1 Monat Fahrverbot und 500€ Bußgeld bei 7ng

Pünktlich vor dem Urlaub ist der Bußgeldbescheid rein geflattert, 500€ +1 Monat Fahrverbot.
Wurde damals "zufällig" angehalten und durfte Urinprobe + Blutprobe abgeben.
Hab das Bußgeld schon gezahlt.

Eigentlich fahr ich immer Verantwortungsbewusst und hatte mindestens 24 Stunden vorher nix konsumiert aber ich war geschockt, dass der Wert anscheinend bei 7ng lag. Ansonsten gab es keinerlei Auffälligkeiten und war sehr fit was auch der Arzt im Polizeirevier bemerkt hat.

Der bescheid wurde nach drei Monaten+zwei Wochen erstellt.
Meine Frage:
- soweit ich recherchiert habe verjähren solche Fälle erst nach sechs Monaten. In meinem Fall liegt also keine verjährung vor?
- kann ich diesen Vorfall bei der Polizei irgendwie löschen lassen?
- muss ich damit rechnen dass ich das nächste Mal "automatisch" urin- + Blutprobe abgeben muss (da ich ja jetzt"vorbelastet" bin)?
- lohnt es sich einen Anwalt zu engagieren um zu schauen was möglich ist?

108 Antworten

@Amateur Rennfahrer, es geht hier nicht um irgendwelche Grenzwerte und den Abbau irgendwelcher Substanzen, damit man wieder darunter liegt. Obwohl solche Grenzwerte schon ihren Sinn haben, meines Erachtens sogar bei 0,0 liegen sollten, egal bei was.

Beim TE geht es eher darum bei erneuter Ausfälligkeit nicht als Wiederholugstäter zu gelten:
" muss ich damit rechnen dass ich das nächste Mal "automatisch" urin- + Blutprobe abgeben muss (da ich ja jetzt"vorbelastet" bin)?"
Also ist doch der Vorsatz schon gefasst. Er hat doch aus dieser Aktion nichts gelernt.

Ich wünsche nicht, dass Besoffene oder Bekiffte aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, auch nicht mit Restgas. Bei Piloten gilt 24h from bottle to throttle, also von der Flasche zum Schubhebel.

Ja, ich bin vor Jahrzehnten auch schon besoffen Auto gefahren und einmal auch bekifft. Das ist aber schon ewige Zeiten her. Die Dame mit dem Kiffen saß Jahre später mal acht Jahre ab und wohnt aktuell wohl auch wieder in Schwäbisch-Gmünd in der Herlighofer Str.

Tatsache ist, dass mit einem Eintrag BTM bei einer Kontrolle eben schon gezielter nachgesehen wird. Da wird es also öfter zu einem Schnelltest kommen. Es kann auch öfter mal eine Kontrolle geben.

Zitat:

@Ascender schrieb am 15. August 2024 um 00:15:17 Uhr:



Zitat:

@JoergFB schrieb am 14. August 2024 um 17:17:51 Uhr:


Nun, von verantwortungsbewusst kann ja keine Rede sein, sonst hättest du nicht 24h später noch 7ng im Blut gehabt.

THC baut sich beim Menschen unterschiedlich schnell ab (ähnlich wie Alkohol, aber hartnäckiger).
In der Blutbahn bishin zu den Haaren. Je mehr man konsumiert, desto langsamer baut es sich ab. Wenn man zusätzlich Alkohol trinkt, verlangsamt dies den Abbauprozess noch mehr!

...

Genau das wurde in der guten Doku auch thematisiert ... Da war ein Landwirt der sich im Grunde schon seit Jahrzehnten Abends seine 1 Tüte reinzwirbelt ... der knackt die 7ng jeden morgen und dürfte eigentlich nicht auf den Trecker... Bei der fahrmedizinischen Prüfung mit "Testkonsum" von einem Facharzt der das begleitet hat wurde festgestellt.. der Landwirt hatte selbst bei irgendwas um die 30ng nach einer langen ruhephase ... immer noch alle Test´s bestanden und war im Grunde voll fahrfähig ...wärend ein Gelegenheitskonsument bereits unter 10ng nicht mehr fahrfähig war...

