1% Phaeton "loswerden"?

VW Phaeton 3D

Hallo zusammen,

durch berufliche Umstellungen und viel viel mehr km müssen wir leider irgendwie einen Phaeton loswerden. Die Leasing verweist mich an den Händler und der Händler hat sich bisher leider nicht gemeldet.

Der Dicke ist BJ 4/2009 und hat mittlerweile knapp 50.000km auf der Uhr. Leasingrate liegt bei Vollausstattung bei 500netto/Monat. Restlaufzeit wären 24 Monate und Restkilometer wären knapp 46.000km.

Ich will ihn jedoch nicht hier unbedingt veräußern, mir geht es vielmehr darum, wie ich meinen Dicken loswerde, ohne die Differenz von derzeit knapp 15000 EUR auf den Tisch zu packen, denn dann kann ich ihn gleich "stehenlassen".

Nebenbei, auch wenn es Sünde wäre: Besteht die Möglichkeit das FZ abzumelden und dann bis zum Leasingende in die Garage zu stellen? Wäre wahrscheinlich aufgrund von Diebstahl etc. ne "Mistidee"...

Jemand noch Ideen? 😮)

Viele Grüße
nordics

18 Antworten

es gibt für Autos durchaus eine ruhendversicherung; damit wäre der Verlust noch versichert und das wäre deutlich billiger als die normale betriebsversicherung... frage mal deinen versicherungsmann...

Gruß
Ben

p.s. was heißt denn Vollausstattung genau?

Vollausstattung heißt in diesem Falle alles, was man so reinpacken konnte, bis auf die ganz exklusiven Geschichten. Im Detail: TV, Standheizung, 423Wege Sitze vorne (keine Ahnung wieviele genau ;-)), ACC, elektrische Gepäckraumklappe, Massagesitze...

Hallo,
sprich mal mit deiner Versicherung, es gibt die Möglichkeit auch ein abgemeldetes Fahrzeug gegen Diebstahl zu sichern, aber noch viel wichtiger eine Haftpflicht, nicht das dir durch einen Kurzschluss o.ä. deine Garage/Haus/Werkstatt abfackelt.😉

Eine Leasingübernahme wäre natürlich noch eine Möglichkeit, sofern die Bank bei dem 1% Phaeton mitspielt

Basti

Naja das habe ich auch überlegt, Problem ist nur, dass die VWBank dann eine Ratenerhöhung haben will, da ja "ein Halter mehr" eingetragen ist...naja ;-)

Und 650 EUR netto wird kaum einer dafür zahlen wollen...ach, alles doof 😉

danke trotzdem für die tipps bisher 🙂

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Zitat:

Original geschrieben von Nordics


Naja das habe ich auch überlegt, Problem ist nur, dass die VWBank dann eine Ratenerhöhung haben will, da ja "ein Halter mehr" eingetragen ist...naja ;-)

Und 650 EUR netto wird kaum einer dafür zahlen wollen...ach, alles doof 😉

danke trotzdem für die tipps bisher 🙂

glatt das solardach bei der aufzählung vergessen 😁

Hallo,

ein Weg wäre jemand zu finden, der das Fahrzeug übernimmt, Dir die Rate überweist, somit kein weiterer Halter im Brief auftaucht.

Hat ein Bekannter so gelöst, denn wenn Du den Dicken in die Garage stellst und abmeldest will ja VW trotzdem die Rate weiter haben.

Gruß WG5

Zitat:

Original geschrieben von Wildgans5


Hallo,

ein Weg wäre jemand zu finden, der das Fahrzeug übernimmt, Dir die Rate überweist, somit kein weiterer Halter im Brief auftaucht.

Hat ein Bekannter so gelöst, denn wenn Du den Dicken in die Garage stellst und abmeldest will ja VW trotzdem die Rate weiter haben.

Gruß WG5

das ist Abt mutig - Respekt; täte ich in keinem Fall - nachher zahlt der nicht mehr und kippt mir eine ungewartete, abgewirtschaftete Karre auf den Hof...

.. und der soll dann mit "deinem" Kennzeichen und auf "deiner" Versicherungspolice durch die Gegend knattern ? Und wer kommt für die Wartung und die Reparaturen auf ?

Denke, du solltest darüber noch mal nachDENKEN.

Grüße

dsu

Kenne so einen Fall. Da wurde der Phaeton vom neuen Fahrer versichert. War kein Problem.

