0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?
Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.
Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?
Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.
Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?
Danke für die Hilfe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:
Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?
Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂
175 Antworten
Ich hatte 0,5 Alkohol Promille
Und durfte nach 30 min wieder fahren und hatte 0,3 gepustet um zu sehen ob ich fahren darf
Zitat:
@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 14:58:59 Uhr:
Ich hatte 0,5 Atemzug und durfte nach einer halben std *wieder fahren*.
Mit dem Auto?
Die 0,5 waren dann wohl weder ‰ noch mg/l, sondern einfach nur h.
Edit: ok, nach deinem letzten Post ist es nun endlich klar, was gemeint war.
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Jetzt weis ich was sie meinen . Es waren 0,25 mg l
Er hatte es dann umgerechnet Und dann war es 0,5 Promille
Du hättest hier auch einfach mal verraten können was/wieviel du getrunken hast. Da kann man sich auch ein Bild machen ob 0,5 Promille hinkommen.
Aber wenn dich die Polizei nach der halben Stunde einfach so hat laufen lassen....
Was sollte da noch kommen?
Wenn was zur Anzeige gekommen wäre, hàtten Sie schon was gesagt.
Wieso hast Du eigentlich beim Verlassen des Reviers nicht selber nachgefragt, ob alles paletti ist.
Hier jetzt sowas zu fragen.... na ja.
OK. Haben die Dir nicht auch die Autoschlüssel abgenommen?
Oder gesagt: Parken Sie das Auto in der Nähe und kommen mit auf die Wache?
Die Strafe bei tatsächlichen 0,5 %.
Kannst ja auch selber googeln.
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 26. März 2019 um 19:57:43 Uhr:
Die Strafe bei tatsächlichen 0,5 %.
Dieser BAK-Wert dürfte letal wirken... 😉
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 26. März 2019 um 08:53:35 Uhr:
Ich würde mal sagen daß 0,5 noch erlaubt sind, erst >0,5 nicht mehr. Oder wie seht ihr das?Gruß Metalhead
Nein. Nur unter 0,5 ist man unter dem Limit.
Es war allerdings auch die Rede von Probezeit. Gilt in der Probezeit nicht ohnehin absolutes Alkoholverbot? (sorry, verlesen.)
Dann bleibt das wie von mir beschrieben:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 25. März 2019 um 19:26:20 Uhr:
500.-€ Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte. Im Wiederholungsfall in den nächsten 5 Jahren eine MPU.