110 wählen bei verkehrsgefärdendem Verhalten?
Hallo alle zusammen,
gestern musste ich um einen Frontalzusammenstoß vermeiden aus Tempo 90 - 100 bis zum Stillstand!! 😰😰😰runterbremsen.
Ein Lieferwagen der mir auf einer Landstrasse entgegen kam hat komplett rücksichtslos versucht eine Kolonne zu überholen und scherte auch nicht wieder ein nachdem er mich deutlich gesehen haben muss (fahre immer mit Licht). Erst knapp 10 Meter vor fuhr er wieder auf seine Spur zurück....
Durch meine Notbremsung und gleichzeitiges Checken der Botanik auf einen "Fluchtweg" konnte ich nur sagen dass ein weisser Lieferwagen (entweder Ducato oder Iveco) war, habe aber leider auch nicht einen Bruchteil des Nummenschildes abgelesen.
Darf man in so einem Fall die 110 wählen? der Fahrer hat nach diesem Manöver gleich lustig weiterüberholt und wäre nach 5 Minuten ziemlich sicher direkt an einer Polizeiwache vorbegefahren. dadurch hätte ja M.E. die Möglichkeit Gefahrenabwendung für andere bestanden.
Eine normale Anzeige beiwirkt ja nicht sehr viel ohne Kennzeichenangabe, aber ich habe es trotzdem noch gemeldet, kann ja sein dass er weiter auffällig geworden ist.
Beste Antwort im Thema
Außer das du da Nerven lässt, bringt sowas meist nicht viel, das verläuft dann irgendwann im Sand.
64 Antworten
Es ist verständlich, wenn man nach so einem Erlebnis zur Polizei gehen möchte, aber wozu?
In der Nachbarschaft vor ein paar Jahren:
17-jähriger verursacht ohne FE und betrunken ca. 10 k€ Schaden an Grundstückseinfassung, dann Unfallflucht. Purer Zufall, das es keinen Personenschaden gab. Vater und Halter macht zwischenzeitlich eine Falschaussage (angeblicher Diebstahl des Fzg.) um den Sprössling zu schützen - er wusste nicht, dass es Zeugen gab, die den Sohn klar identifizieren konnten.
Das Ende vom Lied: 2x nicht zur Verhandlung erschienen, Staatsanwalt stellt das Verfahren wegen "mangelnden öffentlichen Interesses" ein.
Mir fehlen heute noch die Worte.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Februar 2015 um 12:32:17 Uhr:
Nein, für solche Fahrten (und selbst wenn sie eine Ausnahme sein sollten) gibt es absolut KEINE Entschuldigung.Zitat:
@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 11:38:47 Uhr:
Es kann auch einen guten Grund für die Fahrt geben, vielleicht sollte man sich selbst mal fragen, ob man nicht mal ähnlich gefahren ist.. Gut wenn das Außnahmen sind. Also etwas Toleranz und Verständnis schadet nicht.
Wenn es wirklich knapp war (kann von der anderen Seite aus immer ganz anders wahrgenommen werden) dann sollte man froh sein dass nichts passiert ist.In 99% der Fälle: Einfach einmal durchatmen. Radio an oder an was schönes denken 😉
Lassen wir mal außen vor, dass der Fahrer unter Rauschmitteln stand, welche das Empfinden für die eigene Fahrkunst drastisch runtersetzen.
Oma mit´m Herzinfarkt auf dem Beifahrersitz - kein Grund.
Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Gerätehaus - kann zwar Sonderrechte nutzen, muss dabei aber immer noch §1 beachten - was in diesem Fall des absolut rücksichtlosen Fahrens nicht der Fall war.
Nenne mir mal einen einzigen "guten" Grund für solch eine Fahrweise.
By-the-way: Was vergleichbares habe ich auch mal erlebt. Morgens zur selben Uhrzeit, immer der gleiche Spezi mit derselben halsbrecherischen Fahrweise auf demselben Streckenabschnitt. ... Irgendwann ist mir mal der Kragen geplatzt und kurze Zeit später war an der Stelle eine Verkehrskontrolle. Dreimal dürft ihr raten, wer dann morgens an der Seite anhalten musste ...
