10.000 km und dann das...

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo zusammen,

der Ford wollte links abbiegen und ich rechts dran vorbei. Als wir auf gleicher Höhe waren hat der Ford es sich anders überlegt und ist gerade aus weiter gefahren. Und dann schön ein paar Meter Seite an Seite. Jetzt sagt er aus, ich wäre zu dich an ihm vorbei gefahren. Also ab zum Anwalt! Könnte spucken...!

75 Antworten

die polizeit klärt sehr wohl die schuldfrage. Die Versicherungen arbeiten nur anhand der Bescheide die sie von der Polizei erhalten. Oder meint ihr, die Versicherung kennt zb. die Verkehrszeichen an einer Kreuzung wenn dort ein Unfall passierte ? Die Polizei sieht das sehr wohl und schreibt es auf.

Die Polizei ist nicht berechtigt die Schuldfrage zu klären!!!!!
Wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt stellt Sie nur fest, wer, wo, wie gefahren ist. Das heißt nicht dass die Schuldfrage geklärt wird.
Dies machen alleine die Versicherungen untereinander. Sollte es da nicht klappen, wird die Sache an das Gericht weitergegeben.
Die Versicherungen haben möglichkeiten genug die genaue Regelung einer Kreuzung in erfahrung zu bringen, ohne großen Aufwand.

Viele Grüße von der AXA

@sefo2:

wie ich schon schrieb: die Polizei versucht die Tatsachen objektiv zu beurteilen und gibt dann nach ihrem Ermessen ein Verwarngeld. Dies muss wie oben ausgeführt aber nicht das letzte Wort sein, da Polizisten auch nur Menschen sind und Fehler machen können. Fehlerhafte Ermessensausübung führt zur Rechtswidrigkeit (nicht Nichtigkeit) eines Verwaltunsaktes (hier: Verwarngeldbescheid) und gibt den Ansatzpunkt für ein Gerichtsverfahren. D.h. im Endeffekt, dass es theoretisch vor Gericht so ausgehen kann dass selbst derjenige der die 35 € zuerst zahlen musste nach gerichtlicher Begutachtung (das wird dann wieder mit extra Gutachtern gemacht, die Polizisten sind dann nur noch Zeugen) fein raus ist, da die Sachlage objektiv eine andere war als sie sich den Polizisten dargestellt hat. Sorry für den kleinen Jura-Ausflug, aber ich hoffe das ist jetzt klar geworden.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von gio123


Von rechts ÜBERHOLEN kann hier keine Rede sein, da das andere Fahrzeug bereits gestanden ist. In Ö zumindest wird dabei von VORBEIFAHREN gesprochen.

bei uns auch....

Zitat:

Original geschrieben von SnowMaKeR


Solange Platz ist und man sich wirklich nicht vorbeiquälen muss ist ein vorbeifahren OK. (Als vorbeifahren zählt es im übrigen bis zu einem Geschwindigkeitsunterschied von 10 km/h).

Gruß
SnowMaKeR

P.S.: Viel Glück

heißt das, dass wenn ich mit 50 an nem, am straßenrand stehenden, auto vorbeifahre,, das auto überhole???

und die lkws auf der autobahn überholen sich nicht sondern fahren aneinander vorbei???

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Erst bei einem Geschwindikeitsunterschied von min. 11 km/h spricht man von Überholen.
Theoretisch darf man (oder auch ein LKW) nur "überholen" wenn man min 11 km/h schneller ist als das zu überholende Fahrzeug.

Soviel ich weiß darf man bei einem abbiegendem Auto aber erst vorbeifahren wenn der Vorgang bereits begonnen hat. D.h. wenn das Fahrzeug effektiv abbiegt.

Was den 3. Absatz betrifft will ich mich aber nicht 100% festlegen. Kann mich auch irren.

Hallo!

soweit ich mitbekommen habe, tummeln sich hier im Forum ja auch ein paar Fahrlehrer. Mich würde deren Meinung zu der Sache auch mal interessieren.

Gruß

Hendrix1000

ja das wäre interessant.

Zitat:

heißt das, dass wenn ich mit 50 an nem, am straßenrand stehenden, auto vorbeifahre,, das auto überhole???
und die lkws auf der autobahn überholen sich nicht sondern fahren aneinander vorbei???

