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01410050 Intervallservice Plus - genauer Inhalt?

VW Golf
Themenstarteram 5. April 2017 um 16:57

Hallo @all!

Fahrzeug: Golf 6 TSI BJ 2009 / MJ 2009

Situation: Die alte VW-Werkstatt gibt es nicht mehr, eine neue wird gesucht. Das Fahrzeug soll weiterhin laut VW Vorschrift gemäß seinem Serviceplan gewartet werden. Der Serviceplan bleibt übrigens so wie er bei der Übergabe war, er wird nachträglich nicht geändert = Info von VW!

Demnächst wird fällig:

- 01350014 Intervall Service (70 oder 80 ZE. Es gibt Vorgaben, die Werkstatt kann aber auch abweichen = Info von VW!)

- 85181950 Staub- und. Pollenfilterwechsel (10 ZE einheitlich)

- 28702073 Zündkerzen Aus- und Einbau (40 ZE)

Was einem jedoch angeboten wird, ist unglaublich.

Im harmlosesten Fall kann ich der Werkstatt erklären, dass der Intervallservice Plus kein Bestandteil des Serviceplans ist. Nur wie mache ich dies? Wie überzeuge ich die VW Werkstatt, dass dies kein Bestandteil des Serviceplans ist? Steht dies irgendwo in meinem Handbuch bzw. Serviceplan?

 

"01410050 Intervallservice Plus" (20 ZE):

Was ist der konkrete Inhalt?

- Beleuchtung prüfen

- Scheibenwisch- u. -waschanlage, Wischerblätter, SRA prüfen und evtl. erneuern

- Scheinwerfer Einstellung prüfen

Stimmt dies oder fehlt noch etwas?

 

VG myinfo

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. April 2017 um 15:13

1. Ein VW-Händler hat sich die Mühe gemacht und die Originalinfo von VW herausgesucht.

"September 2011 (...) Ab dem Modelljahr 2011 wurden die Wartungsumfänge für Volkswagen Fahrzeuge aufgewertet. (...)

Diese zusätzlichen Arbeiten wurden auch rückwirkend für die Volkswagen PKW der Modelljahre 2008 bis 2010 eingeführt. Seit August 2010 gibt es deshalb den "Intervall-Service PLUS" und den "Inspektions-Service PLUS" ergänzend zum Intervall- bzw. Inspektions-Service in ELSA.

Der Service PLUS ist im Markt Deutschland ein Bestandteil JEDER WARTUNG an Fahrzeugen der Modelljahre 2008 - 2010.

Dieser VW-Händler sagt daher, dass der PLUS Service seit August 2010 immer Bestandteil der Wartung ist.

 

2. Mein nicht mehr existierender VW-Händler sagte, dies ist eine freiwillige Zusatzleistung auf Kundenwunsch.

 

3. Die VW-Hotline sagt, es gilt der Serviceplan, der mit dem Fahrzeug ausgeliefert wurde. Nur in Ausnahmefällen wird dieser verändert, wenn z.B. ein Wechselintervall für den Zahnriemen verkürzt wird, usw.

 

4. In erWin gibt es eine ca. 200-seitige PDF-Datei, in welcher die Wartung beschrieben ist: "Instandhaltung genau genommen"

"2.2 Servicetabellen

Im folgenden Kapitel finden Sie die bekannten Servicetabellen mit den Wartungsvorgaben der Marke Volkswagen. Da in der Vergangenheit in mehreren Märkten individuelle Wartungsvorgaben eingeführt wurden, meist durch erschwerte Einsatzbedingungen, werden diese in den Servicetabellen mit marktspezifischen Abweichungen aufgelistet."

Die obigen "Plus"-Services sind im Dokument nicht enthalten. Das Dokument hat den Stand 12/2011 und wurde somit 3 Monate später als obige Info veröffentlicht.

 

5. Die Versicherung hält sich raus, sagt "Wartung nach Vorschrift" und dies prüft der VW Serviceberater.

Die Wartung nach Vorschrift darf jede Werkstatt machen, dank EU-Recht.

Theoretisch könnte auch jede Werkstatt die Reparatur machen. Diese muss jedoch in Absprache mit der Versicherung erfolgen und das geht digital über das VW-System. Zudem muss man eine freie Werkstatt selbst bezahlen und die Abrechnung dann bei der Versicherung einreichen. Kurz, das ist ein Eigentor.

