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07er Kennzeichen

Hallo,
ich habe gehört,das die rote 07er Nummer abgesetzt werden soll.Bestehende Kennzeichen sollen eingezogen werden.Was ist dran???

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46 Antworten

kein gültiges gesetz

Hallo hab gerade euren beitrag gelesen und muß immer wieder das gleiche feststellen.
wenns um 07er kennzeichen geht kennt sich niemand wirklich aus.
ich bin sportleiter in einem oldtimerverein und habe daher versucht mich schlau zu machen und wer den beitrag in der markt gelesen hat sollte es auch wissen.
die regelung mit der 07er nummer war ein test (wie sowas genau bezeichnet wird weiß ich nicht ) auf jeden fall muß jeder der ein 07 kennzeichen bekommt unterschreiben, daß es jederzeit ohne angabe von gründen abgeschafft werden kann. es ist also nie ein gesetz erlassen worden und daran happerts jetzt.
jeder landkreis ja sogar jeder sachbearbeiter handhabt die sache nach seiner willkür.
bei mir im kreis ES brauch ich polizeiliches führungszeugniss,
auszug vom punkteregister und einen alltagswagen ansonsten muß nur noch das fahrzeug 20 jahre alt sein.
aber es war garnicht so leicht eine versicherung zu finden die mitmacht.
ich weis, daß in anderen landkreisen die tollsten ideen durchgezogen werden zb: tüv neu oder orginalitätsnachweiß vom tüv (was weiß der schon über die orginalität von irgentwelchen exotischen fz typen) und bilder der fahrzeuge. jetzt kommt das beste ich darf meine nummer zwischen allen meinen fahrzeugen wechseln wenn sie der zulassungsstelle gemeldet sind, in manchen landkreisen geht das nicht.

sinn und zweck der 07 nummer ist die überführung und probefahrt also ich darf damit zum tüv zu veranstaltungen und zur werkstatt fahren.

daher macht es keinen sinn tüv von den fahrzeugen zu verlangen.
dieser umstand sollte durch das fahrtenbuch kontrolliert werden aber da ist der verwaltungsaufwand zu groß.
daher sehe ich ab und zu leute bei regelmäsigen fahrten
von und zur arbeit mit 07er nummer.
typisch deutsch ist die sache mit dem alter denn wenn ich meinen "oldtimer" im alltag mehr nutzen möchte muß ich ihn normal zulassen denn ein h kennzeichen gibts erst mit 30 jahren das 07 er aber mit 20. die originalität wird beim h kennzeichen verlangt. ich besitze einen verbreiterten commodore b coupe der niemals als original duchgeht also darf ich nach abschaffung der 07nr nie mehr ohne feste zulassung fahren und es gibt bestimmt viele hier die gerne mal genau so einen sehen würden denn damals so ca1977 wars nunmal inn schnelle autos zu verbreitern.

ich werde in zukunft dazu gezwungen sein, daß ich ab und zu ein normales rotes kennzeichen hole da ich mehrere alte fahrzeuge besitze und der tüv für altfahrzeuge auf ein jahr verkürzt werden soll ist es mir zu blöde mehrmals im jahr steuer, versicherung zu zahlen und tüv zu machen mit fahrzeugen die ein-zweimal im jahr das tageslicht sehen dürfen.
fragt sich nur wann der verwaltungsaufwand wohl grösser ist.

Gruß Horst

Hallo,

also wenn der Umbau an Deinem Commo von 1977 stammt, gibt es durchaus Chancen, daß Du damit ein H-Kennzeichen bekommst, denn zeitgenössische Umbauten, die innerhalb der ersten 10 Jahre vorgenommen wurden, werden prinzipiell akzeptiert, das liegt natürlich aber auch im Ermessensspielraum des Tüv-Prüfers.

Gruß Donnerschlag

Moin,

Nein, die 07 ist kein Test. Die 07 beruht auf der STVZO und einer zusätzlich Verordnung (Ich hatte die in einem früheren Thread mal auszugsweise gepostet).

Die Verordnung regelt den möglichen Nutzungsaufwand bzw. die Nutzungserlaubnis und verweist in Bezug auf das Zulassungsrecht auf die STVZO. Daher gelten für 07ner Kennzeichen die GLEICHEN Regeln wie für alle anderen roten Nummern.

