116i (BJ 2007) Motorschaden mit 51.000km

BMW 1er

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben vor gut einem Monat einen gebrauchten 1er gekauft:

116i (122PS)
EZ: 11/2007
50.000km
scheckheftgepflegt
letzter Service: Juli 2016
Steuerkette in 2013 sowie Oktober 2016 von BMW auf Kulanz gewechselt

Wir haben das Auto ca. 1.000km gefahren. Vor kurzem leuchtete die Motorkontrollleuchte, Auto in die BMW Werkstatt, von der ein Motorschaden festgestellt wurde.
Ursache war wohl ein Defekt der Ölpumpe...
Kostenvoranschlag für einen neuen Motor 10.600€...

Das können und wollen wir nicht bezahlen.

Aber vlt. geht es günstiger bei einer freien Werkstatt und mit einem gebrauchten Motor? Hat hier jemand Erfahrung was das in etwa kosten könnte? Bzw. kann jemand eine Werkstatt empfehlen? Vorrangig im Rhein Main Gebiet.

Hätten denn die BMW Werkstätten, bei denen der Vorbesitzer war, den Defekt der Ölpumpe erkennen können? Falls ja, kann man jetzt noch feststellen, seit wann kein Öl mehr in den Motor gepumpt wurde?

Hätte man die Ölpumpe vlt. beim Steuerkettenwechsel mitmachen müssen?

Wir sind noch ziemlich geschockt über die Nachricht, aber vlt. habt ihr ja ein paar Tipps für uns. Danke schon mal im Voraus.

Schönen Abend noch.

Beste Antwort im Thema

@ Blue_14
Die Steuerkette wurde nach deinen Aussagen 2013 und 2016 gewechselt. Da ist gar nichts in Ordnung!

@ dannmalzu
Ich kenne nicht alle BMW-Motore! Aber mir ist bekannt, dass alle kleineren 4-Zylinder (über alle Typen) ein schlecht (saumäßig) ausgelegtes Kurbelwellen-Axiallager besitzen, welches (je nach Fahrprofil) in Verbindung mit dem manuellen Schaltgetriebe zu vorzeitigem Motorschaden führt. Beim Automatikgetriebe wirkt es sich nicht aus.

Dieses Lager verschleißt und führt dadurch zu einer Verschiebung der Kurbelwelle, was zunächst die Steuerkette nicht mehr "in der Flucht" laufen lässt und sie sich dann durch einseitige Belastung übermäßig längt.
Spätere Folgen sind dann (durch falsche Steuerzeiten) durchgebrannte Ventile.
Und dann "kippen" durch die Verschiebung der Kurbelwelle noch die Kolben, was zum Motor-Totalschaden führt.

Ich habe BMW in München mehrfach auf die Problematik aufmerksam gemacht! Es kamen zwar beruhigende Anrufe aus München bei mir an. Zu der Problematik gab es aber keinen Kommentar!!!

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Antwort von BMW nach der Ursache des Motorschadens:

"Auf Grund eines Pleullagerschaden ist nicht immer ausreichend Öldruck vorhanden."

Also kann man davon ausgehen, dass wenn die Öldruckanzeige kommt, entweder was verstopft ist, die Pumpe bald die Grätsche macht oder sich ein Pleullagerschaden ankündigt.

Zitat:

@Blue_14 schrieb am 6. Dezember 2016 um 23:50:27 Uhr:


Antwort von BMW nach der Ursache des Motorschadens:

"Auf Grund eines Pleullagerschaden ist nicht immer ausreichend Öldruck vorhanden."

Macht keinen Sinn die Aussage. Hat ja wirklich viel zusammen zu tun. Klingt eher nach Axiallagerschaden und danach Pleuellagerschaden.

Öldruck niedrig kann auch noch von Ölverdünnung kommen. Das wird es bei dir aber kaum gewesen sein.

Wie sieht die rechtliche Seite des Kaufes aus? Hatte der Wagen beim Kauf verdeckte Mängel? Dann kann man den Kauf vielleicht anfechten (rückabwickeln) oder "Nachbesserung" einfordern.

Kauf von Privat?
Wann wurde der Wagen genau gekauft? Bei welchem genauen KM-Stand?
Welchen genauen KM-Stand hat er jetzt?
Waren nach dem Kauf bis heute Inspektionen fällig? Ölwechsel?
Wurden diese Inspektionen durchgeführt? Bei BMW?
Besitzt der Wagen ein lückenloses und termingerecht geführtes Scheckheft (mit Eintragungen von BMW)?
Kaufvertrag mündlich oder schriftlich?
Wurden Gewährleistungen (Garantie) im Kaufvertrag ausgeschlossen?
Bist Du in einer Rechtsschutzversicherung?

Du kannst mir die Daten auch gerne per PN senden (aber so genau wie möglich).

Komisch! Erst war es die Ölpumpe, jetzt ist es ein Pleuellager. Das sind nicht die Ursachen sondern die zerstörten Teile.

Das muss jetzt aber schnell gehen, da nach 6 Monaten die Prozedur erheblich schwieriger wird!

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Ein Motorschaden nach 5 Wochen und 1100 km? Du solltest den Verkäufer kontaktieren und bei Misserfolg den Rechtsweg abklopfen. Das riecht!

lt. BMW war die Ursache ein Defekt der Ölpumpe, was genau, konnte er uns nicht sagen, hätte er nicht "untersucht".

Der Privatverkäufer hat von der ganzen Sache angeblich nichts gewusst.

Die beiden BMW Werkstätten, in der das Auto vorher immer war, geben uns keine Auskunft.

Aufgrund des Alters (9 Jahre) befindet sich das Fahrzeug außerhalb möglicher Kulanzanträge der BMW AG. O-Ton des Sevicemitarbeiters.
Hat hier jemand Erfahrung, was Kulanzanträge bei älteren Autos angeht?

