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10.09.2009 Regelung für CE

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 5:37

Ich habe schon die Suche bemüht aber leider nichts gefunden .

Um der 10.09. Führerschein-Regelung zu entgehen :

Gilt das Antragsdatum/Schulungsbeginn für den Führerschein und ich könnte z.B. auch nach dem 10.09 die Prüfung machen ?

oder

Muß ich die Führerscheinprüfung vor dem 10.09. machen ?

Bitte nur die Antworten dies wirklich wissen .

Danke .

Beste Antwort im Thema

Soll das heißen alle fünf Jahre:

    • Allgemeinärztliche Untersuchung ~35€

    • Augenärztliche Untersuchung ~75€

    • Weiterbildung nach §5 BKrFQG ~???€

    • Passbilder, immer vier Stück weil man nur eins braucht :confused::mad::rolleyes: ~12€

    • Flamm neue Plastikkarte (warum nicht nur ein Sigel Sticker für Pfennige?) ~38€

    Wer soll das zahlen? Verdienen die jüngeren Kraftfahrer, die diese Regelung betrifft dann auch künftig mehr? Immerhin müssen sie sich regelmäßig weiterbilden was zusätzliche Kosten verursacht! Besser qualifizierte müssen imho auch besser bezahlt werden, wird das dann auch so sein? Ich denke nicht!

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Wie gesagt,es gibt solche und solche.Ich sehe jeden Tag genug Hobbytrucker rumkutschen,sage aber deshalb noch lange nicht das alle Lkw Fahrer schlecht sind.Bei dir hingegen hat man den Eindruck das alle FL nichts taugen.Da du aber selbst Quereinsteiger in deinem Beruf bist,vom Studium dann auf den Lkw,fragt man sich schon wie das dann mit deiner fundierten Ausbildung so lief.Du sagst das du nicht stehenbleibst im Leben und so... Ehrlich gesagt,nach großen Vorwärtskommen sieht das nicht aus.Sorry,aber du wirst wenig Leute finden die diesen Schritt aus logischen Gründen nachvollziehen können.Aber egal,ist deine Sache und Hauptsache dir gefällt es.Ich z.B.habe Kfz-Mech.gelernt.Nach der Ausb.bin ich 2Jahre 7,5T in einem Getränkegroßhandel gefahren.So mit offener Pritsche und Faßbier übereinander liegend,natürlich alles ohne Sicherung,wie das halt so war.Mußte dann meine Pflicht fürs Vaterland antreten und kam in den Genuß die FE KL CE zu machen.Aufgrund meiner Vorerfahrung bot man mir die FL-Ausbildung an.Nach meiner 12 Jährigen Dienstzeit arbeitete ich zunächst als Fl überwiegend im Kl CE und A Bereich.Nach 5 Jahren wollte ich eine Auszeit und ein Jahr Lkw Fahren.

Daraus wurden 6 Jahre.Seit einigen Jahren widme ich mich nun wieder der Nachwuchsausbildung.Habe mich natürlich ständig weitergebildet,ist für FL sowieso Pflicht,außerdem Eco-Trainer Ausbildung,Ausbilder Ladungssicherung und demnächst folgt noch der Schein für die Kranausbildung.So,reicht das für dich um als Fahrlehrer anerkannt und als Qualifiziert eingestuft zu werden?

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

...außerdem Eco-Trainer Ausbildung,Ausbilder Ladungssicherung und demnächst folgt noch der Schein für die Kranausbildung.

Das wird dann später bei mir auch noch alles kommen, habe ja noch viele arbeitsjahre vor mir, deshalb mache ich das nach und nach, bin ja noch nicht mal 30 :D.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda

