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Hilfe meine komplette innen Konsole von meinem Auto (BMW 7er f01) wurde gestohlen

Themenstarteram 30. Mai 2016 um 15:54

Hallo,

und war wurde bei meinem 7er f01 die Komplette innenkonsol mitgenomen

vom 08.05 auf dem 09.05 haben diebe mein mir die tür beschädigt um an die zentralverieglng zu kommen mit erfolg

entfern haben sie mir tacho, lenkrad, navi und irgendwelche steuergeräte die drine waren alles fest eingebaut

so das da ein dimensa schaden enstanden ist

ich hab eine vollkasko versicherung bei der AxA, abgedeckt wird es von der teilkasko die versicherung hat ihren sachverständigen vorbeigeschickt der das Gutachten erstellt hat

darahin hab ich die versicherung angerufen und die mein wir brauchen was von der polizei kein problem die schadeneinzeige hab ich den auch geschickt nach paar tagen nochmal angerufen und die meinen wir werden ihnen den schaden regulieren aber alt von neu abziehen ca.2700E das wa mir zuvil ich meinte zahlen sie es aus ichkauf mir die sachen gebraucht ok sollte kein Problem sein es sollte nur nochmal in die prüfung gehen dan wird es übrwiesen und seid dem ist es in der prüfung nicht mehr raus wahrschlich warten sie auf der polizeiliche akte oder so

wie lange darf sich die versicherung zeit lassen und wird der schaden übernommen in welchen falle würde sowas abgelehnt

(zwischenzeitlich wa ich schon beim anwald)

könnt ja trotzdem eure meihnung dazu geben

P.S

Auto steht seidem bei mir vor der tür und kann nicht in betrib genommen werden mann weis auch nicht wie lange sowas dauern kann sollte das auto lieber still gelegt werden abmelden oder was meint ihr

Beste Antwort im Thema

Jetzt nochmal so das man es lesen kann ohne daß es weh tut.

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Jetzt nochmal so das man es lesen kann ohne daß es weh tut.

Ohne Polizeiakte kein Geld.

7er BMW Fahren und dann eine Versicherung abschließen, die Abzüge Neu für Alt macht! :rolleyes:

Alles richtig gemacht! :D

am 30. Mai 2016 um 17:33

Zitat:

@Prinz-bremen schrieb am 30. Mai 2016 um 17:54:35 Uhr:

wie lange darf sich die versicherung zeit lassen und wird der schaden übernommen in welchen falle würde sowas abgelehnt

(zwischenzeitlich wa ich schon beim anwald)

die versicherung wird auf jeden Fall die polizeiliche Ermittlungsakte einsehen wollen und vorher nicht bezahlen. Was Sie sich davon erhofft - keine Ahnung. Das kannst nur Du wissen, wenn an der Sache etwas krumm ist. Wenn es ein normaler Diebestahlschaden war, wird sie in entsprechender Höhe regulieren.

Der Anwalt wird die sache nicht beschleunigen. Er ändert auch die Sachlage nicht. So wie Du es geschildert hast, ist es ein ganz normaler Einbruchdiebstahlschaden.

Warum die Versicherung hier scheinbar genauer ermittelt, kann dir keiner sagen. Möglicherweise liegt es nur an der Schadenhöhe. Möglicherweise hat sie Zweifel am Schadenhergang oder, oder, oder....

Gruß

Vermutlich riecht sie Versicherungsbetrug ... womöglich wurde beim Diebstahl nicht viel beschädigt sondern nur viel geklaut. Im Zusammenhang, das der TE sich auszahlen lassen will, will man da sicher nur ungern vorschnell zahlen.

Ist ganz normal, dass der Versicherer Akteneinsicht bei der Polizei/Staatsanwaltschaft nimmt und es dauert daher eine Weile.

Solltest Du von der Staatsanwaltschaft eine Mitteilung bekommen, dass der Fall eingestellt wurde und kein Täter zu ermitteln ist, diese unbedingt an den Versicherer weiterleiten.

Vielleicht HIS Treffer?

Zitat:

@hnsptr schrieb am 30. Mai 2016 um 22:07:28 Uhr:

Vielleicht HIS Treffer?

Haben wir die gleiche Nase?

Soll dieser Schaden fiktiv abgerechnet werden?

am 31. Mai 2016 um 6:55

Der Abzug ist doch nur möglich, wenn fiktiv abgerechnet wird. Lässt Du es reparieren, müssen die die kompletten Kosten zahlen. Und ich glaube nicht, dass eine Werkstatt "Alt Teile" einbaut. ;)

Wäre auch nett, wenn man postet Baujahr, Versicherung, Tarif (Beginn der Versicherung). Dann kann man sich die Bedingungen durchlesen.

