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10.09.2009 Regelung für CE

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 5:37

Ich habe schon die Suche bemüht aber leider nichts gefunden .

Um der 10.09. Führerschein-Regelung zu entgehen :

Gilt das Antragsdatum/Schulungsbeginn für den Führerschein und ich könnte z.B. auch nach dem 10.09 die Prüfung machen ?

oder

Muß ich die Führerscheinprüfung vor dem 10.09. machen ?

Bitte nur die Antworten dies wirklich wissen .

Danke .

Beste Antwort im Thema

Soll das heißen alle fünf Jahre:

    • Allgemeinärztliche Untersuchung ~35€

    • Augenärztliche Untersuchung ~75€

    • Weiterbildung nach §5 BKrFQG ~???€

    • Passbilder, immer vier Stück weil man nur eins braucht :confused::mad::rolleyes: ~12€

    • Flamm neue Plastikkarte (warum nicht nur ein Sigel Sticker für Pfennige?) ~38€

    Wer soll das zahlen? Verdienen die jüngeren Kraftfahrer, die diese Regelung betrifft dann auch künftig mehr? Immerhin müssen sie sich regelmäßig weiterbilden was zusätzliche Kosten verursacht! Besser qualifizierte müssen imho auch besser bezahlt werden, wird das dann auch so sein? Ich denke nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Hallo Maik,wenn du die 35Stunden Weiterbildung für 100Euro anbietest hast du,sorry, etwas am Helm.

100Euro geteilt durch 35Std.=35cent Stundenlohn!!!!!!!!!!!!!! Wie kannst du solch einen Blödsinn hier rein schreiben?

Du wirst keinen Eco-Trainer oder Ausbilder Ladungssicherung für weniger als 50Euro Stundenlohn finden.Tagespauschale üblicherweise 400 Euro.

Für ein modul will ich 100 euro + steuern haben, nicht für alle 5 zusammen, es soll ja auch noch was übrigbleiben ;).

Gruss

Maik

Aha,das hört sich schon vernünftiger an.Habe schon gedacht da ist schon wieder so ein Kollege der nicht rechnen kann.Gibts ja leider genug in unserem Job.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Hallo Maik,wenn du die 35Stunden Weiterbildung für 100Euro anbietest hast du,sorry, etwas am Helm.

100Euro geteilt durch 35Std.=35cent Stundenlohn!!!!!!!!!!!!!! Wie kannst du solch einen Blödsinn hier rein schreiben?

Du wirst keinen Eco-Trainer oder Ausbilder Ladungssicherung für weniger als 50Euro Stundenlohn finden.Tagespauschale üblicherweise 400 Euro.

Für ein modul will ich 100 euro + steuern haben, nicht für alle 5 zusammen, es soll ja auch noch was übrigbleiben ;).

Gruss

Maik

Die Ausführungen waren nicht vollständig.

Ab wann darf man den C/CE beginnen? Für die Grundqualifikation brauchst Du ja die Fahrerlaubnis als Grundlage.

Du willst solche Kurse für die BKrFQ geben. Darf ich fragen, welche praktischen Erfahrungen Du im Job als Kraftfahrer hast?

am 11. Juni 2009 um 23:49

*Klugscheissermodus an*

 

100 Euro geteilt durch 35Std. gibt gerundet 2,86 Euro je Stunde.

 

nicht 35 Cent.

 

*Klugscheissermodus aus*

 

Ansonsten bin ich sehr froh darüber, hier einmal klar erklärt bekommen zu haben wie das alles läuft.

 

Vielen Dank an alle Beteiligten!

 

Gruß vom General

am 13. Juni 2009 um 12:31

guten tag zusammen

habe mir hier einiges durch gelesen und zusammen gesucht,aber nirgends was über selbstfahrende Arbeitsmaschienen (Kranfahrzeuge) gelesen wie es um die fahrer bestellt ist und ob diese auch die erweiterungen machen müssen. Wäre dankbar wenn mir da mal einer becheidt sagen könnte MfG Dietmnar

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

 

Für ein modul will ich 100 euro + steuern haben, nicht für alle 5 zusammen, es soll ja auch noch was übrigbleiben ;).

Gruss

Maik

Die Ausführungen waren nicht vollständig.

Ab wann darf man den C/CE beginnen? Für die Grundqualifikation brauchst Du ja die Fahrerlaubnis als Grundlage.

