1 Monat Fahrverbot und 500€ Bußgeld bei 7ng
Pünktlich vor dem Urlaub ist der Bußgeldbescheid rein geflattert, 500€ +1 Monat Fahrverbot.
Wurde damals "zufällig" angehalten und durfte Urinprobe + Blutprobe abgeben.
Hab das Bußgeld schon gezahlt.
Eigentlich fahr ich immer Verantwortungsbewusst und hatte mindestens 24 Stunden vorher nix konsumiert aber ich war geschockt, dass der Wert anscheinend bei 7ng lag. Ansonsten gab es keinerlei Auffälligkeiten und war sehr fit was auch der Arzt im Polizeirevier bemerkt hat.
Der bescheid wurde nach drei Monaten+zwei Wochen erstellt.
Meine Frage:
- soweit ich recherchiert habe verjähren solche Fälle erst nach sechs Monaten. In meinem Fall liegt also keine verjährung vor?
- kann ich diesen Vorfall bei der Polizei irgendwie löschen lassen?
- muss ich damit rechnen dass ich das nächste Mal "automatisch" urin- + Blutprobe abgeben muss (da ich ja jetzt"vorbelastet" bin)?
- lohnt es sich einen Anwalt zu engagieren um zu schauen was möglich ist?
108 Antworten
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 15. August 2024 um 12:48:58 Uhr:
Das beteiligte Kontrollpersonal muss sich auch entscheiden, ob sie sich die Arbeit überhaupt antun wollen. Gerade im vom TE geschilderten Szenario, dass er mit der Familie unterwegs sei.
Naja, also gerade dann, wenn eine Voreintragung besteht und derjenige den Drogentest verweigert, besteht doch erst recht ein Verdachtsmoment, der sehr schnell dazu führen kann sich auf einer Wache wiederzufinden. Als ob die einen dann noch fahren lassen...
Die Ablehnung einer menschenunwürdigen Urinprobe in der Öffentlichkeit - unter Beobachtung - darf nicht gegen den TE im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle verwendet werden. Das wissen die Beamten auch.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 15. August 2024 um 12:48:58 Uhr:
Gerade im vom TE geschilderten Szenario, dass er mit der Familie unterwegs sei.
In dem Fall natürlich erst recht.
Wer es samt Familie im Schlepptau drauf anlegt Spielchen zu spielen soll diese Spiele bekommen.
Wer halbwegs noch die meisten Latten am Zaun hat, fährt mit der Familie in einem Zustand in dem man sich vor einem Urintest nicht fürchten muss.
Wir drehen uns hier im Kreis, Möwenmann. Ja, das ist sicherlich richtig. Die direkte Konsequenz daraus wäre eben, dass man auf die Wache muss. Ggf. muss man dann Stunden auf einen verfügbaren Arzt warten. Es gibt angenehmere Dinge. Also besser einfach den Test vor Ort machen und gut ist es...
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Zitat:
@Ascender schrieb am 15. Aug. 2024 um 13:4:30 Uhr:
. Es gibt angenehmere Dinge. Also besser einfach den Test vor Ort machen und gut ist es...
Nein, du hast das scheinbar nicht verstanden.
Der Bluttest ist doch sowieso fällig nach dem positiven Urintest.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. August 2024 um 14:19:26 Uhr:
Zitat:
@Ascender schrieb am 15. Aug. 2024 um 13:4:30 Uhr:
. Es gibt angenehmere Dinge. Also besser einfach den Test vor Ort machen und gut ist es...
Nein, du hast das scheinbar nicht verstanden.
Der Bluttest ist doch sowieso fällig nach dem positiven Urintest.
Warum geht ihr von einem positiven Urintest aus?!
Ja aber nur wenn der Vortest positiv ist ...
Ich habe wegen Nachschicht auch am WE oft Nachts fahren müssen, ginstergelben Postgolf, dazu damals jung und männlich .. jede feste Kontrolle war ich dabei und spontanen Kontrollen wo mir die Zivilbeamten die Kelle gezeigt haben war ich enendfall dabei... ich habe bestimmt im Monat 2-3 Kontrollen gehabt .. ich habe brav die Drogentest mitgemacht, so ging es am schnellsten vorbei, ich hätte da auf keinen Fall angefangen das zu verweigern ...
Becher strulern, Abstreiftest über die Stirn, runterzählen mit geschlossenen Augen .. habe ich alles x-fach hinter mir...
Bis pusten wegen Alk musste ich selten, das merken die wohl schon mit ihrem Geruchssinn, ob da einer pusten muss oder man es ein lassen kann...
Zitat:
@Ascender schrieb am 15. Aug. 2024 um 15:30:42 Uhr:
Warum geht ihr von einem positiven Urintest aus?!
Lies dich doch in wissenschaftliche Tests und Studien ein, bevor du hier irgendwas schreibst.
In Kurzfassung:
THC ist im Urin in der Regel noch länger als im Blut nachweisbar.
Mit anderen Worten, wenn der Schweiß oder Urintest verweigert wird, und sonst keine Auffälligkeiten bestehen, ist die Chance auf jeden Fall größer, kein Bluttest machen zu müssen.
Bei einem positiven Urintest musst du immer mit zum Arzt.
Aussagekräftiger soll in Zukunft als Schnelltest der Speicheltest sein.
Dort ist der Zusammenhang mit der Konsumzeit viel aussagekräftiger.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 15. August 2024 um 15:44:02 Uhr:
In Kurzfassung:
THC ist im Urin in der Regel noch länger als im Blut nachweisbar
Mit minimalem Konsum zuvor, ist deswegen der freiwillige Urintest der sicherste Weg zu einer Blutentnahme zu kommen.
