110 wählen bei verkehrsgefärdendem Verhalten?

Hallo alle zusammen,

gestern musste ich um einen Frontalzusammenstoß vermeiden aus Tempo 90 - 100 bis zum Stillstand!! 😰😰😰runterbremsen.

Ein Lieferwagen der mir auf einer Landstrasse entgegen kam hat komplett rücksichtslos versucht eine Kolonne zu überholen und scherte auch nicht wieder ein nachdem er mich deutlich gesehen haben muss (fahre immer mit Licht). Erst knapp 10 Meter vor fuhr er wieder auf seine Spur zurück....

Durch meine Notbremsung und gleichzeitiges Checken der Botanik auf einen "Fluchtweg" konnte ich nur sagen dass ein weisser Lieferwagen (entweder Ducato oder Iveco) war, habe aber leider auch nicht einen Bruchteil des Nummenschildes abgelesen.

Darf man in so einem Fall die 110 wählen? der Fahrer hat nach diesem Manöver gleich lustig weiterüberholt und wäre nach 5 Minuten ziemlich sicher direkt an einer Polizeiwache vorbegefahren. dadurch hätte ja M.E. die Möglichkeit Gefahrenabwendung für andere bestanden.

Eine normale Anzeige beiwirkt ja nicht sehr viel ohne Kennzeichenangabe, aber ich habe es trotzdem noch gemeldet, kann ja sein dass er weiter auffällig geworden ist.

Beste Antwort im Thema

Außer das du da Nerven lässt, bringt sowas meist nicht viel, das verläuft dann irgendwann im Sand.

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Zitat:

@Moewenmann schrieb am 24. Februar 2015 um 12:48:41 Uhr:


Es ist verständlich, wenn man nach so einem Erlebnis zur Polizei gehen möchte, aber wozu?

In der Nachbarschaft vor ein paar Jahren:
17-jähriger verursacht ohne FE und betrunken ca. 10 k€ Schaden an Grundstückseinfassung, dann Unfallflucht. Purer Zufall, das es keinen Personenschaden gab. Vater und Halter macht zwischenzeitlich eine Falschaussage (angeblicher Diebstahl des Fzg.) um den Sprössling zu schützen - er wusste nicht, dass es Zeugen gab, die den Sohn klar identifizieren konnten.

Das Ende vom Lied: 2x nicht zur Verhandlung erschienen, Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" ein.

Mir fehlen heute noch die Worte.

Mir auch. Aber weil das so mit Sicherheit nicht stimmt.

Du willst sagen, dass der Sohn eindeutig als derjenige fest stand der gefahren ist und die ganze Sache ist aus Mangel an öffentlichem Interess eingestellt worden.😕 Wie ist die Trunkenheit nachgewiesen worden? Das Urteil würde ich gerne mal sehen.

Ich vermute eher, dass ihm die ganze Geschichte nicht eindeutig nachzuweisen war und das Verfahren aus diesem Grund eingestellt wurde.

Öffentliches Interesse spielt in erster Linie bei der Eröffnung des Strafverfahrens bei kleinen Delikten eine Rolle ( Beleidigung etc. ) aber nicht bei Offizialdelikten. Und vor Gericht bei einer Verhandlung stellt der Staatsanwalt gar nichts ein, sondern wenn überhaupt dann der Richter.

Irgendwas hast du da wohl falsch verstanden, wobei ich dir recht gebe, dass die Gerichte heute zu lasch urteilen.

Zitat:

@twindance schrieb am 24. Februar 2015 um 20:23:48 Uhr:


Vergiss den Vorfall - es kommt nichts dabei raus - ähnlicher Vorfall. Allerdings als Überholter.

KFZ-Kennzeichen- notiert
Zeugen - vorhanden
Handy-Foto des Fahrers an einer nahen Ampel - vorhanden
Anzeige - erstellt
Identifizierung des Fahrers an vorgelegten Bildern - durch Anzeigeersteller und Zeugen zweifelsfrei

Einleitung eines Strafverfahrens abgelehnt, da eine Gefährdung nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei - immerhin hätten alle Beteiligten einen Unfall vermeiden können.