 

6. Inhalt

01410050 Intervall-Service Plus (20 ZE):

- Frontscheibe auf Beschädigung prüfen

- Beleuchtung prüfen

- Sichtprüfung Motorraum

- Kühlsystem prüfen

- Scheiben-Wisch/Waschanlage prüfen

- Scheinwerfereinstellung prüfen

01420050 Inspektions-Service Plus (20 ZE):

- Frontscheibe auf Beschädigung prüfen

- Hinterachse prüfen

- Karosserie auf Korrosion prüfen

- Batterie prüfen

- Schraubenfedern und nschlagpuffer vorn und hinten prüfen

- Motorölstand prüfen

Hinweis: Der Service PLUS ist im Markt Deutschland ein Bestandteil JEDER WARTUNG an Fahrzeugen der Modelljahre 2008 - 2010.

 

7. Fazit: VW hat einen an der Waffel. :D

 

VG myinfo

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Das wurde doch schon reichlich diskutiert. Der Plus-Service steht nicht im Plan, also ist er auch nicht notwendig. Auf dem Auftrag nicht bestätigen, und gut ist. Den S & P-Filter kannst du selbst wechseln und für den Intervallservice nach dem Fokusangebot für 65,-€ plus Zusatzarbeiten fragen.

Themenstarteram 5. April 2017 um 19:18

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 5. April 2017 um 20:44:53 Uhr:

Das wurde doch schon reichlich diskutiert. Der Plus-Service steht nicht im Plan, also ist er auch nicht notwendig. Auf dem Auftrag nicht bestätigen, und gut ist. Den S & P-Filter kannst du selbst wechseln und für den Intervallservice nach dem Fokusangebot für 65,-€ plus Zusatzarbeiten fragen.

Der Wagen wird nach Vorschrift gewartet, da dies eine Bedingung der noch vorhandenen Garantieverlängerung ist.

Ich weiß, was Sache ist.

Die Werkstatt behauptet aber der Intervallservice Plus gehöre zum Wartungsplan.

Was aber erst ab MJ 2011 so ist, weil da beide wieder vereint wurden und daher der "Plus" als zusätzliche Einzelposition "auf Kundenwunsch" wegfiel.

Da mein Golf aber MJ 2009 ist ...

Wie überzeuge ich die Werkstatt, dass der "Plus" bei meinem nicht zum Wartungsplan gehört?

Und zwar so, dass im Schadenfall diese Sache kein Schuß ins Knie wird? ;)

VG myinfo

Dem Freundlichen deinen Serviceplan unter die Nase halten. Meiner ist aich aus 2009, und der Inspektionsservice plus wurde noch nie durchgeführt. Es gab auch diesbezüglich keine Probleme bei etwaigen Garantieleistungen.

Vielleicht nimmt dein Garantiegeber schriftlich zu deiner Frage Stellung? Frag doch mal dort nach…

Themenstarteram 5. April 2017 um 21:58

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 5. April 2017 um 21:29:42 Uhr:

Dem Freundlichen deinen Serviceplan unter die Nase halten. Meiner ist aich aus 2009, und der Inspektionsservice plus wurde noch nie durchgeführt. Es gab auch diesbezüglich keine Probleme bei etwaigen Garantieleistungen.

Ja, bei meinem Freundlichen war dies auch so. Als dann jedoch das Personal wechselte, ging es steil bergab und der Laden machte zu.

Jetzt schaue ich mich nach einer neuen VW-Werkstatt um und bin entsetzt, wie schlecht die in meiner Region sind.

 

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 5. April 2017 um 22:39:45 Uhr:

Vielleicht nimmt dein Garantiegeber schriftlich zu deiner Frage Stellung? Frag doch mal dort nach…

Die müssen mir dann auch gleich beantworten, ob der Vertrag eine "Wartung laut VW-Vorschrift" in einer freien Werkstatt zulässt. Und ob diese im Schadenfall die Reparatur machen darf?

Das Problem bei der Sache ist, dass der VW-Serviceberater der VW-Werkstatt praktisch der Außendienstmitarbeiter der VW-Versicherung ist, der mit VW zusammen entscheidet was Sache ist. Was der Mann sagt, ist dann Gesetz. Außer er hat, wie live erlebt, wenig Ahnung und man muss mit der GV telefonieren.

Danke! Auf die Idee bin ich nicht gekommen. *anshirnschlag*;)

VG myinfo

Themenstarteram 6. April 2017 um 15:13

1. Ein VW-Händler hat sich die Mühe gemacht und die Originalinfo von VW herausgesucht.

"September 2011 (...) Ab dem Modelljahr 2011 wurden die Wartungsumfänge für Volkswagen Fahrzeuge aufgewertet. (...)

