10.09.2009 Regelung für CE
Ich habe schon die Suche bemüht aber leider nichts gefunden .
Um der 10.09. Führerschein-Regelung zu entgehen :
Gilt das Antragsdatum/Schulungsbeginn für den Führerschein und ich könnte z.B. auch nach dem 10.09 die Prüfung machen ?
oder
Muß ich die Führerscheinprüfung vor dem 10.09. machen ?
Bitte nur die Antworten dies wirklich wissen .
Danke .
Beste Antwort im Thema
Soll das heißen alle fünf Jahre:
-
Allgemeinärztliche Untersuchung ~35€
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Augenärztliche Untersuchung ~75€
-
Weiterbildung nach §5 BKrFQG ~???€
-
Passbilder, immer vier Stück weil man nur eins braucht 😕😠🙄 ~12€
- Flamm neue Plastikkarte (warum nicht nur ein Sigel Sticker für Pfennige?) ~38€
Wer soll das zahlen? Verdienen die jüngeren Kraftfahrer, die diese Regelung betrifft dann auch künftig mehr? Immerhin müssen sie sich regelmäßig weiterbilden was zusätzliche Kosten verursacht! Besser qualifizierte müssen imho auch besser bezahlt werden, wird das dann auch so sein? Ich denke nicht!
118 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ScaniaChris
Jedem Arbeitnehmer in Deutschland stehen unabhängig vom Jahresurlaub fünf Tage Bildungsurlaub zur Verfügung.
nun, die meisten firmen werden diese "tagesseminare" wohl auf einen samstag legen, um die betrieblichen abläufe nicht allzugroß zu stören.....das wars dann auch mit dem bildungsurlaub.....
Die Weiterbildung findet in der Regel im Rahmen der normalen Tätigkeit des Fahrers statt.Du hast dann halt eine Woche einen "Beischläfer" auf dem Bock der dich in den vorgeschriebenen Themenbereichen unterweist,prüft und weiterbildet.Brauchst also keinen Urlaub opfern.
@schmonses
Du hast das (noch) nicht kapiert oder verwechselst einiges.
Wer ab dem 10.09.2009 seinen C bzw. CE führerschein mit 18 jahren macht braucht die grundqualifikation und kann dann ca. ein halbes jahr später wenn er die 6 stündige theoretische und 1 1/2 stündige praktische prüfung bestanden hat güter gewerblich tranportieren.
Wer ab dem 10.09.2009 seinen C bzw. CE führerschein mit oder ab 21 jahren macht braucht nur die beschleunigte grundqualifikation und im anschluß eine theoretische prüfung, dann darf auch er gewerblich güter transprtieren.
Alle anderen die ihren LKW schein jetzt schon haben müssen bis spätestens 2014 die weiterbildung in den 5 modulen nachweisen und geben dann wenn sie ihren LKW führerschein "mal wieder" erneuern diese 5 nachweise der weiterbildung bei der behörde mit ab und bekommen einen eintrag in den führerschein darüber (schlüsselzahl 95).
Es kommt also drauf wann man seinen LKW schein wieder erneuern muß, muß ich meinetwegen 2012 meinen LKW schein wieder erneuern währe es ratsam da schon die 5 module nachzuweisen (jedes jahr ein modul á 7stunden), da man es dann nicht mehr schafft beim nächsten umtausch der dann 2017 sein wird die 5 module nachzuweisen.
Theoretisch ist es aber möglich, denn man kann ja die 35 stunden auch in 5 aufeinanderfolgenden tagen machen, praktisch wird es aber so aussehen das ALLE dann kommen werden und es kaum noch oder keine freie lehrgänge mehr geben wird.
Wer also clever ist hat mit seiner weiterbildung schon angefangen oder fängt jetzt möglichst bald an, die dummen kommen dann erst 5 vor 12 und haben pech wenn sie nichts mehr rechtzeitig bekommen.
Was das bezahlen angeht, bleib mal locker, nicht nur du als LKW mußt mal was für ne weiterbildung bezahlen, auch taxifahrer und fahrlehrer z.B. zahlen ihre weiterbildungen alle selber und das ist auch nicht gerade wenig.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Die Weiterbildung findet in der Regel im Rahmen der normalen Tätigkeit des Fahrers statt.
ahso...das wäre mir neu...wieviel soll denn sone weiterbildung dann kosten, wenn EIN "lehrer" ne ganze woche für EINEN fahrer opfert? ferner, wieviele lehrer werden denn dann benötigt um die zig-hunderttausend fahrer weiterzubilden?
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Zitat:
Wer ab dem 10.09.2009 seinen C bzw. CE führerschein mit 18 jahren macht braucht die grundqualifikation und kann dann ca. ein halbes jahr später wenn er die 6 stündige theoretische und 1 1/2 stündige praktische prüfung bestanden hat güter gewerblich tranportieren.
Wer ab dem 10.09.2009 seinen C bzw. CE führerschein mit oder ab 21 jahren macht braucht nur die beschleunigte grundqualifikation und im anschluß eine theoretische prüfung, dann darf auch er gewerblich güter transprtieren.
hallo,
das ist egal wie alt man ist,
man kann wählen zwischen den 2 ausbilungs varianten einmal die beschleunigte und einmal die lange grundquali ....
jeder kann entweder die beschleunigte oder die normale grundquali machen ...
und was noch dazu kommt wer den beruf berufskraftfahrer einmal erlernt hat hat die grundquali auf lebenszeit!!!, wenn man aber nur sein führerschein vor dem 10.09 gemacht hat wird nur gedultet und wer sein führerschein mal verliert und neu machen muss muss dann auch die grundquali machen.
gruß
Dann darf die Frage gestellt werden,was bezahlen denn Maurer,Maler, Elektriker,u.s.w alle 5 Jahre für die weiterbildung per Gesetz??