Ich will das Verhalten nicht verharmlosen, aber ich denke viele waren schonmal schlecht drauf, total in Eile oder denen sind einfach mal die Pferde durchgegangen. Kann passieren, sollte es nicht. Aber verstehen kann ich es.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 13:08:59 Uhr:
Ich will das Verhalten nicht verharmlosen, aber ich denke viele waren schonmal schlecht drauf, total in Eile oder denen sind einfach mal die Pferde durchgegangen. Kann passieren, sollte es nicht. Aber verstehen kann ich es.
Ich sehe dem Verständnis das Du forderst negativ gegenüber.
Man verliert das Verständnis, wenn man selber einmal in 10 Jahren einen groben Fehler macht, und andere schlimmeres verhindern, aber in wesendlich kürzeren Abständen die groben Fehler von anderen ausmerzen muss bzw. täglich sieht wie andere VTs ohne Disziplin und respektlos vor der Gesundheit anderer unterwegs sind. Da ist eine Schieflage im System.
Sorry, aber viele VTs sind einfach nur tickende Zeitbomben.
Hallo TE,
was willst denn der Polizei über 110 melden, was so verwertbar ist, dass die bei einem sofortigen Einsatz auch das 100 % richtige Fahrzeug erwischen ?
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Zitat:
@derbeste44 schrieb am 24. Februar 2015 um 13:45:24 Uhr:
Hallo TE,was willst denn der Polizei über 110 melden, was so verwertbar ist, dass die bei einem sofortigen Einsatz auch das 100 % richtige Fahrzeug erwischen ?
Bin zwar nicht der TE, aber:
- Kennzeichen
- Fahrzeugbeschreibung
- Fahrerbeschreibung
- Örtlichkeit
- Fahrtrichtung des Delinquenten
- ...
?
Und wenn du aber kein Kennzeichen hast...?
Ach ja, was einem noch so einfällt, wenn man mal über das bisher im Straßenverkehr erlebte nachdenkt.
Wochenende, auf dem Weg zur DRK-Unterkunft, Vorbereitung Sanitätsdienst.
Innerörtlicher Teil einer Durchgangsstraße, in meiner Richtung kaum Verkehr, in Gegenrichtung etwas mehr, stockt teilweise.
Plötzlich sehe ich in geringer Entfernung auf der Gegenfahrbahn, wie ein Roller dem Kofferraum des Vordermannes eine leichte Kaltverformung zufügt und der Fahrer über den Lenker in Richtung Graben absteigt. Denke schon, Schei****, das sah nicht gut aus.
Rechts ran, Warnblinker und Warnjacke an, über die Straße. Der Typ steht schon wieder, erster "Check" alles ok. Durchatmen.
Die übliche Frage an alle Beteiligten, ob sonst alles ok ist und mein Hinweis, dass ich dennoch den Rettungsdienst informieren werde. Damit war der Rollerfahrer durchaus einverstanden - sagte aber: "Bitte keine Polizei". Meine Frage: "Warum?" Seine Antwort: "Ich habe keinen Führerschein ...".
So leid es mir für den Kollegen tat, die Polizei (wenngleich nicht über 110 gerufen) kam dann dennoch hinzu. Die waren auch recht schnell da, weil´s quasi direkt gegenüber der Kreisleitstelle war ...
Es liegt mir nicht, jemanden zu verpfeifen - aber da hat sich der Rollerfahrer doch absolut selbst reingeritten ... steinigt mich, aber da musste man doch einschreiten.
Ein Anruf bei 110 bringt gar nichts, selbst bei notierten Kennz. etc. solange man nicht bereit ist, auch eine Anzeige zu erstatten, was dann den ganzen bürokratisch-nervlichen Kram nach sich zieht. Oftmals ists besser, das geschehene einfach gelassen zu nehmen und nach 5 Minuten es wieder ungestresst vergessen zu haben.
Ich musste auch schon eine paar mal eine Gefahrenbremsung machen, wegen anderen Verkehrsteilnehmern, aber es musste auch schon mal einer bremsen, wegen meiner eigenen Dummheit. Deswegen hat aber niemand ein Fass auf gemacht.