So in etwa war es auch in meinem Fall, nur daß die Zeugen den Rowdy leider nicht zweifelsfrei identifizieren konnten (Vorfall war in der Dämmerung) und der bei seiner Aussage den Unschuldigen gespielt hat.

Kann schon sein, dass ich es falsch verstanden habe, oder es mir auch nur falsch berichtet wurde. Wenn der Richter dass Verfahren eingestellt hat, weil das von der Staatsanwaltschaft befürwortet wurde, kommt letztlich das selbe raus. Es kam jedenfalls zu keinem Urteil.
Da die Haftpflicht gezahlt hat, haben die Geschädigten die Sache auch nicht weiter verfolgt.

Zitat:

@webbjoern schrieb am 24. Februar 2015 um 08:51:24 Uhr:


Hallo alle zusammen,
[...]

Darf man in so einem Fall die 110 wählen?

Natürlich darfst du das. Ohne Kennzeichen wird es aber schwierig.

Wenn jemand auf der Autobahn einen - nennen wir es mal - "auffälligen Fahrstil" praktiziert und sowohl dich als auch andere in Gefahr bringt, dann stehen die Chancen sehr gut, dass die Polizei ihn gleich an Ort und Stelle rausziehen kann.
Eine Anzeige muss natürlich folgen.
Man muss Idioten gegenüber nicht immer tolerant sein, Straßenverkehr ist kein Spiel!

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Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Februar 2015 um 12:32:17 Uhr:


Nenne mir mal einen einzigen "guten" Grund für solch eine Fahrweise.

lt. gängiger meinung hier im forum: notarzt auf dem weg zu einem 2-jährigen kind, das sekundenkleber verschluckt hat... 🙄

Zitat:

@OberstHund schrieb am 24. Februar 2015 um 22:51:36 Uhr:



Zitat:

@webbjoern schrieb am 24. Februar 2015 um 08:51:24 Uhr:


Hallo alle zusammen,
[...]

Darf man in so einem Fall die 110 wählen?

Natürlich darfst du das. Ohne Kennzeichen wird es aber schwierig.

Wenn jemand auf der Autobahn einen - nennen wir es mal - "auffälligen Fahrstil" praktiziert und sowohl dich als auch andere in Gefahr bringt, dann stehen die Chancen sehr gut, dass die Polizei ihn gleich an Ort und Stelle rausziehen kann.
Eine Anzeige muss natürlich folgen.
Man muss Idioten gegenüber nicht immer tolerant sein, Straßenverkehr ist kein Spiel!

Ich habe so etwas auch schon gemacht als ein Fahrzeug mal in abenteuerlichen Schlangenlinien vor mir her gefahren ist. Der konnte mehrmals einen Frontalcrashcnur knapp verhindern, war aber so 40 Prozent der Strecke auf der Gegenfahrbahn unterwegs. Ich habe dann sogar noch gesehen wie die Polizei den rausgezogen hat.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2015 um 18:27:02 Uhr:



Zitat:

@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 14:30:19 Uhr:


[...] Wenn er es sonst so geregelt hätte und der geschädigte damit einverstanden ist, ist doch alles ok.
Du hättest wohl auch Milde walten lassen, wenn der Rollerfahrer besoffen gewesen wäre ...

Ja.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 14:30:19 Uhr:



Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Februar 2015 um 14:22:56 Uhr:


(...)

Es liegt mir nicht, jemanden zu verpfeifen - aber da hat sich der Rollerfahrer doch absolut selbst reingeritten ... steinigt mich, aber da musste man doch einschreiten.

Nein warum?
Wenn er es sonst so geregelt hätte und der geschädigte damit einverstanden ist, ist doch alles ok.

Falls ich mal jemanden im Straßenverkehr schädigen sollte, dann nehme ich Dich.

Dein Herz scheint riesig zu sein und Du hast für alles und jeden Verständnis.

Ohne Füherschein, besoffen.....alles ok.

Das erinnert mich so an:
In der vergangenen Nacht hat Marco B. (27) seine langjährige Freundin Ilona F. (27) mit 21 Messerstichen getötet. Marco B. war kein unbeschriebenes Blatt, gilt als sehr aggressiv und ist in der Vergangenheit wiederholt durch schwere Körperverletzungen aufgefallen. Vorsicht, Marco B. ist bewaffnet.