Deshalb ist das POLIZEILICHE Führungszeugnis Pflicht (Wird auf für die 06er Händlerkennzeichen verlangt). Damit geregelt ist auch, das es sich um ein Wechselkennzeichen handelt. Einschränkung : Bei der 07 müssen die Fahrzeuge vom zuständigen Strassenverkehrsamt in das Fahrtenbuch eingetragen sein (Was bei einem Händlerkennzeichen entfällt). Da das 07ner Kennzeichen kein allgemein nutzbares Kennzeichen ist, wird in der Regel ein Alltagsfahrzeug verlangt. Allerdings fehlt dazu, meiner Meinung nach, die rechtliche Grundlage. Denn Ich kann mir viele Fälle vorstellen, in denen Ich tatsächlich NUR eine solche Zulassung benötige, und auch sonst GUT ohne ein weiteres Fahrzeug überleben kann (wohlgemerkt ohne die rechtlichen Grundlagen zu missachten). Auch das Alter wird nicht explizit erwähnt. Der Verordnungstext lautet in etwa auf "erhaltenswürdige Fahrzeuge zum Zwecke der Pflege kraftfahrttechnischen Kulturgutes", diese Formulierung ist LEIDER eine Gummiformulierung (In meinen Augen trifft das z.B. auf einen neuwertigen CLK-GTR, einen Lancia Delta Integrale etc. zu) Probleme bekommen hier leider, Personen die ein ehemaliges "Brot&Butter" Fahrzeug unterhalten. Denn, wie macht man einem NICHT Interessierten klar, das z.B. ein Golf I in diese Gruppierung gehört ??? (Der Wagen ist so präsent in den Köpfen der Menschen, das viele meinen, davon fahren noch immer Millionen rum!)

Zum Abschaffen des 07ner Kennzeichens muss es eine Aufhebungsverordnung geben. Die ist zwar SCHNELLER erdacht (und gemacht) als ein Gesetz, aber von heute auf morgen passiert das auch nicht.

Versicherungen zu finden, die das versichern ist nicht schwer. Sofern du kein unkalkulierbares Risiko darstellst, wird dich jede Versicherungsgesellschaft versichern. Frage ist nur der Tarif den du erhältst, der tatsächlich von günstig bis unverschämt lauten kann und ob du damit einverstanden bist.

Auch bei deinem Commodore bin Ich mir nicht sicher, das du den nicht H-Zugelassen bekommst. Es wird dort ausdrücklich darauf hingewiesen, das ZEITGENÖSSISCHE Umbauten die H-Zulassung nicht gefährden, sofern nachzuweisen ist, das es diesen Umbau entweder schon zum Zeitpunkt des Umbaus gab, oder der Umbau vor MEHR als 20 Jahren stattfand.

An dieser Sache doktorn aber leider viele Menschen rum (Leider auch die Interessenvertreter der Deuvet, die es offenbar nicht gerne sehen, das umgebaute Fahrzeuge rumfahren, obwohl die authentisch sind), da hier viele Interessen aufeinanderprallen.

Im Allgemeinen ist es leider so. Das Oldtimerfahrer eine MINDERHEIT darstellen und generell unterrepräsentiert sind. Daher hast du insofern recht, als das oftmals SCHNELLSCHÜSSE auftreten, die zu unserem Nachteil sind, weil wieder jemand im Zuge einer Reform NICHT komplett mitgedacht hat.

Daher wäre ein Oldtimerparagraph in der STVZO sehr zu begrüßen. Das würde allerdings explizite Definitionen vorraussetzen, die offenbar für einige Politiker nicht zu treffen sind und sicherlich AUCH den ein oder anderen auf dem falschen Fuss treffen würden. Und hier kommt wieder die typisch deutsche Miesere auf den Plan, es gibt niemanden der diese Interessen vertreten kann oder will (Aus welchen Gründen auch immer). Daher wird auf absehbare Zeit, jedes Gesetz zum Thema mit HOHER Wahrscheinlichkeit an der Wirklichkeit vorbeigehen.

MFG Kester

20 jahre?

auf meiner zulassungsstelle wird ein alter von 20 jahren verlangt aber auf dem werbezettel der wütembergischen
ist ein clr mercedes mit 07 kennzeichen abgebildet was wieder zeigt, daß alle gleich sind nur einige sind gleicher.

aber tatsächlich gibts da eine max stückzahl.
mir ist bakannt,daß ein 400er manta schon mehrere jahre
trotz bj1983oder84 eine 07er nummer fährt also es geht doch.
aber den spiesrutenlauf vorher kann ich mir vorstellen!!!

wie dem auch sei hoffen wir, daß das letzte unbürokratische stück freiheit für oldtimerliebhaber 2004 noch existiert oder noch besser 2044.
Gruß Horst

Moin,

Ja das ist ja genau das Problem mit SO weit auseinanderzuziehenden Formulierungen.

