1 Monat Fahrverbot und 500€ Bußgeld bei 7ng
Pünktlich vor dem Urlaub ist der Bußgeldbescheid rein geflattert, 500€ +1 Monat Fahrverbot.
Wurde damals "zufällig" angehalten und durfte Urinprobe + Blutprobe abgeben.
Hab das Bußgeld schon gezahlt.
Eigentlich fahr ich immer Verantwortungsbewusst und hatte mindestens 24 Stunden vorher nix konsumiert aber ich war geschockt, dass der Wert anscheinend bei 7ng lag. Ansonsten gab es keinerlei Auffälligkeiten und war sehr fit was auch der Arzt im Polizeirevier bemerkt hat.
Der bescheid wurde nach drei Monaten+zwei Wochen erstellt.
Meine Frage:
- soweit ich recherchiert habe verjähren solche Fälle erst nach sechs Monaten. In meinem Fall liegt also keine verjährung vor?
- kann ich diesen Vorfall bei der Polizei irgendwie löschen lassen?
- muss ich damit rechnen dass ich das nächste Mal "automatisch" urin- + Blutprobe abgeben muss (da ich ja jetzt"vorbelastet" bin)?
- lohnt es sich einen Anwalt zu engagieren um zu schauen was möglich ist?
108 Antworten
- soweit ich recherchiert habe verjähren solche Fälle erst nach sechs Monaten. In meinem Fall liegt also keine verjährung vor?
Ist das ne Frage oder Feststellung ?
- kann ich diesen Vorfall bei der Polizei irgendwie löschen lassen?
Warum ?
- muss ich damit rechnen dass ich das nächste Mal "automatisch" urin- + Blutprobe abgeben muss (da ich ja jetzt"vorbelastet" bin)?
Warum ? - wenn "Eigentlich fahr ich immer Verantwortungsbewusst . . . "
- lohnt es sich einen Anwalt zu engagieren um zu schauen was möglich ist?
So wie ich das sehe liegen hier Fakten vor.
Rechtsberatung steht Dir frei - hier bei MT gibts das nicht.
Mein Rat: Zahlen und künftig "sauber" bleiben.
Einzig das Fahrverbot kann m.W. zeitlich verschoben werden, so das Du doch noch in den Urlaub könntest.
Dazu solltest Du dich mit der FS-Stelle in verbindung setzen.
Was nutzt noch ein Anwalt, wenn das Bußgeld schon bezahlt wurde?
Oder haben wir hier wieder eine Sommerlochgeschichte?
Nun, von verantwortungsbewusst kann ja keine Rede sein, sonst hättest du nicht 24h später noch 7ng im Blut gehabt.
Warum soll der Vorfall gelöscht werden? Hast du vor, schon wieder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen? Denn sonst ist es ja egal, oder?
Wenn ja, solltest du dein Konsumverhalten mal überdenken und evtl. mal Suchtberatung oder Selbsthilfegruppe aufsuchen. Nur ein gut gemeinter Rat von einem zert. Suchtkrankenhelfer.
Zufällig angehalten und dann Urin und Blutprobe? 😕
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Zitat:
@JoergFB schrieb am 14. August 2024 um 17:17:51 Uhr:
Nun, von verantwortungsbewusst kann ja keine Rede sein, sonst hättest du nicht 24h später noch 7ng im Blut gehabt.Warum soll der Vorfall gelöscht werden? Hast du vor, schon wieder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen? Denn sonst ist es ja egal, oder?
Wenn ja, solltest du dein Konsumverhalten mal überdenken und evtl. mal Suchtberatung oder Selbsthilfegruppe aufsuchen. Nur ein gut gemeinter Rat von einem zert. Suchtkrankenhelfer.
Bin kein sogenannter Dauerkonsument, aber es ist für einen Durchschnittsbürger nicht so einfach möglich zu wissen wie viel man Grad im Blut hat wenn man morgens aufsteht und wieder los muss...
Danke jedenfalls für den Ratschlag, habe ganz sicher nicht die Absicht unter Einfluss zu fahren.
Geht es um THC? Da gab es kürzlich eine gute Doku ... die Grenzwerte was nun verantwortungsvoll und verantwortungslos ist ... das steckt alles noch in den Kinderschuhen, man kann es anders nicht beschreiben ...
DEr aktuelle "Richtwert" ist auch alles andere als wissenschaftlich bewiesen, das ist mehr oder weniger einfach ein Grenzwert den man nahezu ausgewürfelt hat, damit man überhaupt was hat ...
Das wird sehr sicher sich alles noch man ändern ...
gut, bringt dem Te nichts ...
Naja 7ng nach > 24 Stunden sind für Gelegenheitskonsumenten nicht zu erreichen.
Zitat:
@Benni12345 schrieb am 14. Aug. 2024 um 17:55:41 Uhr:
Bin kein sogenannter Dauerkonsument, aber es ist für einen Durchschnittsbürger nicht so einfach möglich zu wissen wie viel man Grad im Blut hat wenn man morgens aufsteht und wieder los muss...
Ich glaube, du bist nicht ganz ehrlich.
Du schreibst, als würdest du abends konsumiert haben, und morgens dann ...
Zitat:
@tartra schrieb am 14. Aug. 2024 um 18:35:25 Uhr:
DEr aktuelle "Richtwert" ist auch alles andere als wissenschaftlich bewiesen, das ist mehr oder weniger einfach ein Grenzwert den man nahezu ausgewürfelt hat, damit man überhaupt was hat ...
Das ist so nicht richtig.
Es gibt etliche Studien und wissenschaftliche Untersuchungen, die gezeigt haben, das unter 4 ng keine Wirkungen mehr feststellbar sind.