Diese zusätzlichen Arbeiten wurden auch rückwirkend für die Volkswagen PKW der Modelljahre 2008 bis 2010 eingeführt. Seit August 2010 gibt es deshalb den "Intervall-Service PLUS" und den "Inspektions-Service PLUS" ergänzend zum Intervall- bzw. Inspektions-Service in ELSA.

Der Service PLUS ist im Markt Deutschland ein Bestandteil JEDER WARTUNG an Fahrzeugen der Modelljahre 2008 - 2010.

Dieser VW-Händler sagt daher, dass der PLUS Service seit August 2010 immer Bestandteil der Wartung ist.

 

2. Mein nicht mehr existierender VW-Händler sagte, dies ist eine freiwillige Zusatzleistung auf Kundenwunsch.

 

3. Die VW-Hotline sagt, es gilt der Serviceplan, der mit dem Fahrzeug ausgeliefert wurde. Nur in Ausnahmefällen wird dieser verändert, wenn z.B. ein Wechselintervall für den Zahnriemen verkürzt wird, usw.

 

4. In erWin gibt es eine ca. 200-seitige PDF-Datei, in welcher die Wartung beschrieben ist: "Instandhaltung genau genommen"

"2.2 Servicetabellen

Im folgenden Kapitel finden Sie die bekannten Servicetabellen mit den Wartungsvorgaben der Marke Volkswagen. Da in der Vergangenheit in mehreren Märkten individuelle Wartungsvorgaben eingeführt wurden, meist durch erschwerte Einsatzbedingungen, werden diese in den Servicetabellen mit marktspezifischen Abweichungen aufgelistet."

Die obigen "Plus"-Services sind im Dokument nicht enthalten. Das Dokument hat den Stand 12/2011 und wurde somit 3 Monate später als obige Info veröffentlicht.

 

5. Die Versicherung hält sich raus, sagt "Wartung nach Vorschrift" und dies prüft der VW Serviceberater.

Die Wartung nach Vorschrift darf jede Werkstatt machen, dank EU-Recht.

Theoretisch könnte auch jede Werkstatt die Reparatur machen. Diese muss jedoch in Absprache mit der Versicherung erfolgen und das geht digital über das VW-System. Zudem muss man eine freie Werkstatt selbst bezahlen und die Abrechnung dann bei der Versicherung einreichen. Kurz, das ist ein Eigentor.

 

6. Inhalt

01410050 Intervall-Service Plus (20 ZE):

- Frontscheibe auf Beschädigung prüfen

- Beleuchtung prüfen

- Sichtprüfung Motorraum

- Kühlsystem prüfen

- Scheiben-Wisch/Waschanlage prüfen

- Scheinwerfereinstellung prüfen

01420050 Inspektions-Service Plus (20 ZE):

- Frontscheibe auf Beschädigung prüfen

- Hinterachse prüfen

- Karosserie auf Korrosion prüfen

- Batterie prüfen

- Schraubenfedern und nschlagpuffer vorn und hinten prüfen

- Motorölstand prüfen

Hinweis: Der Service PLUS ist im Markt Deutschland ein Bestandteil JEDER WARTUNG an Fahrzeugen der Modelljahre 2008 - 2010.

 

7. Fazit: VW hat einen an der Waffel. :D

 

VG myinfo

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 12:47

Mittlerweile habe ich die Unterlagen.

 

1. Bild = Infoschreiben von VW an die VW Händler.

"ergänzend" bedeutet, dass der alte und neue Serviceplan im System steht.

Der alte bleibt, damit man nachschauen kann, was damals gemacht wurde.

Der neue Serviceplan = "Inspektions- /Intervall-Service PLUS" ist seit August 2010 auch für alle Golf 6, welche von 2008 - 2010 gebaut wurden, verbindlich.

 

2. Bild = Aufstellung der Arbeiten

Darunter steht extra nochmal der Hinweis, dass dies auch für Fahrzeuge von 2008 bis 2010 gilt.

 

Da aber die Werkstattmitarbeiter die Infos nicht lesen, herrscht Chaos.

VG myinfo

Vw-service-plus-im-markt-deutschland-1
Vw-service-plus-im-markt-deutschland-2

Zitat:

@myinfo schrieb am 5. April 2017 um 23:58:03 Uhr:

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 5. April 2017 um 21:29:42 Uhr:

Dem Freundlichen deinen Serviceplan unter die Nase halten. Meiner ist aich aus 2009, und der Inspektionsservice plus wurde noch nie durchgeführt. Es gab auch diesbezüglich keine Probleme bei etwaigen Garantieleistungen.

Ja, bei meinem Freundlichen war dies auch so. Als dann jedoch das Personal wechselte, ging es steil bergab und der Laden machte zu.