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Die Weiterbildung findet in der Regel im Rahmen der normalen Tätigkeit des Fahrers statt.Du hast dann halt eine Woche einen "Beischläfer" auf dem Bock der dich in den vorgeschriebenen Themenbereichen unterweist,prüft und weiterbildet.Brauchst also keinen Urlaub opfern.
so einen geistigen dünn.... habe ich schon lange nicht mehr gehört.
die lehrgänge werden entweder samstags von TRAINERN durchgeführt die dann eine ganze horde (10-20-30) lkw fahrer trainieren und in die jeweilige situation einführen.
oder dann über eine ganze woche jeden tag ein block machen und man dann am ende der woche für 10-20-30 fahrer die weiterbildungen beendet hat für 5 jahre.
und keine einzelschulung
Zitat:
Original geschrieben von Kipptransporteur
und wer sein führerschein mal verliert und neu machen muss muss dann auch die grundquali machen.
wie sieht es eigentlich aus, wenn ich den schein vor dem 10.9 mache, bis 2014 die 5seminare besuche, dann mal 5jahre "aussetze" die ziffern dann im führerschein auch ausgetargen werden...muss ich dann nur die 35h weiterbildung machen um wieder zu fahren oder den kompletten lehrgang?
Tüv,Dekra,Fahrlehrer,usw.Was denkst du wohl was da zur Zeit los ist.Wird ne riesen Herausforderung.
Wir arbeiten dran.Bei uns sind zur Zeit zwei Fahrlehrer in einer Spedition und führen diese Maßnahme durch.Klappt prima und die Fahrer ziehen super mit.
Zitat:
Original geschrieben von opa111
Dann darf die Frage gestellt werden,was bezahlen denn Maurer,Maler, Elektriker,u.s.w alle 5 Jahre für die weiterbildung per Gesetz??
Wenn das LKW fahren für die nicht die haptbeschäftigung ist brauchen die nicht zur weiterbildung.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Wenn das LKW fahren für die nicht die haptbeschäftigung ist brauchen die nicht zur weiterbildung.Zitat:
Original geschrieben von opa111
Dann darf die Frage gestellt werden,was bezahlen denn Maurer,Maler, Elektriker,u.s.w alle 5 Jahre für die weiterbildung per Gesetz??Gruss
Maik
Du hast die Frage garnicht verstanden!
Zitat:
Original geschrieben von opa111
Du hast die Frage garnicht verstanden!
Das kann schon sein, bei soviel gequatsche über diese weiterbildungsache, grundquali oder beschleunigte grundquali verliert man schnell den überblick, sorry 🙁.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von opa111
Du hast die Frage garnicht verstanden!Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Wenn das LKW fahren für die nicht die haptbeschäftigung ist brauchen die nicht zur weiterbildung.Gruss
Maik
Und opa hat den Sinn der Weiterbildung nicht verstanden!!Wenn interessiert es ob der Maler mit dem Pinsel ausrutscht oder der Bäcker nicht den Geschmack seiner Kundschaft trifft?Stirbt davon einer?
Mach dich mal schlau welche Kosten (Gesamtwirtschaftlich gesehen) durch Lkw-Unfälle jedes Jahr entstehen.Das ist doch Logisch das der Staat da den Hebel ansetzt und versucht durch bessere AUS-UND WEITERBILDUNG die Sicherheit auf unseren Strassen zu erhöhen.Was spricht denn objektiv dagegen?
Oder hast du Angst etwas neues zu erlernen?
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Das kann schon sein, bei soviel gequatsche über diese weiterbildungsache, grundquali oder beschleunigte grundquali verliert man schnell den überblick, sorry 🙁.Zitat:
Original geschrieben von opa111
Du hast die Frage garnicht verstanden!Gruss
Maik
Das ist einfach ein Frage des Geldes, was ein Fahrer alles mitbringen soll in die Ehe wie man so schön sagt,also ich werde meine Schein jetzt noch 1x verlängern vor dem 10.9 dann habe ich bis 2014 Ruhe und geniesse meine Rente,dann können die da oben einführen was sie wollen,dann lege ich die Füsse hoch und denk an euch . Dan habe ich mein 39 Jahre am Lenkrad gedreht und das muss reichen.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
@schmonses
Du hast das (noch) nicht kapiert oder verwechselst einiges.
Habe auch gestern erst von diesem Mist erfahren.
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Es kommt also drauf wann man seinen LKW schein wieder erneuern muß, muß ich meinetwegen 2012 meinen LKW schein wieder erneuern währe es ratsam da schon die 5 module nachzuweisen (jedes jahr ein modul á 7stunden), da man es dann nicht mehr schafft beim nächsten umtausch der dann 2017 sein wird die 5 module nachzuweisen.
Also ist es doch so. Die Alten machen diesen Mist einmal und dann wenn sie irgendwann 50 Jahre alt sind und deshalb altersbedingt ihre Klasse 2 erneuern müssen, geben sie die Nachweise ab und bekommen einen neuen. Das sind bei einem 32 jährigem Kollegen 18 Jahre lang ruhe, denn er macht diesen Mist nur einmal. In den selben 18 Jahren muss ich aber alle fünf Jahre diesen Murks hinter mich bringen, denn meine Gültigkeit muss alle fünf Jahre verlängert werden.
Oder sehe ich das falsch?