Wie gesagt,es gibt solche und solche.Ich sehe jeden Tag genug Hobbytrucker rumkutschen,sage aber deshalb noch lange nicht das alle Lkw Fahrer schlecht sind.Bei dir hingegen hat man den Eindruck das alle FL nichts taugen.Da du aber selbst Quereinsteiger in deinem Beruf bist,vom Studium dann auf den Lkw,fragt man sich schon wie das dann mit deiner fundierten Ausbildung so lief.Du sagst das du nicht stehenbleibst im Leben und so... Ehrlich gesagt,nach großen Vorwärtskommen sieht das nicht aus.Sorry,aber du wirst wenig Leute finden die diesen Schritt aus logischen Gründen nachvollziehen können.Aber egal,ist deine Sache und Hauptsache dir gefällt es.Ich z.B.habe Kfz-Mech.gelernt.Nach der Ausb.bin ich 2Jahre 7,5T in einem Getränkegroßhandel gefahren.So mit offener Pritsche und Faßbier übereinander liegend,natürlich alles ohne Sicherung,wie das halt so war.Mußte dann meine Pflicht fürs Vaterland antreten und kam in den Genuß die FE KL CE zu machen.Aufgrund meiner Vorerfahrung bot man mir die FL-Ausbildung an.Nach meiner 12 Jährigen Dienstzeit arbeitete ich zunächst als Fl überwiegend im Kl CE und A Bereich.Nach 5 Jahren wollte ich eine Auszeit und ein Jahr Lkw Fahren.

Daraus wurden 6 Jahre.Seit einigen Jahren widme ich mich nun wieder der Nachwuchsausbildung.Habe mich natürlich ständig weitergebildet,ist für FL sowieso Pflicht,außerdem Eco-Trainer Ausbildung,Ausbilder Ladungssicherung und demnächst folgt noch der Schein für die Kranausbildung.So,reicht das für dich um als Fahrlehrer anerkannt und als Qualifiziert eingestuft zu werden?

Wenn Du genau gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich nicht alle FL über einen Kamm schere, sondern durchaus differenziere. Das war auch der Grund, warum ich bei Maik380 gezielt nachgefragt habe.

Sofern Du mit Deinem Job in der Gesellschaft als wertig angesehen werden möchtest, sollte das Vorhandensein von Berufserfahrung von FL Klasse C/CE - D/DE auch ein Anliegen sein.

Mich irritierte, dass Du meine Nachfrage an Maik380 als Angriff Deiner selbst erkannt hast. Irgendwie ist doch das etwas verquer gelaufen.

Nur engstirnigen Leuten ist es nicht nachvollziehbar, warum ich mich als Kraftfahrer qualifiziert und Berufserfahrungen gesammelt habe. Ich habe ja schon erklärt, dass ich ein "alter Hase" in der Erwachsenenbildung bin und schon deshalb wären diese Erfahrungen förderlich. Konkret beabsichtige ich allerdings ein Transportunternehmen zu gründen. Es wäre dumm, dies einfach so zu tun. Auch wenn man betriebswirtschaftlich und/oder juristisch ein perfekter Handwerker ist, hilft das nicht über die praktischen Erfahrungen der Branche, in welcher Du tätig bist/sein willst, hinweg. Die Arbeit des Kraftfahrers ist für viele undurchsichtig und wenig begreifbar. Zwar habe ich durch meinen Vater schon vieles kennen gelernt, aber eigene Erfahrungen sind doch besser, als miterlebte.

Mit der Gründung des Transportunternehmens mache ich etwas, was mich vollständig erfüllt und begeistert. Das wertet mein Leben auf. Meine Vergangenheit wird mir dabei helfen, mich vom Gros der Transportunternehmen zu unterscheiden und den Kunden die wertigen Dienstleistungen anzubieten, wofür diese auch bereit sind entsprechend zu zahlen.

Na dann wünsche ich dir viel Glück und Erfolg.

Hallo,

 

weis jemand wo man die Weiterbildung machen kann ?

 

Das heist 1ne in Deutschland 2 in CZ und 2 in Polen ?

 

ist nur ein Beispiel oder kann ich alle in einnen anderen EU Land machen ?

 

Habe dazu leider nix finden können

am 15. Juni 2009 um 8:05

hallo,

so nun mal ich wieder: als gelernter bkf habe ich nun noch eine erweiterung meines führerscheins auf die klasse D vollzogen und kam in den genuss einen neuen führerschein zu erhalten sowohl bei den klassen C/CE/D/DE/D1/D1E steht nun auf meiner Karte im feld 12 =beschränkungen zusatzangaben:95 10.06.2006 und das bedeutet bis zur nächsten verlängerung in 5 jahren muss ich ärztliches gutachten und die weiterbildung der klasse c/ce und die weiterbildung der klasse d/de nachweisen also zwei weiterbildungen eine für den güterkraftverkehr und eine für den personenkraftverkehr jeweils 35 stunden in denen 2 stunden praktische fahren sind*

