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Nutzung von Kurzzeitkennzeichen in der Praxis? Auslegung von Testfahrt, usw

Themenstarteram 19. Dezember 2014 um 17:42

Hallo Zusammen,

Wie sind eure Erfahrungen mit Kurzzeitkennzeichen und der Polizei?

Mein Auto kommt am Montag zum Tüv, habe einiges daran gemacht in den letzten Tagen. Wenn ich jetzt mit nem Auto voller Freunde übers Wochenende damit in die Berge fahre, wie wird sowas in der Praxis geregelt?

Dass es ein Missbrauch ist, ist im Grunde wohl eher klar. Aber wird das so auch gehandhabt?

Wenn ja, was sind die Folgen, 50€ und drei Punkte und ich darf weiter fahren, oder 50€ und drei Punkte und ich muss das Auto 300km weit weg von Daheim stehen lassen?

Bitte um Erfahrungen

 

Liebe Grüße

NN

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:47:08 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:12:49 Uhr:

Nein, ist kein Mißbrauch. Sehr selbstbewusste Aussage.

Die KZK sind gültig für 5 Tage, zu welchen Zweck ist egal. Richtig und falsch

Nur ins Ausland fahren besser nicht, da gibt es hier schone einige Threads über das Thema. Gilt nur innerhalb Deutschlands

Aber TÜV Prüfung bzw kein abgelaufener TÜV ist notwendig. Auch falsch, HU und Au sind nicht notwendig.

Steht alles in den Links.

Wie willst Du der Rennleitung erklären, die Dich am WE anhält, wenn das KFZ keinen TÜV hat (vielleicht schon seit mehreren Jahren nicht) und somit im Straßenverkehr nicht zu betreiben ist, dass Du auf einer Fahrt zum TÜV bist ????

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Nein, ist kein Mißbrauch.

Die KZK sind gültig für 5 Tage, zu welchen Zweck ist egal.

Nur ins Ausland fahren besser nicht, da gibt es hier schone einige Threads über das Thema.

Aber TÜV Prüfung bzw kein abgelaufener TÜV ist notwendig.

:confused::confused::confused:

http://www.stuttgart.de/kurzzeitkennzeichen

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:31:51 Uhr:

:confused::confused::confused:

http://www.stuttgart.de/kurzzeitkennzeichen

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Nun, wenn ich am WE eine Probefahrt in die Berge mache, dann soll mir mal Jemand nachweisen, dass das nicht der Fall ist.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:12:49 Uhr:

Nein, ist kein Mißbrauch. Sehr selbstbewusste Aussage.

Die KZK sind gültig für 5 Tage, zu welchen Zweck ist egal. Richtig und falsch

Nur ins Ausland fahren besser nicht, da gibt es hier schone einige Threads über das Thema. Gilt nur innerhalb Deutschlands

Aber TÜV Prüfung bzw kein abgelaufener TÜV ist notwendig. Auch falsch, HU und Au sind nicht notwendig.

Steht alles in den Links.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:47:08 Uhr:

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:12:49 Uhr:

Nein, ist kein Mißbrauch. Sehr selbstbewusste Aussage.

Die KZK sind gültig für 5 Tage, zu welchen Zweck ist egal. Richtig und falsch

Nur ins Ausland fahren besser nicht, da gibt es hier schone einige Threads über das Thema. Gilt nur innerhalb Deutschlands

Aber TÜV Prüfung bzw kein abgelaufener TÜV ist notwendig. Auch falsch, HU und Au sind nicht notwendig.

Steht alles in den Links.

Wie willst Du der Rennleitung erklären, die Dich am WE anhält, wenn das KFZ keinen TÜV hat (vielleicht schon seit mehreren Jahren nicht) und somit im Straßenverkehr nicht zu betreiben ist, dass Du auf einer Fahrt zum TÜV bist ????

Daher finde ich es richtig, dass KKZ nur noch mit HU ausgegeben werden sollte.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:12:49 Uhr:

Nein, ist kein Mißbrauch.

Die KZK sind gültig für 5 Tage, zu welchen Zweck ist egal.

...

Leider falsch, es heißt nämlich ausdrücklich

Kurzzeitkennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten

Zitat:

@trouble01 schrieb am 20. Dezember 2014 um 08:59:52 Uhr:

Daher finde ich es richtig, dass KKZ nur noch mit HU ausgegeben werden sollte.

Naja, zum TÜV die Fahrt auf direktem Weg sollte schon erlaubt sein.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 20. Dezember 2014 um 14:03:02 Uhr:

...

Naja, zum TÜV die Fahrt auf direktem Weg sollte schon erlaubt sein.

Zitat:

Wenn ich jetzt mit nem Auto voller Freunde übers Wochenende damit in die Berge fahre ...

...........dann mache ich eben eine Probefahrt und teste das Auto in den Bergen.

Wer kann mir was anderes nachweisen ?

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 20. Dezember 2014 um 00:47:08 Uhr:

Auch falsch, HU und Au sind nicht notwendig.

Steht alles in den Links.

Noch ist das nicht notwendig.

Wird sich aber im kommenden Jahr ändern.

Mehr dazu hier:

http://www.motor-talk.de/.../...zeichen-strengere-regeln-t5070697.html

und hier:

http://www.motor-talk.de/.../...uer-das-fuenf-tage-blech-t5068657.html

Wir sprechen aber von heute bzw. gestern - oder dieses Wochenende?? ;)

Ist aber auch egal, wurde ja von Corsadiesel bereits alles logisch widerlegt :D

Deine Links kenne ich :).

Hallo,

ich geb dann auch mal meinen Dunst dazu.

Grundsätzlich sind wie bereits beschrieben Kurzzeitkennzeichen nur zu Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten zu verwenden.

Die Zweckentfremdung ist eine Ordnungswidrigkeit nach §48 FZV. Sie stellt ein Inbetriebsetzen des Fahrzeuges ohne die erforderliche Zulassung dar; für das Fahrzeug besteht keine Betriebserlaubnis.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.09.2011, Az. IV-3 RBs 143/11)

Das Erlöschen bzw. Nichtbestehen der Betriebserlaubnis kann Einfluss auf den Versicherungsschutz nehmen.

Die Beweisfrage habe ich hier mal außen vorgelassen. Es sei natürlich angemerkt, das Du grundsätzlich außer Deinen Personalien keinen Angaben in einer Polizeikontrolle machen musst; der Nachweis der Zweckentfremdung obliegt den Verfolgungsbehörden. Ein reines "Unterstellen" reicht dabei nicht aus.

Trotzdem, wofür das Ganze? Da hast Du nachher nur Ärger mit. Und spätestens der Versicherer holt im Schadenfall die aller größte Lupe raus und da gibt es durch aus Möglichkeiten, dass nachzuweisen, wenn auch meist lediglich mit einer Indizienkette.

Gruß Phaeti

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 21. Dezember 2014 um 23:37:54 Uhr:

Trotzdem, wofür das Ganze? Da hast Du nachher nur Ärger mit. Und spätestens der Versicherer holt im Schadenfall die aller größte Lupe raus und da gibt es durch aus Möglichkeiten, dass nachzuweisen, wenn auch meist lediglich mit einer Indizienkette.

Eben. Und weil so etwas in der Vergangenheit öfters vorgekommen ist, haben wir es dieser Klientel zu verdanken, daß die Regeln für das KZK im kommenden Jahr verschärft werden (siehe Links weiter oben im Thread). Soviel zu Ursache und Wirkung.

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