In meinen Augen trifft die Formulierung "Erhaltenswert blabla" wie gesagt auch auf eine MENGE Fahrzeuge zu, die DEUTLICH jünger sind als 20 Jahre. Diese 20 Jahre waren und sind nicht viel mehr als eine Empfehlung (ich glaube seitens des TÜVs vor X-Jahren). Leider gab es mittlerweile schon Urteile, die sich auf das spätere H-Kennzeichen beziehen, das wörtlich 30 Jahre nennt. Und da Gesetzestext vor Verordnung geht, auch für die 07 eine 30 Jahre Grenze gesetzt haben. Bitter wenn sich Personen OHNE Ahnung mit solchen Dingen auseinandersetzen.

Ich denke echt, das folgende Autos einer 07 würdig wären :

Opel Lotus Omega
Lancia Delta Integrale
Porsche 968 CS
MB CLK-GTR
Porsche 911 GT1
BMW M3 E30
MB 190E 2.5 EVO II
VW Golf II G60 GTI
VW Polo G40

Eine Liste die sich sicherlich Problemlos weiterführen läßt. Nur nützt das nichts, da eine GUMMIFORMULIERUNG in der Hand des Sachbearbeiters liegt. Und wenn man Pech hat, an jemanden kommt, der einem direkt um die Ohren knallt ... Ach was. Ist zwar 23 Jahre alt, aber davon fahren hunderttausende von rum, daher nicht kulturell wichtig und erhaltenswert. Dann verweigert er es dir und du mußt gerichtlich vorgehen (Und das eventuell, weil er nur schlecht gepennt hat!). Nur, wer hat dazu Zeit und Geld übrig (und dann noch das Risiko, das einem oben genanntes passiert!). Und dann bring dem Kerl mal bei, das in Deutschland keine 100 Golf I der allerersten Serie mehr rumfahren. Der denkt in dem Fall höchstwahrscheinlich an seinen Nachbarn, der Golf III fährt und sagt dir das noch ins Gesicht.

In dem Sinn eine gute und nachdenkliche Nacht

Kester

Hallo,

welche Fahrzeuge wirklich erhaltenswert sind, ist in meinen Augen keine Frage der Seltenheit. Wenn man die Fahrzeuge bei den Oldtimerveranstaltungen anguckt, dann fahren da massenhaft ehemals sündteure Fahrzeuge mit, so daß man denken könnte, die automobile Welt hätte seinerzeit nur aus BMW 502, Mercedes Pagode und 300 usw. bestanden. Wer dagegen mal einen Audi 100 der ersten Serie, einen NSU Ro 80, einen Manta A oder einen Ford Capri I sehen möchte, tut sich meist schwer.

Die ehemaligen Brot-und-Butter-Autos werden in der Regel gnadenlos abgefahren und dann verschrottet. Wer so ein Auto tatsächlich erhält, der tut es nicht wegen der Wertentwicklung. Schon aus Kostengründen machen diese Liebhaber die Restauration selber und hängen deswegen vielfach mehr an ihrem Oldie als irgendein Pseudo-Oldie-Fan, der zwar keine Ahnung hat, wie sein Schmuckstück funktioniert, dafür aber damit prahlt, wieviele Tausend Euro diese Werkstatt-Restauration gekostet hat.

Die 07-Diskussion in der Politik ist dank der Oldtimer-Interessenverbände wieder vom Tisch. Die Mißbrauchsquote von ca. 3% war doch nur ein vorgeschobenes Argument, um diese Benutzungsermöglichung älterer Fahrzeuge zu vereiteln.

Wer Schindluder mit diesen Kennzeichen treibt, der kann schon heute sein blaues Wunder erleben, wenn die Polizei dahinterkommt. Und da liegt es dann auch im Ermessen der Zulassungsstelle, dieses Kennzeichen fristlos wieder einzuziehen. Das sollte jeder 07-Inhaber ernstnehmen, wenn er sein Kennzeichen (und damit die Möglichkeit, sein Vehikel zu bewegen) behalten möchte.