Du willst solche Kurse für die BKrFQ geben. Darf ich fragen, welche praktischen Erfahrungen Du im Job als Kraftfahrer hast?

Hallo Scania Chris,es ist völlig egal wieviel Erfahrung er hat.Sein Vorteil gegenüber dir ist das er dann die Lizenz zur Weiterbildung hat!Ebenso wie hunderte andere Fahrlehrer auch.Ob dir das paßt oder nicht,ob du das gut findest oder nicht interessiert hier nicht.(Huch das reimt sich ja).Und selbst wenn du 100 Jahre Erfahrung und zig Millionen Kilometer gefahren bist,mußt du die Weiterbildung machen,basta! Finde dich einfach damit ab,das es Leute gibt die zwar jünger als du sind,weniger Erfahrung als du haben,aber dafür die erforderlichen Scheinchen in der Tasche haben(Ätsch!)

Mfg

Themenstarteram 14. Juni 2009 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von Merlin5219

guten tag zusammen

habe mir hier einiges durch gelesen und zusammen gesucht,aber nirgends was über selbstfahrende Arbeitsmaschienen (Kranfahrzeuge) gelesen wie es um die fahrer bestellt ist und ob diese auch die erweiterungen machen müssen. Wäre dankbar wenn mir da mal einer becheidt sagen könnte MfG Dietmnar

Oder Arbeitsbühnen ...... Gute Frage , schließlich wird hierbei nichts transportiert .

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

 

Die Ausführungen waren nicht vollständig.

Ab wann darf man den C/CE beginnen? Für die Grundqualifikation brauchst Du ja die Fahrerlaubnis als Grundlage.

Du willst solche Kurse für die BKrFQ geben. Darf ich fragen, welche praktischen Erfahrungen Du im Job als Kraftfahrer hast?

Hallo Scania Chris,es ist völlig egal wieviel Erfahrung er hat.Sein Vorteil gegenüber dir ist das er dann die Lizenz zur Weiterbildung hat!Ebenso wie hunderte andere Fahrlehrer auch.Ob dir das paßt oder nicht,ob du das gut findest oder nicht interessiert hier nicht.(Huch das reimt sich ja).Und selbst wenn du 100 Jahre Erfahrung und zig Millionen Kilometer gefahren bist,mußt du die Weiterbildung machen,basta! Finde dich einfach damit ab,das es Leute gibt die zwar jünger als du sind,weniger Erfahrung als du haben,aber dafür die erforderlichen Scheinchen in der Tasche haben(Ätsch!)

Mfg

Die Motivation Deines Beitrages kann ich nicht verstehen.

Meine Absicht war es darauf hinzuweisen, dass die Berufskraftfahrerqualifikation nicht im geringsten mit der BKF-Ausbildung zu vergleichen ist. Die BKrFQ darf jeder unterrichten, der irgend einen Kurs besucht hat. Für die BKF-Ausbildung braucht man einen Ausbilderschein, den man nur bekommt, wenn man echte theoretische und praktische Erfahrungen gesammelt hat. So entwickelt sich eine gute Idee zur Farce.

Als ich zum ersten Mal unterrichtet habe, war ich grade mal 21 Jahre. Die Klasse wollte konkret wissen, was ich "Jungspund" ihnen bringen könnte. Drei Tage später gab es keine Zweifel mehr und wir konnten relaxten Unterricht machen. Das konnte ich, weil ich nicht nur eine fundierte Qualifikation hatte, sondern dies auch in der Praxis schon eingesetzt habe. Am Alter mache ich so etwas definitiv nicht fest. Ich mache das an der Qualifikation und den Erfahrungen fest.

Wer behauptet denn, dass mir die Erlaubnis zum Unterrichten der BKrFQ fehlt?

Davon abgesehen wird lt. § 6 BKrFQV der Betrieb anerkannt und erst im zweiten Schritt der Ausbilder. Du kannst also keine "Lizenz" dafür erhalten.

Du musst die Qualifikation, sowie didaktische und pädagogische Kenntnisse nachweisen. Für den praktischen Teil brauchst Du Berufserfahrung als BKF, als Fachkraft im Fahrbetrieb, als KVM oder - und ich sehe das als Hinkefuß an - als Fahrlehrer für Lastkraftwagen oder Busse.