Und man kann ja einen Vertrag machen, dass er für die Kosten aufkommt, wenn das Fahrzeug abgegeben wird und der Gutachter Schäden feststellt.

Nur will das offiziell die Leasing nicht. Da steht auch etwas im Vertrag dazu.

Momo

Das lässt sich vertraglich sowohl lösen, als auch entsprechend absichern. So der potentielle Vertragspartner nicht bereit oder in der Lage ist, eine entsprechende Sicherheit zu hinterlegen, fällt es nat. aus. Auch würde ich den Wagen - trotz aller erdenklichen rechtlichen Möglichkeiten - nicht an jemanden weiterreichen, den ich nicht kenne.

also welches vertragliche Konstrukt soll es denn geben, welches für den Eigentümer eine akzeptable Lösung darstellt, außer die Hinterlgung des Zeitwertes in Bar - dann kann aber der potentielle Mieter gleich dahin gehen wo er sein Traumauto bekommt; einen solchen Deal kannst Du nur mit einem guten Freund machen, von dem du zu wissen glaubst, das er nicht am Hungertuch nagt...

und dann hätte ich als Halter immer ein schlechtes Gefühl, denn ummelden würde nicht gehen und meine SFR Rabette bleiben auch in dem Auto gebunden, oder, oder?

Ben

650 € Nettoleasing dürfte doch bei einer Übernahme nicht unbedingt das Problem sein. Da kann man sich doch eventuell einigen, dass du z.B. für das erste Jahr die "Mehrkosten" übernimmst (Barauszahlung). Das wäre immer noch deutlich billiger als die nächsten 24 Monate die Leasingrate zu bezahlen.

Das ist halt der Nachteil bei Leasing....🙁 Vorzeitiges Ende meist nicht möglich, oder es kostet eben richtig was.

Ich hab mir vorgenommen, in Zukunft diese 3-Jahresverträge nicht mehr zu machen.

Eventuell gehe ich auf Langzeitmiete (12 - 18 Monate) bei einem Vermieter, oder ich mache nur noch maximal 2 -Jahresverträge bei der Leasing. Das ist zwar teurer, aber man ist eben auch nicht so lange gebunden.

Kaufen ist keine Option, da ich als Gewerblicher dann beim Verkauf die Garantieleistung zu erbringen hätte. Man muss erst immer einen "Blöden" finden, der einem das Fahrzeug abkauft, und außerdem wird die Liquidität des Unternehmens angegriffen.

Gruss
pesbod

Zitat:

Original geschrieben von sepp.leipzig


Das lässt sich vertraglich sowohl lösen, als auch entsprechend absichern. So der potentielle Vertragspartner nicht bereit oder in der Lage ist, eine entsprechende Sicherheit zu hinterlegen, fällt es nat. aus. Auch würde ich den Wagen - trotz aller erdenklichen rechtlichen Möglichkeiten - nicht an jemanden weiterreichen, den ich nicht kenne.

Vom Grundsatz stimme ich Dir zu. Allerdings kann es sein, dass man durch so eine Sache erst jemanden kennen lernt, den man vorher glaubte zu kennen. 😉

Nun das läßt sich Alles regeln.
1. Im Bereich Phaetonfahrer sind doch wohl zivilisierte Anwärter zu finden.
2. Wenn ich morgen einen bräuchte käme man schon ins Geschäft . Denn an einen Selbstständigen vermieten ist doch jurisisch kein Problem, dazu noch eine Kaufoption, nach dem Leasing. Auch mit übernahme der Versicherung möglich. Dann wird Vertraglich zwischen den Parteien erklärt das im Leistungsfall die sich errechnenden Kosten auszugleichen sind. Wäre ja auch wieder als Steuervortrag möglich. Außerdem müssen für die Versicherung Halter und Versicherungsnehmer/Nutzer nicht identisch sein.
Finanziell absichern kann man das mit einer Bankbürgschaft oder Pfändungsgleichen Abtretung von Guthaben wie bei einem Mietkautionssparbuch / Urkunde.

3. Noch einfacher, suche einen Käufer für das Fahrzeug den du VW auf den Stuhl setzt.
4. Kaufe oder lease von VW ein Anderes Fahrzeug und lege im Zusammenhang den Vertrag einfach Tot, platt oder wie auch immer.

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