Gruß Senatorman

Eine Versicherung zu finden war bei mir auch das größte Problem.
Die Axa wollte meinen Diplo für ca.400 EUR im Jahr versichern, da er mit Bujahr 1/76 einen Monat zu jung war und damit ein "Risikofahrzeug" darstellte. Bis Baujahr 75 wäre alles ganz einfach gewesen und hätte ca. 200 EUR gekostet.
Alle anderen wollten das entweder gar nicht machen oder nur in Verbindung mit dem "Rundumsorglosversicherungspacket"...
Nur die Württembergische hat sich mit gutem Service und vernünftigem Preis (191EUR) hervorgetan. Da ging das dann auch ganz easy.
Interessant ist die Verzögerungstaktik der Versicherer. Ich bin am Ende 4 Monate mit der "vorläufigen" Deckung der Axa unterwegsgewesen bis ich endlich irgentwo mal mein Geld losgeworden bin.
Die Nutzung der Roten 07 ist eher unproblematisch. Man führt halt sein Fahrtenbuch und sollte tunlichst vermeiden andere Fahrten als die zu Treffen und etwaige Probe-/ Wartungsfahrten zu unternehmen. Den Ausflug am Sonntag bei schönem Wetter muss man dann halt bleiben lassen.
Das Angebot an Olditreffen ist aber sehr gross, so dass man schon locker 5000 km pro Saison fahren kann.
Meine persönliche Meinung ist die, dass die 07er nicht gekippt wird. Das Thema ist im Sommerloch in der Motorpresse ziemlich strapaziert worden. Am Ende war dann alles wieder recht ruhig. Wer meint, dass dieses Kennzeichen für einen Vorteile hat (insbesondere für Sammler oder Leute mit mehreren Fahrzeugen), der sollte es immer noch beantragen.

Gruss,
steamship -schau mal rein- www.diplomat-b.de

Hallo
Um Diskussionen über die "Artenvielzahl" zu vermeiden bzw. zumindest einzuschränken, kann man - in einigen Fällen MUß man es sogar - beim KBA eine Liste mit der aktuellen Anzahl aller noch zugelassenen und vorübergehend stillgelegten Fahrzeuge des entsprechenden Typs kostenlos anfordern.

Somit würde sich z. B. ein Gespräch über "viele" Golf I erübrigen. Denn dann zählt nicht nur der Fahrzeugtyp sondern auch speziell die Motorisierung des selbigen.
Dadurch kam ich zu meiner 07er für den Audi. Denn "normale" Coupes gibt es noch viele aber das gleiche Modell als Quattro nur noch wenige. 🙂

Gruß,
Mario

Hallo,

es scheint so, daß in dieser Hinsicht jede Zulassungsstelle ihr eigenes Süppchen kocht. Ich jedenfalls werde kein Problem damit haben, meinen 83er Rekord 2.0E auf das 07er-Kennzeichen zuzulassen. Den Zulassungsstellen im Ostalbkreis ist es nämlich piepegal, ob das Auto selten oder nicht selten ist. Hauptsache es ist 20 Jahre alt. Andererseits beißt man im Regierungsbezirk Stuttgart aber auf Granit, wenn man das 07er-Kennzeichen für ein Fahrzeug haben will, das jünger als besagte 20 Jahre ist. Egal wie selten und wertvoll die Karre ist.

Zwar wird von der Zulassungsstelle weiterhin eine TÜV-Eingangsprüfung verlangt, aber das ist doch nicht wirklich ein Problem. Wer meint, deswegen meckern zu müssen, dem unterstelle ich einfach mal, daß dessen Vehikel wohl eher nicht TÜV-fähig ist. Und es kann bei der heutigen Verkehrsdichte wohl nicht angehen, daß gefährliches Gerät über deutsche Straßen eiert.

Gruß Senatorman

Moin,

Ich denke nicht, das eine TÜV-Prüfung für alle diejenigen die das Kennzeichen ordentlich nutzen wollen DEN Hinderungsgrund darstellt. Problem ist halt, das so etwas einheitlich geregelt sein muss. Schließlich kostet so eine Untersuchung, und ist im Zweifel bei einem Fahrzeug wo die letzte HU erst 6 Monate her ist, schlicht und einfach unsinnig und unnötig. Einige Zulassungsstellen bestehen sogar darauf, das das Auto den Kriterien der H-Zulassung gehorcht. Auch etwas das nirgends gefordert wird.