Diese Anforderungen kann ich in jedem Fall für den theortischen und den praktischen Teil nachweisen, ohne dafür einen speziellen Lehrgang besucht zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von Merlin5219

guten tag zusammen

habe mir hier einiges durch gelesen und zusammen gesucht,aber nirgends was über selbstfahrende Arbeitsmaschienen (Kranfahrzeuge) gelesen wie es um die fahrer bestellt ist und ob diese auch die erweiterungen machen müssen. Wäre dankbar wenn mir da mal einer becheidt sagen könnte MfG Dietmnar

Die Liste der Ausnahmen hat nur ein paar Einträge:

Zitat:

1. Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet,

2. Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen,

3. Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden,

4. Kraftfahrzeugen, die

a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden,

b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden, oder

c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind,

5. Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.

Die DIHK bestimmt hier insbesondere die Fahrt zum Zwecke der Straßenreinigung und auch die Grünanlagenpflege ohne Beförderung von Transportgut zu den Ausnahmen. Sobald allerdings Transportgut transportiert wird, gilt die Ausnahmeregelung schon nicht mehr.

Definitiv nicht unter die Ausnahme fällt die Abfallentsorgung.

Fährst Du eine Arbeitsmaschine, fällt das solange unter die Ausnahme, als Du keine Güter mitnimmst.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

 

Hallo Scania Chris,es ist völlig egal wieviel Erfahrung er hat.Sein Vorteil gegenüber dir ist das er dann die Lizenz zur Weiterbildung hat!Ebenso wie hunderte andere Fahrlehrer auch.Ob dir das paßt oder nicht,ob du das gut findest oder nicht interessiert hier nicht.(Huch das reimt sich ja).Und selbst wenn du 100 Jahre Erfahrung und zig Millionen Kilometer gefahren bist,mußt du die Weiterbildung machen,basta! Finde dich einfach damit ab,das es Leute gibt die zwar jünger als du sind,weniger Erfahrung als du haben,aber dafür die erforderlichen Scheinchen in der Tasche haben(Ätsch!)

Mfg

Die Motivation Deines Beitrages kann ich nicht verstehen.

Meine Absicht war es darauf hinzuweisen, dass die Berufskraftfahrerqualifikation nicht im geringsten mit der BKF-Ausbildung zu vergleichen ist. Die BKrFQ darf jeder unterrichten, der irgend einen Kurs besucht hat. Für die BKF-Ausbildung braucht man einen Ausbilderschein, den man nur bekommt, wenn man echte theoretische und praktische Erfahrungen gesammelt hat. So entwickelt sich eine gute Idee zur Farce.

Als ich zum ersten Mal unterrichtet habe, war ich grade mal 21 Jahre. Die Klasse wollte konkret wissen, was ich "Jungspund" ihnen bringen könnte. Drei Tage später gab es keine Zweifel mehr und wir konnten relaxten Unterricht machen. Das konnte ich, weil ich nicht nur eine fundierte Qualifikation hatte, sondern dies auch in der Praxis schon eingesetzt habe. Am Alter mache ich so etwas definitiv nicht fest. Ich mache das an der Qualifikation und den Erfahrungen fest.

Wer behauptet denn, dass mir die Erlaubnis zum Unterrichten der BKrFQ fehlt?

Und woher bitte hattest du mit 21Jahren den die Erfahrung ???? Niemand hat behauptet das dir die Erlaubnis fehlt.Mich stört nur das du dem Maik von vorn an die Qualifikation absprichst mit der Begründung er habe keine Erfahrung der Herr Fahrlehrer(was an sich schon eine Geringschätzung seiner Tätigkeit darstellt).Hast du eine Fahrlehrer Ausbildung genossen?Weißt du was da alles verlangt wird? Wenn du die Berechtigung zum Durchführen solcher Kurse erlangt hast,dann hast du auch Nachgewiesen das du über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst.Jahrelanges sitzen auf dem Bock ist zwar ein Vorteil,aber keine Vorraussetzung und schon gar kein Qualitätsmerkmal.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

 

Und woher bitte hattest du mit 21Jahren den die Erfahrung ???? Niemand hat behauptet das dir die Erlaubnis fehlt.Mich stört nur das du dem Maik von vorn an die Qualifikation absprichst mit der Begründung er habe keine Erfahrung der Herr Fahrlehrer(was an sich schon eine Geringschätzung seiner Tätigkeit darstellt).Hast du eine Fahrlehrer Ausbildung genossen?Weißt du was da alles verlangt wird? Wenn du die Berechtigung zum Durchführen solcher Kurse erlangt hast,dann hast du auch Nachgewiesen das du über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst.Jahrelanges sitzen auf dem Bock ist zwar ein Vorteil,aber keine Vorraussetzung und schon gar kein Qualitätsmerkmal.