Das zeigt das dieser Wert untauglich ist...

Der konsum, besitz und Anbau ist nun endlich legal, jemanden zu stickmatisieren nur weil er sich anstatt das Feierabendbier die Tüte reinzieht ... ist Geschichte....

Der grenzwert ist halt einfach Stulle, wird einem jeder Fachmediziner bestätigen der in diesem bereich tätig ist ...

Zitat:

@tartra schrieb am 15. August 2024 um 09:11:45 Uhr:



Der grenzwert ist halt einfach Stulle, wird einem jeder Fachmediziner bestätigen der in diesem bereich tätig ist ...

Und die Konsequenz wäre welche? Gar kein Grenzwert?

Ist halt wie beim Alkohol. Der eine läuft erst bei 1,5 Promille richtig rund, der andere ist bei 0,5 hackedicht. Wo ist jetzt der sinnvolle Grenzwert?

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Da mich das nicht betrifft habe ich es mir nicht gemerkt ... aber es gäbe wohl andere Wert die man nehmen könnte ...

Das ist genau der Unterschied bei diesem Marihuna 😁Wert .. im Gegensatz zum GewohnheitsAlkohltinker ... baut sich dieser "Kiffer"Wert beim Gewohnheit Konsument langsammer ab ... Beim geübten Schluckspecht baut sich der o%Alc. Wert schneller ab ...

Das ist paradoxe .. wärend der selten Kiffer morgens unter dem Grenzwert liegt und fahren darf, obwohl er sich unsicher fühlt ... ist der Gewohnheitskiffer voll fahrfährig, aber der Abbauwert im Blut ist noch über dem Grenzwert ...

Viel Ausreden, schönreden, moralische Aussagen...
😉

Recht kennt keine Moral.
Die Gesetze und Rahmenbedingungen sind bekannt.

Wenn man schon Drogen konsumiert und legal Autofahren will, sollte man sich an die Grenzwerte halten, gegebenfalls mal testen lassen, wie Körper reagiert bzw abbaut

Dann gönne ich dem Fadenersteller das Tütchen von Herzen 🙂

Zitat:

@JoergFB schrieb am 15. August 2024 um 07:11:53 Uhr:



Also ist doch der Vorsatz schon gefasst. Er hat doch aus dieser Aktion nichts gelernt.

Beim nächsten Mal, wenn ich in eine allg. Verkehrskontrolle komme. Wo ist also dein Problem? Mit deinem Zertifikat kannst du dir den Allerwertesten abwischen, wenn da am Ende so eine Ankläger-Rolle bei rauskommt.

Zitat:

@tartra schrieb am 15. August 2024 um 09:54:53 Uhr:


Beim geübten Schluckspecht baut sich der o%Alc. Wert schneller ab ...

Das ist mir neu. Gibt's darüber eine Studie das Alkoholiker den Alkohol schneller abbauen können?

Zitat:

@JoergFB schrieb am 15. August 2024 um 07:11:53 Uhr:


Beim TE geht es eher darum bei erneuter Ausfälligkeit nicht als Wiederholugstäter zu gelten:
" muss ich damit rechnen dass ich das nächste Mal "automatisch" urin- + Blutprobe abgeben muss (da ich ja jetzt"vorbelastet" bin)?"
Also ist doch der Vorsatz schon gefasst. Er hat doch aus dieser Aktion nichts gelernt.

Wow so Mal eben einen Vorsatz festgestellt? Das ist zunächst ne voreilige Schlussfolgerung die in den Raum geworfen wird.

Es geht mir sicherlich nicht darum, dass ich u.U. den gleichen Fehler nochmal leisten könnte.

Ich hab weder zu viel Geld noch will ich mein Führerschein riskieren. Und Stress mit Behörden hatte ich nie und möchte es auch dabei belassen.

Aber es ist doch vorstellbar dass es unangenehm ist, automatisch zum pinkeln aufgefordert zu werden wenn man z.b. mit Familie unterwegs ist und zufällig angehalten wird. Man kommt sich halt vor als hätte man sonst was verbrochen.

