1,0 12V Typenschild

Opel Tigra TwinTop

Ich suche für meinen Corsa ein 1,0 12V Typenschild gibt es so etwas überhaupt für den Corsa C oder muss ich mir das Typenschild vom Corsa B zurecht basteln?

27 Antworten

je nach Gewichtsklasse brauchst du da aber schon 3 rote Buchstaben. 🙂

Richtig 😁

Ich hatte nur nach einen Typenschild gefragt und nicht nach irgenwelchen wer ist hier der schnellste werten.
Mir ist es sch... egal ob ein VW schneller ist als ich, solange der Haufen dann schnell aus meinem Sichtfeld verschwindet.

Ich finde das er im gegensatz zu meinem 1,2l 16V richtig gut geht und das wichtigste ist, dass er spaß macht.

Wäre es nicht wichtiger beim Corsa vorne was zu ändern, damit die anderen eher Platz machen?

Ich habe jedenfalls mit dem GSi auf der Autobahn immer das Problem gehabt, dass mich die Leute im Rückspiegel offenbar für einen 1.0 gehalten haben und gar nicht daran gedacht haben, mal rechts rüber zu fahren. 😠

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Kann ein Problem sein.
Weniger mit dem Platz machen, als mit dem Rausziehen.
Ist nur ein Corsa, maximal 150 km/h.

Also nen anderen Grill und ne Lippe vorne hin oder gleich ne andere Stoßstange.

Nebelscheinwerfer ein ab 160 km/h (verboten ich weiß, aber dient in dem Fall doch der Sicherheit aller und passive Nebler ist immer noch besser als aktive Lichthupe, bzw. wird besser akzeptiert)

Mehr kannst du nicht machen.

Xenon nachrüsten evtl. noch.

Xenon hilft bei solchen Sachen Wunder 😉, aber iss auch nicht billig um nachzurüsten und nur, damit man auf der Autobahn eher Platz gemacht kriegt ... naja ^^.
Aber wenn du's eh willst, warum nicht.

@Haschee:

Muss ich doch jetzt mal ganz doof nachfragen, is das wirklich ab Tempo 160 verboten, mit Neblern rumzufahren?
Bei NSL weiß ich's ja, das da eigentlich nur Tempo 50 erlaubt is, aber bei Neblern wärs mir neu.

Achja wenns für Xenon nicht reicht, gehen auch MTEC Superwhite. Die sehen aus wie Xenon und sind legal.

Zitat:

Original geschrieben von Matze.W.S


@Haschee:
Muss ich doch jetzt mal ganz doof nachfragen, is das wirklich ab Tempo 160 verboten, mit Neblern rumzufahren?
Bei NSL weiß ich's ja, das da eigentlich nur Tempo 50 erlaubt is, aber bei Neblern wärs mir neu.

Zitat:

StVO §17
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Es ist nicht erst ab 160 km/h verboten mit Nebelscheinwerfern zu fahren.

Sondern immer, außer bei erheblichen Sichtbehinderungen.

Und ich hoffe, du fährst dann nicht mit 160 km/h durch die Gegend. 😉 (Aber theoretisch gibts bei schlechter Sicht keine km/h Begrenzung für Nebelscheinwerfer)

Die genannten 160 km/h sind meine Grenze ab der ich mit mehr Licht versuche besser erkennbar zu sein. Und da hat die Polizei auch nicht wirklich was dagegen. Auf der AB zieht dich deswegen keiner raus und selbst wenn, das kostet nicht viel.

@corsafreak:
beim momentanen Fahrzeug nicht, da wird nur günstig (nicht billig!) modifiziert.

Super danke. Den Paragraph 17(3) kenn ich ja.
Mir gings nur darum, dass es nich auch wie bei den NSL km/h Begrenzungen gibt.
Leider hab ich beim aktuellen Autowagen noch keine Nebler wieder, aber lang wirds net mehr dauern 🙂

Gibts bei der NSL ne Geschwindigkeitsbegrenzung? Das hör ich heut zum ersten Mal ^^. D.h. wenn ich mit 70 über die Landstraße cruise und es iss total vernebelt, darf ich keine NSL anschalten? oO

Wenns total vernebelt ist, sollst du auch nicht mit 70 km/h über die Landstraße fahren. 😉

Zitat:

StVO §3 (1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

und:

Zitat:

StVO §17 (3)
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Ja. Fassen wir zusammen. Nebelschlußleuchten NUR wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt. Und wenn die Sichtweite unter 50 Meter beträgt, darf man maximal 50 km/h fahren.

Man lernt doch immer noch dazu. 😉

Für das Thema NSL bei höheren Geschwindigkeiten gibts übrigens ein Thema im Offtopic äh ich meine Sicherheit Forum.

Jaaa gut, wenn man das jetzt so kombiniert ... 😁.

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