10.09.2009 Regelung für CE

Ich habe schon die Suche bemüht aber leider nichts gefunden .

Um der 10.09. Führerschein-Regelung zu entgehen :

Gilt das Antragsdatum/Schulungsbeginn für den Führerschein und ich könnte z.B. auch nach dem 10.09 die Prüfung machen ?

oder

Muß ich die Führerscheinprüfung vor dem 10.09. machen ?

Bitte nur die Antworten dies wirklich wissen .

Danke .

Beste Antwort im Thema

Soll das heißen alle fünf Jahre:

  • Allgemeinärztliche Untersuchung ~35€

  • Augenärztliche Untersuchung ~75€

  • Weiterbildung nach §5 BKrFQG ~???€

  • Passbilder, immer vier Stück weil man nur eins braucht 😕😠🙄 ~12€

  • Flamm neue Plastikkarte (warum nicht nur ein Sigel Sticker für Pfennige?) ~38€

Wer soll das zahlen? Verdienen die jüngeren Kraftfahrer, die diese Regelung betrifft dann auch künftig mehr? Immerhin müssen sie sich regelmäßig weiterbilden was zusätzliche Kosten verursacht! Besser qualifizierte müssen imho auch besser bezahlt werden, wird das dann auch so sein? Ich denke nicht!

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Zitat:

Original geschrieben von opa111



Zitat:

Original geschrieben von Maik380



Das kann schon sein, bei soviel gequatsche über diese weiterbildungsache, grundquali oder beschleunigte grundquali verliert man schnell den überblick, sorry 🙁.

Gruss
Maik

Das ist einfach ein Frage des Geldes, was ein Fahrer alles mitbringen soll in die Ehe wie man so schön sagt,also ich werde meine Schein jetzt noch 1x verlängern vor dem 10.9 dann habe ich bis 2014 Ruhe und geniesse meine Rente,dann können die da oben einführen was sie wollen,dann lege ich die Füsse hoch und denk an euch . Dan habe ich mein 39 Jahre am Lenkrad gedreht und das muss reichen.

japp, wenn du noch einmal verlängerst vom 10.09 brauchst du die weiterbildung noch nicht, und wenn du eh ab 2014 in rente gehst passt es ja und brauchst keine weiterbildung zu machen.

@ schmonsen:

Zitat:

Das sind bei einem 32 jährigem Kollegen 18 Jahre lang ruhe,

nein, spätestens ab 2016 muss er die kennziffer 95 für die weiterbildung im führerschein eingetragen haben wenn er im gewerblichen güterverkehr fahren will.

die sache ist schon etwas kompliziert, man redet immer so leicht drüber, muss sich aber erst einmal genauer damit auseinander setzen und die beste lösung für sich herrausfinden ...

ich muss meine schulungen bis 2013 zusammen haben aber meine fahrerkarte geht bis 2014 die werde ich aber zusammen mit meinem führerschein neu beantragen.

Zitat:

Original geschrieben von schmonses


Oder sehe ich das falsch?

Ja.

Jeder muß in 5 jahren 35 stunden weiterbildung nachweisen, sind die 5 jahre rum muß er in den nächsten 5 jahren wieder 35 stunden nachweisen, JEDER der ab 2014 LKW gewerblich fahren will oder muß, muß das nachweisen, das hat nichts mit dem alter zu tuen.

Gruss
Maik

Ja, danke. Dann hab ich es jetzt. Anders wäre es auch nicht fair.

[japp, wenn du noch einmal verlängerst vom 10.09 brauchst du die weiterbildung noch nicht, und wenn du eh ab 2014 in rente gehst passt es ja und brauchst keine weiterbildung zu machen.

Nicht 2014 sondern 2011 ist Ende plus 2 Jahre auf nebenbei.

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Ja,das siehst du falsch.Nochmal und ganz Langsam:Jeder, der gewerblich einen LKW fährt muß ab 2014 die Weiterbildung nachweisen.Und zwar alle fünf Jahre. Alte Hasen haben also Ruhe bis 2014.Wie alt du zur Zeit bist spielt keine Rolle.Ab2014 ist die Weiterbildung EU-Weit PFLICHT.Das mit den 50 Jahren kommt ganz wo anders her.Wenn du einen Kartenführerschein beantragt hast bekommst du die Gültigkeit bis zum 50.Lebensjahr erteilt. Ersterwerber der Fe CE bekommen schon seit einigen Jahren die FE nur für 5Jahre erteilt und müssen zur Verlängerung dann die Ärztlichen Untersuchungen vorlegen.Alte Hasen müssen dies erst wenn sie 50 werden.Das alles hat also mit der Weiterbildung nichts zu tun.
SO,hoffe jetzt ist alles klar

Zitat:

Original geschrieben von opa111


Nicht 2014 sondern 2011 ist Ende plus 3 Jahre auf nebenbei.

oder so 😁... aber es funktioniert ohne weiterbildung bei ihnen.

