Dürfen Ärzte Fahrverbote aussprechen ?
Hallo,
bin mir nicht ganz sicher ob das hier reinpasst, aber nem Bekannten ist folgendes passiert:
Er hatte einen Unfall aufgrund von Wechselwirkungen von Medikamenten(Schmerzmittel) die er nehmen musste da er vor Jahren einen Berufsunfall hatte und seit dem leider Schmerzpatient ist. Die Medikamente wurdem Ihm ohne hinweis auf mögliche Wechselwirkungen verschrieben und er hatte sie auch schon eine ganze weile ohne Probleme genommen. Nun ist dann letzte Woche dann dieser Unfall passiert bei dem die Beifahrerin anschliesend folgendes berichtet: Er soll plötzlich das Bewusstsein verloren haben und dann ist der Wagen halt mehr oder weniger Führerlos in den Graben. Ist nichts weiter passiert ausser Prellungen und halt die C-Klasse (Bj. 98) ist Schrott. Nun wurde er mehrere Tage im Krankenhaus untersucht und dabei kam halt der Verdacht auf diese Medikamente heraus. Als er entlassen wurde, wurde ihm mündlich von der Ärztin ein Fahrverbot von 3 Monaten ausgeprochen, und in dem Entlassungsbericht wird von einer Empfehlung eines Fahrverbotes geschrieben.
Mir geht es jetzt noch nicht mal so sehr darum ob er jetzt Fahren soll oder nicht, sondern ob Ärzte sowas überhaupt verbindlich tun dürfen und wenn ja ob dann nicht noch was von der Polizei kommen muss ??
Gruß
Steini
Beste Antwort im Thema
Hat sich an der Sache in den letzten 12 Jahren irgend etwas geändert? 😕
57 Antworten
Wie du ja selbst geschrieben hast, hat die Ärztin eine EMPFEHLUNG ausgesprochen. Empfehlen kann jeder etwas, auch wir hier im Forum...
ein fahrverbot darf ein arzt NICHT aussprechen, das dürfen nur die zuständigen behörden....
sollte dein bekannter nun trotzdem fahren und einen unfall bauen, wird die versicherung seht warscheinlich wegen grober fahrlässigkeit die zahlung verweigern bzw. ihn in regress fordern.....
Im Interesse der eigenen Gesundheit sollte man die Emfpehlungen der behandelnden Ärzte ernst nehmen.
Und wenn einem die schon nicht so viel Wert erscheint, dann wenigstens die der anderen.
btw
Wieso sollte, für den Fall eines Folgeunfalls, der Haftpflichtversicherer überhaupt Kenntnis von der ärztlichen Empfehlung haben? Wurde der bereits geschehene Unfall über eine Vollkasko abgewickelt?
😕
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Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
btw
Wieso sollte, für den Fall eines Folgeunfalls, der Haftpflichtversicherer überhaupt Kenntnis von der ärztlichen Empfehlung haben? Wurde der bereits geschehene Unfall über eine Vollkasko abgewickelt?
😕
krankenkassen usw. sind doch alle untereinander vernetzt....
und wer kennt nciht die obligatorische farge in den unfallfragebögen "standen sie zum zeitpunkt des unfalls unter medikamenteneinfluss?" und wenn mehrere unfälle innhealb kurzer zeit passieren, gucken die dann doch etwas genauer nach....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...wer kennt nciht die obligatorische farge in den unfallfragebögen "standen sie zum zeitpunkt des unfalls unter medikamenteneinfluss?"....
Die Frage sollte man auch immer gewissenhaft beantworten, um später nicht mit Problemen wegen unrichtiger Angaben im Schadenbericht konfrontiert zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Frage sollte man auch immer gewissenhaft beantworten, um später nicht mit Problemen wegen unrichtiger Angaben im Schadenbericht konfrontiert zu werden.
jop!
denn spätestens, sobald die vs den bericht vom krankenhaus in die finger bekommt, werden die genauer nachhaken...
und sich mit der zahlung zeit lassen...viel zeit....sehr viel zeit....wenn überhaupt...
Augenblick mal.
Eine Krankenkasse kann doch nicht so einfach Dritten Auskunft über den Gesundheitszustand ihres Versicherten geben, oder 😰 doch?
Und der Arzt/die Ärztin wäre doch zunächst von der Schweigepflicht zu entbinden, oder ist das 😰 auch nicht nötig?
😰😕
@ELK_EN
Jo, wenn schon nicht mehr bei Bank und Finanzamt, so zumindest noch bei den Ärzten gilt eine Schweigepflicht. Und dass der Bericht an die KK und von dort an die "zuständige" Autoversicherung weitergeht, halte ich für eine Orwell'sche Legende. Soweit sollten wir (noch) nicht sein.
Ergo:
Bericht schön unter Verschluss und Klappe halten, Schaden bezahlt bekommen und bitte: NICHT MEHR AUTO FAHREN!!!!
Uns allen ist das Fahren unter Alkohol und Drogen verboten.
