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10.09.2009 Regelung für CE

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 5:37

Ich habe schon die Suche bemüht aber leider nichts gefunden .

Um der 10.09. Führerschein-Regelung zu entgehen :

Gilt das Antragsdatum/Schulungsbeginn für den Führerschein und ich könnte z.B. auch nach dem 10.09 die Prüfung machen ?

oder

Muß ich die Führerscheinprüfung vor dem 10.09. machen ?

Bitte nur die Antworten dies wirklich wissen .

Danke .

Beste Antwort im Thema

Soll das heißen alle fünf Jahre:

    • Allgemeinärztliche Untersuchung ~35€

    • Augenärztliche Untersuchung ~75€

    • Weiterbildung nach §5 BKrFQG ~???€

    • Passbilder, immer vier Stück weil man nur eins braucht :confused::mad::rolleyes: ~12€

    • Flamm neue Plastikkarte (warum nicht nur ein Sigel Sticker für Pfennige?) ~38€

    Wer soll das zahlen? Verdienen die jüngeren Kraftfahrer, die diese Regelung betrifft dann auch künftig mehr? Immerhin müssen sie sich regelmäßig weiterbilden was zusätzliche Kosten verursacht! Besser qualifizierte müssen imho auch besser bezahlt werden, wird das dann auch so sein? Ich denke nicht!

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Du brauchst die Grundqualifikation nicht erwerben. Das gilt mit abgeschlossener Ausbildung als Berufkraftfahrer und lt. DIHK auch während der Ausbildung.

Danke für die information. nun weiß ich bescheid wie das ablaufen wird. Danke

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Was Fahrlehrer so alles verzapfen?!?!? Ich beziehe mich auf den Beitrag von Mai380 http://www.motor-talk.de/.../...009-regelung-fuer-ce-t2300992.html?...

Sorry aber ich denke mir das nicht selber aus :mad:!

Ich gebe das nur so wieder wie mir das der lehrer dort wo ich gerade zur fahrlehrerschule bin erzählt, warscheinlich hat aber dieser auch nicht unbedingt den 100% durchblick, denn ich selber lese das aus den gesetztestexten auch (etwas) anderes heraus.

Das BKrFQG und die BKrFQV bekommen wir aber erst nächsten monat reingehämmert, ich habe nur mal kurz (was sich dann über 2 stunden hinzog) nachgefragt weil mich das selber auch interessiert hatte, aber wie man sieht kommt jeder irgendwie immer auf ein anderes ergebniss, leider :(.

Gruss

Maik

Ich muss meine Aussage leicht revidieren:

Wer noch keine 21 Jahre alt ist, muss verpflichtend die volle Grundqualifikation mit theoretischer und praktischer Prüfung erwerben. Hierfür ist dann auch zwingend die Fahrerlaubnis erforderlich.

Wer 21 Jahre alt ist, kann grds. zwischen der vollen und der beschleunigten Grundqualifikation wählen. Während für die volle Grundqualifikation die Fahrerlaubnis zwingend erforderlich ist, kann die beschleunigte Grundqualifikation auch ohne diese gemacht werden.

Der Vollständigkeit halber: Das gilt natürlich nur für die, die nicht unter die Besitzstandsregelungen fallen, es sei denn die machen die Grundqualifikation freiwillig.

am 11. Juni 2009 um 11:27

Hallo zusammen,

irgendwie versteht man durch das ganze durcheinander bald garnix mehr;)

Also ich hab von 2004 bis Mai 2007 eine 3 jährige BKF Ausbildung gemacht! Führerschein hab ich seit 2005! Wie andere auch muss ich alle 5 jahre zur Ärztlichen Untersuchung, das wäre jetzt 2010. Demnach läuft ja auch meine gültigkeit des Führerscheins noch einmal bis zum 10.09.2014 ab! Und aus dem geposteten Link von dem Kollegen hab ich das jetzt so verstanden, das wenn bis zum 10.09.2014 zwischenzeitlich der führerschein abläuft, auch diese 35 stündige weiterbildung gemacht werden muss, praktisch mit zur untersuchung? Oder muss ich die 35 stündige weiterbildung erst AB 2014, praktisch dann bis 2020 erst nachweisen!??? Dank im vorraus