Habe jetzt auch keine Lust, alles hier zu verlinken.
Kann man alles selber herausfinden.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 14. August 2024 um 17:17:51 Uhr:
Nun, von verantwortungsbewusst kann ja keine Rede sein, sonst hättest du nicht 24h später noch 7ng im Blut gehabt.
Ich hab von dem Zeug überhaupt keine Ahnung, noch nie probiert.
Wieviel muss man eingeworfen haben, um nach 24h noch 7ng zu haben?
Geworfen wird das eher nicht. Jedenfalls nicht weit. 😛
Immerhin hat der TE jetzt für nur 500 EUR ärztlich attestierte Fitness bei 7ng Rest, was auch immer das bedeuted, und vier Wochen Zeit sich darüber zu freuen ohne davon durch das Benutzen von Kraftfahrzeugen abgelenkt zu werden.
Man kann deutlich weniger Gegenwert für 500 EUR bekommen.
Und hoffen, dass die Führerscheinstelle nichts davon erfährt.
Bekommt die nicht immer eine Info, wenn konsum festgestellt wurde?
Ich bin jedenfalls erstaunt, wie oft FahrAnfänger hochgezogen und positiv getestet werden.
zu 1) Keine Ahnung. Ich meine ja und bei der Menge wohl ziemlich sicher.
zu 2) Verständlich, wenn man berücksichtigt unter welchem Stress besonders Fahranfänger stehen. Da muss man ja irgendwie gegensteuern. 😛
Zitat:
@JoergFB schrieb am 14. August 2024 um 17:17:51 Uhr:
Nun, von verantwortungsbewusst kann ja keine Rede sein, sonst hättest du nicht 24h später noch 7ng im Blut gehabt.
THC baut sich beim Menschen unterschiedlich schnell ab (ähnlich wie Alkohol, aber hartnäckiger).
In der Blutbahn bishin zu den Haaren. Je mehr man konsumiert, desto langsamer baut es sich ab. Wenn man zusätzlich Alkohol trinkt, verlangsamt dies den Abbauprozess noch mehr!
Das hat nicht zwingend etwas mit einem Rauschzustand zu tun, und auch nicht zwingend mit Verantwortungslosigkeit beim Autofahren.
Objektiv kann man den Rauschzustand allerdings nicht messen/bewerten. Der Alkoholiker ist mit 1,5 Promille "klar", die schmächtige junge Frau, die noch nie was getrunken hat ist nach einem Bier schon "voll".
Meines Erachtens ist diese Regelung in Deutschland völlig veraltet, aber eine bessere Methode - außer die willkürliche Erhöhung von Grenzwerten - fällt mir auch nicht ein. Wenn der Arzt schon feststellt, dass der TE "fit" ist, dann ist ja eher davon auszugehen, dass er nicht berauscht war. Dementsprechend wäre ich da vorsichtiger den gleich mit der Oberlehrerkeule anzugehen. Zugegebenermaßen: Egal wie hoch die Grenzwerte künftig sein werden, mit 7ng wäre er in jedem Fall deutlich "drüber" gewesen.
Unter Umständen kann ja mehr als ein Tag seit dem letzten Konsum vergangen sein. Er ist ganz und gar nicht mehr berauscht, aber das THC ist eben noch in der Blutbahn...
Beim Cannabis wirkt der Rauschzustand nicht so lange wie beim Alkohol!
Es gibt zwar Drogen-Selbsttests, aber mal ehrlich: Am Tag nach einem Saufgelage machen doch die aller wenigsten einen Alkoholtest... Ich will nicht wissen wie viele an einem Sonntag Morgen mit ordentlich Restalkohol im Blut Auto fahren.
Fakt ist aber auch: Als Konsument trägt man das Risiko einer Falscheinschätzung und Bestrafung durch die Behörden zum Allgemeinwohl! Dessen muss man sich einfach bewusst sein. Also lieber gar nicht kiffen, auch wenn das die eigenen Rechte einschränkt.
Zitat:
Warum soll der Vorfall gelöscht werden? Hast du vor, schon wieder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilzunehmen? Denn sonst ist es ja egal, oder?
Ich würde auch nicht wollen, dass meine einmalige "Drogenfahrt" (ohne Rauschzustand) polizeibekannt ist. Damit gerät man doch direkt unter Generalverdacht.
Abgesehen davon, dass auch die Führerscheinstelle bei weiteren Auffälligkeiten Maßnahmen wie eine MPU einleiten kann (falls nicht ohnehin schon angeordnet...).
Zitat:
Wenn ja, solltest du dein Konsumverhalten mal überdenken und evtl. mal Suchtberatung oder Selbsthilfegruppe aufsuchen. Nur ein gut gemeinter Rat von einem zert. Suchtkrankenhelfer.
Ist das jetzt nicht etwas harrsch? Ich habe nur ein mal Cannabis konsumiert (vor zig Jahren), aber was ist daran so schlimm, wenn man regelmäßig kifft? Warum so prüde? Warum die Doppelmoral beim Alkohol? Letzteres ist ja gesellschaftlich wesentlich akzeptierter. Man muss ja nicht süchtig sein nach dem Zeug...
Vor allem was bringen deine Anschuldigungen jetzt dem TE? Die Frage hast du ja offensichtlich nicht beantwortet. Diese ständigen Maßregelungen in diesem Forum nerven doch einfach nur noch. Sie sind doch auch in den "Spielregeln" zum Verkehrs- und Sicherheitsforum nicht gestattet?
Zitat:
Wenn ein User eine konkrete Frage zu einem Bußgeld, Punkten oder Fahrverboten hat, ist „Tja, wärste mal lieber langsam gefahren“ genauso wenig zielführend wie bloßes „Sei ein Mann und steh dazu!“.