Tja, alle wissen es, keiner tut etwas, bis etwas schlimmes passiert.

Verstehe den Zusammenhang nicht..

Wenn mir ein angetrunkener Rollerfahrer hinten drauf fährt, ich mit ihm alle Daten austausche, er mir seine Versicherungsnummer etc gibt, ich dann noch ein Foto mache, dann sehe ich keinen Grund den Rollerfahrer noch weiter in den Mist zu reiten!

Zitat:

@pico24229 schrieb am 25. Februar 2015 um 08:58:17 Uhr:


Verstehe den Zusammenhang nicht..

Wenn mir ein angetrunkener Rollerfahrer hinten drauf fährt, ich mit ihm alle Daten austausche, er mir seine Versicherungsnummer etc gibt, ich dann noch ein Foto mache, dann sehe ich keinen Grund den Rollerfahrer noch weiter in den Mist zu reiten!

Der Zusammenhang könnte der sein, das nun der Rollerfahrer weiter besoffen rum fährt und vielleicht irgendwann schlimmeres anstellt.

Desweiteren muss die Allgemeinheit/andere Versicherte nun die Schäden bezahlen die ein Besoffener anrichtet.
Auch nicht gut.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 25. Februar 2015 um 08:58:17 Uhr:


Verstehe den Zusammenhang nicht..

Wenn mir ein angetrunkener Rollerfahrer hinten drauf fährt, ich mit ihm alle Daten austausche, er mir seine Versicherungsnummer etc gibt, ich dann noch ein Foto mache, dann sehe ich keinen Grund den Rollerfahrer noch weiter in den Mist zu reiten!

Na ja, wenn mir dazu noch ein angemessenes Schweigegeld angeboten würde ...🙄😉

Zufällig ist mir heute morgen ähnliches passiert, wenn auch nicht so extrem. Ich fuhr auf einer Nebenlandstraße, ein Abschnitt war mit Tempo 30 beschildert. Auf der Gegenfahrbahn war einem das wohl zu langsam, und er scherte aus, um zwei vor ihm fahrende Fahrzeuge zu überholen. Ich also voll in die Eisen, und er mit Vollgas in die Lücke und weiter.

Der Gedanke ihn anzuzeigen oder sonstwas kam mir jedoch nicht. Was soll das auch bringen? Das Kennzeichen hatte ich sogar, da er praktisch direkt vor meiner Nase auf mich zukam. Aber im Grunde ist nichts passiert, und ein anpfeifen würde mich wahrscheinlich mehr Nerven kosten als ihn.

Einen Schreck hatte ich nur kurz bekommen, weil die Straße glatt war, und das Bremsen trotz ABS nicht so viel brachte, wie erhofft.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 25. Februar 2015 um 10:41:41 Uhr:


Einen Schreck hatte ich nur kurz bekommen, weil die Straße glatt war, und das Bremsen trotz ABS nicht so viel brachte, wie erhofft.

Öhm, das ABS verkürzt deinen Bremsweg auch nicht. Und du bremst mit ABS auch nicht besser. Das Fahrzeug bleibt aber trotz Vollbremsung steuerbar. Man könnte also bei griffigem Untergrund eventuell ausweichen.

Da die Straße aber sehr glatt war, konnte das ABS auch nicht zaubern.

Ja, nur deswegen war eben auch nix mit Lenken, und ich hab mich schon auf seinem Beifahrersitz gesehen, für einen Moment. 😉

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. Februar 2015 um 10:49:48 Uhr:


[...] Öhm, das ABS verkürzt deinen Bremsweg auch nicht. Und du bremst mit ABS auch nicht besser. [...]

Langsam, langsam, nicht verallgemeinern! Sicher kann das ABS nicht zaubern, aber jede noch so kleine griffige Stelle wird erkannt und zum Bremsen genutzt. Der einzige Fall, wo ABS kontraproduktiv ist, ist (frischer) Schnee. Dort hat man mit blockierenden Rädern einen kürzeren Bremsweg.

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