Mfg

Die wenigsten Fahrlehrer haben irgendeine berufsbezogene Qualifikation, sondern lediglich ihr Handwerkszeug zum Ausbilden der Fahrerlaubnis. Gegenüber jemand, der tatsächlich Erfahrungen im Beruf gesammelt hat, kann nur dezimiertes Wissen tranferriert werden. Selbst habe ich Fahrlehrer erlebt, die nicht einmal selbst einen Sattel rückwärts in eine Halle schieben konnten und auch solche, die Angst hatten mit so einem großen Fahrzeug durch die Stadt zu fahren. Solche Leute beherrschen das Fahrzeug nicht, mit welchem sie den Umgang unterrichten. Da ist kein Potential für praktische Tipps oder eine Ausrichtung der Ausbildung an praktische Erfordernisse.

Meine Fahrausbildung habe ich mit jemandem gemacht, der selbst jahrelang beruflich Fernverkehr gefahren war. Da die Fahrschule mehrere Fahrlehrer beschäftigt, war der Unterschied allseits präsent.

Mit 15 Jahren habe ich begonnen, in einem Hotel zu arbeiten. Mit 17 Jahren war ich dort im Management. Jede freie Minute, die mir neben Schule und Studium geblieben war, habe ich dort verbracht und gearbeitet.

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

 

Und woher bitte hattest du mit 21Jahren den die Erfahrung ???? Niemand hat behauptet das dir die Erlaubnis fehlt.Mich stört nur das du dem Maik von vorn an die Qualifikation absprichst mit der Begründung er habe keine Erfahrung der Herr Fahrlehrer(was an sich schon eine Geringschätzung seiner Tätigkeit darstellt).Hast du eine Fahrlehrer Ausbildung genossen?Weißt du was da alles verlangt wird? Wenn du die Berechtigung zum Durchführen solcher Kurse erlangt hast,dann hast du auch Nachgewiesen das du über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst.Jahrelanges sitzen auf dem Bock ist zwar ein Vorteil,aber keine Vorraussetzung und schon gar kein Qualitätsmerkmal.

Mfg

Die wenigsten Fahrlehrer haben irgendeine berufsbezogene Qualifikation, sondern lediglich ihr Handwerkszeug zum Ausbilden der Fahrerlaubnis. Gegenüber jemand, der tatsächlich Erfahrungen im Beruf gesammelt hat, kann nur dezimiertes Wissen tranferriert werden. Selbst habe ich Fahrlehrer erlebt, die nicht einmal selbst einen Sattel rückwärts in eine Halle schieben konnten und auch solche, die Angst hatten mit so einem großen Fahrzeug durch die Stadt zu fahren. Solche Leute beherrschen das Fahrzeug nicht, mit welchem sie den Umgang unterrichten. Da ist kein Potential für praktische Tipps oder eine Ausrichtung der Ausbildung an praktische Erfordernisse.

Meine Fahrausbildung habe ich mit jemandem gemacht, der selbst jahrelang beruflich Fernverkehr gefahren war. Da die Fahrschule mehrere Fahrlehrer beschäftigt, war der Unterschied allseits präsent.

Mit 15 Jahren habe ich begonnen, in einem Hotel zu arbeiten. Mit 17 Jahren war ich dort im Management. Jede freie Minute, die mir neben Schule und Studium geblieben sind, habe ich dort verbracht und gearbeitet.

Entschuldigung,ist mir entgangen,das wenn mann 4 Jahre im Hotelmanagement arbeitet Erfahrung sammelt um Kraftfahrer weiter zu bilden.Was deine Erfahrung mit Fahrlehrern betrifft behaupte ich mal,das das so nicht ganz stimmt.Sicher weißt du das es Fahrlehrer für verschiedene Klassen gibt.Es ist doch wohl klar,das ein FL der Klasse A oder B keine Lkw vernünftig fahren kann.Er hat irgendwann die Fahrerlaubnis gemacht,aber nicht die Fahrlehrerlaubnis.Das ist ein riesen Unterschied.Wenn du die praktische Fahrprüfung einer Fahrlehrerausbildund Kl CE einmal machen würdest,würdest du nicht solche Dinge in die Welt setzen.Merke also:Fahrlehrer ist nicht gleich Fahrlehrer. Schau dich draußen mal um,es gibt genügend Beispiele von Lkw Fahrern,auch BKF, die jahrelang Sattel gefahren sind und schier verzweifeln wenn sie einen Gliederzug nur mal ein Stück zurücksetzen sollen.Sind das jetzt alles unqualifizierte Hobbytrucker oder woran liegt das?Die Lizenz für den Gliederzug haben sie doch und ach ja eine 3 Jährige Ausbildung auch.