Ich wäre daher echt dafür, hier einmal ein für alle verbindliches Gesetz oder eine verbindliche Verordnung zu kreiiren, damit solche Misstände endlich mal ausgeräumt werden. Dabei geht es auch um Rechtssicherheit und im Zweifel darum, das bei einer erneuten Normalzulassung des Fahrzeugs, keine unnötigen Kosten auf einen Zukommen.

MFG Kester

Hallo Rotherbach,

Deine Vorschläge finde ich schon richtig. Da aber die jeweiligen Regierungspräsidien die Richtlinien für die Vergabe der Roten Kennzeichen durch Verordnungen regeln können, müßte de Facto das Zulassungsrecht geändert und statt dem 07er-Kennzeichen ein vollkommen neues Wechselkennzeichen ähnlich dem Schweizer Vorbild eingeführt werden. Die politische Bereitschaft, an dieser Stelle etwas zu ändern, schätze ich bei allen Parteien sehr gering ein, zumal sich der ADAC ebenfalls eher ablehnend dem 07er-Kennzeichen gegenüber verhalten hat.

Würde so ein Wechselkennzeichen eingeführt werden, dann würden auf die Sammlungsbesitzer eher höhere Kosten zukommen, weil dann vermutlich auch für jedes auf ein solches Kennzeichen zugelassenes Fahrzeug eine turnusmäßige TÜV- und ASU-Untersuchung zukommen würde. Und das lohnt sich für die meisten Oldiebesitzer schon deswegen nicht, weil die mit dem 07er-Kennzeichen gefahrenen Fahrzeuge im allgemeinen nur wenige Kilometer im Jahr bewegt werden.

Seien wir also einfach froh, daß es das 07er gibt und finden wir uns mit den kleinen Piesackereien kleinkarierter Beamter ab. Denn: es hätte viel schlimmer kommen können!

Gruß Senatorman

Moin,

Ich denke, das die wenigsten Menschen wirklich eine Oldiesammlung besitzen. Die meisten bewegen 1 oder 2 Fahrzeuge, mehr oder weniger Regelmäßig. Man könnte sich im Zweifel überlegen, das H-Kennzeichen auf Fahrzeuge AB 20 Jahre auszuweiten, unter der Maßnahme, das es sich um ein Fahrzeug handelt, das unter einer Zahl XY in der Zulassungsstatistik liegt und anschließend generell ab 30 Jahren zugestehen.

Auf solch eine Regelung ließe es sich sicherlich einigen. Mit der Erweiterung des Saisonkennzeichens auf die H-Kennzeichen (Ist meine ich in Diskussion) ließen sich die Kosten auch noch einmal senken.

Ich persönlich bin der Meinung, das ich gerne ein paar Steuern zahle, solange ich mir nicht abgezockt vorkomme.

MFG Kester

Hi.

So, jetzt habe ich die Diskussionen über das 07-Kennzeichen gefunden, wonach ich laut MC.Lux suchen sollte.

Aber, was ich immer noch nicht weiß: Wie geht das denn nun von statten? Ich gehe zum Straßenverkehrsamt und dann? oder erst zum TÜV? Das Auto, um das es geht (BMW 735iA) ist seit langem abgemeldet und steht bei mir in der Garage.

Ist die AU dann noch jährlich fällig? Und wie hoch sind die Steuern? Das habe ich alles aus den Beiträgen nicht genau entnehmen können...

In jedem Fall schon mal Danke für alle Infos.

Bis bald,
Harrry.

Hallo harrry,
na also, geht doch. 😉

Die jährliche ASU entfällt mit der roten Nr.
Was den Rest angeht, so solltest du dich mal mit deiner Zulassungsstelle auseinander setzen, da es hier etliche Unterschiede in der handhabung zur erteilung einer solchen Nr. gibt.
Die "Zulassungsbeamten" können dir dann eine verbindliche Auskunft erteilen, darüber ob und was sie alles benötigen.
Danach wirst du dich ans Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wenden müssen.
Das geht auch per Email. www.kba.de Dort findest du auch die entsprechenden Vordrucke.
Falls noch etwas unklar sein sollte, hier beantworte ich dir gerne weitere Fragen zu diesem Thema. U.U. auch gerne per PN. 🙂

Gruß,
Mario

OK und dankeee...
Ich werde die Sache mal in Angriff nehmen...

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