Denke mal entweder kommt einem Mitarbeiter was am Schaden spanisch vor, oder ein HIS-Treffer, oder der SB ist im Urlaub. Alles was ein Anwalt nicht beschleunigen kann. Wer zahlt den Anwalt?

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 31. Mai 2016 um 08:55:36 Uhr:

Der Abzug ist doch nur möglich, wenn fiktiv abgerechnet wird. Lässt Du es reparieren, müssen die die kompletten Kosten zahlen. Und ich glaube nicht, dass eine Werkstatt "Alt Teile" einbaut. ;)

Steht anders in den Vertragsbedingungen der Axa!

Zitat:

Abzug neu für alt

A.2.5.2.3 Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile entsprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn

• bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht werden oder

• das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.

Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten vier Jahren nach der Erstzulassung eintritt.

am 31. Mai 2016 um 10:12

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 31. Mai 2016 um 11:56:45 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 31. Mai 2016 um 08:55:36 Uhr:

Der Abzug ist doch nur möglich, wenn fiktiv abgerechnet wird. Lässt Du es reparieren, müssen die die kompletten Kosten zahlen. Und ich glaube nicht, dass eine Werkstatt "Alt Teile" einbaut. ;)

Steht anders in den Vertragsbedingungen der Axa!

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 31. Mai 2016 um 11:56:45 Uhr:

Zitat:

Abzug neu für alt

Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ersten vier Jahren nach der Erstzulassung eintritt.

Danke für die Info. Habe überlesen dass er bei der AXA ist. Nur weis ich nicht ob es der Tarif ist, und wie alt das FZG ist. Denke aber mal es wird der aktuelle Tarif sein und das FZG ist mehr als 4 Jahre alt.

Bei meinen Bedingungen steht "auf einen Abzug neu für alt wird verzichtet". Also es lohnt sich die Bedingungen anzusehen und man sollte schauen was für einen wichtig ist. :)

Da hat man eine Kaskoversicherung und muss neben der Selbstbeteiligung noch andere Kosten zahlen. Das kann schnell recht teuer werden. :(

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 18:18

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. Mai 2016 um 22:31:06 Uhr:

Zitat:

@hnsptr schrieb am 30. Mai 2016 um 22:07:28 Uhr:

Vielleicht HIS Treffer?

Haben wir die gleiche Nase?

Soll dieser Schaden fiktiv abgerechnet werden?

In wie fern gleiche Nase ich wollte nur fiktiv abbrechnen weil ich alt für neu selbst zahlen muss

Ansonsten Repararier ich auch gern

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 18:19

Zitat:

@DrDumont schrieb am 30. Mai 2016 um 18:47:24 Uhr:

Ohne Polizeiakte kein Geld.

7er BMW Fahren und dann eine Versicherung abschließen, die Abzüge Neu für Alt macht! :rolleyes:

Alles richtig gemacht! :D

Ja die Polizei meinte heute zu mir leider kein Täter ermittelt und ich wusste nicht mal das alt für neu Abzug

Bei mir gibt's kann ich da irgend wie Vorgehen gegen ?

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 18:21

Zitat:

@Knergy schrieb am 30. Mai 2016 um 20:34:29 Uhr:

Vermutlich riecht sie Versicherungsbetrug ... womöglich wurde beim Diebstahl nicht viel beschädigt sondern nur viel geklaut. Im Zusammenhang, das der TE sich auszahlen lassen will, will man da sicher nur ungern vorschnell zahlen.

Wurde leider auch viel beschädigt

Themenstarteram 31. Mai 2016 um 18:25

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 31. Mai 2016 um 08:55:36 Uhr:

Der Abzug ist doch nur möglich, wenn fiktiv abgerechnet wird. Lässt Du es reparieren, müssen die die kompletten Kosten zahlen. Und ich glaube nicht, dass eine Werkstatt "Alt Teile" einbaut. ;)

Wäre auch nett, wenn man postet Baujahr, Versicherung, Tarif (Beginn der Versicherung). Dann kann man sich die Bedingungen durchlesen.

Denke mal entweder kommt einem Mitarbeiter was am Schaden spanisch vor, oder ein HIS-Treffer, oder der SB ist im Urlaub. Alles was ein Anwalt nicht beschleunigen kann. Wer zahlt den Anwalt?

Hallo in der His gibt es kein Antrag laut meines Wissens weil wir noch nie ein schaden hatten

Alt für neu müsste ich auch Zahlen bei Reperatur deswegen ja fiktiv abbrechnen

Das die Sachbearbeiterin Urlaub ist könnte gut sein

Aber mal schauen Polizei meinte heute zu mir kein Täter ermittelt wie geht's weiter in der regel

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