Hatte ich etwas davon geschrieben, Kraftfahrer ausgebildet zu haben? Damals habe ich BWL, Rewe und EDV unterrichtet. Von Hause aus bin ich Finanzwirt. Neben dem juristisch-betriebswirtschaftlichen Studium, habe ich Informatik und Pädagogik gemacht. Danach bin ich in die Erwachsenenbildung.

Heute bin ich einige Qualifikationen, Erfahrungen und Lebensjahre weiter. Ich gehöre zu den Leuten, die nicht stehen bleiben.

Vielleicht wäre die praktische Fahrlehrerprüfung nicht so anspruchsvoll, wenn man mal tatsächlich Berufserfahrung gesammelt hätte!?!?! Die Praxis hat mir gezeigt, dass die meisten Fahrlehrer C/CE nicht so gut mit ihrem Handwerkszeug umgehen können.

Die vergangenen Jahre habe ich vorwiegend Berufserfahrung als Kraftfahrer gesammelt. Meine letzten Mitarbeiten bei Bildungsträgern war nur bei solchen, welche auch die Kraftfahrerausbildung anbieten. Da habe ich einen guten Überblick, was die Herren Fahrlehrer zu leisten in der Lage sind.

Erfahrung im LKW fahre habe ich, das ist übrigens eine grundvoraussetzung um erstmal die fahrlehrerlaubniss der klasse CE machen dürfen, was das für voraussetzungen sind findet man im fahrlerer gesetzt, desweiteren habe ich damals auch KFZ mechaniker gelernt und bin auch was die technik angeht auf dem stand von heute.

Die letzten jahre bin ich nebenberuflich unteranderem mit sattel und auch gliederzügen (meist MAN F2000, TGL, TGA, TGS und TGX) unterwegs gewesen, zwar keine 2.000.000km aber zumindest so viel das ich beide varianten sicher und gewand vorwärts und auch genau so gut rückwärts bewegen kann :D.

Klar gibt es unter den fahrlehrern auch viele flachzangen, das will ich gar nicht absteiten, viele davon sind überhaupt nicht mehr in der lage eine aktuelle fahrlererprüfung sei es praktisch, schriftlich oder mündlich zu bestehen, die anforderungen heutztage sind nämlich ganz anderes wie noch vor 20 oder 30 jahren.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Erfahrung im LKW fahre habe ich, das ist übrigens eine grundvoraussetzung um erstmal die fahrlehrerlaubniss der klasse CE machen dürfen, was das für voraussetzungen sind findet man im fahrlerer gesetzt, desweiteren habe ich damals auch KFZ mechaniker gelernt und bin auch was die technik angeht auf dem stand von heute.

Die letzten jahre bin ich nebenberuflich unteranderem mit sattel und auch gliederzügen (meist MAN F2000, TGL, TGA, TGS und TGX) unterwegs gewesen, zwar keine 2.000.000km aber zumindest so viel das ich beide varianten sicher und gewand vorwärts und auch genau so gut rückwärts bewegen kann :D.

Klar gibt es unter den fahrlehrern auch viele flachzangen, das will ich gar nicht absteiten, viele davon sind überhaupt nicht mehr in der lage eine aktuelle fahrlererprüfung sei es praktisch, schriftlich oder mündlich zu bestehen, die anforderungen heutztage sind nämlich ganz anderes wie noch vor 20 oder 30 jahren.

Gruss

Maik

Nicht anderes wollte ich damit aussagen. Heute wollen soviele von der BKrFQ profitieren, ohne das notwendige Rüstzeug dafür zu haben. Die Nutzung eines Fahrzeugs unterrichten zu können, reicht dafür m. M. als Qualifikation nicht aus.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir gutes Gelingen und eine erfolgreiche Zukunft.

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