 

andy

Dem ist nicht ganz so. Bis zu 2014 gilt eine Übergangsregelung. Erst zum 10.09.2014 musst Du die Weiterbildung zum ersten Mal nachweisen. Alles davor ist freiwillig.

am 16. Juni 2009 um 19:31

Also wenn ich es richtig gelesen habe http://...lare.landkreis-muenchen.de/.../gen?MANDANTID=1&FORMID=2423 hätte ich für meine Weiterbildung für CE (ertielt am 23.12.2004, gültig bis 23.12.2009) bis zum 10.09.2014 Zeit. Richtig?! Was ist wenn der Chef nicht zahlt das Amt auch nicht ( hab zum Glück noch BfD-Anspruch aus der Bundeswehrzeit, die Zahlen) Wer kann die vielen Arbeitslosen verantworten??

Du hast bis zum 10.09.2014 Zeit, um die Weitebildung nachzuweisen. Das ist quasi das Einstiegsdatum in den Zyklus. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.

Bis dahin wird es Lösungen geben, dass der Kraftfahrer entlastet wird. Wenn ich einem Fahrer 1.200,- Euro brutto bezahle, kann ich nicht verlangen, dass dieser 500,- bis 1.500,- Euro alle fünf Jahre bezahlt. Das werden die Arbeitgeber merken und die Arbeitsagentur weiß das schon heute. Nicht umsonst werden bei den Bildungsmaßnahmen die BKrFQ gleich mitfinanziert.

Hallo,

 

weis jemand wo man die Weiterbildung machen kann ?

 

Das heist 1ne in Deutschland 2 in CZ und 2 in Polen ?

 

ist nur ein Beispiel oder kann ich alle in einnen anderen EU Land machen ?

 

Habe dazu leider nix finden können

Zitat:

Original geschrieben von Rotaxkart

Hallo,

weis jemand wo man die Weiterbildung machen kann ?

Das heist 1ne in Deutschland 2 in CZ und 2 in Polen ?

ist nur ein Beispiel oder kann ich alle in einnen anderen EU Land machen ?

Habe dazu leider nix finden können

Die IHK meint dazu, dass die Weiterbildung im Wohnsitzland, bzw. dem EU-Land, in welchem man beschäftigt ist, gemacht werden muss. Andere Ausbildungsorte werden ausgeschlossen.

Danke

Übrigens hilft die böse BAG bei der Finanzierung der Kurse! Antrag muss vom Arbeitgeber gestellt werden.

Bei www.bag-bund.de werden übrigens alle Fragen zu dieser Thematik ausfühlich erläutert und Einzelfragen per email zügig und freundlich beantwortet.

Ausbildungsstätten findet man bei IHK, TÜV, Dekra, SVG, Fahrschulen, uvam.

Zur Not kann auch das Arbeitsamt die Liste der Ausbildungsstellen herausgeben.

Nichtzuletzt hilft diese Fortbildungsmassnahme die Qualität des Fahrerpersonals zu verbessern. Gelegenheitsfahrer, reanimierte Rentner, etc. werden sich das nicht antun und so als mögliche Mitbewerber um Kutscherstellen wegfallen. Ich erhoffe mir dadurch auch eine bessere Anerkennung des Berufsstandes und eventuell etwas bessere Bezahlung.

Bisher war die reguläre Ausbildung zum Berufskraftfahrer wenig attraktiv, da der "Einstieg" ja auch so recht billig zu haben war. Damit ist jetzt eben Schluss. Es war ja auch ein absolutes Unding, dass jemand nach zwei Doppelstunden Fahrschule auf einem 7,51Tonner auf die Menschheit losgelasen werden durfte! Seht es mal so herum!

Da die IHK die Ausbildungsstätten zertifiziert, sollte sie auch eine Liste der Ausbildungsstätten haben.

Für eine gute Ausbidlung braucht's gute Ausbilder und entsprechendes Lehrmaterial. Bei der Schwemme an Ausbildern, Lehrmaterial und Ausbildungsstätten, kann ich nicht so viele gute erkennen.

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