BMW (in München) ist bei Kulanzanträgen relativ großzügig, wenn das Serviceheft lückenlos und termingerecht geführt wurde. Ich sehe da Möglichkeiten.

Ich würde trotzdem zweispurig fahren!

1. Schreibe einen Brief an München mit Kopien des Serviceheftes und einer Kopie des Kaufvertrages, aus dem der KM-Stand hervor geht.

2. Hol dir ein schriftliches Angebot bei einer Zylinderschleiferei ein.

Dann würde ich mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihm nahelegen, die Rechnung (oder später einen Teil der Rechnung) zu übernehmen. Wenn er sich nicht darauf einlässt, würde ich ihm mitteilen, dass Du dir offen hältst, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Was Du dann machst, kannst Du dir danach immer noch überlegen.

PS: Die Diagnose, dass die Ölpumpe defekt sein soll, würde ich mal als sehr fraglich hinstellen. Spielt aber auch keine große Rolle mehr.

Das mit dem Anwalt find ich echt lustig

Was sollte ein Anwalt da machen?
Ist doch ein Privatkauf, vermutlich mit einem Standardkaufvertrag.
Dann unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
Nur wenn der Verkäufer es wissentlich verschwiegen hat, kannst du gegen ihn vorgehen.
Das wird aber schwer zu beweisen sein.
Ich denke, da hat die Werkstatt Mist gebaut. Dafür kann der Verkäufer auch nichts.

Wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat, ist eine Wandlung des Vertrages ohne Probleme möglich. Das ist jetzt die Frage, wie ein Richter das sieht, wenn nach 1100 km ein Motorschaden auftritt? Da wäre ich mal nicht so sicher.

Ich habe empfohlen zu argumentieren, dass man sich "offen hält, einen Rechtsanwalt einzuschalten". Ich habe nicht gesagt, dass dann ein Anwalt eingeschaltete werden sollte. Ich würde das auch erst ganz zuletzt überdenken, nachdem ich Rechtsschutzversicherungen bzw. ADAC einbezogen hätte.

Der Rechtsanwalt sollte zunächst nur einmal die Formulierung des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag sichten und danach eine Grobeinschätzung der Lage abgeben. Das kostet auf entsprechenden Seiten im Internet lediglich ca. 70,00 EUR.

Formulierungen wie Ausschluss von Garantien schließen nicht unbedingt zugleich alle Gewährleistungsansprüche aus.

Es wurde der Kaufvertrag von Tüv-Süd (s. Anhang) verwendet:

"Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit....
...
Garantiezusagen des Verkäufers:
Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug...
soweit ihm bekannt...
keinen sonstigen Schaden...
erlitten hat."

Wir haben uns jetzt nochmal direkt an die Kundenbetreuung von BMW gewandt.

Auf unseren Vorschlag, sich mit plus/minus 2.000€ an den Kosten zu beteiligen, hat der Verkäufer nicht reagiert.

Ich kann leider in der Formulierung des Gewährleistungsausschlusses in diesem Kaufvertrag keinen Ansatzpunkt für eine Unwirksamkeitserklärung erkennen, da im Formular bereits die Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden ausgeschlossen wurde. Ich möchte und darf jetzt aber keine weiteren Einschätzungen mehr geben.

Der Haftungsausschluss gilt jedoch nicht, bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzungen von Pflichten des Verkäufers...

und hier könnte es jetzt Interessant werden, denn der Servicemitarbeiter unserer BMW Werkstatt sagte uns gestern am Telefon, dass wohl Wartungsintervalle überschritten wurde. In dem Scheckheft sind regelmäßige Eintragungen vorhanden. Da es aber bei BMW keine starren Wartungsintervalle gibt, kann ich das als Laie nicht bewerten. Wie bekomme ich denn heraus, ob ein fälliger Service auch zeitnah durchgeführt wurde?? Bekomme ich eine solche Information dann auch schriftlich?
Denn bisher haben wir das Problem, dass uns wegen dem Datenschutz keiner was schriftlich geben darf. Weder Kundenbetreuung, noch die vorangegangenen Werkstätten bzw. die aktuelle Werkstatt.

In der Anzeige hat der Verkäufer im Übrigen angegeben, dass das Auto "lückenlos scheckheftgepflegt" sei. Dies hat er uns auch bei der Probefahrt mitgeteilt.

Auskunft darüber bekommst Du wahrscheinlich, wenn Du einen Kulanzantrag bei BMW in München stellst.

Ich habe dir einmal die Daten aus meinem termingerecht geführten Serviceheft per PN geschickt (Ich habe den gleichen Wage; gleich alt.) und habe es bereits mit deinen Daten (aus deiner PN) verglichen. Sie sind ähnlich. Ich sehe da wenig "Ansatz". Nur der letzte Termin ist sehr spät durchgeführt worden.

Hier mal was Interessantes aus dem 218i-Forum:

Laut Autobild gibt es beim 218i Dreizylinder Probleme mit dem Hauptlager.
Erkennbar an klopfenden Geräuschen beim Kaltstart.
Bin gespannt, ob und wann da ein Schreiben von BMW kommt.

Das Sagt BMW zum Motorschaden:
„Das aufgetretene Schadensbild des Versagens des Hauptlagers bei Motoren mit Schaltgetriebe ist uns bekannt.
Wir haben eine Nachrüstung entwickelt, welche dem Markt bzw. den Kunden im Rahmen einer technischen Aktion zur Verfügung gestellt wird. Gleichzeitig gehen wir gezielt auf Kunden zu, um weitere Erkenntnisse bezüglich der Feldsituation zu erhalten.“

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