07er-Frage - Schuldumkehr wenn nicht zweckgemäße Nutzung?
Hallo!
Bräuchte mal Hilfe bei einer Frage zu 07er-Kennzeichen, da ich das gerade mit nem Kumpel diskutiert habe:
Dieses Wechselkennzeichen für Oldtimer unterliegt ja einigen Restriktionen. So darf man nur Fahrten zur Werkstatt, Treffen oder Einstellungsfahrten oä. machen. Angenommen ich baue mit meinem Wagen einen Unfall, der andere ist ein 07er, ich bin Schuld, aber der andere hat nachweislich seinen Wagen außerhalb der genehmigten Fahrten bewegt.
Gibt es dann eine "Schuldumkehr", d.h. seine Versicherung muss zahlen (und wird ihn in Regress nehmen) - analog zu Trunkenheitsfahrten?
Wie gesagt, alles hypothetisch, deswegen aber nicht weniger interessant! 😉
Danke und Gruß!
18 Antworten
Hi,
Schuldumkehr in so einem Fall?
Wie soll das gehen - und wenn du gegen ein falsch geparktes Auto fährst, isses auch nicht gleich umgekehrte Schuld.
Insofern - so ein Fall wäre für mich neu (vorausgesetzte der andere hat nicht gegen irgendwelche Regeln der Straßentauglichkeit schwerwiegend verstoßen und bekommt erhebliche Teilschuld).
Schuld hat zunächst mal nix damit zu tun, ob der andere sein Auto bewegen durfte oder nicht (und wenn du einem nicht berechtigten Fahrer drauf brummst, muss er das mit seiner Versicherung klären wenn die zahlungspflichtig wird, das kann dir egal sein)
Grüße
Schreddi
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
Der Unfallgegner muß sich lediglich zusätzlich und "freiwillig" mit der Polizei "unterhalten".
Hallo nochmal,
ich habe den Titel in der Threadübersicht einmal aussagekräftiger gestaltet.
Bitte künftig selbst einen möglichst präzisen Beitragstitel wählen, damit gezielt geholfen werden kann.
Allein mit "07er Kennzeichen" ist das schwer.
Beste Grüße
Schreddi
Hypothetisch wird sich die Frage stellen, ob das Fahrzeug mit oder ohne Zulassung unterwegs war.
Aus meiner Sicht macht es keinen Unterschied, ob ich mit einem entstempelten Kennzeichen, einem geklauten oder einem falsch verwendeten Kennzeichen unterwegs bin.
In allen Fällen handelt es sich um eine Fahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ohne Versicherungsschutz.
Dies wird Auswirkungen auf Führerschein, die Schadensregulierung und den Kfz-Steuerbescheid haben.
Zur freundlichen Erinnerung:
Jeder Autohändler kann ein Lied von versehntlich vergessenen roten Kennzeichen (06er - aber egal) singen.
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Zitat:
ich bin Schuld, aber der andere hat nachweislich seinen Wagen außerhalb der genehmigten Fahrten bewegt.
Mehr war da nicht!
Für eine vom Erlaubnistatbestand her vorgesehene "Bewegungsfahrt" des Oldtimers würde es immer reichen.
Insofern stellt sich die hypothetische Frage konsequent angedacht immer nur für Fahrzeuge, die eben nicht unter die Voraussetzungen des Kennzeichens fallen.
Alle anderen sind im Zweifel auf Bewegungsfahrt. 😉
Erstmal danke für die vielen Antworten, auch wenn sich kein einheitliches Bild abzeichnet. Ich bin ja eher der Meinung von madcruiser, aber lass mich gerne von fachkundigen Mitgliedern belehren.
Habe mal ein wenig gegoogelt:
"Wer sein Fahrzeug mit dem roten 07-Kennzeichen bewegt, ohne dass ein im Gesetz genannter Grund vorliegt, läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen, da er ein Fahrzeug in Betrieb setzt, ohne dass es zum Verkehr zugelassen ist. Ferner kann eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung drohen, das rote 07-Kennzeichen kann wegen Missbrauchs eingezogen werden und im Falle eines Unfalles kann die Versicherung ihre Leistung verweigern oder verringern."
click
"Jede andere Nutzung des roten Kennzeichens ist ungesetzlich. Bei Nutzung des roten Kennzeichens für andere Zwecke macht man sich wegen Verstoßes gegen die Zulassungspflicht strafbar und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Das rote Kennzeichen kann eingezogen werden."