.....
hier mal ein muster wie der führerschein dann aussehen wird: da steht richtig was drin 😁

http://www.info-eu-berufskraftfahrer.de/images/fuehrerschein_rs_2.jpg

herr fahrlehrer,

die weiterbildung kann man bis 2016schieben das man es mit der führerscheinverlängerrung synchronisieren kann also man hat bis 2016 zeit

Zitat:

Original geschrieben von gwiazda


Ja,das siehst du falsch.Nochmal und ganz Langsam:Jeder, der gewerblich einen LKW fährt muß ab 2014 die Weiterbildung nachweisen.Und zwar alle fünf Jahre. Alte Hasen haben also Ruhe bis 2014.Wie alt du zur Zeit bist spielt keine Rolle.Ab2014 ist die Weiterbildung EU-Weit PFLICHT.Das mit den 50 Jahren kommt ganz wo anders her.Wenn du einen Kartenführerschein beantragt hast bekommst du die Gültigkeit bis zum 50.Lebensjahr erteilt. Ersterwerber der Fe CE bekommen schon seit einigen Jahren die FE nur für 5Jahre erteilt und müssen zur Verlängerung dann die Ärztlichen Untersuchungen vorlegen.Alte Hasen müssen dies erst wenn sie 50 werden.Das alles hat also mit der Weiterbildung nichts zu tun.
SO,hoffe jetzt ist alles klar

Hallo,

Auch wenn die Alten Hasen ihren führerschein z.b erst ab 2020verlängern lassen müssten weil sie erst da 50werden müssen sie ab 2016 ihn schon verlängern lassen damit sie die kennziffer 95 eingetragen bekommen in den führerschein

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


herr fahrlehrer,

die weiterbildung kann man bis 2016schieben das man es mit der führerscheinverlängerrung synchronisieren kann also man hat bis 2016 zeit

Das mir schon klar, wenn aber alle schon bis 2014 versuchen das in die reihe zu bekommen bleibt mehr luft nach oben, denn ich denke mal 2014 - 2016 wird es richtig krass werden was die weiterbildungen betrifft, da es spätestens dann jeder begriffen hat und noch schnell so ne weiterbildung braucht 😉.

Gruss
Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380



Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


herr fahrlehrer,

die weiterbildung kann man bis 2016schieben das man es mit der führerscheinverlängerrung synchronisieren kann also man hat bis 2016 zeit

Das mir schon klar, wenn aber alle schon bis 2014 versuchen das in die reihe zu bekommen bleibt mehr luft nach oben, denn ich denke mal 2014 - 2016 wird es richtig krass werden was die weiterbildungen betrifft, da es spätestens dann jeder begriffen hat und noch schnell so ne weiterbildung braucht 😉.

Gruss
Maik

Ist doch okay so,Maik,laß sie warten bis zum geht nicht mehr und dann werden es für uns Fahrlehrer zwei fette Jahre,steigende Nachfrage erhöht den Preis!Du weist ja:Wer zu spät kommt den bestraft das Leben.

Gruß eines Kollegen

Wie handhabt die Fahrschule das Fahrsicherheitstraining???? Wie handhabt die Fahrschule das Ökotraining, ich will jetzt nicht sagen das ihr euch nicht mit dem verkehrsalltag auskennt das nicht aber mit dem stress, dem zusammenhang von einem Fernfahrer....

Ich sag ehrlich ich würde das Seminar von Mercedes-Benz bevorzugen, bei denen unterrichten echte Trainer die aus der Praxis kommen bzw aus dem Speditionsalltag und ihn kennen.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur


Wie handhabt die Fahrschule das Fahrsicherheitstraining???? Wie handhabt die Fahrschule das Ökotraining, ich will jetzt nicht sagen das ihr euch nicht mit dem verkehrsalltag auskennt das nicht aber mit dem stress, dem zusammenhang von einem Fernfahrer....

Ich sag ehrlich ich würde das Seminar von Mercedes-Benz bevorzugen, bei denen unterrichten echte Trainer die aus der Praxis kommen bzw aus dem Speditionsalltag und ihn kennen.

Gruß

Nur zu deiner Info:Ich bin CE-Fahrlehrer seit 1987. Bin 1995 ausgestiegen um mal für ein Jahr selbst zu fahren.Daraus wurden dann 6 Jahre.Seitdem wieder Fahrlehrer CE.Denke ivh weiß wovon ich rede und was ich ausbilde.BIn übrigens auch Eco-Trainer und Ausbilder für Ladungssicherung.Habe ich übrigens aus eigener Tasche bezahlt,wer sich nicht weiterbildet,verliert über kurz oder lang den Anschluss.

Mfg

Bei Mercedes in wörth????

Ne,Bei MAN in München und beim DVPI in Frankfurt

Was Fahrlehrer so alles verzapfen?!?!? Ich beziehe mich auf den Beitrag von Mai380 http://www.motor-talk.de/.../...009-regelung-fuer-ce-t2300992.html?...

Die Grundqualifikation muss jeder machen, der die Fahrerlaubnis schon hat. Die beschleunigte können NUR die machen, welche die Fahrerlaubnis noch NICHT haben. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: http://www.gesetze-im-internet.de -> BKrFQG, BKrFQV

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Was Fahrlehrer so alles verzapfen?!?!? Ich beziehe mich auf den Beitrag von Mai380 http://www.motor-talk.de/.../...009-regelung-fuer-ce-t2300992.html?...

Die Grundqualifikation muss jeder machen, der die Fahrerlaubnis schon hat. Die beschleunigte können NUR die machen, welche die Fahrerlaubnis noch NICHT haben. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: http://www.gesetze-im-internet.de -> BKrFQG, BKrFQV

Blödsinn,wer CE hat und weiterhin Gewerblich LKW fährt braucht nur die Weiterbildung(Besitzstandswahrung)

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