Die Einnahme von Schmerzmitteln führt zu ähnlichen Ausfällen und ist stets eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit.
Was auch auf jedem Beipackzettel so steht.
Hier hat sich aufgrund von Wechselwirkungen von Schmerzmitteln ein Unfall ereignet.
Der Fahrer hat das Bewußtsein verloren und kann froh sein noch am Leben zu sein.
Und keinen anderen Menschen geschädigt oder getötet zu haben.
Für jeden normal denkenden Führerscheininhaber ist klar,
das eine Wiederholung eines solchen Ausfalls nur eine Frage der Zeit ist und damit für die Dauer der Einnahme der Schmerzmittel (hier wohl lebenslang) keine Fahrtüchtigkeit besteht.
Dazu braucht man keine Ärztin.
Die hat allerdings Ihren Job gut und richtig gemacht.
Ihre Empfehlung ist und kann nur rein medizinischer Art sein.
War es bislang schon unverantwortlich mit starken Schmerzmitteln zu fahren,
so sollte sich Dein Bekannter zumindest jetzt an das Fahrverbot halten.
Daher verstehe ich auch den Sinn Deiner Frage nicht.
Du solltest auf Deinen Bekannten einwirken,
dass er das Fahren ganz lässt und den Führerschein zurückgibt.
Moin,
Nein ... ein Arzt darf KEIN Fahrverbot aussprechen. Dazu hat er als normaler Arzt keine Befugnis. Er könnte denjenigen nur entsprechen stationär "festhalten". Der einzige Arzt der in der Lage ist, ein Fahrverbot auszusprechen ist der entsprechend zuständige Amtsarzt und auch der muss das noch von der Führerscheinbehörde absegnen lassen (aber der kann es immerhin).
Jeder Arzt, der einem Patienten ein Medikament gibt, oder eine Behandlung angedeihen läßt, welche die Fähigkeit zum Führen eines PKW, eines schweren Gerätes oder einer gefährlichen Maschine senkt oder gefährdet ... ist VERPFLICHTET seinen Patienten darauf hinzuweisen, ausserdem steht in solchen Fällen IMMER (!) ein Passus im Beipackzettel drin. Deshalb sollte man diesen auch stets lesen.
Für den KFZ-Versicherer ist der Vorgang erstmal unbekannt und wird, ausser in Sonderfällen auch unbekannt bleiben, da der KFZ-Versicherer ohne besonderen Grund keine Einsicht in die Krankenakten erhält.
Einer entsprechenden Empfehlung sollte man aber in jedem Fall Folge leisten und mit einem eventuell anderen Arzt eine Umstellung auf ein anderes Mittel anreißen, welches diese Nachteile nicht besitzt. Wobei dies bei starken Schmerzmitteln schwer werden kann.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
... Er könnte denjenigen nur entsprechen stationär "festhalten".....
Das geht aber auch nicht gegen den Willen des Patienten (Freiheitsentzug). Höchstens bei wirklich schwer gestörten Gestalten kann eine Unterbringung zwangsweise angeordnet werden. Aber dazu ist eine Anordnung eines Richters notwendig. Alles andere wäre imho auch grober Unfug. (Obwohl ich gerade in diesen Fällen schon von absonderlichen Entscheidungen (aus erster Hand!) gehört habe).
Zur Frage: Fahrverbote dürfen Ärzte genausowenig wie z.B. Rauchverbote oder Alkoholverbote aussprechen.Ich z.B. ärgere mich nicht mehr über unvernüftige Patienten.
Für Ärzte ist eine Fahreignissabklärung mit Sicherheit keine sehr leichte Sache. Kann sie das Leben eines Patienten doch erheblich eischränken.
Das da auch mal ein "Verbot" ausgesprochen wird, um den Patienten nachhaltig klarzumachen, dass er keine Fahrtüchtigkeit mehr besitzt, halte ich nur für richtig.
Ein sehr interessanter Beitrag vom Selbsthilfeverband Schlaganfallbetroffener ist hier:
http://www.ssb-ev.de/autoschlaginfo.htm
zu finden.
Vier Dinge sollten klar sein:
Ein Arzt kann kein Fahrverbot und keinen Führerscheinentzug im Sinne unserer Rechtsordnung aussprechen.
Das kann nur ein Gericht oder eine Behörde.
Eine medizinisch begründete Fahrunfähigkeit ist durch den Arzt dem Patienten bekannt zu geben.
Dies dient dem Schutz des Patienten.
Wer unter dem Einfluß von starken Medikamenten fährt der ist nicht verkehrstauglich und dem ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Eine solche Fahrt ist zu ahnden wie eine Alkohol- oder Drogenfahrt.
Hier kam es deswegen sogar zu einem Unfall.
Wer wie der Patient hier dauerhaft auf starke Schmerzmittel angewiesen ist gehört überhaupt nicht mehr hinter das Steuer.
Er ist vielmehr wie ein Alkohol- oder Drogenkranker zu betrachten.