click again
"Es kann durchaus sein das die Zulassung dies ab und zu stichprobenhaft prüft. Und ist die Fahrt nicht eingetragen hat man schnell seine Zuverlässigkeit verloren. Was zum Entzug der Roten Nummer führen kann. Auch bei einem unverschuldeten Unfall sieht es mit einer eingetragenen Fahrt besser aus (Verlust des Versicherungsschutzes)."
click last
Gruß
@Schreddi: Danke für die Titelerweiterung, werde mich bessern! 😁
Hi,
erstens - gern geschehen 😉 (dafür bin ich ja da *gg*)
Zweitens - die Passagen bzgl. Versicherungsschutz beziehen sich v.a. auf den eigenen, sprich Kasko-Schutz bzw. wird dies zum Regressfall falls man selber einen Unfall verschuldet.
Ich bin dann aber der Meinung, dass diese Aussagen nicht darauf gemünzt sind, wenn einm jemand reinfährt.
Ein in der Tat schwieriger Fall, wobei ich hier immer noch dazu tendiere, dass dies nicht automatisch zur Schuldumkehr führt.
Die Teilschuldproblematik könnte sein - wobei es hier sicher weniger versicherungsrechtlich problematisch wird als verkehrsrechtlich.
Grüße
Schreddi
Die Frage des TE war eine ganz schlichte. Warum wird das jetzt verkompliziert, soll das jetzt ein OT-Meinungwettbewerb werden?
Zur Erinnerung, die schlichte Frage lautete:
Zitat:
Original geschrieben von Coup
Angenommen ich baue mit meinem Wagen einen Unfall, der andere ist ein 07er, ich bin Schuld, aber der andere hat nachweislich seinen Wagen außerhalb der genehmigten Fahrten bewegt.
Gibt es dann eine "Schuldumkehr", d.h. seine Versicherung muss zahlen (und wird ihn in Regress nehmen) - analog zu Trunkenheitsfahrten?
Mit der hypothetische Frage wurde lediglich eine Unfallbeteiligung bei nicht
genehmigter Fahrtgemeint.
Einfache Frage - einfache Antwort:Nein.
Wenn du Schuld bist, da kann das Fahrzeug auch nicht zugelassen sein, deine Versicherung muss zahlen.
Also für deine Versicherung hat es keine Auswirkungen.
Für den anderen kann sowas natürlich unangenehm sein, obwohl da wird es schon schwierig ihm zu beweisen, dass er nicht auf eine Einstellungsfahrt ist.
Zitat:
Mit der hypothetische Frage wurde lediglich eine Unfallbeteiligung bei nicht genehmigter Fahrt gemeint.
Hallo!
Nach den bisherigen Erkenntnissen gehe ich mal davon aus, dass es keine Schuldumkehr geben wird. Dass die Versicherung bei einem verschuldeten Unfall des 07ers Regress fordern würde, scheint anhand der Quellen ja klar zu sein.
Mein Ansatz war der: Bei Autofahrern, die Alkohol getrunken haben und unverschuldet in den Unfall geraten sind, wird immer genau geprüft, ob sie den Unfall nüchtern hätten vermeiden können. Wenn ja, bekommen sie sicher eine Teilschuld.
Bezogen auf den geschilderten 07er-Fall bedeutet dies: Ich hätte den Unfall ja nicht gebaut, weil der 07er-Fahrer gar nicht an der Unfallstelle hätte sein dürfen, da er sich auf einer nicht zugelassenen Fahrt befindet.
Ich weiß, das ist etwas umständlich gedacht, aber es hätte mich mal interessiert und bei unserem Rechtssystem würde mich gar nichts wundern... 😁
Schönes WE!
Zitat:
Original geschrieben von Coup
Wer sein Fahrzeug mit dem roten 07-Kennzeichen bewegt, ohne dass ein im Gesetz genannter Grund vorliegt, läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen, da er ein Fahrzeug in Betrieb setzt, ohne dass es zum Verkehr zugelassen ist.
Das ist genau das Problem!
Wer ein Fahrzeug ohne Zulassung bewegt hat zu 100 Prozent Schuld.
Es sei denn auf der Gegenseite liegt ein gleich schwerer Klops vor.
Hi MC!
Schön, dass du meiner Meinung bist, aber wir sind die einzigen hier! 😉
Gruß
PS: Wird Schalke Meister? 😁