Gruss

SoesterM5

Zitat:

Original geschrieben von SoesterM5

Hallo zusammen,

irgendwie versteht man durch das ganze durcheinander bald garnix mehr;)

Also ich hab von 2004 bis Mai 2007 eine 3 jährige BKF Ausbildung gemacht! Führerschein hab ich seit 2005! Wie andere auch muss ich alle 5 jahre zur Ärztlichen Untersuchung, das wäre jetzt 2010. Demnach läuft ja auch meine gültigkeit des Führerscheins noch einmal bis zum 10.09.2014 ab! Und aus dem geposteten Link von dem Kollegen hab ich das jetzt so verstanden, das wenn bis zum 10.09.2014 zwischenzeitlich der führerschein abläuft, auch diese 35 stündige weiterbildung gemacht werden muss, praktisch mit zur untersuchung? Oder muss ich die 35 stündige weiterbildung erst AB 2014, praktisch dann bis 2020 erst nachweisen!??? Dank im vorraus

Gruss

SoesterM5

Deine Fahrerlaubnis wird auch ohne die BKrFQ verlängert. Nur ab dem 10.09.2004 darfst Du diese nicht mehr gewerblich einsetzen.

Hallo, soesterm5

kurzgesagt bis 2014 musst du die weiterbildungen haben und dann mit eintragen lassen bei der führerschein verlängerrung.

----------------

Scania Chris,

Bekommt man nach erfolgreichen BKF-Ausbildungs abschluss auch eine 95 eingetragen oder muss dort auch die weiterbildung gemacht werden bei den azubis. da die ja auch den lkwführerschein haben???

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Hallo, soesterm5

kurzgesagt bis 2014 musst du die weiterbildungen haben und dann mit eintragen lassen bei der führerschein verlängerrung.

----------------

Scania Chris,

Bekommt man nach erfolgreichen BKF-Ausbildungs abschluss auch eine 95 eingetragen oder muss dort auch die weiterbildung gemacht werden bei den azubis. da die ja auch den lkwführerschein haben???

Gruß

Auch mit der erfolgreichen BKF-Ausbildung bekommt man die 95 in den Führerschein. Diese muss alle fünf Jahre durch Weiterbildungen erneuert werden. Da gibt es keine Ausnahme.

Die BKF-Ausbildung ist ein Alternativ-Nachweis zur BKrFQ und zählt im Rahmen der BKrFQ wie die volle Grundqualifikation. Ebenso die der erfolgreiche Abschluss als Fachkraft im Fahrbetrieb und andere gleichwertige Abschlüsse.

Hallo Zusammen,

so weit, was nun diese Weiterbildung bertrifft, ist mir ja alles klar.

Eine Frage steht trotzdem noch im Raum: Was kostet diese Weiterbildung (35Std.) ca.?

Und: wo absolviere ich diese Stunden am besten (günstigsten)?

Ich selbst bin jahrelang im Fernverkehr gewesen, habe aber dann wegen Familie den Job aufgegeben. Trotzdem möchte ich in 2013 meinen LKW-FE nicht verlieren; denn wer weiß was kommt und für was der noch alles gut sein kann..

Im Voraus schon mal Danke für Antworten.

Grüße

Peter

am 11. Juni 2009 um 12:09

Also ich habe keine 95 bei mir im führerschein stehen, dann müsste ich die aber doch automatisch bei der verlängerung bekommen wenn die 5 Jährige untersuchung dran is 2010, weil wenn ich die Weiterbildung erst bis 2014 nachweisen muss...die Polizei weiss doch nich das ich ne BKF ausbildung gemacht habe! Oder muss ich meinen Gesellenbrief mitführen???;)

@Montage-Paps

Du kannst die Fahrerlaubnis auch ohne BKrFQ verlängert. Nur darfst Du ihn nicht ohne die BKrFQ gewerblich einsetzen. Sofern erforderlich, kannst Du das dann immer noch nachholen.

Die Weiterbildung wird wohl zwischen 400 und 1.200,- Euro liegen, je nach Anbieter. Es ist immer noch davon auszugehen, dass die meisten Fahrer die BKrFQ nicht selbst bezahlen müssen.

