07er-Frage - Schuldumkehr wenn nicht zweckgemäße Nutzung?
Hallo!
Bräuchte mal Hilfe bei einer Frage zu 07er-Kennzeichen, da ich das gerade mit nem Kumpel diskutiert habe:
Dieses Wechselkennzeichen für Oldtimer unterliegt ja einigen Restriktionen. So darf man nur Fahrten zur Werkstatt, Treffen oder Einstellungsfahrten oä. machen. Angenommen ich baue mit meinem Wagen einen Unfall, der andere ist ein 07er, ich bin Schuld, aber der andere hat nachweislich seinen Wagen außerhalb der genehmigten Fahrten bewegt.
Gibt es dann eine "Schuldumkehr", d.h. seine Versicherung muss zahlen (und wird ihn in Regress nehmen) - analog zu Trunkenheitsfahrten?
Wie gesagt, alles hypothetisch, deswegen aber nicht weniger interessant! 😉
Danke und Gruß!
18 Antworten
............aber hier geht es erstrangig nicht um Meinungen und auch nicht um Alkohol sondern grundsätzlich schlicht darum, ob es eine Schuldumkehr nur deshalb gibt, weil ein Oldi bei einer Fahrt, die nicht zu den genehmigten Fahrten gerechnet werden kann, schuldlos von einem anderen Verkehrsteilnehmer unfallbeschädigt wurde.
Juristen heben dann bedeutungsvoll die Augenbrauen und pflegen anzumerken:Grundsätzlich nein aber...
Der Rest findet auf "Hoher See" statt.
Zitat:
Original geschrieben von Coup
PS: Wird Schalke Meister? 😁
Fans und der Verein haben es wirklich mal wieder verdient.
Ich denke allerdings, dass es zwischen Bremen und Schalke noch sehr spannend wird.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
und auch nicht um Alkohol sondern grundsätzlich schlicht darum, ob es eine Schuldumkehr nur deshalb gibt, weil ein Oldi bei einer Fahrt, die nicht zu den genehmigten Fahrten gerechnet werden kann, schuldlos von einem anderen Verkehrsteilnehmer unfallbeschädigt wurde.
Beukeod,
ich würde mich hier nicht an Formulierungen wie Alkohol und Beweislastumkehr aufhängen.
Auch glaube ich nicht, dass sich die Frage mit etwas Geschick für ein grundsätzlich versichertes Fahrzeug stellt. Hier wird man im Zweifel stets einen Grund für die Fahrt finden.
Das Problem sehe ich dort, wo in der Praxis eine erkennbar nicht vom Kennzeichen umfasste Fahrt vorliegt.
Die ist nicht anders zu sehen als eine Fahrt mit einem Fahrzeug ohne Zulassung, ohne Kennzeichen, und ohne Versicherung.
Und da besteht auch auf hoher See kein Zweifel:
Was nicht da sein darf, kann auch in keinen Unfall verwickelt werden.
Daher schuldig.
@madcruiser,
das kann alles sein - nach dem Motto - Alles ist möglich!
Was ich in der Hauptsache meine, ist, dass diese Frage hier nicht konkret zukunftweisend beantwortet werden kann und man deshalb im Stundenlohn ergebnislos weitere fiktive Fälle debattieren könnte, allein um eine unverwertbare Erkenntnis für einen ähnlichen Zukunftsfall, der sich dann aber wieder im Detail wesentlich von den "Vorfällen" unterscheidet, zu erlangen.
Deshalb, ich habe hier keine Frage mehr.
Grüße
Beukeod