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10.09.2009 Regelung für CE

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 5:37

Ich habe schon die Suche bemüht aber leider nichts gefunden .

Um der 10.09. Führerschein-Regelung zu entgehen :

Gilt das Antragsdatum/Schulungsbeginn für den Führerschein und ich könnte z.B. auch nach dem 10.09 die Prüfung machen ?

oder

Muß ich die Führerscheinprüfung vor dem 10.09. machen ?

Bitte nur die Antworten dies wirklich wissen .

Danke .

Beste Antwort im Thema

Soll das heißen alle fünf Jahre:

    • Allgemeinärztliche Untersuchung ~35€

    • Augenärztliche Untersuchung ~75€

    • Weiterbildung nach §5 BKrFQG ~???€

    • Passbilder, immer vier Stück weil man nur eins braucht :confused::mad::rolleyes: ~12€

    • Flamm neue Plastikkarte (warum nicht nur ein Sigel Sticker für Pfennige?) ~38€

    Wer soll das zahlen? Verdienen die jüngeren Kraftfahrer, die diese Regelung betrifft dann auch künftig mehr? Immerhin müssen sie sich regelmäßig weiterbilden was zusätzliche Kosten verursacht! Besser qualifizierte müssen imho auch besser bezahlt werden, wird das dann auch so sein? Ich denke nicht!

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am 6. Juni 2009 um 10:32

was ist denn am 10.9 :confused:

http://...lare.landkreis-muenchen.de/.../gen?MANDANTID=1&FORMID=2423

Hier steht es doch geschrieben,einfach lesen.

Hallo,wenn du nach der alten Form fahren willst,mußt du bis zum 9.9.09 die Prüfung abgelegt haben.

Jeder der danach die FE Kl. C/CE erwirbt und gewerblich fahren möchte benötigt die Grund qualifikation,bzw.beschleunigte Grundquali.Altbesitzer(vor 9.9.09) müssen zur Verlängerung ihrer FE eine Weiterbildung nachweisen.

Mfg

Soll das heißen alle fünf Jahre:

    • Allgemeinärztliche Untersuchung ~35€

    • Augenärztliche Untersuchung ~75€

    • Weiterbildung nach §5 BKrFQG ~???€

    • Passbilder, immer vier Stück weil man nur eins braucht :confused::mad::rolleyes: ~12€

    • Flamm neue Plastikkarte (warum nicht nur ein Sigel Sticker für Pfennige?) ~38€

    Wer soll das zahlen? Verdienen die jüngeren Kraftfahrer, die diese Regelung betrifft dann auch künftig mehr? Immerhin müssen sie sich regelmäßig weiterbilden was zusätzliche Kosten verursacht! Besser qualifizierte müssen imho auch besser bezahlt werden, wird das dann auch so sein? Ich denke nicht!

Wie läuft das fürs Werkstattpersonal, sind wir auch von der Schulungspflicht betroffen? Ich habe gelesen Probefahrten wären ähnlich wie Feuerwehr ausgenommen. Aber was ist bei Hol und Bringservice, Überführungsfahrten, Abschleppen etc. ?

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

Wie läuft das fürs Werkstattpersonal, sind wir auch von der Schulungspflicht betroffen?

Nein, denn Werkstatt-, Probefahrten, sowie Hol- und Bringservice fallen nicht unter die Definition von gewerblichem Güterkraft- oder Personverkehr. Daher ist keine Grundqualifikation nötig.

Danke.

Und Abschleppen gehört da auch zu?

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 17:38

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Hallo,wenn du nach der alten Form fahren willst,mußt du bis zum 9.9.09 die Prüfung abgelegt haben.

Jeder der danach die FE Kl. C/CE erwirbt und gewerblich fahren möchte benötigt die Grund qualifikation,bzw.beschleunigte Grundquali.Altbesitzer(vor 9.9.09) müssen zur Verlängerung ihrer FE eine Weiterbildung nachweisen.

Mfg

Danke !

Ist es auch möglich nach dem 09.09.2009 den Schein zu machen ohne diese Qualifikation . Mit dem Vermerk das man in dem Fall keine gewerblichen Güter fahren darf ?

Bzw. wäre es möglich im Falle das in Zukunft (zB.2020) gewerblich gefahren werden muß , diese Qualif. z.B.: 2020 nachzuholen ?

Wenn ich richtig nachgelesen habe ist diese Qualif. auch für die Landwirtschaft NICHT notwendig . Ich könne also mit meinem 12to Unimog Muttererde von A nach B befördern ohne diese Qualif. zu besitzen ?!

Mir gehts in erster Linie um Werkstattfahrten und Überführungsfahrten und Fahrten in der Landwirtschaft vom Bekanten .

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

Danke.

Und Abschleppen gehört da auch zu?

Beim abschleppen werden, selbst wenn ein mit Gütern beladener LKW, welcher im gewerblichem Sinne Güter transportiert, keine Güter im gewerblichem Sinne transportiert. Hab ich doch schön umschrieben, nicht? :D

Die Fahrerlaubnis darf man auch ab dem 10.09.09 weiterhin ohne die Berufskraftfahrerqualifikation erwerben. Man darf diese nur nicht für den gewerblichen Güterkraftverkehr einsetzen.

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 6:15

Das ist gut ! Danke !

Solange man noch keine Fahrerlaubnis hat, kann man die beschleunigte Grundqualifikation machen. Diese ist erheblich günstiger und es gibt keine praktische Prüfung.

Hat man die Fahrerlaubnis, kommt man um die allgemeine Grundqualifikation nicht herum. Diese dauert länger, erfordert eine theoretische und eine praktische Prüfung und im Ergebnis kostet sie mindestens so viel, wie die Fahrerlaubnis selbst.

Themenstarteram 7. Juni 2009 um 7:47

Für die von mir oben erwähnten Anwendungen brauche ichs nicht . Das heißt für mich, ich kann in Ruhe den Schein machen ohne in Zeitnot zu geraten .

am 7. Juni 2009 um 8:14

also ärztliches gutchten 132€ führerschein 45€ passbilder 12€ fahrerkarte 45€ grundqualifikation 580€ hab ich noch was vergessen ich denke mal nein diese kosten hatte ich gerade wegen der erweiterung auf klasse D

andy

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