn es eine Aktion am AGR gab und jetzt wieder ein Problem in dem Bereich auftritt.

Gerade geschaut, die Aktion lief Anfang Januar. Ich bezweifle mal, dass die noch irgendwas daran auf sich nehmen werden.

Warum denn nicht?

Wenn die Dir Anfang Januar ein neues AGR eingebaut haben und jetzt ist es kaputt, dann war das ja keine sehr gewinnbringende Aktion - Du musst ihnen ja zumindest Gelegenheit geben sich dazu zu verhalten, bevor Du Vermutungen anstellst.

Es ist aber schon allen klar das der Kühler und das Ventil 2 unterschiedliche Bauteile sind oder? Beim Kühler gibt es eine verdammt lange Zeit Kulanz, aber beim Ventil leider nicht mehr.

Trotzdem würde ich bei der Werkstatt vorsprechen. Möglicherweise wurden bei der Reparatur auch Fehler gemacht o.ä..

Was auch immer im Januar gemacht wurde kann Ursache für die jetzigen Probleme sein. Also muss das abgeklärt werden. Und wenn BMW es nicht übernimmt, muss es trotzdem repariert werden.

Auf die Reparatur solltest du doch ein halbes Jahr Garantie/Gewährleistung haben. Schnell hin und denen Dampf machen.

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