@SoesterM5

Warst Du mit Deinem Gesellenbrief bei der Führerscheinstelle und hast die Eintragung beantragt? Das wäre notwendig gewesen, um den Eintrag zu erhalten.

Du kannst die 95 auch bei der Verlängerung eintragen lassen. Die Weiterbildung wirst Du trotzdem bis zum 10.09.2014 nachweisen müssen.

am 11. Juni 2009 um 12:30

Ok, das mit der weiterbildung ist jetzt klar! Weil ich ja mit mehreren in der ausbildung war, und die haben es halt auch nich im Führerschein vermerkt, bzw. wussten wir davon garnix das wir mit dem gesellenbrief dahin müssen und die eintragen lassen müssen! Es reicht also wenn ich die 2010 nachtragen lasse wenn ich den führerschein mit der Untersuchung verlängern lassen muss?

@ScaniaChris...danke für die antworten!

Gruss

SoesterM5

Zitat:

Original geschrieben von SoesterM5

Ok, das mit der weiterbildung ist jetzt klar! Weil ich ja mit mehreren in der ausbildung war, und die haben es halt auch nich im Führerschein vermerkt, bzw. wussten wir davon garnix das wir mit dem gesellenbrief dahin müssen und die eintragen lassen müssen! Es reicht also wenn ich die 2010 nachtragen lasse wenn ich den führerschein mit der Untersuchung verlängern lassen muss?

@ScaniaChris...danke für die antworten!

Gruss

SoesterM5

Das reicht vollkommen. Wenn Du 2010 verlängern musst, fällst Du ja sowieso unter die Besitzstandsregelung. Von daher brauchst Du den Eintrag eh noch nicht. Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 BKrFQG ist mit dem Gesellenbrief als BKF die Grundqualifikation erworben.

Zitat:

Original geschrieben von Montage-Paps

Eine Frage steht trotzdem noch im Raum: Was kostet diese Weiterbildung (35Std.) ca.?

Und: wo absolviere ich diese Stunden am besten (günstigsten)?

Ich wollte später dann für die weiterbildungssache ungefähr 100 euro + steuern nehmen, muß das aber alles nochmal durchrechnen, ich denka ber mehr sollte (wird) es nicht werden.

Die ganzen module will ich auch versuchen so gut es geht mit der praxis zu verbinden, beim thema fahrsicherheit und eco training auf jeden fall und beim thema ladungsicherung und gesundheit werde ich wenn es sich lohnt mir jemanden herbei ziehen oder mich nochmals speziell schulen.

@ScaniaChris

Also ist es doch so wie ich es gesagt hatte, wenn ich das aus deinem post so rauslese (da hatte ja der lehrer bei uns doch recht).

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von Montage-Paps

Eine Frage steht trotzdem noch im Raum: Was kostet diese Weiterbildung (35Std.) ca.?

Und: wo absolviere ich diese Stunden am besten (günstigsten)?

Ich wollte später dann für die weiterbildungssache ungefähr 100 euro + steuern nehmen, muß das aber alles nochmal durchrechnen, ich denka ber mehr sollte (wird) es nicht werden.

Die ganzen module will ich auch versuchen so gut es geht mit der praxis zu verbinden, beim thema fahrsicherheit und eco training auf jeden fall und beim thema ladungsicherung und gesundheit werde ich wenn es sich lohnt mir jemanden herbei ziehen oder mich nochmals speziell schulen.

@ScaniaChris

Also ist es doch so wie ich es gesagt hatte, wenn ich das aus deinem post so rauslese (da hatte ja der lehrer bei uns doch recht).

Gruss

Maik

Hallo Maik,wenn du die 35Stunden Weiterbildung für 100Euro anbietest hast du,sorry, etwas am Helm.

100Euro geteilt durch 35Std.=35cent Stundenlohn!!!!!!!!!!!!!! Wie kannst du solch einen Blödsinn hier rein schreiben?

Du wirst keinen Eco-Trainer oder Ausbilder Ladungssicherung für weniger als 50Euro Stundenlohn finden.Tagespauschale üblicherweise 400 Euro.

Mfg

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