Zitat:

@Benni12345 schrieb am 15. August 2024 um 11:41:09 Uhr:


Aber es ist doch vorstellbar dass es unangenehm ist, automatisch zum pinkeln aufgefordert zu werden wenn man z.b. mit Familie unterwegs ist und zufällig angehalten wird. Man kommt sich halt vor als hätte man sonst was verbrochen.

Einen Automatismus gibt es an sich nicht, aber sicher ist man durch diese Historie prädestiniert für eine Vorkontrolle. Und sicher, das ist unangenehm, aber wie sagt man immer so schön: Die Ursache hat nun wirklich niemand anders gesetzt, als man selbst. Und nein, man braucht sich auch nicht vorkommen, als hätte man sonst was "verbrochen", auch niemand anders wird auf die Idee von "sonst was" kommen, es werden alle nur auf die Idee kommen, "bei dem schauen sie genauer hin, weil der gerne mal einen kifft und dann hinterm Steuer sitzt". Zugegeben, genau das ist unangenehm genug. Aber passiert ist passiert und am Ende kann man nur eines wirklich falsch machen und das ist nicht daraus zu lernen. Passiert das, dann wird es wirklich unangenehm, denn typischer Weise verzeiht unsere Gesellschaft einen Fehler durchaus recht großzügig, aber Lernresistenz weit weniger.

Zitat:

@tartra schrieb am 15. August 2024 um 09:11:45 Uhr:


Der konsum, besitz und Anbau ist nun endlich legal, jemanden zu stickmatisieren nur weil er sich anstatt das Feierabendbier die Tüte reinzieht ... ist Geschichte....

Fast alles falsch bzw. war noch nie anders und/oder wurde toleriert. [Beitrag von MT editiert]

Davon abgesehen brauchts natürlich einen möglichst niedrigen Grenzwert, egal ob den irgendwer "Stulle" findet oder nicht.

Es kommen einem jeden Tag genug zugdröhnte, halb- oder ganz Besoffene, am Telefon spielende und unter Medikamenteneinfluss stehende Leute entgegen oder fahren mit nicht messbarem Abstand hinter einem her.

Das sollen zuminest diejenigen drankommen die man erwischt. Wenige genug sinds ohnehin.

Zitat:

@Benni12345 schrieb am 15. August 2024 um 11:41:09 Uhr:


Aber es ist doch vorstellbar dass es unangenehm ist, automatisch zum pinkeln aufgefordert zu werden wenn man z.b. mit Familie unterwegs ist und zufällig angehalten wird. Man kommt sich halt vor als hätte man sonst was verbrochen.

Niemand kann Dich zwingen in einen Becher zu urinieren.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 15. August 2024 um 12:20:04 Uhr:


Niemand kann Dich zwingen in einen Becher zu urinieren.

Ja, toll. Dann muss er halt für einen Bluttest mit auf die Wache. Super Tipp. 😁

Das beteiligte Kontrollpersonal muss sich auch entscheiden, ob sie sich die Arbeit überhaupt antun wollen. Gerade im vom TE geschilderten Szenario, dass er mit der Familie unterwegs sei.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 15. August 2024 um 07:11:53 Uhr:


Beim TE geht es eher darum bei erneuter Ausfälligkeit nicht als Wiederholugstäter zu gelten:

Ich interpretiere da nicht raus, dass er das nochmal tun will. Er scheint mir eher daraus gelernt zu haben. Vielmehr scheint es ihm darum zu gehen, dass er für ein einzelnes Vergehen nicht dauerhaft stigmatisiert und ggf. drangsaliert werden möchte.

Es fragt sich ja auch wie objektiv die Polizisten sind an die man gerät, sobald die den Eintrag sehen... Egal bei was. Und wenn es nur um eine Zeugenaussage geht.

Klar ist, er wurde erwischt und muss jetzt mit den Konsequenzen leben. Zumal er das Bußgeld bereits bezahlt und damit die Verfehlung zugegeben hat.

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