Über diese Konstelation hab ich noch gar nicht nachgedacht. Müsste aber da wirklich auch so sein.

Beim vorbeifahren geht es eigentlich um das rechts vorbeifahren.
Da rechts Überholen in D ja nicht erlaubt ist, gibt es die Regelung mit dem "rechts vorbeifahren". Das ganze ist eben bis zu einer Geschwindkeit von 80 km/h erlaubt bei einem maximalen Geschwindigkeitsunterschied von 10 km/h. Ist bei Staus eigentlich ziemlich wichtig. Den wenn die linke Spur steht, darf man auf der rechten eigentlich nur 10 km/h schnell fahren. Auch wenn schneller möglich währe.

Um auf das Thema nochmal zurück zu kommen.
Ich hab gestern zufällig mit meinem Versicherungsvertreter und einem Fahrlehrer gesprochen.
Beide waren folgender Meinung:
Schuld müsste beim Ford-Fahrer liegen.
Dieser müsste um sich wieder korrekt in den Straßenverkehr einzufügen zuerst rechts blinken, Schulderblick und dann losfahren.
Teilschuld ist trotzdem möglich.
Kommt auf den Richter bzw. Versicherung an.

Viele Grüße
SnowMaKeR

Zitat:

Original geschrieben von rudibr


Der Schaden beläuft sich auf ca. 3000,- €uro. Gestern (Mo 2.5.) wurde bei BMW mit der Reparatur angefangen. Daueert ca. 1 Woche.

Is ja heftig, was bitte kostet daran 3000€??? Was wird denn da alles gemacht? Ist das beim unteren Knick nur Dreck oder ist da auch was beschädigt?

Die Summe macht mich ganz unruhig. Soviel für einen "Streifschaden"😰

Ciao,
Gio

Zitat:

Original geschrieben von gio123


Is ja heftig, was bitte kostet daran 3000€??? Was wird denn da alles gemacht? Ist das beim unteren Knick nur Dreck oder ist da auch was beschädigt?

Die Summe macht mich ganz unruhig. Soviel für einen "Streifschaden"😰

Ciao,
Gio

Habe mich bei der Zahl 3000,- €uro auch erschrocken! Die ganze Seite wird neu lackiert. Neu bekomme ich die hintere linke Tür und einen Türgriff. Das unten dunkle an der Seite ist der Abrieb von dem Reifen. Und der Schweller unter den Türen kommt neu.

Und das können die nicht ausbeulen. Hab gestern nämlich einen Bericht von so Lackdoktoren gesehen. Die konnten sowas machen.

Ah ja einen neuen Spiegel wirst auch brauchen, zumindest die Halterung oder?

Ciao,
Gio

Zitat:

Original geschrieben von gio123


Und das können die nicht ausbeulen. Hab gestern nämlich einen Bericht von so Lackdoktoren gesehen. Die konnten sowas machen.

Ah ja einen neuen Spiegel wirst auch brauchen, zumindest die Halterung oder?

Ciao,
Gio

Den Bericht habe ich auch gesehen, war sehr gut der Vergleich!

Stimmt Spiegel auch neu... Bei so neuen Autos wird immer gleich getauscht und nicht repariert.

Zitat:

Original geschrieben von SnowMaKeR



Ist bei Staus eigentlich ziemlich wichtig. Den wenn die linke Spur steht, darf man auf der rechten eigentlich nur 10 km/h schnell fahren. Auch wenn schneller möglich währe.

 

upps....

dann bin ich ja schon 40 zu schnell gefahren......

dann können sie dir ja gleich mal die türgriffe mitlackieren 😉

Zitat:

Original geschrieben von NeoTheOne


dann können sie dir ja gleich mal die türgriffe mitlackieren 😉

habe ich auch sofort mitbeantragt, aber mein Freundlicher sagt, dass man die unlackierten Griffe nicht lackieren kann. Wenn man Silberne haben möchte dann kommen die gleich vom Werk in der Wagenfarbe. Soll an der Beschichtung der schwarzen liegen. Da wurde der Lack nicht richtig drauf halten. Aber mein Freundlicher wollte was für mich machen. Hoffentlich bei einer Rechnuung von ca. 300,- €uro. Am Freitag mittag kann ich den 1er wieder abholen.

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