0,3 aber Bussgeld? Nur gepustet! Anfechtung möglich?

Hallo,
ein Kumpel hat vor ca. einem Jahr ein Auto probegefahren. Dummerweise hat der Händler kein KfZ-Zeichen angebracht und er wurde von der Polizei angehalten. Da er den Führerschein noch nicht lange hatte, ist er noch etwas unsicher gefahren, zumal es ein anderes Auto. Auf jeden Fall stand heute die Polizei vor der Tür und hat ihn mit zur Wache genommen, wo er 350€ zahlen sollte. Da er wohl einer ersten Zahlungsaufforderung über 180€ nicht nachgekommen ist.

Nun gibt es zwei Probleme.
Erstens hat er damals nichts getrunken und weiß auch nicht wie die 0,3 Promille zustande gekommen sein können. Ein Bluttest wurde nicht gemacht. Kann er das noch irgendwie anfechten?

Zweitens kam die erste Zahlungsaufforderung nicht an. Werden die einfach per Post verschickt oder per Einschreiben? Weil er beteuert, das ihn keine Zahlungsaufforderung erreichte. Er ist zwar zwischenzeitlich umgezogen aber über die Post fand ein Nachsendeantrag statt.

Ist es überhaupt rechtens fast 100% draufzuschlagen wenn man der ersten Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen ist?

Danke für die Hilfe.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 26. März 2019 um 22:32:31 Uhr:


Oder soll ich da morgen mal anrufen bei der Behörde ?

Das ist eine sehr gute Idee. Damit die sich davon ein besseres Bild machen können, würde ich denen auch gleich den Link zu diesem Thread durchgeben. 🙂

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Wo soll ich das nachfragen ?

Meinen sie Polizei hat die Briefe schon fertig ?

mpu wird eine tolle Erfahrung für Dich sein... You will love it, it´s great, it´s amazing. mpu makes Dannyyyy great again.

Sorry, aber ich hatte schon vorher geschrieben, dass ich den Verdacht habe, dass Du uns nur veräppelst. Scheinbar bin ich da auch nicht alleine.

Ich denke das kommt nicht ... nur weil mein 0,5 hat ich hatte keine ausfallscheinungen.

Mehr als mit Gesetz verlinken können wir es nicht. Die MPU wird kommen, weil Du Wiederholungstäter bist.

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Weil das Gesetz so ist. Ich bin ja Ganz normal Gefahren

wenn 0,5 Atü aufn Kessel normal sind, tauche ich lieber ab....

Zitat:

@Dannyyyyy schrieb am 27. März 2019 um 21:03:46 Uhr:


Weil das Gesetz so ist.

Hm, unter § 13 Satz 1 Nr. 2b Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird dieser Schwellenwert

nicht

genannt.

Dann glaub es halt nicht. Grundsätzlich: eine Ordnungswidrigkeit mit 0,5‰ oder mehr ist eine Zuwiderhandlung. Machst Du es nochmals, ist es eine wiederholte Zuwiderhandlung. Und was dann passiert steht klar in der FEV.

Alles gesagt hier.
Wenn der Delinquent seine Post erhalten hat mag er sich bei mir melden.
Ich mach dann wieder auf.
Moorteufelchen
Moderator

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