Ich glaub ihr nehmt das Leben viel zu ernst... ich habe zwar auch kein zweites im Kofferraum, aber wenns mich morgen erwischen soll, dann ists halt so. So ist das Leben. 😉 Wir können uns auch einsperren, und brauchen uns nicht mehr hinters Steuer setzen... aber ob das das Leben schöner macht?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Februar 2015 um 14:22:56 Uhr:
(...)Es liegt mir nicht, jemanden zu verpfeifen - aber da hat sich der Rollerfahrer doch absolut selbst reingeritten ... steinigt mich, aber da musste man doch einschreiten.
Nein warum?
Wenn er es sonst so geregelt hätte und der geschädigte damit einverstanden ist, ist doch alles ok.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 14:30:19 Uhr:
Nein warum?Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Februar 2015 um 14:22:56 Uhr:
(...)Es liegt mir nicht, jemanden zu verpfeifen - aber da hat sich der Rollerfahrer doch absolut selbst reingeritten ... steinigt mich, aber da musste man doch einschreiten.
Wenn er es sonst so geregelt hätte und der geschädigte damit einverstanden ist, ist doch alles ok.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist also ein Kavaliersdelikt für dich, was man mal unter den Tisch fallen lassen kann? Interessante Ansicht.
Meiner Meinung (und der Meinung der Rechtssprechung nach) ist das eine Straftat.
Hätte der Depp halt (glaubhaft) gelogen, als ich ihn gefragt habe, warum er keine Polizei will.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 14:30:19 Uhr:
[...] Wenn er es sonst so geregelt hätte und der geschädigte damit einverstanden ist, ist doch alles ok.
Du hättest wohl auch Milde walten lassen, wenn der Rollerfahrer besoffen gewesen wäre ...
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 24. Februar 2015 um 14:13:44 Uhr:
Bin zwar nicht der TE, aber:Zitat:
@derbeste44 schrieb am 24. Februar 2015 um 13:45:24 Uhr:
Hallo TE,was willst denn der Polizei über 110 melden, was so verwertbar ist, dass die bei einem sofortigen Einsatz auch das 100 % richtige Fahrzeug erwischen ?
- Kennzeichen
- Fahrzeugbeschreibung
- Fahrerbeschreibung
- Örtlichkeit
- Fahrtrichtung des Delinquenten
- ...?
Hast Du Dir Angaben, die der TE überhaupt weiß, gelesen ?
Der TE kann überhaupt keine nützlichen Angaben machen, außer Sprinter oder ähnliches Fabrikat !
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2015 um 18:27:02 Uhr:
Du hättest wohl auch Milde walten lassen, wenn der Rollerfahrer besoffen gewesen wäre ...Zitat:
@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 14:30:19 Uhr:
[...] Wenn er es sonst so geregelt hätte und der geschädigte damit einverstanden ist, ist doch alles ok.
Wollte ich auch noch dazu schreiben, erschien mir dann aber doch zu "komisch" ...
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 24. Februar 2015 um 18:27:02 Uhr:
Du hättest wohl auch Milde walten lassen, wenn der Rollerfahrer besoffen gewesen wäre ...Zitat:
@pico24229 schrieb am 24. Februar 2015 um 14:30:19 Uhr:
[...] Wenn er es sonst so geregelt hätte und der geschädigte damit einverstanden ist, ist doch alles ok.
Hab es doch oben geschildert, da hat all' das nicht mal den Staatsanwalt interessiert. Wenn's dem dann egal ist, warum soll ich dann noch den Stress auf mich nehmen und bei fraglicher Beweislage eine Anzeige aufnehmen lassen?
Vergiss den Vorfall - es kommt nichts dabei raus - ähnlicher Vorfall. Allerdings als Überholter.
KFZ-Kennzeichen- notiert
Zeugen - vorhanden
Handy-Foto des Fahrers an einer nahen Ampel - vorhanden
Anzeige - erstellt
Identifizierung des Fahrers an vorgelegten Bildern - durch Anzeigeersteller und Zeugen zweifelsfrei
Einleitung eines Strafverfahrens abgelehnt, da eine Gefährdung nicht zweifelsfrei nachzuweisen sei - immerhin hätten alle Beteiligten einen Unfall vermeiden können.