Aber wie passt das jetzt nach drei Seiten wieder in den Kontext? Er will ja nicht mehr konsumieren und dann autofahren, so wie ich ihn verstanden habe.
Ihm geht es doch nur darum, dass er nicht wegen dem "Ausrutscher" (ich gehe nicht davon aus, dass er berauscht war) unter Generalverdacht gestellt werden will.
Wenn er also künftig auf den Konsum verzichtet, und ihn die Polizei anhält, wird sie ja wohl nach dem Lesen des entsprechenden Eintrags einen Drogentest ansetzen. Und dann ist es doch klüger den an Ort und Stelle zu machen, als wenn man zur Wache fährt? Irgendwie reden wir hier komplett aneinander vorbei.
Zitat:
@Ascender schrieb am 15. August 2024 um 16:18:34 Uhr:
Wenn er also künftig auf den Konsum verzichtet, und ihn die Polizei anhält, wird sie ja wohl nach dem Lesen des entsprechenden Eintrags einen Drogentest ansetzen. Und dann ist es doch klüger den an Ort und Stelle zu machen, als wenn man zur Wache fährt? Irgendwie reden wir hier komplett aneinander vorbei.
Warum sollten die Beamten bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle irgendwelche Einträge lesen?
Das würden sie erst bei Auffälligkeiten tun.
Wenn du eine Cola zischst und Deine Kumpels kiffen, ist Dein Wischtest schonmal positiv. Deswegen sind die qualitativen Tests im Einzelfall schonmal problematisch.
Für die Beamten gibt es nichts peinlicheres, wie eine negative Blutkontrolle. Das wissen die auch und machen sowas täglich. Sowas kostet Geld und der Revierleiter muss ein Auge auf das Budget haben.
Für die "Experten" hier, was zum Lesen, da wird es am WE nicht langweilig.
Fakt ist doch, dass der gerade erhöhte Grenzwert von 3,5 nG bei seinem Vergehen (vor 3 Monaten + 2 Wochen) noch gar nicht gegolten hat. Damals waren es 1 nG. Er hat diesen Wert also nicht nur um das Doppelte, sondern 7-fache gerissen.
Normalerweise wird auch keiner "zufällig" angehalten, es werden schon irgendwelche Auffälligkeiten am Fahrzeug oder Fahrweise vorgelegen haben.
Wer dann noch von "Verantwortungsbewusstsein" spricht und nach Wegen fragt, wie so ein Vergehen nicht in den Akten landet, hat wohl ein Konsumproblem. Denn ohne erneuten Konsum, gibt es keinen Anlass für "nächste Male" und "automatische" Probenabgabe.
Der fällt auch nicht wieder auf.
Auch das Palaver mit "Aber es ist doch vorstellbar dass es unangenehm ist, automatisch zum pinkeln aufgefordert zu werden wenn man z.b. mit Familie unterwegs ist und zufällig angehalten wird."
Sind typische Rechtfertigungen/Ausflüchte, so etwas habe ich in der Suchtkrankenhilfe zur Genüge gehört.
Sicher ist es unangenehm, aber ganz einfach zu umgehen. Nicht konsumieren.
Zitat:
@Ascender schrieb am 15. August 2024 um 16:18:34 Uhr:
Er will ja nicht mehr konsumieren und dann autofahren, so wie ich ihn verstanden habe.
Ihm geht es doch nur darum, dass er nicht wegen dem "Ausrutscher" (ich gehe nicht davon aus, dass er berauscht war) unter Generalverdacht gestellt werden will.
Konsumieren und dann fahren würde ich niemals machen, schon allein aus dem Grund, dass ich auch nicht will dass jemand der berauscht ist mich oder meine liebsten anfährt (kategorischer Imperativ). Ich hatte einfach pech, wie gesagt ich war zu dem Zeitpunkt keinesfalls berauscht, aber leider war der Blutwert zu hoch und da muss ich jetzt durch.
Gegen einem Schnelltest wie Schweiß oder speichel hätte nix gegen, aber aussteigen, um die Ecke laufen und in irgendeinem Plastikbecher pinkeln zu müssen während die Polizei dich dabei beobachtet, ist halt etwas unangenehm und sieht für außenstehende komisch aus.
Und es bleibt halt der Vermerk bei der Polizei, und das fühlt sich nicht schön an.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 15. August 2024 um 17:00:17 Uhr:
Fakt ist doch, dass der gerade erhöhte Grenzwert von 3,5 nG bei seinem Vergehen (vor 3 Monaten + 2 Wochen) noch gar nicht gegolten hat. Damals waren es 1 nG. Er hat diesen Wert also nicht nur um das Doppelte, sondern 7-fache gerissen.
Das TE-Bashing ist hier insofern nicht o.k., als dass die 1 ng die technische Nachweisgrenze widerspiegeln, was bereits seit Jahren kritisiert wird.
Die 3,5 ng sollen zunächst einmal eine angebliche Vergleichbarkeit zu den etablierten Alkohol-Grenzwerten herstellen. Mithin möchte sich der Gesetz-/Verordnungsgeber nun an der evtl. obektivierbaren Beeinträchtigung der Rauschmittelwirkung orientieren. Ob das funktioniert, muss sich noch zeigen.
Ohne nähere Kenntnis des Konsumverhaltens des TE sollte niemand versuchen, den mitgeteilten Wert moralisch einzuordnen.