Jetzt schaue ich mich nach einer neuen VW-Werkstatt um und bin entsetzt, wie schlecht die in meiner Region sind.

Zitat:

@myinfo schrieb am 5. April 2017 um 23:58:03 Uhr:

Zitat:

@alex1234567890 schrieb am 5. April 2017 um 22:39:45 Uhr:

Vielleicht nimmt dein Garantiegeber schriftlich zu deiner Frage Stellung? Frag doch mal dort nach…

Die müssen mir dann auch gleich beantworten, ob der Vertrag eine "Wartung laut VW-Vorschrift" in einer freien Werkstatt zulässt. Und ob diese im Schadenfall die Reparatur machen darf?

Das Problem bei der Sache ist, dass der VW-Serviceberater der VW-Werkstatt praktisch der Außendienstmitarbeiter der VW-Versicherung ist, der mit VW zusammen entscheidet was Sache ist. Was der Mann sagt, ist dann Gesetz. Außer er hat, wie live erlebt, wenig Ahnung und man muss mit der GV telefonieren.

Danke! Auf die Idee bin ich nicht gekommen. *anshirnschlag*;)

VG myinfo

Das ist nicht richtig,Anfragen gehen Online an den VVD dort wird über eine Freigabe entschieden.Abgefragt wird nur wann die letzte Inspektion war, der Umfang wird nicht abgefragt.

 

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 13:44

Zitat:

@Rickracing schrieb am 7. Juli 2017 um 15:13:55 Uhr:

Zitat:

@myinfo schrieb am 5. April 2017 um 23:58:03 Uhr:

 

Die müssen mir dann auch gleich beantworten, ob der Vertrag eine "Wartung laut VW-Vorschrift" in einer freien Werkstatt zulässt. Und ob diese im Schadenfall die Reparatur machen darf?

Das Problem bei der Sache ist, dass der VW-Serviceberater der VW-Werkstatt praktisch der Außendienstmitarbeiter der VW-Versicherung ist, der mit VW zusammen entscheidet was Sache ist. Was der Mann sagt, ist dann Gesetz. Außer er hat, wie live erlebt, wenig Ahnung und man muss mit der GV telefonieren.

Danke! Auf die Idee bin ich nicht gekommen. *anshirnschlag*;)

VG myinfo

Das ist nicht richtig,Anfragen gehen Online an den VVD dort wird über eine Freigabe entschieden.Abgefragt wird nur wann die letzte Inspektion war, der Umfang wird nicht abgefragt.

Hallo Rickracing,

ich stehe gerade auf dem Schlauch. ;)

Weil den Teil "Anfragen gehen Online an den VVD dort wird über eine Freigabe entschieden.Abgefragt wird nur wann die letzte Inspektion war, der Umfang wird nicht abgefragt." verstehe ich, und ja, so läuft dies ab.

Davor muss jedoch in der Werkstatt durch einen Mitarbeiter etwas festgestellt werden, was defekt ist.

Und genau darauf bezog sich dieser Teil:

"Das Problem bei der Sache ist, dass der VW-Serviceberater der VW-Werkstatt praktisch der Außendienstmitarbeiter der VW-Versicherung ist, der mit VW zusammen entscheidet was Sache ist. Was der Mann sagt, ist dann Gesetz. Außer er hat, wie live erlebt, wenig Ahnung und man muss mit der GV telefonieren."

Was ist daher nicht richtig?

VG myinfo

Der Serviceberater meldet nur das schadhafte Bauteil und die Kosten,ob dies von der Versicherung getragen wird entscheidet der VVD.Ich hab dich so verstanden das diese Entscheidung auch vom Serviceberater gefällt wird.

Themenstarteram 7. Juli 2017 um 22:15

Zitat:

@Rickracing schrieb am 7. Juli 2017 um 15:47:43 Uhr:

Der Serviceberater meldet nur das schadhafte Bauteil und die Kosten,ob dies von der Versicherung getragen wird entscheidet der VVD.Ich hab dich so verstanden das diese Entscheidung auch vom Serviceberater gefällt wird.

Ok, danke, dann hast Du mich falsch verstanden. :(

Denn genau wie Du es schreibst, der Serviceberater meldet das schadhafte Bauteil und die Kosten der Versicherung, welche dies prüft und entscheidet, ob dies versichert ist und von ihr bezahlt wird.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Serviceberater einen Defekt findet und diesen dann bei der Versicherung anfragen kann.

Der Serviceberater entscheidet, ob ein Defekt vorliegt oder nicht und somit darüber, ob die Versicherung angefragt wird oder nicht.

Ich hoffe, das war verständlicher. ;)

VG myinfo

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